7902237/meetingminutes/7902256/paragraph

Aus Ratsinformationssytem Schwäbisch Hall
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+
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Der Kindergartenbedarfsplan (Anlage) ist ein wichtiges kommunales Steuerungsinstrument hinsichtlich des Ausbaus der Bildungs- und Betreuungsangebote f&uuml;r Kinder im Alter von 1 - 6 Jahren und der damit verbundenen Kosten und Finanzierung.</p>
+
Der Kindergartenbedarfsplan ist ein wichtiges kommunales Steuerungsinstrument hinsichtlich des Ausbaus der Bildungs- und Betreuungsangebote f&uuml;r Kinder im Alter von eins bis sechs Jahren und der damit verbundenen Kosten und Finanzierung.</p>
<p align="JUSTIFY">
+
Auf Grundlage gesetzlicher Vorgaben haben die Gemeinden unbeschadet der Verpflichtung des &ouml;rtlichen Tr&auml;gers der &ouml;ffentlichen Jugendhilfe darauf hinzuwirken, dass f&uuml;r alle Kinder vom vollendeten ersten Lebensjahr bis zum Schuleintritt ein Betreuungsplatz in der Kindertagespflege oder ein Kindergartenplatz in einer Tageseinrichtung f&uuml;r Kinder oder in einer Krippengruppe zur Verf&uuml;gung steht. Die Gemeinden sind verpflichtet, die nach &sect; 75 SGB VIII anerkannten Tr&auml;ger der freien Jugendhilfe an ihrer Bedarfsplanung zu beteiligen.</p>
+
<p align="JUSTIFY">
+
Die Bedarfsplanung selbst bildet nach &sect; 8 des Kindertagesbetreuungsgesetzes die Grundlage f&uuml;r die F&ouml;rderung von Einrichtungen der Tr&auml;ger.</p>
+
 
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<p align="JUSTIFY">
 +
Auf Grundlage gesetzlicher Vorgaben haben die Gemeinden unbeschadet der Verpflichtung des &ouml;rtlichen Tr&auml;gers der &ouml;ffentlichen Jugendhilfe darauf hinzuwirken, dass f&uuml;r alle Kinder vom vollendeten ersten Lebensjahr bis zum Schuleintritt ein Betreuungsplatz in der Kindertagespflege oder ein Kindergartenplatz in einer Tageseinrichtung f&uuml;r Kinder oder in einer Krippengruppe zur Verf&uuml;gung steht. Die Gemeinden sind verpflichtet, die nach &sect; 75 SGB VIII anerkannten Tr&auml;ger der freien Jugendhilfe an ihrer Bedarfsplanung zu beteiligen. Die Bedarfsplanung selbst bildet nach &sect; 8 des Kindertagesbetreuungsgesetzes die Grundlage f&uuml;r die F&ouml;rderung von Einrichtungen der Tr&auml;ger.<br />
 
Das Leistungsangebot der Tageseinrichtungen f&uuml;r Kinder soll sich p&auml;dagogisch und organisatorisch an den Bed&uuml;rfnissen der Kinder und ihren Familien orientieren (&sect; 22 SGB VIII). Tageseinrichtungen f&ouml;rdern die individuelle und soziale Entwicklung der Kinder und tragen dazu bei, Benachteiligungen zu vermeiden oder abzubauen.</p>
 
Das Leistungsangebot der Tageseinrichtungen f&uuml;r Kinder soll sich p&auml;dagogisch und organisatorisch an den Bed&uuml;rfnissen der Kinder und ihren Familien orientieren (&sect; 22 SGB VIII). Tageseinrichtungen f&ouml;rdern die individuelle und soziale Entwicklung der Kinder und tragen dazu bei, Benachteiligungen zu vermeiden oder abzubauen.</p>
 
<p align="JUSTIFY">
 
<p align="JUSTIFY">
Der Bedarfsplan ist in 3 Abschnitte unterteilt:</p>
+
Der Bedarfsplan ist in 3 Abschnitte unterteilt:<br />
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+
Teil 1 &ndash; Allgemeine Informationen - Aufnahme der Betreuungspl&auml;tze in den Bedarfsplan &ndash; (Seite 2 - 17)<br />
Teil 1 &ndash; Allgemeine Informationen - Aufnahme der Betreuungspl&auml;tze in den Bedarfsplan &ndash; (Seite 2 - 17)</p>
+
Teil 2 &ndash; Betreuung und Bildung f&uuml;r Kinder unter 3 Jahren (Seite 18 - 27)<br />
<p align="JUSTIFY" style="margin-left:2.03cm;">
+
Teil 2 &ndash; Betreuung und Bildung f&uuml;r Kinder unter 3 Jahren (Seite 18 - 27)</p>
+
<p align="JUSTIFY" style="margin-left:2.03cm;">
+
 
Teil 3 &ndash; Betreuung und Bildung der Kinder ab 3 Jahren bis zur Einschulung (Seite 28 - 34)</p>
 
Teil 3 &ndash; Betreuung und Bildung der Kinder ab 3 Jahren bis zur Einschulung (Seite 28 - 34)</p>
 
<p align="JUSTIFY">
 
<p align="JUSTIFY">
&nbsp;</p>
+
<strong>1) Ausbau der Betreuungspl&auml;tze f&uuml;r Kinder unter drei Jahren U3</strong><br />
 +
Zum 1. August 2013 ist der Rechtsanspruch auf einen Betreuungsplatz ab Vollendung des ersten Lebensjahres U3 in Kraft getreten.<br />
 +
Die im Bedarfsplan 2013/2014 geplante Betreuungsquote von 46,5 % mit 460 Pl&auml;tzen wurde nicht umgesetzt, da zur Zeit ein solcher Bedarf an Betreuungspl&auml;tzen f&uuml;r Kinder unter drei Jahren nicht ben&ouml;tigt wird.</p>
 
<p align="JUSTIFY">
 
<p align="JUSTIFY">
<strong>1) Ausbau der Betreuungspl&auml;tze f&uuml;r Kinder unter drei Jahren U3</strong></p>
+
Durch die &bdquo;Info- und Vormerkstelle f&uuml;r die Betreuung von Kindern unter drei Jahren&ldquo; beim Fachbereich Jugend, Schule &amp; Soziales sind Doppel- und Dreifachanmeldungen bei mehreren Tr&auml;gern und Einrichtungen nicht mehr m&ouml;glich. Ein genauer Bedarf an Betreuungspl&auml;tzen kann ermittelt werden. Seit 1. August 2013 wurden 395 Anmeldungen und Anfragen bearbeitet (Stand 1. M&auml;rz 2015). Alle bisher vorgemerkten Kleinkinder haben einen Betreuungsplatz, je nach Betreuungsbedarf, erhalten.<br />
 +
Durch den Ausbau der Kleinkindbetreuung der Bausparkasse &bdquo;Fuchsbau&ldquo; hat sich die Anzahl der Krippenpl&auml;tze um weitere zehn Pl&auml;tze erh&ouml;ht und zwar von 225 auf 235 Krippenpl&auml;tze, weiter stehen 129 m&ouml;gliche Kindergartenpl&auml;tze in altersgemischten Gruppen und 31 m&ouml;gliche Pl&auml;tze in der Kindertagespflege zur Verf&uuml;gung.</p>
 
