16301812/meetingminutes/27385237/paragraph
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− | Der Landtag von Baden-Württemberg hat mit Beschluss vom 16.07.2014 die Ganztagsschulen an Grundschulen und an Grundstufen der Förderschulen im § 4a des Schulgesetzes | + | Der Landtag von Baden-Württemberg hat mit Beschluss vom 16.07.2014 die Ganztagsschulen an Grundschulen und an Grundstufen der Förderschulen im § 4a des Schulgesetzes B-W verankert. Geregelt wurden im Kern die beiden möglichen Ganztagsschulformen (die Wahlform und die verbindliche Form), der zeitliche Rahmen und die Konzeption der Ganztagsschule (pädagogische Grundlagen, Rhythmisierung, außerschulische Partner, Aufgaben des Schulträgers) und das Einrichtungsverfahren.</p> |
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Die Einrichtung eines Ganztagsbetriebs erfordert zusätzliche Ressourcen. Das Land Baden-Württemberg stellt per Gesetz erstmals zusätzliche Lehrerwochenstunden zur Verfügung, die die vorgesehenen Ganztagsschulzeiten vollständig abdecken. Bei der Mittagspause müssen sich die Kommunen weiterhin einbringen. Für die Mittagessenszeit bedeutet dies, die Aufsichtspflicht zu führen und ein warmes Mittagessen anzubieten.</p> | Die Einrichtung eines Ganztagsbetriebs erfordert zusätzliche Ressourcen. Das Land Baden-Württemberg stellt per Gesetz erstmals zusätzliche Lehrerwochenstunden zur Verfügung, die die vorgesehenen Ganztagsschulzeiten vollständig abdecken. Bei der Mittagspause müssen sich die Kommunen weiterhin einbringen. Für die Mittagessenszeit bedeutet dies, die Aufsichtspflicht zu führen und ein warmes Mittagessen anzubieten.</p> | ||
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− | Sollen im Ganztagsbetrieb außerschulische Partner Angebote durchführen (z. B. Sportvereine, Musikschule, Jugendarbeit…) können für deren Finanzierung die zusätzlichen Lehrerwochenstunden für den Ganztagsbetrieb in Geld umgewandelt werden. Maximal können 50% der zugewiesenen Ganztagslehrerwochenstunden monetarisiert werden. Eine Lehrerwochenstunde entspricht 1.800 €, die das Land den Schulen zur Verfügung stellt.</p> | + | Sollen im Ganztagsbetrieb außerschulische Partner Angebote durchführen (z. B. Sportvereine, Musikschule, Jugendarbeit …) können für deren Finanzierung die zusätzlichen Lehrerwochenstunden für den Ganztagsbetrieb in Geld umgewandelt werden. Maximal können 50 % der zugewiesenen Ganztagslehrerwochenstunden monetarisiert werden. Eine Lehrerwochenstunde entspricht 1.800 €, die das Land den Schulen zur Verfügung stellt.</p> |
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− | Die Höhe der zusätzlichen Lehrerwochenstundenzuweisung durch das Land beträgt je GT-Gruppe bei</ | + | Die Höhe der zusätzlichen Lehrerwochenstundenzuweisung durch das Land beträgt je GT-Gruppe bei<br /> |
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+ | Die GS Kreuzäcker hat den Antrag auf Ganztagsschule in Wahlform an 4 Tagen mit 7 Zeitstunden und einer teilweisen Monetarisierung beantragt.<br /> | ||
+ | Der Antrag mit Anlagen ist beigefügt.<br /> | ||
Die Gesamtlehrerkonferenz hat am 27.06.2017 den Antrag auf Einrichtung einer Ganztagsschule in offener Form mit Beginn des Schuljahres 2018/19 beschlossen, ebenso die Schulkonferenz am 04.07.2017.</p> | Die Gesamtlehrerkonferenz hat am 27.06.2017 den Antrag auf Einrichtung einer Ganztagsschule in offener Form mit Beginn des Schuljahres 2018/19 beschlossen, ebenso die Schulkonferenz am 04.07.2017.</p> | ||
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Der Ganztagszeitblock ist für 4 Tage in der Woche von 7.45 – 14.45 Uhr beantragt.</p> | Der Ganztagszeitblock ist für 4 Tage in der Woche von 7.45 – 14.45 Uhr beantragt.</p> | ||
