16301791/meetingminutes/27158948/paragraph

Aus Ratsinformationssytem Schwäbisch Hall
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Die Kunsthalle W&uuml;rth plant die Erweiterung ihrer R&auml;umlichkeiten in der Katharinenvorstadt und hat das Architekturb&uuml;ro Henning Larsen aus Kopenhagen, das 1997 den Realisierungswettbewerb zum Bau der Kunsthalle gewonnen hatte, mit Entw&uuml;rfen f&uuml;r einen zweiten Bauabschnitt beauftragt. Architekten des B&uuml;ros werden ihre &Uuml;berlegungen im Bau- und Planungsausschuss am 25.09.2017 vorstellen.</p>
 
Die Kunsthalle W&uuml;rth plant die Erweiterung ihrer R&auml;umlichkeiten in der Katharinenvorstadt und hat das Architekturb&uuml;ro Henning Larsen aus Kopenhagen, das 1997 den Realisierungswettbewerb zum Bau der Kunsthalle gewonnen hatte, mit Entw&uuml;rfen f&uuml;r einen zweiten Bauabschnitt beauftragt. Architekten des B&uuml;ros werden ihre &Uuml;berlegungen im Bau- und Planungsausschuss am 25.09.2017 vorstellen.</p>
 
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Um die bau- und planungsrechtlichen Voraussetzungen f&uuml;r die Erweiterung der Kunsthalle zu schaffen, muss der bestehende Bebauungsplan Nr. 0112-14 &bdquo;Sanierungsgebiet K in der Katharinenvorstadt&ldquo; ge&auml;ndert und ein vorhabenbezogener Bebauungsplan aufgestellt werden. Aufgrund der st&auml;dtebaulichen Sonderstellung des Museum-Ensembles hinsichtlich Art und Ma&szlig; der baulichen Nutzung sowie der &auml;u&szlig;eren Gestaltung wird empfohlen, f&uuml;r das Areal der Kunsthalle W&uuml;rth ein so genanntes Sonstiges Sondergebiet gem&auml;&szlig; &sect; 11 Abs. 2 BauNVO mit der Zweckbestimmung &bdquo;Kunst und Kultur&ldquo; festzusetzen. Gem&auml;&szlig; &sect; 11 Abs. 1 BauNVO sind solche Gebiete als sonstige Sondergebiete darzustellen und festzusetzen, die sich von den Baugebieten nach &sect;&sect; 2 bis 10 BauNVO wesentlich unterscheiden. Aufgrund der besonderen Zweckbestimmung und deren ausschlie&szlig;lichen Nutzung ist dies hier der Fall.</p>
 
Um die bau- und planungsrechtlichen Voraussetzungen f&uuml;r die Erweiterung der Kunsthalle zu schaffen, muss der bestehende Bebauungsplan Nr. 0112-14 &bdquo;Sanierungsgebiet K in der Katharinenvorstadt&ldquo; ge&auml;ndert und ein vorhabenbezogener Bebauungsplan aufgestellt werden. Aufgrund der st&auml;dtebaulichen Sonderstellung des Museum-Ensembles hinsichtlich Art und Ma&szlig; der baulichen Nutzung sowie der &auml;u&szlig;eren Gestaltung wird empfohlen, f&uuml;r das Areal der Kunsthalle W&uuml;rth ein so genanntes Sonstiges Sondergebiet gem&auml;&szlig; &sect; 11 Abs. 2 BauNVO mit der Zweckbestimmung &bdquo;Kunst und Kultur&ldquo; festzusetzen. Gem&auml;&szlig; &sect; 11 Abs. 1 BauNVO sind solche Gebiete als sonstige Sondergebiete darzustellen und festzusetzen, die sich von den Baugebieten nach &sect;&sect; 2 bis 10 BauNVO wesentlich unterscheiden. Aufgrund der besonderen Zweckbestimmung und deren ausschlie&szlig;lichen Nutzung ist dies hier der Fall.</p>
 
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Es liegt ein Antrag der Vorhabentr&auml;gerin Adolf W&uuml;rth GmbH &amp; Co. KG auf Durchf&uuml;hrung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanverfahrens vor.&nbsp;</p>
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Es liegt ein Antrag der Vorhabentr&auml;gerin Adolf W&uuml;rth GmbH &amp; Co. KG auf Durchf&uuml;hrung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanverfahrens vor.</p>
 