<p align="JUSTIFY">
 
<p align="JUSTIFY">
Zum 1. August 2013 ist der Rechtsanspruch auf einen Betreuungsplatz ab Vollendung des ersten Lebensjahres U3 in Kraft getreten.</p>
+
Aktuell stehen insgesamt 390 Betreuungspl&auml;tze f&uuml;r Kinder im Alter von eins bis drei Jahren zur Verf&uuml;gung. Die Betreuungsquote liegt bei 39 %, ausgehend von ca. 1.000 Kindern unter 3 Jahren.</p>
<p align="JUSTIFY">
+
Die im Bedarfsplan 2013/2014 geplante Betreuungsquote von 46,5% mit 460 Pl&auml;tzen wurde nicht umgesetzt, da zur Zeit ein solcher Bedarf an Betreuungspl&auml;tzen f&uuml;r Kinder unter drei Jahren nicht ben&ouml;tigt wird.</p>
+
<p align="JUSTIFY">
+
Durch die &bdquo;Info- und Vormerkstelle f&uuml;r die Betreuung von Kindern unter drei Jahren&ldquo; beim Fachbereich Jugend, Schule &amp; Soziales sind Doppel- und Dreifachanmeldungen bei mehreren Tr&auml;gern und Einrichtungen nicht mehr m&ouml;glich. Ein genauer Bedarf an Betreuungspl&auml;tzen kann ermittelt werden. Seit 01. August 2013 wurden 395 Anmeldungen und Anfragen bearbeitet (Stand 01. M&auml;rz 2015). Alle bisher vorgemerkten Kleinkinder haben einen Betreuungsplatz, je nach Betreuungsbedarf, erhalten.<br />
+
Durch den Ausbau der Kleinkindbetreuung der Bausparkasse &bdquo;Fuchsbau&ldquo; hat sich die Anzahl der Krippenpl&auml;tze um weitere 10 Pl&auml;tze erh&ouml;ht und zwar von 225 auf 235 Krippenpl&auml;tze, weiter stehen 129 m&ouml;gliche Kindergartenpl&auml;tze in altersgemischten Gruppen und 31 m&ouml;gliche Pl&auml;tze in der Kindertagespflege zur Verf&uuml;gung.<br />
+
<br />
+
Aktuell stehen insgesamt 390 Betreuungspl&auml;tze f&uuml;r Kinder im Alter von 1 &ndash; 3 Jahren zur Verf&uuml;gung. Die Betreuungsquote liegt bei 39%, ausgehend von ca. 1.000 Kindern unter 3 Jahren.</p>
+
 
<p align="JUSTIFY">
 
<p align="JUSTIFY">
 
Auf Seite 20 des Kindergartenbedarfsplans sind Realisierungsm&ouml;glichkeiten aufgef&uuml;hrt, wie der Ausbau von weiteren Betreuungspl&auml;tzen umgesetzt werden kann. Bis zu einem Neubau in Hessental k&ouml;nnen &uuml;bergangsweise in der Einrichtung &bdquo;Eich&ldquo; im Solpark zum Kindergartenjahr 2015/2016 bei Bedarf zehn Krippenpl&auml;tze ausgebaut werden.</p>
 
Auf Seite 20 des Kindergartenbedarfsplans sind Realisierungsm&ouml;glichkeiten aufgef&uuml;hrt, wie der Ausbau von weiteren Betreuungspl&auml;tzen umgesetzt werden kann. Bis zu einem Neubau in Hessental k&ouml;nnen &uuml;bergangsweise in der Einrichtung &bdquo;Eich&ldquo; im Solpark zum Kindergartenjahr 2015/2016 bei Bedarf zehn Krippenpl&auml;tze ausgebaut werden.</p>
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Der Neubau der Tageseinrichtung f&uuml;r Kinder Breiteich in Gottwollshausen wird zum Kindergartenjahr 2016/2017 weitere zehn Krippenpl&auml;tze anbieten. Die Finanzierung ist im Doppelhaushalt 2014/2015 dargestellt.</p>
 
Der Neubau der Tageseinrichtung f&uuml;r Kinder Breiteich in Gottwollshausen wird zum Kindergartenjahr 2016/2017 weitere zehn Krippenpl&auml;tze anbieten. Die Finanzierung ist im Doppelhaushalt 2014/2015 dargestellt.</p>
 
<p align="JUSTIFY">
 
<p align="JUSTIFY">
In der Tageseinrichtung f&uuml;r Kinder Bibersfeld kann zum Kindergartenjahr 2016/2017 eine Kindergartengruppe in eine altersgemischte Gruppe 1 &ndash; 6 Jahre umgewandelt werden. Durch die Ma&szlig;nahmen k&ouml;nnen weitere 5 Pl&auml;tze f&uuml;r Kinder ab einem Jahr geschaffen werden. Alternativ besteht bei Bedarf auch die M&ouml;glichkeit eine Krippengruppe mit 10 Pl&auml;tzen f&uuml;r Kinder im Alter von 1 &ndash; 3 Jahren einzurichten.</p>
+
In der Tageseinrichtung f&uuml;r Kinder Bibersfeld kann zum Kindergartenjahr 2016/2017 eine Kindergartengruppe in eine altersgemischte Gruppe 1 &ndash; 6 Jahre umgewandelt werden. Durch die Ma&szlig;nahmen k&ouml;nnen weitere 5 Pl&auml;tze f&uuml;r Kinder ab einem Jahr geschaffen werden. Alternativ besteht bei Bedarf auch die M&ouml;glichkeit eine Krippengruppe mit zehn Pl&auml;tzen f&uuml;r Kinder im Alter von 1 &ndash; 3 Jahren einzurichten.</p>
 
<p align="JUSTIFY">
 
<p align="JUSTIFY">
 
&nbsp;</p>
 
&nbsp;</p>
 
<p align="JUSTIFY">
 
<p align="JUSTIFY">
<strong>2) Rechtsanspruch auf einen Betreuungsplatz f&uuml;r Kinder im Alter von 3 &ndash; 6 Jahren &Uuml;3</strong></p>
+
<strong>2) Rechtsanspruch auf einen Betreuungsplatz f&uuml;r Kinder im Alter von 3 &ndash; 6 Jahren &Uuml;3</strong><br />
<p align="JUSTIFY">
+
Im gesamten Stadtgebiet von Schw&auml;bisch Hall stehen 1.461 Kindergartenpl&auml;tze zur Verf&uuml;gung, die den Rechtsanspruch auf einen Kindergartenplatz abdecken.<br />
Im gesamten Stadtgebiet von Schw&auml;bisch Hall stehen 1.461 Kindergartenpl&auml;tze zur Verf&uuml;gung, die den Rechtsanspruch auf einen Kindergartenplatz abdecken.</p>
+
Die Erh&ouml;hung der Kindergartenpl&auml;tze um 28 Pl&auml;tze im Vergleich zum Bedarfsplan 2013/2014 - 1.433 Kindergartenpl&auml;tze - ergibt sich durch die Beantragung anderer Betriebsformen in den unten aufgef&uuml;hrten Einrichtungen. Hinzu kommt der Neubau der Tageseinrichtung f&uuml;r Kinder Breiteich mit drei Kindergartengruppen. Dies sind zus&auml;tzliche 28 Pl&auml;tze, die in den oben aufgef&uuml;hrten Kindergartenpl&auml;tzen noch nicht eingerechnet sind.</p>
<p align="JUSTIFY">
+
<table border="1" cellpadding="4" cellspacing="0" width="606">
Die Erh&ouml;hung der Kindergartenpl&auml;tze um 28 Pl&auml;tze im Vergleich zum Bedarfsplan 2013/2014 &ndash; 1.433 Kindergartenpl&auml;tze &ndash; ergibt sich durch die Beantragung anderer Betriebsformen in den unten aufgef&uuml;hrten Einrichtungen. Hinzu kommt der Neubau der Tageseinrichtung f&uuml;r Kinder Breiteich mit 3 Kindergartengruppen. Dies sind zus&auml;tzliche 28 Pl&auml;tze, die in den oben aufgef&uuml;hrten Kindergartenpl&auml;tzen noch nicht eingerechnet sind.</p>
+
<table border="1" cellpadding="4" cellspacing="0" height="448" width="719">
+
 
 
 