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− | Für Kinder, die in der Ganztagsschule angemeldet sind, sollen kommunale Ergänzungsangebote (KEA) angeboten werden. Im Falle der GS Kreuzäcker wäre dies nach | + | Für Kinder, die in der Ganztagsschule angemeldet sind, sollen kommunale Ergänzungsangebote (KEA) angeboten werden. Im Falle der GS Kreuzäcker wäre dies nach Schul­ende an 4 Tagen ab 14.45 Uhr bis 17.00 Uhr. Am 5. Tag nach Unterrichtsende bis 17.00 Uhr.</p> |
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Die Stadt organisiert für alle Grundschulen Ferienprogramme, so dass auch (bis auf die Weihnachtsferien) Ferienzeiten abgedeckt sind.</p> | Die Stadt organisiert für alle Grundschulen Ferienprogramme, so dass auch (bis auf die Weihnachtsferien) Ferienzeiten abgedeckt sind.</p> | ||
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− | Der Gemeinderat hat 2014 Richtlinien zur Einrichtung eines erweiterten Betreuungsangebots beschlossen. Diese sehen vor, dass kommunale Zusatzangebote erst dann eingerichtet werden, wenn die Schule das Maximum des Landes von 4 Tagen x 8 Std. beantragt.</ | + | Der Gemeinderat hat 2014 Richtlinien zur Einrichtung eines erweiterten Betreuungsangebots beschlossen. Diese sehen vor, dass kommunale Zusatzangebote erst dann eingerichtet werden, wenn die Schule das Maximum des Landes von 4 Tagen x 8 Std. beantragt.<br /> |
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Der Fachbereich Jugend, Schule & Soziales schlägt abweichend vor, den Beschluss der Gremien der GS Kreuzäcker mit einem Ganztags-Zeitfenster von 4 Tagen à 7 Stunden für eine Übergangszeit von zwei Jahren bzw. bis zur Fertigstellung der Mensa zu akzeptieren und kommunale Ergänzungsangebote bis 17.00 Uhr an 5 Tagen in der Woche durch den Schulträger zu organisieren.</p> | Der Fachbereich Jugend, Schule & Soziales schlägt abweichend vor, den Beschluss der Gremien der GS Kreuzäcker mit einem Ganztags-Zeitfenster von 4 Tagen à 7 Stunden für eine Übergangszeit von zwei Jahren bzw. bis zur Fertigstellung der Mensa zu akzeptieren und kommunale Ergänzungsangebote bis 17.00 Uhr an 5 Tagen in der Woche durch den Schulträger zu organisieren.</p> | ||
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Die Verwaltung wird zusammen mit der Schule und dem Träger der Hortgruppe, der Ev. Gesamtkirchengemeinde, Gespräche über die Integration der Hortkinder in die Ganztagsschule zum Schuljahr 2018/19 führen.</p> | Die Verwaltung wird zusammen mit der Schule und dem Träger der Hortgruppe, der Ev. Gesamtkirchengemeinde, Gespräche über die Integration der Hortkinder in die Ganztagsschule zum Schuljahr 2018/19 führen.</p> | ||
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− | Die Antragsfrist für die Beantragung eines Ganztagsbetriebes zum Schuljahr 2018/19 über das Staatl. Schulamt an das Regierungspräsidium ist der | + | Die Antragsfrist für die Beantragung eines Ganztagsbetriebes zum Schuljahr 2018/19 über das Staatl. Schulamt an das Regierungspräsidium ist der 01.10.2017.<br /> |
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Im Doppelhaushalt 2016/17 und im Entwurf 2018/19 sind für die GT-Grundschule Kreuzäcker für die Schaffung einer Mensa und weitere Betreuungsräume 1,1 Mio. € vorgesehen. </p> | Im Doppelhaushalt 2016/17 und im Entwurf 2018/19 sind für die GT-Grundschule Kreuzäcker für die Schaffung einer Mensa und weitere Betreuungsräume 1,1 Mio. € vorgesehen. </p> | ||
