9326847/meetingminutes/15468900/paragraph
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− | + | Der Gemeinderat hat am 05.10.2016 den Jahresabschluss der <strong>Stadt Schwäbisch Hall</strong> nach § 95 Gemeindeordnung (GemO) unter dem Vorbehalt der damals noch nicht durchgeführten örtlichen Prüfung durch den Fachbereich Revision zur Kenntnis genommen.</p> | |
− | + | <p align="justify"> | |
− | + | Am 27.07.2016 hat der Gemeinderat der Stadt Schwäbisch Hall die Jahresabschlüsse der <strong>Eigenbetriebe Werkhof, Friedhöfe, Abwasserbeseitigung und Touristik und Marketing Schwäbisch Hall</strong> unter dem Vorbehalt der zu diesem Zeitpunkt noch nicht durchgeführten örtlichen Prüfung durch den Fachbereich Revision nach § 16 Eigenbetriebsgesetz (EigBG) zur Kenntnis genommen. Für den Eigenbetrieb Touristik und Marketing Schwäbisch Hall wurden die noch fehlenden Unterlagen zum Jahresabschluss in dieser Sitzung des Gemeinderats vom 05.12.2016 (§ 250) nachgereicht.</p> | |
− | Der Gemeinderat hat am 05.10.2016 den Jahresabschluss der Stadt Schwäbisch Hall nach § 95 Gemeindeordnung (GemO) unter dem Vorbehalt der damals noch nicht durchgeführten örtlichen Prüfung durch den Fachbereich Revision zur Kenntnis genommen.</p> | + | <p align="justify"> |
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− | Am 27.07.2016 hat der Gemeinderat der Stadt Schwäbisch Hall die Jahresabschlüsse der Eigenbetriebe Werkhof, Friedhöfe, Abwasserbeseitigung und Touristik und Marketing unter dem Vorbehalt der zu diesem Zeitpunkt noch nicht durchgeführten örtlichen Prüfung durch den Fachbereich Revision nach § 16 Eigenbetriebsgesetz (EigBG) zur Kenntnis genommen. Für den Eigenbetrieb Touristik und Marketing wurden die noch fehlenden Unterlagen zum Jahresabschluss in dieser Sitzung nachgereicht.</p> | + | |
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Der Fachbereich Revision hat die Jahresabschlüsse 2015 der Stadt Schwäbisch Hall nach § 110 GemO sowie der Eigenbetriebe nach § 111 Abs. 1 GemO i.V.m. §110 GemO daraufhin geprüft, ob</p> | Der Fachbereich Revision hat die Jahresabschlüsse 2015 der Stadt Schwäbisch Hall nach § 110 GemO sowie der Eigenbetriebe nach § 111 Abs. 1 GemO i.V.m. §110 GemO daraufhin geprüft, ob</p> | ||
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− | bei den Erträgen, Aufwendungen, Einzahlungen und Auszahlungen, sowie bei der Vermögens- und Schuldenverwaltung nach dem Gesetz und den bestehenden Vorschriften verfahren worden ist,</li> | + | <p align="justify"> |
+ | bei den Erträgen, Aufwendungen, Einzahlungen und Auszahlungen, sowie bei der Vermögens- und Schuldenverwaltung nach dem Gesetz und den bestehenden Vorschriften verfahren worden ist,</p> | ||
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− | die einzelnen Rechnungsbeträge sachlich und rechnerisch in vorschriftsmäßiger Weise begründet und belegt sind,</li> | + | <p align="justify"> |
+ | die einzelnen Rechnungsbeträge sachlich und rechnerisch in vorschriftsmäßiger Weise begründet und belegt sind,</p> | ||
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− | der Haushaltsplan bzw. die Wirtschaftspläne eingehalten und</li> | + | <p align="justify"> |
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− | das Vermögen sowie die Schulden und Rückstellungen richtig nachgewiesen worden sind.</li> | + | <p align="justify"> |