<tr>
 
<tr>
 
<td>
 
<td>
<p align="JUSTIFY">
+
<p align="JUSTIFY" style="margin-left:-0.1cm;">
 
<strong>Einrichtung</strong></p>
 
<strong>Einrichtung</strong></p>
 
</td>
 
</td>
 
<td>
 
<td>
<p align="JUSTIFY">
+
<p align="JUSTIFY" style="margin-left:-0.1cm;">
 
<strong>Bedarfsplan 2013/2014</strong></p>
 
<strong>Bedarfsplan 2013/2014</strong></p>
 
</td>
 
</td>
 
<td>
 
<td>
<p align="JUSTIFY">
+
<p align="JUSTIFY" style="margin-left:-0.1cm;">
 
<strong>Bedarfsplan 2015/2016</strong></p>
 
<strong>Bedarfsplan 2015/2016</strong></p>
 
</td>
 
</td>
 
<td>
 
<td>
<p align="RIGHT">
+
<p align="RIGHT" style="margin-left:-0.1cm;">
 
<strong>&Auml;nderungen</strong></p>
 
<strong>&Auml;nderungen</strong></p>
 
</td>
 
</td>
Zeile 65: Zeile 53:
 
<tr>
 
<tr>
 
<td>
 
<td>
<p align="JUSTIFY">
+
<p align="JUSTIFY" style="margin-left:-0.1cm;">
 
DIAK-Kinderland</p>
 
DIAK-Kinderland</p>
 
</td>
 
</td>
 
<td>
 
<td>
<p align="JUSTIFY">
+
<p align="JUSTIFY" style="margin-left:-0.1cm;">
 
12 Kindergartenpl&auml;tze</p>
 
12 Kindergartenpl&auml;tze</p>
 
</td>
 
</td>
 
<td>
 
<td>
<p align="JUSTIFY">
+
<p align="JUSTIFY" style="margin-left:-0.1cm;">
 
20 Kindergartenpl&auml;tze</p>
 
20 Kindergartenpl&auml;tze</p>
 
</td>
 
</td>
 
<td>
 
<td>
<p align="RIGHT">
+
<p align="RIGHT" style="margin-left:-0.1cm;">
 
+ 8 Pl&auml;tze</p>
 
+ 8 Pl&auml;tze</p>
 
</td>
 
</td>
Zeile 83: Zeile 71:
 
<tr>
 
<tr>
 
<td>
 
<td>
<p align="JUSTIFY">
+
<p align="JUSTIFY" style="margin-left:-0.1cm;">
 
Integr. Rollhof</p>
 
Integr. Rollhof</p>
 
</td>
 
</td>
 
<td>
 
<td>
<p align="JUSTIFY">
+
<p align="JUSTIFY" style="margin-left:-0.1cm;">
 
32 Kindergartenpl&auml;tze</p>
 
32 Kindergartenpl&auml;tze</p>
 
</td>
 
</td>
 
<td>
 
<td>
<p align="JUSTIFY">
+
<p align="JUSTIFY" style="margin-left:-0.1cm;">
 
30 Kindergartenpl&auml;tze</p>
 
30 Kindergartenpl&auml;tze</p>
 
</td>
 
</td>
 
<td>
 
<td>
<p align="RIGHT">
+
<p align="RIGHT" style="margin-left:-0.1cm;">
 
- 2 Pl&auml;tze</p>
 
- 2 Pl&auml;tze</p>
 
</td>
 
</td>
Zeile 101: Zeile 89:
 
<tr>
 
<tr>
 
<td>
 
<td>
<p align="JUSTIFY">
+
<p align="JUSTIFY" style="margin-left:-0.1cm;">
 
Ev. Kiga Reifenhof</p>
 
Ev. Kiga Reifenhof</p>
 
</td>
 
</td>
 
<td>
 
<td>
<p align="JUSTIFY">
+
<p align="JUSTIFY" style="margin-left:-0.1cm;">
 
53 Kindergartenpl&auml;tze</p>
 
53 Kindergartenpl&auml;tze</p>
 
</td>
 
</td>
 
<td>
 
<td>
<p align="JUSTIFY">
+
<p align="JUSTIFY" style="margin-left:-0.1cm;">
 
50 Kindergartenpl&auml;tze</p>
 
50 Kindergartenpl&auml;tze</p>
 
</td>
 
</td>
 
<td>
 
<td>
<p align="RIGHT">
+
<p align="RIGHT" style="margin-left:-0.1cm;">
 
- 3 Pl&auml;tze</p>
 
- 3 Pl&auml;tze</p>
 
</td>
 
</td>
Zeile 119: Zeile 107:
 
<tr>
 
<tr>
 
<td>
 
<td>
<p align="JUSTIFY">
+
<p align="JUSTIFY" style="margin-left:-0.1cm;">
 
&bdquo;Fuchsbau&ldquo;,</p>
 
&bdquo;Fuchsbau&ldquo;,</p>
<p align="JUSTIFY">
+
<p align="JUSTIFY" style="margin-left:-0.1cm;">
 
Bausparkasse</p>
 
Bausparkasse</p>
 
</td>
 
</td>
 
<td>
 
<td>
<p align="JUSTIFY">
+
<p align="JUSTIFY" style="margin-left:-0.1cm;">
 
21 Kindergartenpl&auml;tze</p>
 
21 Kindergartenpl&auml;tze</p>
 
</td>
 
</td>
 
<td>
 
<td>
<p align="JUSTIFY">
+
<p align="JUSTIFY" style="margin-left:-0.1cm;">
 
34 Kindergartenpl&auml;tze</p>
 
34 Kindergartenpl&auml;tze</p>
 
</td>
 
</td>
 
<td>
 
<td>
<p align="RIGHT">
+
<p align="RIGHT" style="margin-left:-0.1cm;">
 
+ 13 Pl&auml;tze</p>
 
+ 13 Pl&auml;tze</p>
 
</td>
 
</td>
Zeile 139: Zeile 127:
 
<tr>
 
<tr>
 
<td>
 
<td>
<p align="JUSTIFY">
+
<p align="JUSTIFY" style="margin-left:-0.1cm;">
 
T&uuml;ngental</p>
 
T&uuml;ngental</p>
 
</td>
 
</td>
 
<td>
 
<td>
<p align="JUSTIFY">
+
<p align="JUSTIFY" style="margin-left:-0.1cm;">
 
50 Kindergartenpl&auml;tze</p>
 
50 Kindergartenpl&auml;tze</p>
 
</td>
 
</td>
 
<td>
 
<td>
<p align="JUSTIFY">
+
<p align="JUSTIFY" style="margin-left:-0.1cm;">
 
62 Kindergartenpl&auml;tze</p>
 
62 Kindergartenpl&auml;tze</p>
 
</td>
 
</td>
 
<td>
 
<td>
<p align="RIGHT">
+
<p align="RIGHT" style="margin-left:-0.1cm;">
 
+ 12 Pl&auml;tze</p>
 
+ 12 Pl&auml;tze</p>
 
</td>
 
</td>
Zeile 157: Zeile 145:
 
<tr>
 
<tr>
 
<td height="1">
 
<td height="1">
<p align="JUSTIFY">
+
<p align="JUSTIFY" style="margin-left:-0.1cm;">
 
<strong>Summe</strong></p>
 
<strong>Summe</strong></p>
 
</td>
 
</td>
 
<td>
 
<td>
<p align="JUSTIFY">
+
<p align="JUSTIFY" style="margin-left:-0.1cm;">
 
&nbsp;</p>
 
&nbsp;</p>
 
</td>
 
</td>
 
<td>
 
<td>
<p align="JUSTIFY">
+
<p align="JUSTIFY" style="margin-left:-0.1cm;">
 
&nbsp;</p>
 
&nbsp;</p>
 
</td>
 
</td>
 
<td>
 
<td>
<p align="RIGHT">
+
<p align="RIGHT" style="margin-left:-0.1cm;">
 
<strong>+ 28 Pl&auml;tze</strong></p>
 
<strong>+ 28 Pl&auml;tze</strong></p>
 
</td>
 
</td>
Zeile 175: Zeile 163:
 
<tr>
 
<tr>
 
<td>
 
<td>
<p align="JUSTIFY">
+
<p align="JUSTIFY" style="margin-left:-0.1cm;">
Neubau Breiteich in<br />
+
Neubau Breiteich in Gottwollshausen</p>
Gottwollshausen</p>
+
 
