TOP 1 - Fortführung des kommunalen Integrationsmanagements ab 2025 - Vorberatung - (öffentlich)

Aus Ratsinformationssytem Schwäbisch Hall
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Sitzungsvorlagen-Nummer: 75/24

Sachvortrag:

Mit dem Pakt für Integration stellt das Land den Kommunen seit 2017 Fördermittel für den Einsatz von Integrationsmanagerinnen und -managern zur Unterstützung der Integration von Geflüchteten Menschen vor Ort zur Verfügung. Schwäbisch Hall und die Gemeinden Michelbach/Bilz, Michelfeld und Rosengarten haben seitdem das Integrationsmanagement gemeinsam als Verwaltungsgemeinschaft an die AWO übertragen, welche die Betreuung von Geflüchteten in der Anschlussunterbringung mit insgesamt ca. 3,3 Vollzeit-Äquivalent-Stellen bis zum heutigen Tag professionell und zuverlässig durchführt. Die ursprüngliche Landesförderung von 2 Jahren wurde regelmäßig verlängert. Der Vertrag mit der AWO wurde jeweils entsprechend verlängert. Insgesamt erhält die Verwaltungsgemeinschaft für diese Aufgabe für die Förderzeit 2018 bis Ende 2024 ca. 1.400.000 EUR als Zuwendung vom Land.

Ab Januar 2025 wird nun das Integrationsmanagement durch das Ministerium für Soziales, Gesundheit und Integration neu aufgestellt. Das Integrationsmanagement ist bis zum Jahr 2029 fortgeschrieben. Die grundsätzlichen Rahmenbedingungen sind in der neuen Verwaltungsvorschrift Integrationsmanagement 2023 festgeschrieben. Zuwendungsempfänger werden ausschließlich die Land- und Stadtkreise sein. Kommunen und Verwaltungsgemeinschaften können jedoch beim jeweiligen Landkreis beantragen, das Integrationsmanagement eigenständig weiterzuführen und die ihnen zustehenden Zuwendungen weitergeleitet zu bekommen. Die zur Verfügung stehenden Mittel werden jedes Jahr auf Basis der vergangenen Zuweisungen von Geflüchteten neu berechnet.

Die Verwaltungsgemeinschaft Schwäbisch Hall ist mit ihrem bisherigen Modell des gemeinsamen Integrationsmanagements mit externem Kooperationspartner sehr zufrieden. Das Integrationsmanagement ist vor Ort der erste Anlaufpunkt für in die Gemeinden zugewiesene Geflüchtete und stellt die Integration von der Wohnungssuche bis hin zur Arbeitseingliederung sicher. Vor allem auch bei der Aufnahme und Unterbringung der ankommenden Ukrainerinnen und Ukrainer war und ist das Integrationsmanagement essentiell – nicht zuletzt auch durch die Aufstockung durch das zusätzliche Förderprogramm „Soforthilfe Ukraine für das Integrationsmanagement“.

Um die Qualität und Garantie dieser Beratungs- und Betreuungsleistungen auch weiterhin zu gewährleisten, möchten die Gemeinden der Verwaltungsgemeinschaft das Integrationsmanagement auch für die Jahre ab 2025 in gleicher Weise und mit demselben personellen Umfang fortführen. Die VwV ermöglicht weiterhin die Weitergabe der Mittel ausschließlich an Träger der freien Wohlfahrtspflege. Eine Interessensabfrage bei den lokalen Trägern der Wohlfahrtspflege wurde bereits durchgeführt, mit dem Ergebnis, dass lediglich die AWO Interesse an einer Übernahme des Integrationsmanagements für die Verwaltungsgemeinschaft gezeigt hat.

Ein Antrag zur eigenständigen Durchführung des Integrationsmanagements als Gemeinde oder Verbund muss bis Ende Mai 2024 beim Landratsamt eingereicht werden. Im Anschluss können die Verträge mit dem Träger abgeschlossen werden.

Bei unverändertem Personalumfang ist für die kommenden Jahre mit folgenden Personal- und Sachkosten zur rechnen:
2025: 293.000 EUR
2026: 300.000 EUR
2027: 308.000 EUR

Diesen Kosten stehen die Zuwendungen des Landes in bislang unbekannter Höhe entgegen.

Die Kosten werden anteilig nach Einwohnerzahl auf die 4 Gemeinden der Verwaltungsgemeinschaft umgelegt. Auf Schwäbisch Hall entfallen bislang 76,6% der Kosten. Zuzüglich zu diesen Kosten übernimmt jede Gemeinde die Raumkosten für die Beratung vor Ort. Die Raumkosten für Schwäbisch Hall für die Jahre 2025-26 belaufen sich zusätzlich auf ca. 29.000 EUR im Jahr.

Anlagen:
Anlage 1: VwV Integrationsmanagement 2023
Anlage 2: Tätigkeitsbericht AWO Oktober 2023 (nichtöffentlich)

Beschlussfassung:

1. Der Fortführung des Integrationsmanagements für die Zeit ab 2025 in Verwaltungsgemeinschaft und der entsprechenden Weiterleitung der Mittel an die AWO wird zugestimmt.

2. Die im Sachvortrag aufgeführten Mittel werden im Haushaltsplan 2025 aufgenommen.

(einstimmig - 16)

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