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Aktuelle Version vom 6. März 2024, 18:48 Uhr
Sitzungsvorlagen-Nummer: 56/24
Sachvortrag:
Am 25.09.2023 (SV-Nr. 223/23) wurde der Entwurf für ein Spielplatzkonzept im Bau- und Planungsausschuss öffentlich vorgestellt. Daraufhin erfolgte auch eine Vorberatung in allen Teilorten. Mehrheitlich haben alle Ortschaftsräte der Vorlage zum Neuordnungskonzept der Spielplätze zugestimmt. Der Ortschaftsrat Tüngental hat sich enthalten und in Gailenkirchen erfolgte eine Ablehnung zum ersten Beschlussvorschlag, also der Umsetzung des Konzeptes in der vorgelegten Fassung mit folgender Begründung:
‚Der Spielplatz „Im Hällischen“ sollte erhalten bleiben. Die Entfernung zum Spielplatz an der Schule beträgt fast 400 m. Außerdem ist dieser Spielplatz sehr stark frequentiert, so dass die kleineren Kinder dort „untergehen“.‘
Da sich in Gottwollshausen eine große Initiative gebildet hat, um den Spielplatz ‚Im Hällischen‘ zu erhalten und wegen der Ablehnung des Ortschaftsrates aus Gailenkirchen wurde ein Gespräch mit den Initiatoren geführt. Dabei wurde deutlich, dass die angrenzende Wohnanlage ein hohes Interesse an der Freifläche zeigt und diese stark nutzt, sich jedoch nicht in der Lage sieht, einen eigenen Beitrag zu deren Erhalt zu leisten. Bei 180 Unterschriften sieht die Verwaltung dennoch eine Basis für ein nachbarschaftliches Projekt, um die Freifläche als Treffpunkt zu erhalten. Die Verwaltung wird nach einem positiven Beschluss des Spielplatzkonzepts parallel zur Umsetzung der ersten Projekte im Haller Westen auch den erforderlichen Rahmen für das nachbarschaftliche Projekt schaffen. Dazu gehört eine Vereinbarung mit Interessierten zur privaten Nutzung der Fläche aber auch das aktive Bewerben eines solchen Angebots.
Weiterhin ist davon auszugehen, dass der Bedarf an Spiel- und Freizeiteinrichtungen auch in Zukunft hoch sein wird, daher soll durch die Konzeption eine solide, abwechslungsreiche und mit den vorhandenen Personalressourcen unterhaltbare Infrastruktur entwickelt werden. Die im Spielplatzkonzept dargestellten Maßnahmen sind eine Chance zur Verbesserung des Spiel- und Bewegungsangebotes der Stadt, auch wenn teilweise gewohnte Freiflächen zukünftig nicht mehr oder in anderer Form für die Allgemeinheit bereitgestellt werden.
Die künftige Umsetzung erfolgt immer hinsichtlich der Bedürfnisse aller relevanten Zielgruppen, um insbesondere familienfreundliche und generationenübergreifende Spiel- und Bewegungsflächen anzubieten.
Die finanziellen Auswirkungen für die Umsetzung des Konzeptes sind in der Anlage 1 aufgegliedert. Da der Ausbau des Spielplatzangebotes mit der Schließung von Spielflächen einhergeht und erst in Folge die dargestellten Einnahmen erzielt werden können, treten Einspareffekte hinsichtlich des Unterhaltes erst nach rund 6 Jahren ein. Spätestens mit dem ersten größeren Neubauprojekt werden zusätzliche Mittel im Finanzhaushalt benötigt und über die Haushaltsanmeldungen beantragt.
Wie im BPA am 25.09.2023 dargestellt wird durch die Reduzierung der Spielplätze ebenfalls eine Ergänzung der Angebote an den anderen Standorten nötig, um die Altersklassen bis 12 Jahre abzudecken. Ebenfalls sind für ein größeres Einzugsgebiet (800-1000m) Bewegungsangebote für Jugendliche vorzuhalten, was zuletzt die Bürgerinitiative „Breiteich Bewegt“ verdeutlicht hat. Da bei der Vorstellung der ersten Idee zum Bewegungsangebot für Jugendliche im Haller Westen eine rege Diskussion entstanden ist, wird diese Maßnahme in Form einer Alternativenprüfung in einer gesonderten Sitzungsvorlage behandelt. Das Konzept wird dahingehend angepasst, dass lediglich ein Referenzbild aufgenommen wird, jedoch ohne konkreten Standort.
Ausblick
Als erste Maßnahmen zur Umsetzung des Spielplatzkonzeptes schlägt die Verwaltung vor, die Maßnahmen im Haller Westen anzugehen. Hierzu zählt die Aufgabe der Spielfläche „Im Hällischen“ in Gottwollshausen und deren Überführung in ein Nachbarschaftsprojekt. Des weiteren werden die Spielpunkte im Teurershof „Michaelstraße, Schafbrunnenweg“ zurückgebaut oder verlagert sowie die Ertüchtigung des Spielpatzes ‚Waldorfschule‘. Die Sanierung des Spielplatzes ‚Teurerweg‘ wird bis zum Sommer diesen Jahres abgeschlossen sein. Ebenfalls Teil des Konzeptes ist die Schaffung des öffentlichen Bewegungsangebotes, welches aber im Detail in einer gesonderten Vorlage behandelt wird.
Als unmittelbare Maßnahme zur Finanzierung von Projekten des Spielplatzkonzeptes im Doppelhaushalt 23/24 soll der Spielplatz in der Mittelhöhe II zu 2 Bauplätzen umgewandelt werden und damit Einnahmen in Höhe von rund 219.800 € erzielt werden. Grundsätzlich sollen die Einnahmen zweckgebunden erfolgen, also für die Umsetzung des Spielplatzkonzepts zur Verfügung stehen. Dadurch kann sichergestellt werden, dass die effektiven Kosten zur Umsetzung des Spielplatzkonzeptes mit Ausbau der Bewegungsangebote die in Anlage 1 ausgewiesenen rund 0,5 Mio € nicht übersteigen.
Für die gesamte Umsetzung des Spielplatzkonzeptes wird eine Dauer von mindestens 5-6 Jahren angenommen, sofern die nötigen Mittel auch in den Folgejahren bereitgestellt werden.
Anlagen:
Anlage 1: Finanzielle Auswirkungen Spielplatzkonzept, 24.01.2024*
Anlage 2: Präsentation Spielplatzkonzept, Stadt Schwäbisch Hall
neue Anlage 3 (06.03.2024): Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN vom 03.03.2024
* Anlage 1 wurde lediglich redaktionell (Nummerierung) angepasst und ist inhaltlich identisch mit der Fassung vom 26.07.2023
Beschlussfassung:
1. Beschlussantrag der Verwaltung gemäß Sitzungsvorlage:
Das Spielplatzkonzept soll wie im Sachvortrag und in Anlage 2 dargestellt sukzessive umgesetzt werden.
Ergänzung des Beschlussantrags Ziffer 1 gemäß Beschlussfassung im Bau- und Planungsausschuss am 26.02.2024:
Einzelmaßnahmen werden explizit im Haushalt einzeln aufgeführt.
2. Die Einnahmen aus den Grundstücksverkäufen und -pachten der aufgelösten Spielplätzen werden für die Umsetzung des Spielplatzkonzeptes verwendet und damit zweckgebunden im Haushalt veranlagt.
Der Tagesordnungspunkt wurde von der Tagesordnung abgesetzt.