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Anlage 2:&nbsp;[[Media:257-17_Pr&auml;sentation.pdf{{!}}Pr&auml;sentation Architekturb&uuml;ro Larsen]]<br />
 
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Anlage 3:&nbsp;[[Media:257-17_Pr&auml;sentation-Weber.pdf{{!}}Pr&auml;sentation W&uuml;rth Group]]</p>
 
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Dem Antrag der Adolf W&uuml;rth GmbH &amp; Co. KG auf Durchf&uuml;hrung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanverfahrens wird stattgegeben.<br />
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<u>Leiterin Kunsthalle W&uuml;rth Weber</u> gibt auf Basis der als Anlage beigef&uuml;gten Pr&auml;sentation einen R&uuml;ckblick zu den Aktivit&auml;ten der Kunsthalle.</p>
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<u>Architekt Frosch vom Architekturb&uuml;ro Henning Larsen</u> stellt auf Basis der als Anlage beiliegenden Pr&auml;sentation den Planungsentwurf f&uuml;r das neue Besucherzentrum vor.</p>
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<u>Stadtrat Dr. Graf v. Westerholt</u> verdeutlicht, dass die Kunsthalle W&uuml;rth einen enormen Erfolg dank inhaltlicher und materieller Bem&uuml;hungen habe. Mit ca. 350.000 Besucherinnen und Besuchern stelle die Kunsthalle f&uuml;r eine Stadt mit 40.000 Einwohnerinnen und Einwohnern etwas Au&szlig;ergew&ouml;hnliches dar. Man freue sich &uuml;ber eine Weiterentwicklung. Der Gemeinderat sei f&uuml;r das Bauplanungsrecht zust&auml;ndig. Es sei mit gro&szlig;en Besucherstr&ouml;men zu rechnen. In der Vergangenheit habe es einige Unzutr&auml;glichkeiten gegeben, welche auch auf das Planungsrecht zur&uuml;ckgef&uuml;hrt werden k&ouml;nnen. Es wird nach den Rahmenbedingungen f&uuml;r die gro&szlig;e Zahl an Besucherinnen und Besuchern gefragt. Im Speziellen wird der flie&szlig;ende und ruhende Verkehr sowie die Anlieferlogistik angesprochen.</p>
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<u>Erster B&uuml;rgermeister Klink</u> verdeutlicht, dass man hierzu bereits seit l&auml;ngerer Zeit in Kontakt stehe. Es gebe Themen, welche man parallel, d. h. im Zusammenhang mit dem weiteren Umbau der Katharinenvorstadt, im Auge habe. An die Situation im Hirschgraben wird erinnert. Dort werde man die Stra&szlig;enr&auml;ume umgestalten. Auch die Schaffung von zus&auml;tzlichem Parkraum in der Katharinenvorstadt verfolge man weiter. Man habe am heutigen Tage &uuml;ber eine Tiefgarage im Bahnhofsareal gesprochen. Die Zahl der Stellpl&auml;tze im Umfeld werde wachsen, wenn man alles umsetzen kann was man sich vorstelle. Die Katharinenvorstadt werde sich weiterhin als verkehrsberuhigter Bereich darstellen. Man habe nicht vor, verkehrliche Zug&auml;nge zu &ouml;ffnen. Im Moment gehe es darum, den ohnehin schon vorhandenen Zulauf r&auml;umlich ad&auml;quat zu bedienen. Es sei ein Reagieren auf eine ohnehin schon gro&szlig;e Besucherzahl. Diese werde heute weitestgehend, was Verkehr und Parkierung angehe, auch bew&auml;ltigt. Verbesserungen sind richtigerweise auch perspektivisch zu ber&uuml;cksichtigen. Bauplanungsrechtlich wird man sich mit der Art und dem Ma&szlig; der baulichen Nutzung besch&auml;ftigen. Man bringe den Fl&auml;chenbedarf nach au&szlig;en hin in einer kleinteilig strukturierten Kubatur unter. Es sei der richtige Weg, die bisherige Kunsthalle als Ikone zu st&uuml;tzen, indem man in der Erweiterung kleinteilig wird und dann eher in der Frage der Materialit&auml;t eine Schnittmenge schafft.<br />
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Alle diese Fragen werden in ihrer Bedeutung im Gesamtgef&uuml;ge anders sein, als das was die Katharinenvorstadt an Festsetzungen sonst erfordert. Aus diesem Grunde werde man ein Sondergebiet festsetzen, in welchem man die st&auml;dtebaulichen Bed&uuml;rfnisse der Kunsthalle individuell ber&uuml;cksichtigt.</p>