+ | das Vermögen sowie die Schulden und Rückstellungen richtig nachgewiesen worden sind.</p> | ||
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Der Schlussbericht liegt dazu vor. Die vom Fachbereich Revision getroffenen Feststellungen wurden darin erläutert. An den vorgelegten Jahresabschlüssen wurden keine Änderungen vorgenommen.</p> | Der Schlussbericht liegt dazu vor. Die vom Fachbereich Revision getroffenen Feststellungen wurden darin erläutert. An den vorgelegten Jahresabschlüssen wurden keine Änderungen vorgenommen.</p> | ||
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− | Der Fachbereich Revision empfiehlt dem Gemeinderat, den Jahresabschluss der Stadt Schwäbisch Hall sowie die Jahresabschlüsse aller Eigenbetriebe nach §§ 95 b Abs. 1 GemO | + | Der Fachbereich Revision empfiehlt dem Gemeinderat, den Jahresabschluss der Stadt Schwäbisch Hall sowie die Jahresabschlüsse aller Eigenbetriebe nach §§ 95 b Abs. 1 GemO bzw. 16 Abs. 3 EigBG festzustellen</p> |
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Anlage 1: [[Media:331-16_Schlbericht_Stadt.pdf{{!}}Schlussbericht FB Revision, Stadt Schwäbisch Hall]]<br /> | Anlage 1: [[Media:331-16_Schlbericht_Stadt.pdf{{!}}Schlussbericht FB Revision, Stadt Schwäbisch Hall]]<br /> | ||
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Anlage 4: [[Media:331-16_Schlbericht68-Werkhof.pdf{{!}}Schlussbericht FB Revision, EB Werkhof Schwäbisch Hall]]<br /> | Anlage 4: [[Media:331-16_Schlbericht68-Werkhof.pdf{{!}}Schlussbericht FB Revision, EB Werkhof Schwäbisch Hall]]<br /> | ||
Anlage 5: [[Media:331-16_Schlbericht68-Abwasser.pdf{{!}}Schlussbericht FB Revision, EB Abwasserbeseitigung Schwäbisch Hall]]</p> | Anlage 5: [[Media:331-16_Schlbericht68-Abwasser.pdf{{!}}Schlussbericht FB Revision, EB Abwasserbeseitigung Schwäbisch Hall]]</p> | ||
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+ | <u>Fachbereichsleiterin Revision Bauer</u> erläutert die Eckpunkte des Prüfungsberichts:<br /> | ||
+ | Die Zuordnung der Ausleihungen der Stadt entsprechend den Vorgaben der Verwaltungsvorschrift Produkt- und Kontenrahmen Baden-Württemberg wurde bereits korrigiert. In den Eigenbetrieben erfolgt dies im Laufe des Jahres 2017. Im Bereich des Vergaberechts sollen Bauunterhaltungsmaßnahmen gleicher Art oder wiederkehrende Leistungen bis 10.000 € netto im Rahmen einer Jahresausschreibung vergeben werden.<br /> | ||
+ | Die Jahresabschlüsse 2015 des Fachbereichs Finanzen bzw. der Eigenbetriebsleitungen sind nicht verändert worden - sie erfüllen die gesetzlichen Voraussetzungen. Der Fachbereich Revision empfiehlt die Jahresabschlüsse 2015 festzustellen und die jeweiligen Eigenbetriebsleitungen zu entlasten.</p> | ||
+ | <p align="justify"> | ||
+ | <u>Stadtrat Frank</u> kritisiert die Verzugszinsen der Stadt durch zu spätes Bezahlen der Rechnungen, s. Prüfbericht Nr. 8.2.5 - Kunstrasensportplätze Schulzentrum Ost und West. Auf pünktliche Bezahlung muss zukünftig auf jeden Fall geachtet werden.</p> | ||
+ | <p align="justify"> | ||
+ | <u>Stadtrat Kaiser</u> kritisiert die hohen investiven Ermächtigungsübertragungen, die hohen externen Planungsleistungen, die fehlende Inventur des Werkhofs sowie die Höhe des Verwaltungsaufwands für die Gebührenabrechnung für Schmutzwasser durch die Stadtwerke.</p> | ||