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Anlage: [[Media:245-17_Antrag.pdf{{!}}Antrag der GS Kreuzäcker]]</p> | Anlage: [[Media:245-17_Antrag.pdf{{!}}Antrag der GS Kreuzäcker]]</p> | ||
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+ | <u>Stadträtin Härterich</u> bringt ihre Freude zum Ausdruck, dass die Einrichtung einer Ganztagsschule nun auch in der Kreuzäckersiedlung realisiert wird. Der gefundene Kompromiss unter Berücksichtigung der Öffnungszeiten der Hortgruppe wird begrüßt.</p> | ||
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+ | <u>Stadtrat Schorpp</u> begrüßt das Anliegen seitens der SPD-Fraktion ebenfalls. Die Lösung könne, welche zunächst für zwei Jahre angedacht sei, voll mitgetragen werden. Man drücke die Daumen, dass die Lösung von allen Beteiligten angenommen werde.</p> | ||
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+ | <u>Stadträtin Bergmann</u> erläutert, dass man es sehr begrüße, dass die Grundschule Kreuz­äcker eine Ganztagsschule werden soll. Der Prozess habe eine Weile gedauert. Man sei jedoch auf die Eltern zugegangen. Dies sei ein toller Beteiligungsprozess gewesen. In der Kreuzäckersiedlung bestehe durch den seit Jahrzehnten bestehenden Hort eine besondere Situation. Sie erinnert an die Beratungen im Oktober 2016. Hier habe man als Tischvorlage ein Schreiben des Elternbeirats der Hortgruppe mit beigefügter Unterschriftensammlung bekommen. Es bestand der Wunsch, beide Einrichtungen parallel zu betreiben. Dies sei schwierig. Es wird angefragt, ob Möglichkeiten gesehen werden, den Hort auslaufen zu lassen. Hierdurch könnten die Kinder, welche diesen Hort bereits sechs bis sieben Jahre besuchen, sich innerhalb eines Jahres vom Hort verabschieden.</p> | ||
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+ | <u>Fachbereichsleiter Jugend, Schule & Soziales Blinzinger</u> spricht sich gegen den Vorschlag aus. Es handle sich um ca. 20 Kinder in der Einrichtung. Im Falle eines sukzessiven Auslaufens verblieben zum Ende hin nur noch drei oder vier Kinder. Das Kollegium in der Kreuzäckerschule habe ein gutes Konzept entwickelt. Dieses pädagogische Konzept werde vom Regierungspräsidium Stuttgart nochmals geprüft. Man sei den Eltern mit den Betreuungszeiten entgegengekommen. Man organisiere Betreuungszeiten in den Ferien. Mit Einführung der Ganztagsschule sollte der Hort integriert werden. Man habe hierzu bereits zeitnah ein Gespräch mit der Kirchenpflege und der Kindergartenbeauftragten der evangelischen Gesamtkirchengemeinde vereinbart.</p> | ||
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+ | <u>Stadträtin Bergmann</u> konkretisiert ihr Anliegen dahingehend, dass allen Kindern bewusst sein sollte, dass es ihr letztes Jahr in der Einrichtung sei. Die Kinder der begonnenen dritten Klasse hätten dann die Gewissheit, dass diese bis zum Ende der Grundschulzeit im Hort bleiben könnten.</p> | ||
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+ | <u>Schulleiterin Michels</u> führt aus, dass in der Bedarfsabfrage die Eltern des Kinderhorts einbezogen wurden. Man habe bewusst Aufklärungsarbeit geleistet, wo und in welchen Räumlichkeiten eine Kernzeitenbetreuung angeboten werden kann. Insgesamt 52 Kinder werden bis 15 Uhr betreut. Eine Informationsveranstaltung mit Besichtigung der Räumlichkeiten ist zur Begleitung des Umstellungsprozesses angedacht.</p> | ||
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+ | <u>Stadträtin Bergmann</u> bringt zum Ausdruck, dass je nach Ausgang der Gespräche ein zeitlicher Puffer hinsichtlich der Umstellung geschaffen werden sollte.</p> | ||