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<u>Stadtrat Dr. Graf v. Westerholt</u> verdeutlicht, dass man nicht wolle, dass durch Nachbarschaftsklagen das halbe Projekt stillgelegt werde.</p>
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<u>Erster B&uuml;rgermeister Klink</u> erg&auml;nzt, dass dies im Rahmen des Bauleitplanverfahrens zu kl&auml;ren sei.</p>
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<u>Stadtrat Baumann</u> erl&auml;utert, dass die Kunsthalle W&uuml;rth ein Segen f&uuml;r die Stadt Schw&auml;bisch Hall sei. Es wird ein Kompliment weitergegeben, dass man die Gelegenheit f&uuml;r eine Erweiterung nutze. Seine Fraktion werde der Adolf W&uuml;rth GmbH &amp; Co. KG immer die Hand reichen und sich daf&uuml;r einsetzen, dass optimale Verh&auml;ltnisse vorgefunden werden. Es wird nach der Zeitschiene f&uuml;r die Erweiterung gefragt.</p>
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<u>Leiterin Kunsthalle W&uuml;rth Weber</u> f&uuml;hrt aus, dass man sich einen Zeitrahmen von zwei bis vier Jahren gesetzt habe.</p>
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<u>Oberb&uuml;rgermeister Pelgrim</u> erg&auml;nzt, dass man mit dem Eigent&uuml;mer und Ehrenb&uuml;rger Reinhold W&uuml;rth ein Gespr&auml;ch gehabt habe. Man verst&auml;ndigte sich dahingehend, dass man zun&auml;chst das Planungsrecht schaffe und eine genehmigungsf&auml;hige Planung herbeif&uuml;hre. Selbstverst&auml;ndlich werden die nachbarschaftsrechtlichen und verkehrsrechtlichen Themen im Verfahren ber&uuml;cksichtigt.</p>
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<u>Stadtrat Sakellariou</u> f&uuml;hrt aus, dass man dankbar sei, dass an dieser Stelle weitergemacht werde. Sein erster Gedanke als Laie war, dass man die Kubatur der Kunsthalle aufnehme. Die Dachlandschaft habe ihn &uuml;berrascht. Die Optik zeuge von einem &uuml;berraschenden Effekt. Es handle sich um eine hochinteressante Planung. Er sei auf die Materialien und die Lichtplanungen im Zuge der weiteren Ausplanungen gespannt.</p>
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<u>Oberb&uuml;rgermeister Pelgrim</u> erg&auml;nzt, dass es ein gemeinsames Abstimmungsgespr&auml;ch zwischen der Stadtplanung, dem Unternehmen, den planenden Architekten und dem Landesamt f&uuml;r Denkmalpflege gegeben habe, wonach man sich einig war, dass man nicht in klassischer Weise an einen Neubau &bdquo;rangehen&ldquo; k&ouml;nne.</p>
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<u>Stadtr&auml;tin Striebel</u> erl&auml;utert, dass es eine Freude f&uuml;r sie sei, sich ihren Vorrednern anzuschlie&szlig;en. Wenn die Adolf W&uuml;rth GmbH &amp; Co. KG etwas in die H&auml;nde nehmen, sei klar, dass etwas Gutes daraus werde. Es habe ihr gut gefallen, dass man das Bild der Stadt aufgreife. Die Kunsthalle soll ein Alleinstellungsmerkmal haben. Mit dem Vorplatz ergebe dies ein stimmiges Arrangement. Wichtig sei, dass man alles gut mit der Nachbarschaft regeln k&ouml;nne. Man freue sich auf das Projekt.&nbsp;</p>
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Dem Antrag der Adolf W&uuml;rth GmbH &amp; Co. KG auf Durchf&uuml;hrung eines vorhaben&shy;bezogenen Bebauungsplanverfahrens wird stattgegeben.<br />
 
(einstimmig -19)</p>
 
(einstimmig -19)</p>
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Aktuelle Version vom 30. November 2017, 14:51 Uhr

Sachvortrag:

Die Kunsthalle Würth plant die Erweiterung ihrer Räumlichkeiten in der Katharinenvorstadt und hat das Architekturbüro Henning Larsen aus Kopenhagen, das 1997 den Realisierungswettbewerb zum Bau der Kunsthalle gewonnen hatte, mit Entwürfen für einen zweiten Bauabschnitt beauftragt. Architekten des Büros werden ihre Überlegungen im Bau- und Planungsausschuss am 25.09.2017 vorstellen.