+ | <p align="justify"> | ||
+ | Zu Letzterem sagt <u>Fachbereichsleiterin Revision Bauer</u> eine schriftliche Stellungnahme zu (siehe Anlage).</p> | ||
+ | <p align="justify"> | ||
+ | <u>Stadträtin Härterich</u> bittet, die Vergabevorschriften uneingeschränkt anzuwenden.</p> | ||
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+ | <u>Oberbürgermeister Pelgrim</u> verweist auf Einzelvergaben nach Beschlüssen des Gemeinderats (siehe WallHolla oder Omnistadion) bzw. auf den erhöhten Verwaltungsaufwand in den Ausschreibungsverfahren.</p> | ||
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<strong>Eigenbetrieb Werkhof</strong></p> | <strong>Eigenbetrieb Werkhof</strong></p> | ||
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+ | [[Category:Index:Touristik und Marketing Schwäbisch Hall|Feststellung der geprüften Jahresabschlüsse der Stadt Schwäbisch Hall und der Eigenbetriebe Touristik und Marketing, Friedhöfe, Werkhof und Abwasserbeseitigung 2015 (05.12.2016, Verwaltungs- und Finanzausschuss)]] | ||
+ | [[Category:Index:Friedhof|Feststellung der geprüften Jahresabschlüsse der Stadt Schwäbisch Hall und der Eigenbetriebe Touristik und Marketing, Friedhöfe, Werkhof und Abwasserbeseitigung 2015 (05.12.2016, Verwaltungs- und Finanzausschuss)]] | ||
+ | [[Category:Index:Werkhof|Feststellung der geprüften Jahresabschlüsse der Stadt Schwäbisch Hall und der Eigenbetriebe Touristik und Marketing, Friedhöfe, Werkhof und Abwasserbeseitigung 2015 (05.12.2016, Verwaltungs- und Finanzausschuss)]] | ||
+ | [[Category:Index:Abwasserbeseitigung|Feststellung der geprüften Jahresabschlüsse der Stadt Schwäbisch Hall und der Eigenbetriebe Touristik und Marketing, Friedhöfe, Werkhof und Abwasserbeseitigung 2015 (05.12.2016, Verwaltungs- und Finanzausschuss)]] | ||
[[Category:Startdate|2016-12-05]] | [[Category:Startdate|2016-12-05]] |
Version vom 9. Januar 2017, 13:20 Uhr
Sachvortrag:
Der Gemeinderat hat am 05.10.2016 den Jahresabschluss der Stadt Schwäbisch Hall nach § 95 Gemeindeordnung (GemO) unter dem Vorbehalt der damals noch nicht durchgeführten örtlichen Prüfung durch den Fachbereich Revision zur Kenntnis genommen.
Am 27.07.2016 hat der Gemeinderat der Stadt Schwäbisch Hall die Jahresabschlüsse der Eigenbetriebe Werkhof, Friedhöfe, Abwasserbeseitigung und Touristik und Marketing Schwäbisch Hall unter dem Vorbehalt der zu diesem Zeitpunkt noch nicht durchgeführten örtlichen Prüfung durch den Fachbereich Revision nach § 16 Eigenbetriebsgesetz (EigBG) zur Kenntnis genommen. Für den Eigenbetrieb Touristik und Marketing Schwäbisch Hall wurden die noch fehlenden Unterlagen zum Jahresabschluss in dieser Sitzung des Gemeinderats vom 05.12.2016 (§ 250) nachgereicht.
Der Fachbereich Revision hat die Jahresabschlüsse 2015 der Stadt Schwäbisch Hall nach § 110 GemO sowie der Eigenbetriebe nach § 111 Abs. 1 GemO i.V.m. §110 GemO daraufhin geprüft, ob
-
bei den Erträgen, Aufwendungen, Einzahlungen und Auszahlungen, sowie bei der Vermögens- und Schuldenverwaltung nach dem Gesetz und den bestehenden Vorschriften verfahren worden ist,
-
die einzelnen Rechnungsbeträge sachlich und rechnerisch in vorschriftsmäßiger Weise begründet und belegt sind,
-
der Haushaltsplan bzw. die Wirtschaftspläne eingehalten und
-
das Vermögen sowie die Schulden und Rückstellungen richtig nachgewiesen worden sind.
