65947894/meetingminutes/75606010/paragraph

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Wie im Gemeinderat am 10.04.2019 [https://ratsinfo.schwaebischhall.de/index.php/38155495/meetingminutes/43860197/paragraph (&sect; 103, &ouml;ffentlich)] dargestellt, ben&ouml;tigt die Stadt Schw&auml;bisch Hall weiterhin Wohnbaufl&auml;chen, um der anhaltend starken Nachfrage auf dem Wohnungs- und Immobilienmarkt gerecht zu werden. Daher hatte die HGE Haller Grundst&uuml;cks- und Erschlie&szlig;ungsgesellschaft mbH eine Machbarkeitsstudie f&uuml;r das Gebiet Grundwiesen in Schw&auml;bisch Hall-Hessental in Auftrag gegeben, um auf dieser Grundlage den rechtskr&auml;ftigen Bebauungsplan Nr. 0314-07 (rechtskr&auml;ftig seit 18.03.1991) zu &auml;ndern.</p>
 
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Version vom 22. September 2021, 14:30 Uhr

Sachvortrag:

Wie im Gemeinderat am 10.04.2019 (§ 103, öffentlich) dargestellt, benötigt die Stadt Schwäbisch Hall weiterhin Wohnbauflächen, um der anhaltend starken Nachfrage auf dem Wohnungs- und Immobilienmarkt gerecht zu werden. Daher hatte die HGE Haller Grundstücks- und Erschließungsgesellschaft mbH eine Machbarkeitsstudie für das Gebiet Grundwiesen in Schwäbisch Hall-Hessental in Auftrag gegeben, um auf dieser Grundlage den rechtskräftigen Bebauungsplan Nr. 0314-07 (rechtskräftig seit 18.03.1991) zu ändern.

Seitdem wurde aufgrund der Geruchssituation des nahe gelegenen landwirtschaftlichen Betriebes (Tierhaltung) kein Beschluss über die weitere Entwicklung des Bereichs „Grundwiesen II“ gefasst. Die Verwaltung steht seit geraumer Zeit mit dem Eigentümer und Betreiber über dessen künftige betriebliche Entwicklung in Kontakt. Zwischenzeitlich wurde er darüber informiert, dass die Stadtverwaltung die weiteren Schritte der Planung angehen muss, um zeitnah die baurechtlichen Rahmenbedingungen für die städtebauliche Entwicklung zu schaffen und die dringend benötigten Bauflächen anbieten zu können. Da sich die Geruchssituation derzeit nicht absehbar verändern wird, schlägt die Verwaltung vor, die Entwicklung des Gebiets zunächst auf den Bereich zu beschränken, welcher einer Geruchsbelastung von 10 % der Jahresstunden ausgesetzt ist. Die Bereiche darüber hinaus werden zwar im Bebauungsplan bereits beplant, können aber erst bebaut werden, wenn sich die Geruchssituation oder die Betriebsstruktur ändert. Hierzu soll eine sogenannte aufschiebend bedingte Nutzung gemäß § 9 (2) Nr. 2 BauGB festgesetzt werden.

Der städtebauliche Entwurf, welcher sich in Grundwiesen II und III gliedert, soll nun als Grundlage für die weitere Entwicklung beschlossen werden, wobei der Bereich III im Osten nur auf Vorentwurfsebene bearbeitet wird. Diese künftige Erweiterung ist dann zunächst in die Flächennutzungsplanfortschreibung mit aufzunehmen. Ziel der gemeinsamen Betrachtung von Grundwiesen II und III ist eine ganzheitliche Entwicklung in Richtung Osten.

Für den Entwurf sind weiterhin folgende städtebaulichen Planungsziele maßgebend:

  • Gesamtkonzept Abschnitte II und III,

  • effizientere Erschließungsstruktur,

  • Berücksichtigung aktueller Randbedingungen,

  • zeitgemäßes Portfolio an Wohnformen,

  • Bildung überschaubarer Quartiere,

  • Weiterentwicklung des sehr geometrischen Entwurfs.

Der städtebauliche Vorentwurf orientiert sich an der strengen geometrischen Form des bereits bestehenden Teils von Grundwiesen, wurde jedoch unter aktuellen Standards der Stadtplanung weiterentwickelt.
Dem Umfeld entsprechend ist eine verdichtete Einzel- und Doppelhausbebauung und an Kreuzungspunkten eine Mehrfamilienhausbebauung vorgesehen. Dadurch entsteht eine gewünschte Mischung der Typologien, die unter sozialen Gesichtspunkten Vorteile bietet. Zudem gliedert der Vorentwurf das relativ große Wohngebiet in einzelne, überschaubare Quartiere, wodurch die spätere Identifikation der Bewohnerinnen und Bewohner innerhalb ihrer jeweiligen Nachbarschaft ermöglicht werden soll. Angebunden wird das Gebiet Grundwiesen II über die Nefflenallee. Zur Vernetzung mit der Umgebung werden vor allem Fußwege durch begleitende Grünzonen, ausgehend vom Waschbach, vorgesehen. Diese Grünbereiche bieten eine Vernetzung über die Gleise in die attraktive umgebende Landschaft.

Der Geltungsbereich des Plangebiets „Grundwiesen II“ umfasst ca. 11,6 ha. Davon umfassen 7,7 ha das eigentliche Baugebiet, abzgl. der geplanten Verkehrsflächen und Grünflächen verbleiben ca. 5,7 ha (75 %) Nettobauland. Die restlichen Flächen werden für einen möglichen Ausgleich oder den Übergang in die Landschaft benötigt.

