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Im rechtsg&uuml;ltigen Fl&auml;chennutzungsplan ist die Fl&auml;che als Wohnbaufl&auml;che ausgewiesen (Anlage 4), eine Anpassung ist daher nicht erforderlich. Derzeit gilt der Bebauungsplan &bdquo;0315 -01 Eberhard-Heim-Stra&szlig;e 1966&ldquo; f&uuml;r das Gebiet (Anlage 3), der ebenfalls bereits heute eine Bebauung zul&auml;sst, jedoch ist auf Grund der Wohneinheitenbeschr&auml;nkung von 1997 kein Wohnungsbau m&ouml;glich.</p>
 
Im rechtsg&uuml;ltigen Fl&auml;chennutzungsplan ist die Fl&auml;che als Wohnbaufl&auml;che ausgewiesen (Anlage 4), eine Anpassung ist daher nicht erforderlich. Derzeit gilt der Bebauungsplan &bdquo;0315 -01 Eberhard-Heim-Stra&szlig;e 1966&ldquo; f&uuml;r das Gebiet (Anlage 3), der ebenfalls bereits heute eine Bebauung zul&auml;sst, jedoch ist auf Grund der Wohneinheitenbeschr&auml;nkung von 1997 kein Wohnungsbau m&ouml;glich.</p>
 
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Um den baurechtlichen Rahmen f&uuml;r das geplante Bauvorhaben zu schaffen, ist die &Auml;nderung des Bebauungsplanes &bdquo;0315 -01 Eberhard-Heim-Stra&szlig;e 1966&ldquo; und die Au&szlig;erkraftsetzung der Wohneinheitenbeschr&auml;nkung f&uuml;r dieses Grundst&uuml;ck erforderlich. Dies soll in Abstimmung zwischen der Stadt Schw&auml;bisch Hall und der H.S. Bau GmbH aus Crailsheim als vorhabenbezogener Bebauungsplan durchgef&uuml;hrt werden. Hinsichtlich der angestrebten Schaffung von Wohnraum und der prominenten Lage im Stadtgebiet besteht ein &ouml;ffentliches Interesse an der Planung.</p>
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Um den baurechtlichen Rahmen f&uuml;r das geplante Bauvorhaben zu schaffen, ist die &Auml;nderung des Bebauungsplanes &bdquo;0315-01 Eberhard-Heim-Stra&szlig;e 1966&ldquo; und die Au&szlig;erkraftsetzung der Wohneinheitenbeschr&auml;nkung f&uuml;r dieses Grundst&uuml;ck erforderlich. Dies soll in Abstimmung zwischen der Stadt Schw&auml;bisch Hall und der H.S. Bau GmbH aus Crailsheim als vorhabenbezogener Bebauungsplan durchgef&uuml;hrt werden. Hinsichtlich der angestrebten Schaffung von Wohnraum und der prominenten Lage im Stadtgebiet besteht ein &ouml;ffentliches Interesse an der Planung.</p>
 
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Es wird empfohlen, dem beigef&uuml;gten Antrag der H.S. Bau GmbH aus Crailsheim (Anlage 5) und der beigef&uuml;gten Planungs&uuml;berlegung (Anlage 6) auf Durchf&uuml;hrung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanverfahren stattzugeben.</p>
 
Es wird empfohlen, dem beigef&uuml;gten Antrag der H.S. Bau GmbH aus Crailsheim (Anlage 5) und der beigef&uuml;gten Planungs&uuml;berlegung (Anlage 6) auf Durchf&uuml;hrung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanverfahren stattzugeben.</p>

Version vom 31. Oktober 2023, 07:28 Uhr

Sitzungsvorlagen-Nummer: 278/23

Sachvortrag:

Die Firma H.S. Bau GmbH aus Crailsheim hat am 07. Juli 2023 einen Antrag auf Planung für das Grundstück (siehe Anlage 1 und 2), bestehend aus den Flurstücken 1792/5 und 1792/46-64, gestellt. Die Firma hat bereits ein positiv beschiedenen Bauantrag auf dem Grundstück zur Realisierung von Reihenhäusern, jedoch lässt sich das Projekt aufgrund der aktuellen Lage im Bausektor nicht umsetzten bzw. wird am Markt in dieser Lage nicht nachgefragt. Ziel der künftigen Planung ist weiterhin die Schaffung von Wohnraum im Umfeld des Bahnhofs Hessental. Die Kubatur der Gebäude soll weitestgehend denen der Genehmigung entsprechen, jedoch mit Wohnungen und Appartements (Anlage 6). Die Anzahl der Wohnungen ist noch nicht endgültig geplant, da diese stark von den auf dem Grundstück unterzubringenden Stellplätzen abhängt.

Im rechtsgültigen Flächennutzungsplan ist die Fläche als Wohnbaufläche ausgewiesen (Anlage 4), eine Anpassung ist daher nicht erforderlich. Derzeit gilt der Bebauungsplan „0315 -01 Eberhard-Heim-Straße 1966“ für das Gebiet (Anlage 3), der ebenfalls bereits heute eine Bebauung zulässt, jedoch ist auf Grund der Wohneinheitenbeschränkung von 1997 kein Wohnungsbau möglich.

Um den baurechtlichen Rahmen für das geplante Bauvorhaben zu schaffen, ist die Änderung des Bebauungsplanes „0315-01 Eberhard-Heim-Straße 1966“ und die Außerkraftsetzung der Wohneinheitenbeschränkung für dieses Grundstück erforderlich. Dies soll in Abstimmung zwischen der Stadt Schwäbisch Hall und der H.S. Bau GmbH aus Crailsheim als vorhabenbezogener Bebauungsplan durchgeführt werden. Hinsichtlich der angestrebten Schaffung von Wohnraum und der prominenten Lage im Stadtgebiet besteht ein öffentliches Interesse an der Planung.

Es wird empfohlen, dem beigefügten Antrag der H.S. Bau GmbH aus Crailsheim (Anlage 5) und der beigefügten Planungsüberlegung (Anlage 6) auf Durchführung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanverfahren stattzugeben.

Im Rahmen dieses Verfahrens wird die H.S. Bau GmbH aus Crailsheim als Vorhabenträger vom Gemeinderat autorisiert, ein Bauleitplanverfahren für das Grundstück, welche das Vorhaben in Anspruch nimmt, durchzuführen.

Anlagen: 
Anlage 1: Orientierungsplan, Stadt Schwäbisch Hall, 27.09.2023
Anlage 2: Abgrenzungsplan, Stadt Schwäbisch Hall, 27.09.2023
Anlage 3: Derzeit rechtskräftiger Bebauungsplan
Anlage 4: Auszug aus dem rechtsgültigen Flächennutzungsplan, Stadt Schwäbisch Hall, 10.11.2022
Anlage 5: Antrag auf Planungsermächtigung, H.S. Bau GmbH aus Crailsheim, 07.07.2023
Anlage 6: Lageplan des Vorhabens, Freier Architekt – Wolfgang Unger, 14.08.2023

Beschlussantrag:

Der Gemeinderat ermächtigt die H.S. Bau GmbH aus Crailsheim, einen vorhabenbezogenen Bebauungsplan auszuarbeiten. Die Abgrenzung ist im beigefügten Lageplan (Anlage 2) dargestellt.

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