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+ | <u>Oberbürgermeister Pelgrim</u> wirft ein, dass man von Schulkindern rede. Es sei kein Anliegen der Stadt eine Doppelinfrastruktur in unmittelbarer Umgebung zu haben. Man habe klar vermittelt, dass man sich zunächst sehr darüber freue, dass die Grundschule dies mache. Man habe auch vermittelt, dass es sehr sinnhaft sei, die Raumkapazitäten welche im Bereich der Kitabetreuung frei werden, auch für die Kinder zu nutzen, welche man nun zusätzlich hier unterbringe.</p> | ||
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+ | <u>Stadträtin Bergmann</u> führt aus, dass Schulleiterin Michels und Fachbereichsleiter Jugend, Schule & Soziales Blinzinger verstanden hätten, worauf sie Wert lege. Sie habe das Gefühl, dass der Prozess hier auch in guten Händen sei.</p> | ||
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+ | <u>Stadtrat Rempp</u> vertritt die Ansicht, dass im Falle einer Herbeiführung einer Beschlusslage in heutiger Sitzung und einem Wechsel zum Ende des Schuljahres die Kinder ausreichend Zeit hätten, um den Wechsel zu bewältigen.</p> | ||
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Entsprechende Haushaltsmittel werden in den Doppelhaushalt 2018/2019 eingestellt.<br /> | Entsprechende Haushaltsmittel werden in den Doppelhaushalt 2018/2019 eingestellt.<br /> | ||
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Aktuelle Version vom 19. Dezember 2017, 11:16 Uhr
Sachvortrag:
Der Landtag von Baden-Württemberg hat mit Beschluss vom 16.07.2014 die Ganztagsschulen an Grundschulen und an Grundstufen der Förderschulen im § 4a des Schulgesetzes B-W verankert. Geregelt wurden im Kern die beiden möglichen Ganztagsschulformen (die Wahlform und die verbindliche Form), der zeitliche Rahmen und die Konzeption der Ganztagsschule (pädagogische Grundlagen, Rhythmisierung, außerschulische Partner, Aufgaben des Schulträgers) und das Einrichtungsverfahren.
Die Einrichtung eines Ganztagsbetriebs erfordert zusätzliche Ressourcen. Das Land Baden-Württemberg stellt per Gesetz erstmals zusätzliche Lehrerwochenstunden zur Verfügung, die die vorgesehenen Ganztagsschulzeiten vollständig abdecken. Bei der Mittagspause müssen sich die Kommunen weiterhin einbringen. Für die Mittagessenszeit bedeutet dies, die Aufsichtspflicht zu führen und ein warmes Mittagessen anzubieten.
Sollen im Ganztagsbetrieb außerschulische Partner Angebote durchführen (z. B. Sportvereine, Musikschule, Jugendarbeit …) können für deren Finanzierung die zusätzlichen Lehrerwochenstunden für den Ganztagsbetrieb in Geld umgewandelt werden. Maximal können 50 % der zugewiesenen Ganztagslehrerwochenstunden monetarisiert werden. Eine Lehrerwochenstunde entspricht 1.800 €, die das Land den Schulen zur Verfügung stellt.
Die Höhe der zusätzlichen Lehrerwochenstundenzuweisung durch das Land beträgt je GT-Gruppe bei
3 Tagen à 7 Zeitstunden 6 Lehrerwochenstunden
3 Tagen à 8 Zeitstunden 9 Lehrerwochenstunden
4 Tagen à 7 Zeitstunden 8 Lehrerwochenstunden
4 Tagen à 8 Zeitstunden 12 Lehrerwochenstunden
Die GS Kreuzäcker hat den Antrag auf Ganztagsschule in Wahlform an 4 Tagen mit 7 Zeitstunden und einer teilweisen Monetarisierung beantragt.
Der Antrag mit Anlagen ist beigefügt.
Die Gesamtlehrerkonferenz hat am 27.06.2017 den Antrag auf Einrichtung einer Ganztagsschule in offener Form mit Beginn des Schuljahres 2018/19 beschlossen, ebenso die Schulkonferenz am 04.07.2017.
Die GS Kreuzäcker rechnet nach einer Bedarfsumfrage mit 2 Ganztagsschulgruppen, das sind 16 Lehrerwochenstunden zusätzlich.
Der Ganztagszeitblock ist für 4 Tage in der Woche von 7.45 – 14.45 Uhr beantragt.