Um die bau- und planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Erweiterung der Kunsthalle zu schaffen, muss der bestehende Bebauungsplan Nr. 0112-14 „Sanierungsgebiet K in der Katharinenvorstadt“ geändert und ein vorhabenbezogener Bebauungsplan aufgestellt werden. Aufgrund der städtebaulichen Sonderstellung des Museum-Ensembles hinsichtlich Art und Maß der baulichen Nutzung sowie der äußeren Gestaltung wird empfohlen, für das Areal der Kunsthalle Würth ein so genanntes Sonstiges Sondergebiet gemäß § 11 Abs. 2 BauNVO mit der Zweckbestimmung „Kunst und Kultur“ festzusetzen. Gemäß § 11 Abs. 1 BauNVO sind solche Gebiete als sonstige Sondergebiete darzustellen und festzusetzen, die sich von den Baugebieten nach §§ 2 bis 10 BauNVO wesentlich unterscheiden. Aufgrund der besonderen Zweckbestimmung und deren ausschließlichen Nutzung ist dies hier der Fall.

Es liegt ein Antrag der Vorhabenträgerin Adolf Würth GmbH & Co. KG auf Durchführung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanverfahrens vor.

Anlage 1: Lageplan Katharinenvorstadt mit geplantem Sondergebiet „Kunst und Kultur“

Die nachfolgenden Anlagen 2 und 3 sind rechtlich geschützt. Einer Verwendung müssen die Urheber bzw. die Rechteinhaber zustimmen. 
Anlage 2: Präsentation Architekturbüro Larsen
Anlage 3: Präsentation Würth Group

 

Leiterin Kunsthalle Würth Weber gibt auf Basis der als Anlage beigefügten Präsentation einen Rückblick zu den Aktivitäten der Kunsthalle.

Architekt Frosch vom Architekturbüro Henning Larsen stellt auf Basis der als Anlage beiliegenden Präsentation den Planungsentwurf für das neue Besucherzentrum vor.

Stadtrat Dr. Graf v. Westerholt verdeutlicht, dass die Kunsthalle Würth einen enormen Erfolg dank inhaltlicher und materieller Bemühungen habe. Mit ca. 350.000 Besucherinnen und Besuchern stelle die Kunsthalle für eine Stadt mit 40.000 Einwohnerinnen und Einwohnern etwas Außergewöhnliches dar. Man freue sich über eine Weiterentwicklung. Der Gemeinderat sei für das Bauplanungsrecht zuständig. Es sei mit großen Besucherströmen zu rechnen. In der Vergangenheit habe es einige Unzuträglichkeiten gegeben, welche auch auf das Planungsrecht zurückgeführt werden können. Es wird nach den Rahmenbedingungen für die große Zahl an Besucherinnen und Besuchern gefragt. Im Speziellen wird der fließende und ruhende Verkehr sowie die Anlieferlogistik angesprochen.

