16302027/meetingminutes/28755472/paragraph

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<strong>zu a)</strong></p>
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<u>Stadtrat Dr. Graf von Westerholt</u> f&uuml;r die CDU-Fraktion: siehe [[Media:HH-Rede18-19_CDU.pdf{{!}}Anlage]]</p>
 
<u>Stadtrat Dr. Graf von Westerholt</u> f&uuml;r die CDU-Fraktion: siehe [[Media:HH-Rede18-19_CDU.pdf{{!}}Anlage]]</p>
 
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<strong><u>Sachvortrag zu b):</u></strong></p>
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siehe auch GR vom 04.12.2017 sowie VFA vom [https://ratsinfo.schwaebischhall.de/index.php/16301956/meetingminutes/28355308/paragraph 27.11.17] und VFA [https://ratsinfo.schwaebischhall.de/index.php/16301869/0/meetingminutes 06.11.17]</p>
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Dem Gemeinderat liegt der Entwurf der Haushaltssatzung (siehe Anlage 1) und des Haushaltsplans 2018/2019 der Stadt Schw&auml;bisch Hall sowie die Mittelfristige Finanzplanung vor. Die Mittelfristige Finanzplanung umfasst die Jahre 2020 bis 2022 und ist integrativer Bestandteil des Haushaltsplans. Der Gesamtergebnishaushalt und Gesamtfinanzhaushalt f&uuml;r die Jahre 2018 bis 2022 liegen dieser Sitzungsvorlage als Anlage 3 bzw. Anlage 4 bei.</p>
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Am 25. Oktober 2017 wurde die st&auml;dtische Haushaltssatzung mit Haushalts- und Stellenplan f&uuml;r die Haushaltsjahre 2018/2019 sowie die Mittelfristige Finanzplanung 2020 bis 2022 im Gemeinderat &ouml;ffentlich eingebracht. Die Erl&auml;uterung des Zahlenwerks durch die Verwaltung fand im nicht&ouml;ffentlichen Teil dieser Gemeinderatssitzung statt.</p>
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In der &ouml;ffentlichen Gemeinderatssitzung am 15. November 2017 haben die Fraktionen des Gemeinderats ihre &Auml;nderungsantr&auml;ge gestellt.</p>
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Die Beantwortung der Antr&auml;ge, Anfragen und Anregungen der Fraktionen hat der Gemeinderat in Form der Sitzungsvorlage Nr. 327/17 gemeinsam mit den &uuml;brigen Sitzungsunterlagen f&uuml;r die Gemeinderatssitzung am 4. Dezember 2017 erhalten. In dieser Sitzung wurden durch den Gemeinderat verschiedene &Auml;nderungen zum Haushaltsplanentwurf 2018/2019 sowie der Mittelfristigen Finanzplanung 2020 bis 2022 beschlossen.</p>
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Nach Einbringung des Haushaltsplanentwurfs 2018/2019 einschlie&szlig;lich der Mittelfristigen Finanzplanung 2020 bis 2022 ergaben sich f&uuml;r die Verwaltung zudem notwendige &Auml;nderungen des Entwurfs. Diese &Auml;nderungen sind detailliert in der Sitzungsvorlage Nr.&nbsp;327/17, Abschnitt Ergebnishaushalt, Ziffer 1. bis 7. und Abschnitt Finanzhaushalt, Ziffer 1. bis 3., aufgef&uuml;hrt.</p>
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In der dieser Sitzungsvorlage beigef&uuml;gten Anlage 2 werden die durch den Gemeinderat beschlossenen &Auml;nderungen detailliert dargestellt und die &Auml;nderungen der Verwaltung summarisch zusammengefasst ausgewiesen.</p>
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<u>Oberb&uuml;rgermeister Pelgrim</u> stellt fest, dass dar&uuml;ber hinaus kein Aussprachewunsch besteht.</p>
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Der Gemeinderat der Stadt Schw&auml;bisch Hall beschlie&szlig;t folgendes:</p>
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Die Haushaltssatzung 2018 / 2019 (Anlage 1 zu dieser Sitzungsvorlage) einschlie&szlig;lich Haushalts- und Stellenplan sowie Mittelfristiger Finanzplanung der Jahre 2020 bis 2022 wird, wie vorgelegt, beschlossen.<br />
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Den &Auml;nderungen des Ergebnis- und Finanzhaushalts 2018/2019 sowie der Mittelfristigen Finanzplanung f&uuml;r die Jahre 2020 bis 2022 wird, wie in Anlage 2 dieser Sitzungsvorlage dargestellt, zugestimmt.<br />
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Die &Auml;nderungen wurden in die Haushaltssatzung und den Haushaltsplan f&uuml;r die Jahre 2018/2019 sowie den Stellenplan und die Mittelfristige Finanzplanung der Jahre 2020 bis 2022 eingearbeitet.<br />
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&nbsp;</li>
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Der Auszahlung der Zusch&uuml;sse, die in Anlage 5 zum Haushalt explizit aufgef&uuml;hrt sind, wird zugestimmt.<br />
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&nbsp;</li>
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Der Budgetierungsrichtlinie, die eine h&ouml;here Flexibilit&auml;t bei der Inanspruchnahme der einzelnen Haushaltsplanans&auml;tze eines Budgets regelt, wird zugestimmt.<br />
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&nbsp;</li>
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Der Gemeinderat stimmt dem Wirtschaftsplan 2018/2019 des Eigenbetriebs Abwasserbeseitigung zu.<br />
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&nbsp;</li>
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Der Gemeinderat stimmt dem Wirtschaftsplan 2018/2019 des Eigenbetriebs Werkhof zu.<br />
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Der Gemeinderat stimmt dem Wirtschaftsplan 2018/2019 des Eigenbetriebs Friedh&ouml;fe zu.<br />
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Der Gemeinderat stimmt dem Wirtschaftsplan 2018/2019 des Eigenbetrieb Touristik und Marketing Schw&auml;bisch Hall zu.</li>
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(26 Ja-Stimmen, 6 Nein-Stimmen)</p>
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<u>Oberb&uuml;rgermeister Pelgrim</u> k&uuml;ndigt eine Vorlage des Doppelhaushalts beim Regierungspr&auml;sidium zur Genehmigung an. Man gehe davon aus, dass diese sp&auml;testens im Februar 2018 vorliege und man hierauf basierend die weiteren Beschlussfassungen angehen k&ouml;nne.&nbsp;</p>
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Version vom 1. Februar 2018, 15:05 Uhr