Der städtebauliche Entwurf dient als Grundlage für die Änderung des Bebauungsplans Nr. 0314-07 „Grundwiesen“, welche im Regelverfahren durchgeführt wird. Auf Grundlage der folgenden Punkte soll zunächst der Aufstellungsbeschluss gem. § 2 (1) BauGB gefasst werden.

Geltungsbereich
Der räumliche Geltungsbereich für die Änderung des Bebauungsplans ist im Lageplan vom 04.09.2020 dargestellt (Anlage 4) und orientiert sich an den Grenzen des Bebauungsplans Nr. 0314-07 „Grundwiesen“ (Anlage 3). Das Planungsgebiet umfasst rd. 12,24 ha.

Rechtliche Situation
Für das Plangebiet ist im rechtskräftigen Flächennutzungsplan (Anlage 2) der Verwaltungsgemeinschaft Schwäbisch Hall (7D Fortschreibung) die Nutzungsart Wohnbaufläche ausgewiesen. Lediglich der östliche Teil ist noch als Wohnbaufläche in Planung ausgewiesen und wird bei der nächsten Fortschreibung angepasst.

Der bisher rechtskräftige Bebauungsplan Nr. 0314-07 „Grundwiesen“ (Anlage 3) wird teilweise überplant und in den überlagernden Bereichen durch den neu aufzustellenden Bebauungsplan Nr. 0314-07/5 „Grundwiesen, 5. Änderung“ ersetzt.

Planungsziele
Dem Bebauungsplan werden folgende Ziele zugrunde gelegt:

  • Entwicklung eines Wohngebiets auf Basis des städtebaulichen Entwurfs des Planungsbüros citiplan GmbH (Anlage 5),

  • Festsetzung eines Allgemeinen Wohngebiets,

  • Festsetzung überbaubarer Grundstücksflächen für ein differenziertes Angebot an

    unterschiedlichen Wohnungstypologien,

  • Festsetzung öffentlicher und privater Verkehrs- und Grünflächen.

Innerhalb des Geltungsbereichs des Bebauungsplan Nr. 0314-07/5 „Grundwiesen, 5. Änderung“ sollen rund 95 Bauplätze für individuellen Wohnungsbau und zwischen 60 - 70 Wohnungen entstehen. Bei einer durchschnittlichen Belegungsdichte der Stadt Schwäbisch Hall von 2,1 Bewohnerinnen/Bewohner je Wohnung werden voraussichtlich rund 330 - 350 Einwohnerinnen/Einwohner angesiedelt werden.

Anlagen:
Anlage 1: Orientierungsplan, Lage des Plangebietes, ohne Maßstab, Stand 04.09.2020 (Stadt Schwäbisch Hall)
Anlage 2: Auszug Flächennutzungsplan 7D Fortschreibung, ohne Maßstab, Stand 04.09.2020 (Stadt Schwäbisch Hall)
Anlage 3: Bebauungsplan Nr. 0314-07 „Grundwiesen“
Anlage 4: Lageplan im Maßstab 1:2500, Stand 03.09.2020 (citiplan GmbH, Pfullingen)
Anlage 5: Städtebaulicher Vorentwurf „Grundwiesen II / III“, Stand vom 12.11.2020, (citiplan GmbH, Pfullingen)

Beschluss:

  1. Der Gemeinderat beschließt den städtebaulichen Vorentwurf „Grundwiesen II / III“, Stand vom 12.11.2020, Büro citiplan als Grundlage für die Erarbeitung des Entwurfes des Bebauungsplanes Nr. 0314-07/5 „Grundwiesen, 5. Änderung“.

  1. Aufstellungsbeschluss
    A) Bebauungsplan Nr. 0314-07/5 „Grundwiesen, 5. Änderung“
    Der Bebauungsplan Nr. 0314-07/5 „Grundwiesen, 5. Änderung“ wird gemäß § 1 Abs. 3 in Verbindung mit § 2 Abs. 1 BauGB im Entwurf aufgestellt. Maßgebend ist der Lageplan der citiplan GmbH M 1:2500 vom 03.09.2020. Die Verwaltung wird beauftragt, in Zusammenarbeit mit der citiplan GmbH, Pfullingen, das weitere Verfahren (Entwurf des Bebauungsplanes) durchzuführen.

B) Örtliche Bauvorschriften für das Baugebiet Nr. 0314-07/5 „Grundwiesen, 5. Änderung“
Die örtlichen Bauvorschriften für das Baugebiet Nr. 0314-07/5 „Grundwiesen, 5. Änderung“ werden gemäß § 1 Abs. 3 und § 2 Abs. 1 BauGB in Verbindung mit § 74 Abs. 1 LBO parallel zum Bebauungsplan aufgestellt. Der Geltungsbereich ist identisch mit dem Geltungsbereich des Bebauungsplan Nr. 0314-07/5 „Grundwiesen, 5. Änderung“. Die Verwaltung wird beauftragt, in Zusammenarbeit mit der citiplan GmbH, Pfullingen, das weitere Verfahren (Entwurf des Bebauungsplanes) durchzuführen.

 

(25 Ja-Stimmen, 3 Nein-Stimmen, 2 Enthaltungen)

 

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