Erster Bürgermeister Klink verdeutlicht, dass man hierzu bereits seit längerer Zeit in Kontakt stehe. Es gebe Themen, welche man parallel, d. h. im Zusammenhang mit dem weiteren Umbau der Katharinenvorstadt, im Auge habe. An die Situation im Hirschgraben wird erinnert. Dort werde man die Straßenräume umgestalten. Auch die Schaffung von zusätzlichem Parkraum in der Katharinenvorstadt verfolge man weiter. Man habe am heutigen Tage über eine Tiefgarage im Bahnhofsareal gesprochen. Die Zahl der Stellplätze im Umfeld werde wachsen, wenn man alles umsetzen kann was man sich vorstelle. Die Katharinenvorstadt werde sich weiterhin als verkehrsberuhigter Bereich darstellen. Man habe nicht vor, verkehrliche Zugänge zu öffnen. Im Moment gehe es darum, den ohnehin schon vorhandenen Zulauf räumlich adäquat zu bedienen. Es sei ein Reagieren auf eine ohnehin schon große Besucherzahl. Diese werde heute weitestgehend, was Verkehr und Parkierung angehe, auch bewältigt. Verbesserungen sind richtigerweise auch perspektivisch zu berücksichtigen. Bauplanungsrechtlich wird man sich mit der Art und dem Maß der baulichen Nutzung beschäftigen. Man bringe den Flächenbedarf nach außen hin in einer kleinteilig strukturierten Kubatur unter. Es sei der richtige Weg, die bisherige Kunsthalle als Ikone zu stützen, indem man in der Erweiterung kleinteilig wird und dann eher in der Frage der Materialität eine Schnittmenge schafft.
Alle diese Fragen werden in ihrer Bedeutung im Gesamtgefüge anders sein, als das was die Katharinenvorstadt an Festsetzungen sonst erfordert. Aus diesem Grunde werde man ein Sondergebiet festsetzen, in welchem man die städtebaulichen Bedürfnisse der Kunsthalle individuell berücksichtigt.

Stadtrat Dr. Graf v. Westerholt verdeutlicht, dass man nicht wolle, dass durch Nachbarschaftsklagen das halbe Projekt stillgelegt werde.

Erster Bürgermeister Klink ergänzt, dass dies im Rahmen des Bauleitplanverfahrens zu klären sei.

Stadtrat Baumann erläutert, dass die Kunsthalle Würth ein Segen für die Stadt Schwäbisch Hall sei. Es wird ein Kompliment weitergegeben, dass man die Gelegenheit für eine Erweiterung nutze. Seine Fraktion werde der Adolf Würth GmbH & Co. KG immer die Hand reichen und sich dafür einsetzen, dass optimale Verhältnisse vorgefunden werden. Es wird nach der Zeitschiene für die Erweiterung gefragt.

Leiterin Kunsthalle Würth Weber führt aus, dass man sich einen Zeitrahmen von zwei bis vier Jahren gesetzt habe.

Oberbürgermeister Pelgrim ergänzt, dass man mit dem Eigentümer und Ehrenbürger Reinhold Würth ein Gespräch gehabt habe. Man verständigte sich dahingehend, dass man zunächst das Planungsrecht schaffe und eine genehmigungsfähige Planung herbeiführe. Selbstverständlich werden die nachbarschaftsrechtlichen und verkehrsrechtlichen Themen im Verfahren berücksichtigt.

Stadtrat Sakellariou führt aus, dass man dankbar sei, dass an dieser Stelle weitergemacht werde. Sein erster Gedanke als Laie war, dass man die Kubatur der Kunsthalle aufnehme. Die Dachlandschaft habe ihn überrascht. Die Optik zeuge von einem überraschenden Effekt. Es handle sich um eine hochinteressante Planung. Er sei auf die Materialien und die Lichtplanungen im Zuge der weiteren Ausplanungen gespannt.

Oberbürgermeister Pelgrim ergänzt, dass es ein gemeinsames Abstimmungsgespräch zwischen der Stadtplanung, dem Unternehmen, den planenden Architekten und dem Landesamt für Denkmalpflege gegeben habe, wonach man sich einig war, dass man nicht in klassischer Weise an einen Neubau „rangehen“ könne.

Stadträtin Striebel erläutert, dass es eine Freude für sie sei, sich ihren Vorrednern anzuschließen. Wenn die Adolf Würth GmbH & Co. KG etwas in die Hände nehmen, sei klar, dass etwas Gutes daraus werde. Es habe ihr gut gefallen, dass man das Bild der Stadt aufgreife. Die Kunsthalle soll ein Alleinstellungsmerkmal haben. Mit dem Vorplatz ergebe dies ein stimmiges Arrangement. Wichtig sei, dass man alles gut mit der Nachbarschaft regeln könne. Man freue sich auf das Projekt. 

Beschluss

- Empfehlung an den Gemeinderat -

Dem Antrag der Adolf Würth GmbH & Co. KG auf Durchführung eines vorhaben­bezogenen Bebauungsplanverfahrens wird stattgegeben.
(einstimmig -19)

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