Sachvortrag:

zu a)

Stadtrat Dr. Graf von Westerholt für die CDU-Fraktion: siehe Anlage

Stadtrat Kaiser für die SPD-Fraktion: siehe Anlage

- Stadtrat Härtig nimmt um 17.25 Uhr seinen Platz am Ratstisch ein -
- Stadtrat Stein nimmt um 17.30 Uhr seinen Platz am Ratstische ein -
- Stadtrat Gehrke nimmt um 17.40 Uhr seinen Platz am Ratstisch ein -

Stadträtin Herrmann für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen: siehe Anlage

- Stadträtin Jörg-Unfried nimmt um 17.52 Uhr ihren Platz am Ratstisch ein -

Stadtrat Baumann für die FWV-Fraktion: siehe Anlage

- Stadtrat Reber nimmt um 18.05 Uhr seinen Platz am Ratstisch ein -

Stadtrat Preisendanz für die FDP-Fraktion: siehe Anlage

Stadträtin Koch: siehe Anlage

 

Sachvortrag zu b):

siehe auch GR vom 04.12.2017 sowie VFA vom 27.11.17 und VFA 06.11.17

Dem Gemeinderat liegt der Entwurf der Haushaltssatzung (siehe Anlage 1) und des Haushaltsplans 2018/2019 der Stadt Schwäbisch Hall sowie die Mittelfristige Finanzplanung vor. Die Mittelfristige Finanzplanung umfasst die Jahre 2020 bis 2022 und ist integrativer Bestandteil des Haushaltsplans. Der Gesamtergebnishaushalt und Gesamtfinanzhaushalt für die Jahre 2018 bis 2022 liegen dieser Sitzungsvorlage als Anlage 3 bzw. Anlage 4 bei.