</td>
 
</td>
 
<td>
 
<td>
<p align="JUSTIFY">
+
<p align="LEFT" style="margin-left:-0.1cm;">
 
47 Kindergartenpl&auml;tze<br />
 
47 Kindergartenpl&auml;tze<br />
 
(bisherige Einrichtung &bdquo;Lummerland&ldquo;)</p>
 
(bisherige Einrichtung &bdquo;Lummerland&ldquo;)</p>
 
</td>
 
</td>
 
<td>
 
<td>
<p align="JUSTIFY">
+
<p align="JUSTIFY" style="margin-left:-0.1cm;">
 
75 Kindergartenpl&auml;tze ab Kindergartenjahr 2016/2017</p>
 
75 Kindergartenpl&auml;tze ab Kindergartenjahr 2016/2017</p>
 
</td>
 
</td>
 
<td>
 
<td>
<p align="RIGHT">
+
<p align="RIGHT" style="margin-left:-0.1cm;">
 
+ 28 Pl&auml;tze</p>
 
+ 28 Pl&auml;tze</p>
 
</td>
 
</td>
Zeile 199: Zeile 186:
 
Belegte Pl&auml;tze mit Kindern unter zwei Jahren und neun Monaten m&uuml;ssen doppelt gerechnet werden (1:2).</p>
 
Belegte Pl&auml;tze mit Kindern unter zwei Jahren und neun Monaten m&uuml;ssen doppelt gerechnet werden (1:2).</p>
 
<p align="JUSTIFY">
 
<p align="JUSTIFY">
Laut Abrechnung 2014 werden 86 ausw&auml;rtige Kinder im Alter von eins bis sechs Jahren aus anderen Gemeinden in Schw&auml;bisch Hall betreut. Daraus errechnet sich ein Kostenausgleich von 146.508 &euro; an die Stadt.</p>
+
Laut Abrechnung 2014 werden 86 ausw&auml;rtige Kinder im Alter von eins bis sechs Jahren aus anderen Gemeinden in Schw&auml;bisch Hall betreut. Daraus errechnet sich ein Kostenausgleich von 146.508 &euro; an die Stadt.<br />
<p align="JUSTIFY">
+
 
Dem gegen&uuml;ber stehen 22 Kinder aus Schw&auml;bisch Hall, die in anderen Gemeinden betreut werden, hierf&uuml;r muss die Stadt 27.319,72 &euro; im Rahmen des interkommunalen Kostenausgleichs an andere Gemeinden bezahlen. Diese Zahlen sind im Vergleich zum Vorjahr weitgehend stabil geblieben.</p>
 
Dem gegen&uuml;ber stehen 22 Kinder aus Schw&auml;bisch Hall, die in anderen Gemeinden betreut werden, hierf&uuml;r muss die Stadt 27.319,72 &euro; im Rahmen des interkommunalen Kostenausgleichs an andere Gemeinden bezahlen. Diese Zahlen sind im Vergleich zum Vorjahr weitgehend stabil geblieben.</p>
 
<p align="JUSTIFY">
 
<p align="JUSTIFY">
Der Neubau der Tageseinrichtung f&uuml;r Kinder Breiteich wird ab dem Kindergartenjahr 2016/2017 ein breites Betreuungsangebot f&uuml;r Kinder im Alter von 1 &ndash; 6 Jahren im Baugebiet Breiteich und dem Teilort Gottwollshausen anbieten, dadurch werden ausreichend Platzkapazit&auml;ten geschaffen. Die bestehende Einrichtung in Gottwollshausen soll zun&auml;chst erhalten bleiben (Bedarfsplan Seite 52).</p>
+
Der Neubau der Tageseinrichtung f&uuml;r Kinder Breiteich wird ab dem Kindergartenjahr 2016/2017 ein breites Betreuungsangebot f&uuml;r Kinder im Alter von eins bis sechs Jahren im Baugebiet An der Breiteich und dem Teilort Gottwollshausen anbieten, dadurch werden ausreichend Platzkapazit&auml;ten geschaffen. Die bestehende Einrichtung in Gottwollshausen soll zun&auml;chst erhalten bleiben (Bedarfsplan Seite 52).</p>
 
<p align="JUSTIFY">
 
<p align="JUSTIFY">
Die Platzkapazit&auml;ten in der Tageseinrichtung f&uuml;r Kinder Gailenkirchen, zur Zeit 47 Pl&auml;tze, reichen aktuell nicht aus. Eine vor&uuml;bergehende Aufstockung um eine weitere Kleingruppe mit 12 Pl&auml;tzen ist erforderlich und r&auml;umlich m&ouml;glich (siehe Bedarfsplan Seite 51). Die erforderliche Personalstelle kann &uuml;ber den Stellenplan abgedeckt werden.</p>
+
Die Platzkapazit&auml;ten in der Tageseinrichtung f&uuml;r Kinder Gailenkirchen, zur Zeit 47 Pl&auml;tze, reichen aktuell nicht aus. Eine vor&uuml;bergehende Aufstockung um eine weitere Kleingruppe mit zw&ouml;lf Pl&auml;tzen ist erforderlich und r&auml;umlich m&ouml;glich (s. Bedarfsplan Seite 51). Die erforderliche Personalstelle kann &uuml;ber den Stellenplan abgedeckt werden.</p>
 
<p align="JUSTIFY">
 
<p align="JUSTIFY">
Bedingt durch die neuen Wohngebiete in Hessental/Mittelh&ouml;he und das geplante Wohngebiet &bdquo;Sonnenrain&ldquo; ist eine Neuausrichtung der gesamten Betreuungspl&auml;tze f&uuml;r Kinder im Alter von 1 &ndash; 6 Jahren erforderlich. Die Planung einer neuen Tageseinrichtung f&uuml;r Kinder im Gebiet &bdquo;Sonnenrain&ldquo; wird in den Haushaltsplan 2016/2017 eingestellt.<br />
+
Bedingt durch die neuen Wohngebiete in Hessental/Mittelh&ouml;he und das geplante Wohngebiet &bdquo;Sonnenrain&ldquo; ist eine Neuausrichtung der gesamten Betreuungspl&auml;tze f&uuml;r Kinder im Alter von eins bis sechs Jahren erforderlich. Die Planung einer neuen Tageseinrichtung f&uuml;r Kinder im Gebiet &bdquo;Sonnenrain&ldquo; wird in den Haushaltsplan 2016/2017 eingestellt.</p>
Eine neue, attraktive und zeitgem&auml;&szlig;e Tageseinrichtung f&uuml;r Kinder mit einem zentralen Standort an den neuen Wohngebieten, w&uuml;rde ein neues Betreuungskonzept f&uuml;r alle st&auml;dtischen Einrichtungen in Hessental erm&ouml;glichen. Kinder aus dem Kindergarten Eich k&ouml;nnten in die neue Einrichtung integriert werden. Durch den Ausbau von weiteren Kindergartenpl&auml;tzen in Hessental w&auml;re es m&ouml;glich, das Betreuungsangebot in der Tageseinrichtung f&uuml;r Kinder Pfiffikus f&uuml;r Kinder im Alter von 1 &ndash; 6 Jahren zu erweitern. (Umwandlung einer Kindergartengruppe in eine Krippengruppe).</p>
+
<p align="JUSTIFY">
 +
Eine neue, attraktive und zeitgem&auml;&szlig;e Tageseinrichtung f&uuml;r Kinder mit einem zentralen Standort an den neuen Wohngebieten, w&uuml;rde ein neues Betreuungskonzept f&uuml;r alle st&auml;dtischen Einrichtungen in Hessental erm&ouml;glichen. Kinder aus dem Kindergarten Eich k&ouml;nnten in die neue Einrichtung integriert werden. Durch den Ausbau von weiteren Kindergartenpl&auml;tzen in Hessental w&auml;re es m&ouml;glich, das Betreuungsangebot in der Tageseinrichtung f&uuml;r Kinder Pfiffikus f&uuml;r Kinder im Alter von eins bis sechs Jahren zu erweitern (Umwandlung einer Kindergartengruppe in eine Krippengruppe).</p>
 
