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Die Verwaltung wird ermächtigt, die oben genannten Flurstücke, wie im beigefügten Plan dargestellt, öffentlich zu widmen.</p> | Die Verwaltung wird ermächtigt, die oben genannten Flurstücke, wie im beigefügten Plan dargestellt, öffentlich zu widmen.</p> |
Version vom 28. November 2023, 08:19 Uhr
Sitzungsvorlagen-Nummer: 336/23
Sachvortrag:
Beide Grundstücke sind als Zuwegung für ein Bauvorhaben auf dem Flurstück 2419, Gailenkirchen und für andere Flurstücke der landwirtschaftlichen Nutzung notwendig. Im Zuge der Planung wurde festgestellt, dass diese Feldweggrundstücke nicht öffentliche gewidmet sind. Die Grundstücke wurden im Rahmen der Flurneuordnung in Gailenkirchen neu gebildet. Nach Auskunft des Flurneuordnungsamtes werden im Rahmen der Flurbereinigung neu entstandene Feldwege nicht automatisch gewidmet.
Die Absicht der Widmung als Gemeindestraße, im speziellen als öffentlicher Feld- und Waldweg, §§ 5 Abs. 3, 3 Abs. 1 Nr. 3, Abs. 2 Nr. 4 lit. a Straßengesetz wurde vom 26.10.2023 bis 26.11.2023 öffentlich bekannt gemacht. Innerhalb der Anhörungsfrist gingen keine Einwendungen ein.
Der Ortschaftsrat Gailenkirchen wird im Rahmen des schriftlichen Verfahrens beteiligt. Über das Ergebnis wird in der Sitzung des Gemeinderats am 06.12.2023 berichtet.
Anlage: Lageplan
Beschlussantrag:
Die Verwaltung wird ermächtigt, die oben genannten Flurstücke, wie im beigefügten Plan dargestellt, öffentlich zu widmen.