Am 25. Oktober 2017 wurde die städtische Haushaltssatzung mit Haushalts- und Stellenplan für die Haushaltsjahre 2018/2019 sowie die Mittelfristige Finanzplanung 2020 bis 2022 im Gemeinderat öffentlich eingebracht. Die Erläuterung des Zahlenwerks durch die Verwaltung fand im nichtöffentlichen Teil dieser Gemeinderatssitzung statt.

In der öffentlichen Gemeinderatssitzung am 15. November 2017 haben die Fraktionen des Gemeinderats ihre Änderungsanträge gestellt.

Die Beantwortung der Anträge, Anfragen und Anregungen der Fraktionen hat der Gemeinderat in Form der Sitzungsvorlage Nr. 327/17 gemeinsam mit den übrigen Sitzungsunterlagen für die Gemeinderatssitzung am 4. Dezember 2017 erhalten. In dieser Sitzung wurden durch den Gemeinderat verschiedene Änderungen zum Haushaltsplanentwurf 2018/2019 sowie der Mittelfristigen Finanzplanung 2020 bis 2022 beschlossen.

Nach Einbringung des Haushaltsplanentwurfs 2018/2019 einschließlich der Mittelfristigen Finanzplanung 2020 bis 2022 ergaben sich für die Verwaltung zudem notwendige Änderungen des Entwurfs. Diese Änderungen sind detailliert in der Sitzungsvorlage Nr. 327/17, Abschnitt Ergebnishaushalt, Ziffer 1. bis 7. und Abschnitt Finanzhaushalt, Ziffer 1. bis 3., aufgeführt.

In der dieser Sitzungsvorlage beigefügten Anlage 2 werden die durch den Gemeinderat beschlossenen Änderungen detailliert dargestellt und die Änderungen der Verwaltung summarisch zusammengefasst ausgewiesen.

Oberbürgermeister Pelgrim stellt fest, dass darüber hinaus kein Aussprachewunsch besteht.

Beschluss:

Der Gemeinderat der Stadt Schwäbisch Hall beschließt folgendes:

  1. Die Haushaltssatzung 2018 / 2019 (Anlage 1 zu dieser Sitzungsvorlage) einschließlich Haushalts- und Stellenplan sowie Mittelfristiger Finanzplanung der Jahre 2020 bis 2022 wird, wie vorgelegt, beschlossen.
     
  2. Den Änderungen des Ergebnis- und Finanzhaushalts 2018/2019 sowie der Mittelfristigen Finanzplanung für die Jahre 2020 bis 2022 wird, wie in Anlage 2 dieser Sitzungsvorlage dargestellt, zugestimmt.
    Die Änderungen wurden in die Haushaltssatzung und den Haushaltsplan für die Jahre 2018/2019 sowie den Stellenplan und die Mittelfristige Finanzplanung der Jahre 2020 bis 2022 eingearbeitet.
     
  3. Der Auszahlung der Zuschüsse, die in Anlage 5 zum Haushalt explizit aufgeführt sind, wird zugestimmt.
     
  4. Der Budgetierungsrichtlinie, die eine höhere Flexibilität bei der Inanspruchnahme der einzelnen Haushaltsplanansätze eines Budgets regelt, wird zugestimmt.
     
  5. Der Gemeinderat stimmt dem Wirtschaftsplan 2018/2019 des Eigenbetriebs Abwasserbeseitigung zu.
     
  6. Der Gemeinderat stimmt dem Wirtschaftsplan 2018/2019 des Eigenbetriebs Werkhof zu.
     
  7. Der Gemeinderat stimmt dem Wirtschaftsplan 2018/2019 des Eigenbetriebs Friedhöfe zu.
     
  8. Der Gemeinderat stimmt dem Wirtschaftsplan 2018/2019 des Eigenbetrieb Touristik und Marketing Schwäbisch Hall zu.

(26 Ja-Stimmen, 6 Nein-Stimmen)

Oberbürgermeister Pelgrim kündigt eine Vorlage des Doppelhaushalts beim Regierungspräsidium zur Genehmigung an. Man gehe davon aus, dass diese spätestens im Februar 2018 vorliege und man hierauf basierend die weiteren Beschlussfassungen angehen könne. 

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