<p align="JUSTIFY">
 
<p align="JUSTIFY">
 
Die Betreuungspl&auml;tze im Kinderhaus Regenbogen k&ouml;nnten auf zwei altersgemischte Kindergartengruppen reduziert werden, um bessere Platzverh&auml;ltnisse zu schaffen. Die Krippengruppe w&uuml;rde in die neue Einrichtung verlegt werden.</p>
 
Die Betreuungspl&auml;tze im Kinderhaus Regenbogen k&ouml;nnten auf zwei altersgemischte Kindergartengruppen reduziert werden, um bessere Platzverh&auml;ltnisse zu schaffen. Die Krippengruppe w&uuml;rde in die neue Einrichtung verlegt werden.</p>
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+
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KRIPPE</p>
 
KRIPPE</p>
 
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KRIPPE</p>
 
KRIPPE</p>
 
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Ver&auml;nderungen</p>
 
Ver&auml;nderungen</p>
 
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115</p>
 
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Umwandlung<br />
 
Umwandlung<br />
 
&Uuml;3 in U3</p>
 
&Uuml;3 in U3</p>
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Verlegung Krippe in Neubau</p>
 
Verlegung Krippe in Neubau</p>
 
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&Uuml;bergang in neue Einrichtung</p>
 
&Uuml;bergang in neue Einrichtung</p>
 
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Evang.-Freikirchl.<br />
+
Evang.-Freikirchl. Gemeinde Baptisten</p>
Gemeinde Baptisten</p>
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4 Kigagruppen<br />
 
4 Kigagruppen<br />
 
1 Krippengruppe</p>
 
1 Krippengruppe</p>
Zeile 663: Zeile 649:
 
&nbsp;</p>
 
&nbsp;</p>
 
<p align="JUSTIFY">
 
<p align="JUSTIFY">
<strong>Bundesprogramm &bdquo;Fr&uuml;he Chancen: Schwerpunkt-Kitas - Sprache &amp; Integration&ldquo;im Kinderhaus Regenbogen und in der Tageseinrichtung f&uuml;r Kinder Heimbachsiedlung</strong></p>
+
<strong>Bundesprogramm &bdquo;Fr&uuml;he Chancen: Schwerpunkt-Kitas - Sprache &amp; Integration&ldquo; im Kinderhaus Regenbogen und in der Tageseinrichtung f&uuml;r Kinder Heimbachsiedlung</strong><br />
<p align="JUSTIFY">
+
 
Ziel des o. g. Bundesprogramms ist es, Kinder mit besonderem Sprachf&ouml;rderbedarf fr&uuml;hzeitig durch eine alltagsintegrierte F&ouml;rderung zu unterst&uuml;tzen. Dazu werden zus&auml;tzliche personelle Ressourcen mit spezifischem F&ouml;rderauftrag zur Verf&uuml;gung gestellt. In den beiden Tageseinrichtungen f&uuml;r Kinder &bdquo;Heimbachsiedlung&ldquo; und &bdquo;Regenbogen&ldquo; mit Au&szlig;enstelle &bdquo;Eich&ldquo; wurde jeweils eine Fachkraft mit 50% Anstellungsumfang zus&auml;tzlich eingesetzt. Aufgaben sind neben der individuellen F&ouml;rderung der Kinder die Zusammenarbeit mit den Eltern und die fachliche Beratung und Anleitung der einzelnen Teammitglieder. Dieses Projekt ist befristet auf den Zeitraum 01.06.2011 bis 31.12.2015. Bis dahin werden die beiden 50 %-Stellen vom Bund vollfinanziert.</p>
 
Ziel des o. g. Bundesprogramms ist es, Kinder mit besonderem Sprachf&ouml;rderbedarf fr&uuml;hzeitig durch eine alltagsintegrierte F&ouml;rderung zu unterst&uuml;tzen. Dazu werden zus&auml;tzliche personelle Ressourcen mit spezifischem F&ouml;rderauftrag zur Verf&uuml;gung gestellt. In den beiden Tageseinrichtungen f&uuml;r Kinder &bdquo;Heimbachsiedlung&ldquo; und &bdquo;Regenbogen&ldquo; mit Au&szlig;enstelle &bdquo;Eich&ldquo; wurde jeweils eine Fachkraft mit 50% Anstellungsumfang zus&auml;tzlich eingesetzt. Aufgaben sind neben der individuellen F&ouml;rderung der Kinder die Zusammenarbeit mit den Eltern und die fachliche Beratung und Anleitung der einzelnen Teammitglieder. Dieses Projekt ist befristet auf den Zeitraum 01.06.2011 bis 31.12.2015. Bis dahin werden die beiden 50 %-Stellen vom Bund vollfinanziert.</p>
 
<p align="JUSTIFY">
 
<p align="JUSTIFY">
 
Der Entwurf des Bedarfsplans 2015/2016 wurde den einzelnen Tr&auml;gern vorgelegt, die Zustimmungen und Anmerkungen der Tr&auml;ger liegen dem Fachbereich vor.</p>
 
Der Entwurf des Bedarfsplans 2015/2016 wurde den einzelnen Tr&auml;gern vorgelegt, die Zustimmungen und Anmerkungen der Tr&auml;ger liegen dem Fachbereich vor.</p>
 
