16302004/meetingminutes/28471275/paragraph

Aus Ratsinformationssytem Schwäbisch Hall
(Unterschied zwischen Versionen)
Wechseln zu: Navigation, Suche
(automatisch generiert)
 
(Änderung am 05.02.2018 09:21, durch Sigrid Kitterer.)
 
Zeile 1: Zeile 1:
 
{{paragraph_template
 
{{paragraph_template
|paragraph-attribute-id=28471275|paragraph-attribute-mm_id=16302004|paragraph-attribute-number=7|paragraph-attribute-subnumber=|paragraph-attribute-full_number=7|paragraph-attribute-meeting_collecting_main=313/17|paragraph-attribute-title=Prüfung der Betätigung der Stadt Schwäbisch Hall bei Unternehmen und Einrichtungen in einer Rechtsform des privaten Rechts, an denen die Stadt beteiligt ist|paragraph-attribute-statement=<p>
+
|paragraph-attribute-id=28471275|paragraph-attribute-mm_id=16302004|paragraph-attribute-number=255|paragraph-attribute-subnumber=|paragraph-attribute-full_number=255|paragraph-attribute-meeting_collecting_main=313/17|paragraph-attribute-title=Prüfung der Betätigung der Stadt Schwäbisch Hall bei Unternehmen und Einrichtungen in einer Rechtsform des privaten Rechts, an denen die Stadt beteiligt ist|paragraph-attribute-statement=<p align="justify">
 
Nach &sect; 112 Abs. 2 Nr. 3 Gemeindeordnung (GemO) kann der Gemeinderat dem Rechnungspr&uuml;fungsamt bzw. dem Fachbereich Revision als weitere Aufgabe die Pr&uuml;fung der Bet&auml;tigung der Stadt als Gesellschafterin oder Aktion&auml;rin &uuml;bertragen.</p>
 
Nach &sect; 112 Abs. 2 Nr. 3 Gemeindeordnung (GemO) kann der Gemeinderat dem Rechnungspr&uuml;fungsamt bzw. dem Fachbereich Revision als weitere Aufgabe die Pr&uuml;fung der Bet&auml;tigung der Stadt als Gesellschafterin oder Aktion&auml;rin &uuml;bertragen.</p>
<p>
+
<p align="justify">
 +
- Stadtrat Stutz verl&auml;sst um 23.32 Uhr den Sitzungssaal -</p>
 +
<p align="justify">
 
Mit Beschluss des Gemeinderats vom 07.10.1996 erfolgte die &Uuml;bertragung der Pr&uuml;fung der Bet&auml;tigung der Stadt als Gesellschafterin f&uuml;r die Stadtwerke Schw&auml;bisch Hall GmbH und die GWG mbH. Zu diesem Zeitpunkt gab es nur die beiden Gesellschaften des privaten Rechts, eine Erweiterung des Gesch&auml;ftsfeldes war damals nicht vorgesehen. Daher bezog sich die Beschlussfassung auch nur auf diese beiden Beteiligungen.</p>
 
Mit Beschluss des Gemeinderats vom 07.10.1996 erfolgte die &Uuml;bertragung der Pr&uuml;fung der Bet&auml;tigung der Stadt als Gesellschafterin f&uuml;r die Stadtwerke Schw&auml;bisch Hall GmbH und die GWG mbH. Zu diesem Zeitpunkt gab es nur die beiden Gesellschaften des privaten Rechts, eine Erweiterung des Gesch&auml;ftsfeldes war damals nicht vorgesehen. Daher bezog sich die Beschlussfassung auch nur auf diese beiden Beteiligungen.</p>
<p>
+
<p align="justify">
 
Der Konzern SHB mbH umfasst aktuell &uuml;ber 100 Beteiligungen, davon zur Zeit 28 Beteiligungen in dem von &sect; 53 Haushaltsgrunds&auml;tzegesetz bezeichneten Umfang. Das Beteiligungsportfolio der Stadt Schw&auml;bisch Hall hat sich also in diesem Zeitraum wesentlich ver&auml;ndert. In diesem Bereich wird es keine Stagnation geben, sondern es werden neue Gesellschaften gegr&uuml;ndet, andere wiederum ver&auml;u&szlig;ert.</p>
 
Der Konzern SHB mbH umfasst aktuell &uuml;ber 100 Beteiligungen, davon zur Zeit 28 Beteiligungen in dem von &sect; 53 Haushaltsgrunds&auml;tzegesetz bezeichneten Umfang. Das Beteiligungsportfolio der Stadt Schw&auml;bisch Hall hat sich also in diesem Zeitraum wesentlich ver&auml;ndert. In diesem Bereich wird es keine Stagnation geben, sondern es werden neue Gesellschaften gegr&uuml;ndet, andere wiederum ver&auml;u&szlig;ert.</p>
<p>
+
<p align="justify">
 
Um Rechtsklarheit und einen eindeutigen Pr&uuml;fauftrag zu haben, sieht die Verwaltung eine Beschlussfassung mit der &Uuml;bertragung der Bet&auml;tigungspr&uuml;fung auf s&auml;mtliche Unternehmen und Einrichtungen in einer Rechtsform des privaten Rechts an denen die Stadt unmittelbar oder mittelbar beteiligt ist f&uuml;r notwendig an.</p>
 