Für Kinder, die in der Ganztagsschule angemeldet sind, sollen kommunale Ergänzungsangebote (KEA) angeboten werden. Im Falle der GS Kreuzäcker wäre dies nach Schulende an 4 Tagen ab 14.45 Uhr bis 17.00 Uhr. Am 5. Tag nach Unterrichtsende bis 17.00 Uhr.
Die Stadt organisiert für alle Grundschulen Ferienprogramme, so dass auch (bis auf die Weihnachtsferien) Ferienzeiten abgedeckt sind.
Der Gemeinderat hat 2014 Richtlinien zur Einrichtung eines erweiterten Betreuungsangebots beschlossen. Diese sehen vor, dass kommunale Zusatzangebote erst dann eingerichtet werden, wenn die Schule das Maximum des Landes von 4 Tagen x 8 Std. beantragt.
Der Fachbereich Jugend, Schule & Soziales schlägt abweichend vor, den Beschluss der Gremien der GS Kreuzäcker mit einem Ganztags-Zeitfenster von 4 Tagen à 7 Stunden für eine Übergangszeit von zwei Jahren bzw. bis zur Fertigstellung der Mensa zu akzeptieren und kommunale Ergänzungsangebote bis 17.00 Uhr an 5 Tagen in der Woche durch den Schulträger zu organisieren.
Hierfür entstehen Aufwendungen von ca. 40.000€/Jahr und Erträge von ca. 22.500€/Jahr, somit ein Abmangel von ca. 17.500€/Jahr.
Parallel zum Ganztagsangebot in offener Form findet bei Bedarf (mindestens 10 Kinder) ein kostenpflichtiges Angebot von 12.00 – 14.00 Uhr für Kinder statt, die nicht für die Ganztagsschule angemeldet sind.
In der Sitzung des Gemeinderates am 01.07.2015 wurde beschlossen, dass das Ganztagsangebot an der GS Kreuzäcker sukzessiv so ausgebaut werden soll, dass die derzeitigen Betreuungszeiten der Hortgruppe im Evangelischen Kinder- und Familienhaus bis 17.00 Uhr an der Schule abgedeckt werden.
Durch die nun vorliegenden Beschlüsse der schulischen Gremien zur Einrichtung einer Ganztagsschule ist diese Grundlage erfüllt.
Die Verwaltung wird zusammen mit der Schule und dem Träger der Hortgruppe, der Ev. Gesamtkirchengemeinde, Gespräche über die Integration der Hortkinder in die Ganztagsschule zum Schuljahr 2018/19 führen.
Die Antragsfrist für die Beantragung eines Ganztagsbetriebes zum Schuljahr 2018/19 über das Staatl. Schulamt an das Regierungspräsidium ist der 01.10.2017.
Im Doppelhaushalt 2016/17 und im Entwurf 2018/19 sind für die GT-Grundschule Kreuzäcker für die Schaffung einer Mensa und weitere Betreuungsräume 1,1 Mio. € vorgesehen.
Anlage: Antrag der GS Kreuzäcker
Stadträtin Härterich bringt ihre Freude zum Ausdruck, dass die Einrichtung einer Ganztagsschule nun auch in der Kreuzäckersiedlung realisiert wird. Der gefundene Kompromiss unter Berücksichtigung der Öffnungszeiten der Hortgruppe wird begrüßt.
Stadtrat Schorpp begrüßt das Anliegen seitens der SPD-Fraktion ebenfalls. Die Lösung könne, welche zunächst für zwei Jahre angedacht sei, voll mitgetragen werden. Man drücke die Daumen, dass die Lösung von allen Beteiligten angenommen werde.
Stadträtin Bergmann erläutert, dass man es sehr begrüße, dass die Grundschule Kreuzäcker eine Ganztagsschule werden soll. Der Prozess habe eine Weile gedauert. Man sei jedoch auf die Eltern zugegangen. Dies sei ein toller Beteiligungsprozess gewesen. In der Kreuzäckersiedlung bestehe durch den seit Jahrzehnten bestehenden Hort eine besondere Situation. Sie erinnert an die Beratungen im Oktober 2016. Hier habe man als Tischvorlage ein Schreiben des Elternbeirats der Hortgruppe mit beigefügter Unterschriftensammlung bekommen. Es bestand der Wunsch, beide Einrichtungen parallel zu betreiben. Dies sei schwierig. Es wird angefragt, ob Möglichkeiten gesehen werden, den Hort auslaufen zu lassen. Hierdurch könnten die Kinder, welche diesen Hort bereits sechs bis sieben Jahre besuchen, sich innerhalb eines Jahres vom Hort verabschieden.