<p align="JUSTIFY">
 
<p align="JUSTIFY">
Anlagen:<br />
+
Anlage 1: [[Media:185-15_Anlage.pdf{{!}}Entwurf Kindergarten-Bedarfsplan 2015/2016]]</p>
[[Media:185-15_Anlage.pdf{{!}}Entwurf Kindergarten-Bedarfsplan 2015/2016]]</p>
+
<p align="JUSTIFY">
|paragraph-attribute-resolution=|paragraph-attribute-resolution_contents=<ol>
+
&nbsp;</p>
<li>
+
<p>
Der Entwurf des Kindergartenbedarfsplanes 2015/2016 wird zustimmend zur Kenntnis genommen.</li>
+
<u>Erste B&uuml;rgermeisterin Wilhelm</u> nimmt Bezug auf o. g. Vorberatungen. Aufgrund der aktuellen Diskussion m&ouml;chte sie zur Abschaffung der beiden Hortgruppen Stellung beziehen. Sie legt zun&auml;chst Wert darauf, dass diese Umstellung erst in zwei Jahren erfolgt. Es wurde immer kommuniziert, dass die Hortgruppen nicht f&uuml;r immer eingerichtet wurden. Die Abschaffung der Hortgruppen erfolgt zugunsten einer Versorgung in der Ganztagsgrundschule. Ohne die Kinder in der Hortgruppen kann die Mindestkinderzahl f&uuml;r die Einrichtung einer Ganztagesgrundschule nicht erreicht werden.</p>
<li>
+
<p>
Der Bedarfsplanung 2015/2016 f&uuml;r Kinder im Alter von einem Jahr bis zum Schuleintritt wird zugestimmt.</li>
+
<u>Stadtr&auml;tin H&auml;rterich</u> bittet, die Beziehungen Kinderhort Bausparkasse/ st&auml;dtischer Kinderhort und Ganztagsgrundschule n&auml;her zu untersuchen und auf eine einvernehmliche L&ouml;sung hinzuwirken. Insbesondere ist darauf zu achten, dass bisherige und k&uuml;nftige Betreuungszeiten synchronisiert werden. Sie bittet, &uuml;ber den Beschlussantrag Nr. 6 separat abzustimmen.</p>
<li>
+
<p>
Der Planung des neuen Betreuungskonzeptes in Hessental wird zugestimmt.</li>
+
<u>Stadtrat Schorpp</u> m&ouml;chte eine Garantie des Fortbestands der Hortgruppe im Kinderhaus Kreuz&auml;cker,falls wider erwarten die Ganztagesgrundschule in offener Form im Stadtteil Kreuz&auml;cker nicht zustande kommt. Die Betreuungszeit an der Ganztagesgrundschule Kreuz&auml;cker sollte auf 17 Uhr ausgedehnt werden und auch f&uuml;r die Ferien sollte die Verwaltung eine Betreuung organisieren.</p>
<li>
+
<p>
Dem Ausbau der Betreuungsquote auf 42% f&uuml;r die Betreuung der Kleinkinder im Alter von 1 &ndash; 3 Jahre wird zugestimmt, je 10 Pl&auml;tze in Hessental/Solpark, Gottwollshausen/ Breiteich und Bibersfeld. Die daf&uuml;r erforderlichen Personalstellen k&ouml;nnen &uuml;ber den Stellenplan abgedeckt werden.</li>
+
<u>Stadtrat H&auml;rtig</u> bittet die Verwaltung, die Schulkindgruppe (Hortgruppe) im Kinder- und Familienhaus Kreuz&auml;cker zu belassen. Die Hortgruppe erf&auml;hrt eine hohe Akzeptanz. Das Prinzip der Subsidiarit&auml;t wird durch dieses Angebot gest&uuml;tzt; die Hortgruppe ist eine gute, notwendige Einrichtung, bei der finanzielle Erw&auml;gungen nur eine untergeordnete Rolle spielen d&uuml;rfen.</p>
<li>
+
<p>
Das Betreuungsangebot in der Ganztagsschule &bdquo;Langer Graben&ldquo; soll sukzessive so ausgebaut werden, dass die derzeitigen Betreuungszeiten der Hortgruppe im Kinderhaus Badtorweg bis 18 Uhr, den Bedarf abdecken.<br />
+
<u>Stadtr&auml;tin Schmalzriedt</u> bittet den &Uuml;bergangsprozess bis zum Schuljahr 2017/2018 zu verl&auml;ngern; dann hat die Schule mehr Zeit, ein Konzept zu entwerfen. I. E. sind die Eltern von der p&auml;dagogischen Betreuung in der Ganztagesgrundschule noch nicht &uuml;berzeugt.</p>
Dies soll bis zum Ende des Schuljahres 2016/2017 erfolgen. Die frei werdenden Kapazit&auml;ten k&ouml;nnten f&uuml;r eine weitere Kindergartengruppe genutzt werden. Diesem Antrag wird zugestimmt.</li>
+
<p>
<li>
+
<u>Stadtrat Preisendanz</u> weist auf die begrenzten Mittel hin. Er m&ouml;chte dem Vorschlag von Stadtrat Schorpp folgen; zuerst soll ein Konzept der Schule aufgestellt werden - erst wenn deren Einrichtung gesichert ist, soll &uuml;ber das Wegfallen der Hortgruppe nachgedacht werden. Aufgrund der begrenzten Mittel m&uuml;ssen dann vom Kinder- und Familienhaus Kreuz&auml;cker andere Aufgaben &uuml;bernommen werden.</p>
Die Hortgruppe im Evang. Kinder- und Familienhaus Kreuz&auml;cker ist mit 24 Kindern belegt (Stand M&auml;rz 2015). Das Ganztagsangebot der Grundschule Kreuz&auml;cker soll sukzessiv so ausgebaut werden, dass die derzeitigen Betreuungszeiten der Hortgruppe bis 17.00 Uhr abgedeckt werden.<br />
+
<p>
Dies soll bis zum Ende des Schuljahres 2016/2017 erfolgen. Die freien Kapazit&auml;ten k&ouml;nnten dann f&uuml;r eine weitere Krippen- oder Kindergartengruppe genutzt werden. Diesem Antrag wird zugestimmt.</li>
+
<u>Oberb&uuml;rgermeister Pelgrim</u> fasst zusammen: Das Hortangebot in der Kreuz&auml;ckersiedlung ist ein Relikt aus vergangener Zeit - heute gelten andere Rahmenbedingungen. Die gr&uuml;n-rote Landesregierung hat einen fl&auml;chendeckenden Ausbau von Ganztagsgrundschulen beschlossen, gleichzeitig sollen Hortangebote nicht aufrecht erhalten werden. Auch beschlossen wurde ein verpflichtende Kleinkindbetreuung - dies ist im Gegensatz zur Schule eine ureigene, kommunale Aufgabe, der man nachzukommen hat. Oberb&uuml;rgermeister Pelgrim sichert zu, dass dieser Beschluss nur vollzogen wird, wenn ein ad&auml;quates Angebot seitens der Schule vorhanden ist. Man muss jedoch der Grundschule Kreuz&auml;cker auch die Chance geben, sich in diese Richtung zu entwickeln.</p>
<li>
+
<p>
Das Projekt &bdquo;Fr&uuml;he Chancen &ndash; Schwerpunkt-Kitas Sprache und Integration&ldquo; im Kinderhaus Regenbogen und in der Tageseinrichtung f&uuml;r Kinder Heimbachsiedlung soll nach Ablauf der F&ouml;rdermittel, ab 01.01.2016 mit zwei 50 % Stellen (Eingruppierung S8) fortgef&uuml;hrt werden. Diesem Antrag wird zugestimmt.</li>
+
<u>Erste B&uuml;rgermeisterin Wilhelm</u> erg&auml;nzt, dass in der Grundschule Kreuz&auml;cker hervorragende p&auml;dagogische Arbeit geleistet wird. Man ist fr&uuml;h auf den Gemeinderat zugegangen, um der Schule die Chance zu gew&auml;hren, ein Konzept zu entwickeln. Dar&uuml;ber hinaus sieht sie sich in der Pflicht, den Rechtsanspruch der Kinder auch im Stadtteil Kreuz&auml;cker abzudecken. Konkret in Zahlen bedeutet dies, dass der Bedarf von 18 Kindern unter drei Jahren nicht abgedeckt ist.<br />
</ol>
+
Wie zuvor Oberb&uuml;rgermeister Pelgrim verspricht auch sie, dass es ein ad&auml;quates Angebot in der Grundschule geben muss und dass die Betreuungs- und Ferienzeiten abgedeckt werden.</p>
|paragraph-attribute-comments=|paragraph-attribute-keywords=|paragraph-attribute-access=öffentlich|paragraph-template-title=Entwurf Kindergartenbedarfsplan 2015/2016|paragraph-template-committee=Gemeinderat|paragraph-template-start_date=01.07.2015|paragraph-template-backlink=7902237/0/meetingminutes|}}
+
<p>
 +
<u>Stadtr&auml;tin Koch</u> weist darauf hin, dass bei einer Ganztagsgrundschule in offener Form die M&ouml;glichkeit besteht, in den Genuss einer kostenlosen Ganztagsbetreuung zu kommen.</p>
 +
|paragraph-attribute-resolution=|paragraph-attribute-resolution_contents=<p align="JUSTIFY">
 +
1. Der Entwurf des Kindergartenbedarfsplanes 2015/2016 wird zustimmend zur Kenntnis genommen.</p>
 +
<p align="JUSTIFY">
 +
2. Der Bedarfsplanung 2015/2016 f&uuml;r Kinder im Alter von einem Jahr bis zum Schuleintritt wird zugestimmt.</p>
 +
<p align="JUSTIFY">
 +
3. Der Planung des neuen Betreuungskonzeptes in Hessental wird zugestimmt.</p>
 +
<p align="JUSTIFY">
 +
4. Dem Ausbau der Betreuungsquote auf 42 % f&uuml;r die Betreuung der Kleinkinder im Alter von 1 bis 3 Jahre wird zugestimmt, je zehn Pl&auml;tze in Hessental/Solpark, Gottwollshausen/Breiteich und Bibersfeld. Die daf&uuml;r erforderlichen Personalstellen k&ouml;nnen &uuml;ber den Stellenplan abgedeckt werden.</p>
 +
<p align="JUSTIFY">
 +
7. Das Projekt &bdquo;Fr&uuml;he Chancen &ndash; Schwerpunkt-Kitas Sprache und Integration&ldquo; im Kinderhaus Regenbogen und in der Tageseinrichtung f&uuml;r Kinder Heimbachsiedlung soll nach Ablauf der F&ouml;rdermittel, ab 01.01.2016 mit zwei 50 % Stellen (Eingruppierung S8) fortgef&uuml;hrt werden. Diesem Antrag wird zugestimmt.<br />
 +
(einstimmig - 35 - )<br />
 +
&nbsp;</p>
 +
<p>
 +
5. Das Betreuungsangebot in der Ganztagsschule &bdquo;Am Langen Graben&ldquo; soll sukzessive so ausgebaut werden, dass die derzeitigen Betreuungszeiten der Hortgruppe im Kinderhaus Badtorweg bis 18 Uhr, abgedeckt sind.<br />
 +
<strike>Dies soll bis zum Ende des Schuljahres 2016/2017 erfolgen</strike><strike>.</strike> Diese Ma&szlig;nahme wird erst dann umgesetzt, wenn ein Konzept und ad&auml;quates Angebot seitens der Grundschule Langer Graben vorhanden ist. Die Genehmigung des Landes liegt bereits vor. Die frei werdenden Kapazit&auml;ten k&ouml;nnten f&uuml;r eine weitere Kindergartengruppe genutzt werden. Diesem Antrag wird zugestimmt.<br />
 +
(31 Ja-Stimmen, 4 Enthaltungen)<br />
 +
&nbsp;</p>
 +
<p>
 +
6. a) <u>Antrag der Fraktion B&uuml;ndnis 90/Die Gr&uuml;nen:</u><br />
 +
Die <u>Hortgruppe</u> im Evang. Kinder- und Familienhaus Kreuz&auml;cker ist mit 24 Kindern belegt (Stand M&auml;rz 2015). Das Ganztagsangebot der Grundschule Kreuz&auml;cker soll sukzessiv so ausgebaut werden, dass die derzeitigen Betreuungszeiten der Hortgruppe bis 17.00 Uhr abgedeckt werden.<br />
 +
<strike>Dies soll bis zum </strike><strike><u>Ende</u></strike><strike> des Schuljahres 2016/2017 erfolgen. Die freien Kapazit&auml;ten k&ouml;nnten dann f&uuml;r eine weitere Krippen- oder Kindergartengruppe genutzt werden. Diesem Antrag wird zugestimmt.</strike><br />
 +
(6 Ja-Stimmen, 28 Nein-Stimmen, 1 Enthaltung)</p>
 +
<p>
 +
b) Die <u>Hortgruppe</u> im Evang. Kinder- und Familienhaus Kreuz&auml;cker ist mit 24 Kindern belegt (Stand M&auml;rz 2015). Das Ganztagsangebot der Grundschule Kreuz&auml;cker soll sukzessiv so ausgebaut werden, dass die derzeitigen Betreuungszeiten der Hortgruppe bis 17.00 Uhr abgedeckt werden.<br />
 +
<strike>Dies soll bis zum Ende des Schuljahres 2016/2017 erfolgen</strike><strike>.</strike> Diese Ma&szlig;nahme wird erst dann umgesetzt, wenn ein Konzept und ad&auml;quates Angebot seitens der Grundschule Kreuz&auml;cker vorhanden ist und die Genehmigung des Landes vorliegt. Die freien Kapazit&auml;ten k&ouml;nnten dann f&uuml;r eine weitere Krippen- oder Kindergartengruppe genutzt werden. Diesem Antrag wird zugestimmt.<br />
 +
(25 Ja-Stimmen, 10 Enthaltungen)</p>
 +
|paragraph-attribute-comments=1 A. FB 50|paragraph-attribute-keywords=Kindergarten, Kindergarten-Bedarfsplan|paragraph-attribute-access=öffentlich|paragraph-template-title=Entwurf Kindergartenbedarfsplan 2015/2016|paragraph-template-committee=Gemeinderat|paragraph-template-start_date=01.07.2015|paragraph-template-backlink=7902237/0/meetingminutes|}}
  
