98186094/meetingannouncement/109135021/agendaitem
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− | <u style="font-family: sans-serif; font-size: 12.7px; text-align: justify;">Oberbürgermeister Bullinger</u><span style="font-family: sans-serif; font-size: 12.7px; text-align: justify;"> gibt bekannt, dass das Regierungspräsidium Stuttgart mit Schreiben vom 13.06.2022 die Haushaltssatzung der Stadt für das Haushaltsjahr 2022 und die Wirtschaftspläne der Eigenbetriebe der Stadt für das | + | <u style="font-family: sans-serif; font-size: 12.7px; text-align: justify;">Oberbürgermeister Bullinger</u><span style="font-family: sans-serif; font-size: 12.7px; text-align: justify;"> gibt bekannt, dass das Regierungspräsidium Stuttgart mit Schreiben vom 13.06.2022 die Haushaltssatzung der Stadt für das Haushaltsjahr 2022 und die Wirtschaftspläne der Eigenbetriebe der Stadt für das Wirtschaftsjahr 2022 in vollem Umfang genehmigt hat.</span><br /> |
+ | <span style="font-family: sans-serif; font-size: 12.7px; text-align: justify;">Es wird zitiert: „Die vorgelegten Haushaltsdaten mit dem geplanten Fehlbetrag im Ergebnishaushalt, dem Zahlungsmittelbedarf aus laufender Verwaltungstätigkeit, den vorgesehenen Kreditaufnahmen sowie dem Liquiditätsabbau zeigen, dass die finanzielle Situation der Stadt Schwäbisch Hall angespannt ist. Mit Blick auf die Zukunft ist es nun wichtig und notwendig, neben der Sicherstellung des Haushaltsausgleichs, auch Eigenmitteln zur Finanzierung der Investitionen und zur Begrenzung der Schuldenentwicklung zu erwirtschaften. Gleichzeitig sollte die Liquiditäts- und Schuldenentwicklung sorgsam im Blick behalten werden. Eine sparsame und wirtschaftliche Haushaltsführung durch eine strikte Ausgabendisziplin sowie eine Überprüfung der freiwilligen Leistungen ist zwingend erforderlich. Darüber hinaus sollte im Hinblick auf die hohen Investitionen die Unabweisbarkeit von Maßnahmen unter Beachtung der Folgekosten einer genauen Prüfung unterzogen werden und der Fokus bei der Investitionstätigkeit auf den städtischen Pflichtaufgaben liegen.“</span></p> | ||
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Aktuelle Version vom 15. Mai 2023, 08:44 Uhr
Sachvortrag:
Oberbürgermeister Bullinger gibt bekannt, dass das Regierungspräsidium Stuttgart mit Schreiben vom 13.06.2022 die Haushaltssatzung der Stadt für das Haushaltsjahr 2022 und die Wirtschaftspläne der Eigenbetriebe der Stadt für das Wirtschaftsjahr 2022 in vollem Umfang genehmigt hat.
Es wird zitiert: „Die vorgelegten Haushaltsdaten mit dem geplanten Fehlbetrag im Ergebnishaushalt, dem Zahlungsmittelbedarf aus laufender Verwaltungstätigkeit, den vorgesehenen Kreditaufnahmen sowie dem Liquiditätsabbau zeigen, dass die finanzielle Situation der Stadt Schwäbisch Hall angespannt ist. Mit Blick auf die Zukunft ist es nun wichtig und notwendig, neben der Sicherstellung des Haushaltsausgleichs, auch Eigenmitteln zur Finanzierung der Investitionen und zur Begrenzung der Schuldenentwicklung zu erwirtschaften. Gleichzeitig sollte die Liquiditäts- und Schuldenentwicklung sorgsam im Blick behalten werden. Eine sparsame und wirtschaftliche Haushaltsführung durch eine strikte Ausgabendisziplin sowie eine Überprüfung der freiwilligen Leistungen ist zwingend erforderlich. Darüber hinaus sollte im Hinblick auf die hohen Investitionen die Unabweisbarkeit von Maßnahmen unter Beachtung der Folgekosten einer genauen Prüfung unterzogen werden und der Fokus bei der Investitionstätigkeit auf den städtischen Pflichtaufgaben liegen.“