Fachbereichsleiter Jugend, Schule & Soziales Blinzinger spricht sich gegen den Vorschlag aus. Es handle sich um ca. 20 Kinder in der Einrichtung. Im Falle eines sukzessiven Auslaufens verblieben zum Ende hin nur noch drei oder vier Kinder. Das Kollegium in der Kreuzäckerschule habe ein gutes Konzept entwickelt. Dieses pädagogische Konzept werde vom Regierungspräsidium Stuttgart nochmals geprüft. Man sei den Eltern mit den Betreuungszeiten entgegengekommen. Man organisiere Betreuungszeiten in den Ferien. Mit Einführung der Ganztagsschule sollte der Hort integriert werden. Man habe hierzu bereits zeitnah ein Gespräch mit der Kirchenpflege und der Kindergartenbeauftragten der evangelischen Gesamtkirchengemeinde vereinbart.
Stadträtin Bergmann konkretisiert ihr Anliegen dahingehend, dass allen Kindern bewusst sein sollte, dass es ihr letztes Jahr in der Einrichtung sei. Die Kinder der begonnenen dritten Klasse hätten dann die Gewissheit, dass diese bis zum Ende der Grundschulzeit im Hort bleiben könnten.
Schulleiterin Michels führt aus, dass in der Bedarfsabfrage die Eltern des Kinderhorts einbezogen wurden. Man habe bewusst Aufklärungsarbeit geleistet, wo und in welchen Räumlichkeiten eine Kernzeitenbetreuung angeboten werden kann. Insgesamt 52 Kinder werden bis 15 Uhr betreut. Eine Informationsveranstaltung mit Besichtigung der Räumlichkeiten ist zur Begleitung des Umstellungsprozesses angedacht.
Stadträtin Bergmann bringt zum Ausdruck, dass je nach Ausgang der Gespräche ein zeitlicher Puffer hinsichtlich der Umstellung geschaffen werden sollte.
Oberbürgermeister Pelgrim wirft ein, dass man von Schulkindern rede. Es sei kein Anliegen der Stadt eine Doppelinfrastruktur in unmittelbarer Umgebung zu haben. Man habe klar vermittelt, dass man sich zunächst sehr darüber freue, dass die Grundschule dies mache. Man habe auch vermittelt, dass es sehr sinnhaft sei, die Raumkapazitäten welche im Bereich der Kitabetreuung frei werden, auch für die Kinder zu nutzen, welche man nun zusätzlich hier unterbringe.
Stadträtin Bergmann führt aus, dass Schulleiterin Michels und Fachbereichsleiter Jugend, Schule & Soziales Blinzinger verstanden hätten, worauf sie Wert lege. Sie habe das Gefühl, dass der Prozess hier auch in guten Händen sei.
Stadtrat Rempp vertritt die Ansicht, dass im Falle einer Herbeiführung einer Beschlusslage in heutiger Sitzung und einem Wechsel zum Ende des Schuljahres die Kinder ausreichend Zeit hätten, um den Wechsel zu bewältigen.
Beschluss:
Dem Antrag der GS Kreuzäcker auf Einrichtung einer Ganztagsschule in Wahlform an 4 Tagen à 7 Zeitstunden zum Schuljahr 2018/19 wird für eine Übergangszeit von zwei Jahren bzw. bis zur Fertigstellung der Mensa entsprochen.
Die Verwaltung wird beauftragt, einen entsprechenden Antrag über das Staatl. Schulamt an das Regierungspräsidium Stuttgart zu richten.
Der Schulträger organisiert an 5 Schultagen in der Woche (Montag – Freitag) kommunale Ergänzungsangebote, so dass die Öffnungszeiten der Hortgruppe des Ev. Kinder- und Familienhauses berücksichtigt sind.
Entsprechende Haushaltsmittel werden in den Doppelhaushalt 2018/2019 eingestellt.
(einstimmig -29)