 
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+
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Version vom 31. August 2015, 10:37 Uhr

Sachvortrag:

Der Kindergartenbedarfsplan ist ein wichtiges kommunales Steuerungsinstrument hinsichtlich des Ausbaus der Bildungs- und Betreuungsangebote für Kinder im Alter von eins bis sechs Jahren und der damit verbundenen Kosten und Finanzierung.

Auf Grundlage gesetzlicher Vorgaben haben die Gemeinden unbeschadet der Verpflichtung des örtlichen Trägers der öffentlichen Jugendhilfe darauf hinzuwirken, dass für alle Kinder vom vollendeten ersten Lebensjahr bis zum Schuleintritt ein Betreuungsplatz in der Kindertagespflege oder ein Kindergartenplatz in einer Tageseinrichtung für Kinder oder in einer Krippengruppe zur Verfügung steht. Die Gemeinden sind verpflichtet, die nach § 75 SGB VIII anerkannten Träger der freien Jugendhilfe an ihrer Bedarfsplanung zu beteiligen. Die Bedarfsplanung selbst bildet nach § 8 des Kindertagesbetreuungsgesetzes die Grundlage für die Förderung von Einrichtungen der Träger.
Das Leistungsangebot der Tageseinrichtungen für Kinder soll sich pädagogisch und organisatorisch an den Bedürfnissen der Kinder und ihren Familien orientieren (§ 22 SGB VIII). Tageseinrichtungen fördern die individuelle und soziale Entwicklung der Kinder und tragen dazu bei, Benachteiligungen zu vermeiden oder abzubauen.

Der Bedarfsplan ist in 3 Abschnitte unterteilt:
Teil 1 – Allgemeine Informationen - Aufnahme der Betreuungsplätze in den Bedarfsplan – (Seite 2 - 17)
Teil 2 – Betreuung und Bildung für Kinder unter 3 Jahren (Seite 18 - 27)
Teil 3 – Betreuung und Bildung der Kinder ab 3 Jahren bis zur Einschulung (Seite 28 - 34)

1) Ausbau der Betreuungsplätze für Kinder unter drei Jahren U3
Zum 1. August 2013 ist der Rechtsanspruch auf einen Betreuungsplatz ab Vollendung des ersten Lebensjahres U3 in Kraft getreten.
Die im Bedarfsplan 2013/2014 geplante Betreuungsquote von 46,5 % mit 460 Plätzen wurde nicht umgesetzt, da zur Zeit ein solcher Bedarf an Betreuungsplätzen für Kinder unter drei Jahren nicht benötigt wird.

Durch die „Info- und Vormerkstelle für die Betreuung von Kindern unter drei Jahren“ beim Fachbereich Jugend, Schule & Soziales sind Doppel- und Dreifachanmeldungen bei mehreren Trägern und Einrichtungen nicht mehr möglich. Ein genauer Bedarf an Betreuungsplätzen kann ermittelt werden. Seit 1. August 2013 wurden 395 Anmeldungen und Anfragen bearbeitet (Stand 1. März 2015). Alle bisher vorgemerkten Kleinkinder haben einen Betreuungsplatz, je nach Betreuungsbedarf, erhalten.
Durch den Ausbau der Kleinkindbetreuung der Bausparkasse „Fuchsbau“ hat sich die Anzahl der Krippenplätze um weitere zehn Plätze erhöht und zwar von 225 auf 235 Krippenplätze, weiter stehen 129 mögliche Kindergartenplätze in altersgemischten Gruppen und 31 mögliche Plätze in der Kindertagespflege zur Verfügung.

Aktuell stehen insgesamt 390 Betreuungsplätze für Kinder im Alter von eins bis drei Jahren zur Verfügung. Die Betreuungsquote liegt bei 39 %, ausgehend von ca. 1.000 Kindern unter 3 Jahren.

Auf Seite 20 des Kindergartenbedarfsplans sind Realisierungsmöglichkeiten aufgeführt, wie der Ausbau von weiteren Betreuungsplätzen umgesetzt werden kann. Bis zu einem Neubau in Hessental können übergangsweise in der Einrichtung „Eich“ im Solpark zum Kindergartenjahr 2015/2016 bei Bedarf zehn Krippenplätze ausgebaut werden.