Um Rechtsklarheit und einen eindeutigen Pr&uuml;fauftrag zu haben, sieht die Verwaltung eine Beschlussfassung mit der &Uuml;bertragung der Bet&auml;tigungspr&uuml;fung auf s&auml;mtliche Unternehmen und Einrichtungen in einer Rechtsform des privaten Rechts an denen die Stadt unmittelbar oder mittelbar beteiligt ist f&uuml;r notwendig an.</p>
 
|paragraph-attribute-resolution=|paragraph-attribute-resolution_contents=<p>
 
|paragraph-attribute-resolution=|paragraph-attribute-resolution_contents=<p>
Dem Fachbereich Revision wird als weitere Aufgabe nach &sect; 112 Abs. 2 Nr. 3 GemO die Pr&uuml;fung der Bet&auml;tigung der Stadt Schw&auml;bisch Hall bei den Unternehmen und Einrichtungen in einer Rechtsform des privaten Rechts, an denen die Stadt unmittelbar oder mittelbar beteiligt ist, &uuml;bertragen.</p>
+
Dem Fachbereich Revision wird als weitere Aufgabe nach &sect; 112 Abs. 2 Nr. 3 GemO die Pr&uuml;fung der Bet&auml;tigung der Stadt Schw&auml;bisch Hall bei den Unternehmen und Einrichtungen in einer Rechtsform des privaten Rechts, an denen die Stadt unmittelbar oder mittelbar beteiligt ist, &uuml;bertragen.<br />
<p>
+
 
(einstimmig -22)</p>
 
(einstimmig -22)</p>
|paragraph-attribute-keywords=|paragraph-attribute-access=öffentlich|paragraph-template-title=Prüfung der Betätigung der Stadt Schwäbisch Hall bei Unternehmen und Einrichtungen in einer Rechtsform des privaten Rechts, an denen die Stadt beteiligt ist|paragraph-template-committee=Gemeinderat|paragraph-template-start_date=04.12.2017|paragraph-template-backlink=16302004/0/meetingminutes|}}
+
|paragraph-attribute-keywords=Revision|paragraph-attribute-access=öffentlich|paragraph-template-title=Prüfung der Betätigung der Stadt Schwäbisch Hall bei Unternehmen und Einrichtungen in einer Rechtsform des privaten Rechts, an denen die Stadt beteiligt ist|paragraph-template-committee=Gemeinderat|paragraph-template-start_date=04.12.2017|paragraph-template-backlink=16302004/0/meetingminutes|}}
  
 
[[Category:TYP:P|28471275]]
 
[[Category:TYP:P|28471275]]
[[Category:MMID:16302004|#########7##########]]
+
[[Category:MMID:16302004|#######255##########]]
 
[[Category:SEC:PUB]]
 
[[Category:SEC:PUB]]
 +
[[Category:Index:Revision|Prüfung der Betätigung der Stadt Schwäbisch Hall bei Unternehmen und Einrichtungen in einer Rechtsform des privaten Rechts, an denen die Stadt beteiligt ist (04.12.2017, Gemeinderat)]]
 
[[Category:Startdate|2017-12-04]]
 
[[Category:Startdate|2017-12-04]]

Aktuelle Version vom 5. Februar 2018, 10:21 Uhr

Sachvortrag:

Nach § 112 Abs. 2 Nr. 3 Gemeindeordnung (GemO) kann der Gemeinderat dem Rechnungsprüfungsamt bzw. dem Fachbereich Revision als weitere Aufgabe die Prüfung der Betätigung der Stadt als Gesellschafterin oder Aktionärin übertragen.

- Stadtrat Stutz verlässt um 23.32 Uhr den Sitzungssaal -

Mit Beschluss des Gemeinderats vom 07.10.1996 erfolgte die Übertragung der Prüfung der Betätigung der Stadt als Gesellschafterin für die Stadtwerke Schwäbisch Hall GmbH und die GWG mbH. Zu diesem Zeitpunkt gab es nur die beiden Gesellschaften des privaten Rechts, eine Erweiterung des Geschäftsfeldes war damals nicht vorgesehen. Daher bezog sich die Beschlussfassung auch nur auf diese beiden Beteiligungen.

Der Konzern SHB mbH umfasst aktuell über 100 Beteiligungen, davon zur Zeit 28 Beteiligungen in dem von § 53 Haushaltsgrundsätzegesetz bezeichneten Umfang. Das Beteiligungsportfolio der Stadt Schwäbisch Hall hat sich also in diesem Zeitraum wesentlich verändert. In diesem Bereich wird es keine Stagnation geben, sondern es werden neue Gesellschaften gegründet, andere wiederum veräußert.

Um Rechtsklarheit und einen eindeutigen Prüfauftrag zu haben, sieht die Verwaltung eine Beschlussfassung mit der Übertragung der Betätigungsprüfung auf sämtliche Unternehmen und Einrichtungen in einer Rechtsform des privaten Rechts an denen die Stadt unmittelbar oder mittelbar beteiligt ist für notwendig an.

Beschluss:

Dem Fachbereich Revision wird als weitere Aufgabe nach § 112 Abs. 2 Nr. 3 GemO die Prüfung der Betätigung der Stadt Schwäbisch Hall bei den Unternehmen und Einrichtungen in einer Rechtsform des privaten Rechts, an denen die Stadt unmittelbar oder mittelbar beteiligt ist, übertragen.
(einstimmig -22)

Meine Werkzeuge