Der Schlussbericht liegt dazu vor. Die vom Fachbereich Revision getroffenen Feststellungen wurden darin erläutert. An den vorgelegten Jahresabschlüssen wurden keine Änderungen vorgenommen.
Der Fachbereich Revision empfiehlt dem Gemeinderat, den Jahresabschluss der Stadt Schwäbisch Hall sowie die Jahresabschlüsse aller Eigenbetriebe nach §§ 95 b Abs. 1 GemO bzw. 16 Abs. 3 EigBG festzustellen
Anlage 1: Schlussbericht FB Revision, Stadt Schwäbisch Hall
Anlage 2: Schlussbericht FB Revision, EB Touristik und Marketing Schwäbisch Hall
Anlage 3: Schlussbericht FB Revision, EB Friedhöfe Schwäbisch Hall
Anlage 4: Schlussbericht FB Revision, EB Werkhof Schwäbisch Hall
Anlage 5: Schlussbericht FB Revision, EB Abwasserbeseitigung Schwäbisch Hall
Fachbereichsleiterin Revision Bauer erläutert die Eckpunkte des Prüfungsberichts:
Die Zuordnung der Ausleihungen der Stadt entsprechend den Vorgaben der Verwaltungsvorschrift Produkt- und Kontenrahmen Baden-Württemberg wurde bereits korrigiert. In den Eigenbetrieben erfolgt dies im Laufe des Jahres 2017. Im Bereich des Vergaberechts sollen Bauunterhaltungsmaßnahmen gleicher Art oder wiederkehrende Leistungen bis 10.000 € netto im Rahmen einer Jahresausschreibung vergeben werden.
Die Jahresabschlüsse 2015 des Fachbereichs Finanzen bzw. der Eigenbetriebsleitungen sind nicht verändert worden - sie erfüllen die gesetzlichen Voraussetzungen. Der Fachbereich Revision empfiehlt die Jahresabschlüsse 2015 festzustellen und die jeweiligen Eigenbetriebsleitungen zu entlasten.
Stadtrat Frank kritisiert die Verzugszinsen der Stadt durch zu spätes Bezahlen der Rechnungen, s. Prüfbericht Nr. 8.2.5 - Kunstrasensportplätze Schulzentrum Ost und West. Auf pünktliche Bezahlung muss zukünftig auf jeden Fall geachtet werden.
Stadtrat Kaiser kritisiert die hohen investiven Ermächtigungsübertragungen, die hohen externen Planungsleistungen, die fehlende Inventur des Werkhofs sowie die Höhe des Verwaltungsaufwands für die Gebührenabrechnung für Schmutzwasser durch die Stadtwerke.
Zu Letzterem sagt Fachbereichsleiterin Revision Bauer eine schriftliche Stellungnahme zu (siehe Anlage).
Stadträtin Härterich bittet, die Vergabevorschriften uneingeschränkt anzuwenden.
Oberbürgermeister Pelgrim verweist auf Einzelvergaben nach Beschlüssen des Gemeinderats (siehe WallHolla oder Omnistadion) bzw. auf den erhöhten Verwaltungsaufwand in den Ausschreibungsverfahren.
Beschluss:
Der Jahresabschluss 2015 der Stadt Schwäbisch Hall wird nach § 95 b Abs. 1 GemO mit folgenden Werten endgültig festgestellt:
Ergebnisrechnung | ||
ordentliche Erträge | 99.337.859,62 € | |
ordentliche Aufwendungen | -100.747.839,03 € | |
ordentliches Ergebnis | -1.409.979,41 € | |
außerordentliche Erträge | 3.822.088,43 € | |
außerordentliche Aufwendungen | -1.791.368,15 € | |
Sonderergebnis | 2.030.720,28 € | |
Gesamtergebnis | 620.740,87 € | |
Ergebnisverwendung | ||
Entnahme aus der Rücklage aus Überschüssen des ordentlichen Ergebnisses | -1.409.979,41 € | |
Zuführung zur Rücklage aus Überschüssen des Sonderergebnisses | 2.030.720,28 € | |
Finanzrechnung | ||
Summe der Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit | 97.147.495,26 € | |
Summe der Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit | -93.919.693,86 € | |
Zahlungsmittelüberschuss aus lfd. Verwaltungstätigkeit | 3.227.801,40 € | |
Einzahlungen aus Investitionstätigkeit | 9.053.320,75 € | |
Auszahlungen aus Investitionstätigkeit | -15.806.850,93 € | |
Finanzierungsmittelbedarf aus Investitionstätigkeit | -6.753.530,18 € | |
Finanzierungsmittelüberschuss/Finanzierungsmittelbedarf | -3.525.728,78 € | |
Summe der Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit | 0,00 € | |
Summe der Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit | 0,00 € | |
Saldo aus Finanzierungstätigkeit | 0,00 € | |
Änderung des Finanzierungsmittelbestands zum Ende des Haushaltsjahres | -3.525.728,78 € | |
Haushaltsunwirksame Einzahlungen | 5.188.684,33 € | |
Haushaltsunwirksame Auszahlungen | -4.989.486,20 € | |
Zahlungsmittelüberschuss aus haushaltsunwirksamen Zahlungen | 199.198,13 € | |
Zahlungsmittelbestand 01.01.2015 | 51.187.442,21 € | |
Veränderung Zahlungsmittelbestand | -3.326.530,65 € | |
Zahlungsmittelbestand 31.12.2015 | 47.860.911,56 € |
Bilanz | |
31.12.15 | |
Aktiva | |
Immaterielles Vermögen | 158.294,46 € |
Sachvermögen | 228.210.040,39 € |
Finanzvermögen | 95.738.700,51 € |
Abgrenzungsposten | 5.626.190,32 € |
Nettoposition | 0,00 € |
Gesamtbetrag auf der Aktivseite | 329.733.225,68 € |
Passiva | |
Basiskapital | 247.962.906,30 € |
Rücklagen | 22.925.843,95 € |
Fehlbeträge des ordentlichen Ergebnisses | 0,00 € |
Sonderposten | 50.291.869,30 € |
Rückstellungen | 108.508,48 € |
Verbindlichkeiten | 4.231.623,78 € |
Passive Rechnungsabgrenzung | 4.212.473,87 € |
Gesamtbetrag auf der Passivseite | 329.733.225,68 € |
Eigenbetrieb Werkhof
1. Der Jahresabschluss 2015 des Eigenbetriebs Werkhof wird nach § 16 Abs. 3 EigBG mit folgenden Werten endgültig festgestellt:
Bilanzsumme Eigenbetrieb Werkhof | 5.510.646,27 € |
Aktiva | |
Anlagevermögen | 3.716.669,84 € |
Umlaufvermögen | 1.793.976,43 € |
Gesamtbetrag auf der Aktivseite | 5.510.646,27 € |
Passiva | |
Eigenkapital | 3.040.443,26 € |
Zuschüsse und Beiträge | 50.707,00 € |
Rückstellungen | 180.426,02 € |
Verbindlichkeiten | 2.239.069,99 € |
Gesamtbetrag auf der Passivseite | 5.510.646,27 € |
Jahresgewinn/Kostenüberdeckung | 332.348,32 € |
Summe der Erträge | 7.466.846,21 € |
Summe der Aufwendungen | -7.134.497,89 € |
2. Der Jahresgewinn des Jahres 2015 von 332.348,32 € soll zur Deckung der Verluste aus den Vorjahren verwendet werden.
3. Die Betriebsleitung wird für das Jahr 2015 entlastet.
Eigenbetrieb Friedhöfe
1. Der Jahresabschluss 2015 des Eigenbetriebs Friedhöfe wird nach § 16 Abs. 3 EigBG mit folgenden Werten endgültig festgestellt:
Bilanzsumme Eigenbetrieb Friedhöfe | 8.202.796,55 € |
Aktiva | |
Anlagevermögen | 7.714.381,78 € |
Umlaufvermögen | 488.414,77 € |
Gesamtbetrag auf der Aktivseite | 8.202.796,55 € |
Passiva | |
Eigenkapital | -210.647,82 € |
Zuschüsse und Beiträge | 17.048,00 € |
Verbindlichkeiten | 3.533.907,19 € |
Passive Rechnungsabgrenzung | 4.862.489,18 € |
Gesamtbetrag auf der Passivseite | 8.202.796,55 € |
Jahresverlust/Kostenunterdeckung | -360.647,82 € |
Summe der Erträge | 526.070,41 € |
Summe der Aufwendungen | -886.718,23 € |
2. Die Kostenunterdeckung/der Jahresverlust des Jahres 2015 von -360.647,82 € wird mit der Vorauszahlung der Stadt Schwäbisch Hall auf den Jahresverlust verrechnet. Die überschüssige Vorauszahlung der Stadt in Höhe von 59.352,18 € wird zur Stärkung des Eigenbetriebs in die Kapitalrücklage eingestellt.
3. Die Betriebsleitung wird für das Jahr 2015 entlastet.
Eigenbetrieb Abwasserbeseitigung
1. Der Jahresabschluss 2015 des Eigenbetriebs Abwasser wird nach § 16 Abs. 3 EigBG mit folgenden Werten endgültig festgestellt:
Bilanzsumme Eigenbetrieb Abwasser | 61.358.972,04 € |
Aktiva | |
Anlagevermögen | 60.087.997,89 € |
Umlaufvermögen | 1.270.974,15 € |
Gesamtbetrag auf der Aktivseite | 61.358.972,04 € |
Passiva | |
Eigenkapital | 633.633,15 € |
Zuschüsse und Beiträge | 15.148.374,59 € |
Rückstellungen | 1.604.867,88 € |
Verbindlichkeiten | 43.972.096,42 € |
Gesamtbetrag auf der Passivseite | 61.358.972,04 € |
Jahresgewinn/Kostenüberdeckung | 485.730,07 € |
Summe der Erträge | 7.880.683,92 € |
Summe der Aufwendungen | -7.394.953,85 € |
2. Die Kostenüberdeckung bzw. der Jahresgewinn des Jahres 2015 von 485.730,07 € wird als Gebührenausgleichsrückstellung in 2015 aufwandswirksam gebildet.
3. Die Betriebsleitung wird für das Jahr 2015 entlastet.
Eigenbetrieb Touristik und Marketing
1. Der Jahresabschluss 2015 des Eigenbetriebs Touristik und Marketing wird nach § 16 Abs. 3 EigBG mit folgenden Werten endgültig festgestellt:
Bilanzsumme Eigenbetrieb Touristik und Marketing | 1.386.859,70 € |
Aktiva | |
Anlagevermögen | 73.861,00 € |
Umlaufvermögen | 1.305.808,50 € |
Aktive Rechnungsabgrenzung | 7.190,20 € |
Gesamtbetrag auf der Aktivseite | 1.386.859,70 € |
Passiva | |
Eigenkapital | 541.466,75 € |
Zuschüsse und Beiträge | 0,00 € |
Rückstellungen | 44.778,00 € |
Verbindlichkeiten | 698.779,05 € |
Passive Rechnungsabgrenzung | 101.835,90 € |
Gesamtbetrag auf der Passivseite | 1.386.859,70 € |
Jahresverlust/Kostenunterdeckung | -980.187,57 € |
Summe der Erträge | 1.247.937,13 € |
Summe der Aufwendungen | -2.228.124,70 € |
2. Die Kostenunterdeckung/der Jahresverlust in Höhe von -980.187,57 € wird wie folgt verwendet: Der hoheitliche Verlust in Höhe von -329.177,88 € wird von der Stadt Schwäbisch Hall übernommen. Der Verlust aus dem Wirtschaftsbetrieb wird als Fehlbetrag in Höhe von -651.009,69 € auf neue Rechnung vorgetragen und mit der Einzahlung der Stadt in die Kapitalrücklage in Höhe von 620.822,12 € (950.000,- € - 329.177,88 €) verrechnet. Der nicht über die Einzahlung der Stadt gedeckte Verlust aus dem wirtschaftlichen Betrieb in Höhe von -30.187,57 € wird auf neue Rechnung vorgetragen.
3. Die Betriebsleitung wird für das Jahr 2015 entlastet.
(einstimmig - 17 -)