Der Neubau der Tageseinrichtung für Kinder Breiteich in Gottwollshausen wird zum Kindergartenjahr 2016/2017 weitere zehn Krippenplätze anbieten. Die Finanzierung ist im Doppelhaushalt 2014/2015 dargestellt.

In der Tageseinrichtung für Kinder Bibersfeld kann zum Kindergartenjahr 2016/2017 eine Kindergartengruppe in eine altersgemischte Gruppe 1 – 6 Jahre umgewandelt werden. Durch die Maßnahmen können weitere 5 Plätze für Kinder ab einem Jahr geschaffen werden. Alternativ besteht bei Bedarf auch die Möglichkeit eine Krippengruppe mit zehn Plätzen für Kinder im Alter von 1 – 3 Jahren einzurichten.

 

2) Rechtsanspruch auf einen Betreuungsplatz für Kinder im Alter von 3 – 6 Jahren Ü3
Im gesamten Stadtgebiet von Schwäbisch Hall stehen 1.461 Kindergartenplätze zur Verfügung, die den Rechtsanspruch auf einen Kindergartenplatz abdecken.
Die Erhöhung der Kindergartenplätze um 28 Plätze im Vergleich zum Bedarfsplan 2013/2014 - 1.433 Kindergartenplätze - ergibt sich durch die Beantragung anderer Betriebsformen in den unten aufgeführten Einrichtungen. Hinzu kommt der Neubau der Tageseinrichtung für Kinder Breiteich mit drei Kindergartengruppen. Dies sind zusätzliche 28 Plätze, die in den oben aufgeführten Kindergartenplätzen noch nicht eingerechnet sind.

Einrichtung

Bedarfsplan 2013/2014

Bedarfsplan 2015/2016

Änderungen

DIAK-Kinderland

12 Kindergartenplätze

20 Kindergartenplätze

+ 8 Plätze

Integr. Rollhof

32 Kindergartenplätze

30 Kindergartenplätze

- 2 Plätze

Ev. Kiga Reifenhof

53 Kindergartenplätze

50 Kindergartenplätze

- 3 Plätze

„Fuchsbau“,

Bausparkasse

21 Kindergartenplätze

34 Kindergartenplätze

+ 13 Plätze

Tüngental

50 Kindergartenplätze

62 Kindergartenplätze

+ 12 Plätze

Summe

 

 

+ 28 Plätze

Neubau Breiteich in Gottwollshausen

47 Kindergartenplätze
(bisherige Einrichtung „Lummerland“)

75 Kindergartenplätze ab Kindergartenjahr 2016/2017

+ 28 Plätze

129 mögliche Kindergartenplätze in altersgemischten Gruppen werden in die Betreuungsquote der unter dreijährigen Kinder eingerechnet.
Belegte Plätze mit Kindern unter zwei Jahren und neun Monaten müssen doppelt gerechnet werden (1:2).

Laut Abrechnung 2014 werden 86 auswärtige Kinder im Alter von eins bis sechs Jahren aus anderen Gemeinden in Schwäbisch Hall betreut. Daraus errechnet sich ein Kostenausgleich von 146.508 € an die Stadt.
Dem gegenüber stehen 22 Kinder aus Schwäbisch Hall, die in anderen Gemeinden betreut werden, hierfür muss die Stadt 27.319,72 € im Rahmen des interkommunalen Kostenausgleichs an andere Gemeinden bezahlen. Diese Zahlen sind im Vergleich zum Vorjahr weitgehend stabil geblieben.

Der Neubau der Tageseinrichtung für Kinder Breiteich wird ab dem Kindergartenjahr 2016/2017 ein breites Betreuungsangebot für Kinder im Alter von eins bis sechs Jahren im Baugebiet An der Breiteich und dem Teilort Gottwollshausen anbieten, dadurch werden ausreichend Platzkapazitäten geschaffen. Die bestehende Einrichtung in Gottwollshausen soll zunächst erhalten bleiben (Bedarfsplan Seite 52).

Die Platzkapazitäten in der Tageseinrichtung für Kinder Gailenkirchen, zur Zeit 47 Plätze, reichen aktuell nicht aus. Eine vorübergehende Aufstockung um eine weitere Kleingruppe mit zwölf Plätzen ist erforderlich und räumlich möglich (s. Bedarfsplan Seite 51). Die erforderliche Personalstelle kann über den Stellenplan abgedeckt werden.

Bedingt durch die neuen Wohngebiete in Hessental/Mittelhöhe und das geplante Wohngebiet „Sonnenrain“ ist eine Neuausrichtung der gesamten Betreuungsplätze für Kinder im Alter von eins bis sechs Jahren erforderlich. Die Planung einer neuen Tageseinrichtung für Kinder im Gebiet „Sonnenrain“ wird in den Haushaltsplan 2016/2017 eingestellt.

Eine neue, attraktive und zeitgemäße Tageseinrichtung für Kinder mit einem zentralen Standort an den neuen Wohngebieten, würde ein neues Betreuungskonzept für alle städtischen Einrichtungen in Hessental ermöglichen. Kinder aus dem Kindergarten Eich könnten in die neue Einrichtung integriert werden. Durch den Ausbau von weiteren Kindergartenplätzen in Hessental wäre es möglich, das Betreuungsangebot in der Tageseinrichtung für Kinder Pfiffikus für Kinder im Alter von eins bis sechs Jahren zu erweitern (Umwandlung einer Kindergartengruppe in eine Krippengruppe).

Die Betreuungsplätze im Kinderhaus Regenbogen könnten auf zwei altersgemischte Kindergartengruppen reduziert werden, um bessere Platzverhältnisse zu schaffen. Die Krippengruppe würde in die neue Einrichtung verlegt werden.

 

Träger

Tageseinrichtungen für Kinder

Aktueller Stand 2015

Planung für Kindergartenjahr 2018/2019

KINDERGARTEN

KRIPPE

KINDERGARTEN

KRIPPE

 

Plätze

Gruppen

Plätze

Gruppen

Plätze

Gruppen

Plätze

Gruppen

Veränderungen

Stadt

Schwäbisch Hall

Pfiffikus

115

5

0

0

90

4

10

1

Umwandlung
Ü3 in U3

Stadt

Schwäbisch Hall

Regenbogen

47

2

10

1

40

2

0

0

Verlegung Krippe in Neubau

Stadt

Schwäbisch Hall

Außenstelle Eich

44

2

0

0

Übergang in neue Einrichtung

Evang.
Gesamtkirchenpflege

Arche Noah,
Nixenweg

50

2

0

0

50

2

0

0

 

Zottele

Zottele

0

0

15

1,5

0

0

15

1,5

 

Evang.-Freikirchl. Gemeinde Baptisten

Kindernest

0

0

10

1

0

0

10

1

 

Stadt

Schwäbisch Hall

Neue Einrichtung Sonnenrain

 

 

 

 

95

4

10

1

4 Kigagruppen
1 Krippengruppe

Gesamt

256

11

35

3,5

275

12

45

4,5

 

Für die neue Einrichtung in Hessental sind zu den bereits vorhandenen Personalstellen aus den Einrichtungen Eich und Regenbogen weitere drei Stellen, davon eine Leitungsstelle, erforderlich.

In den anderen Stadtteilen bzw. Teilorten besteht aktuell kein Handlungsbedarf.

 

Bundesprogramm „Frühe Chancen: Schwerpunkt-Kitas - Sprache & Integration“ im Kinderhaus Regenbogen und in der Tageseinrichtung für Kinder Heimbachsiedlung
Ziel des o. g. Bundesprogramms ist es, Kinder mit besonderem Sprachförderbedarf frühzeitig durch eine alltagsintegrierte Förderung zu unterstützen. Dazu werden zusätzliche personelle Ressourcen mit spezifischem Förderauftrag zur Verfügung gestellt. In den beiden Tageseinrichtungen für Kinder „Heimbachsiedlung“ und „Regenbogen“ mit Außenstelle „Eich“ wurde jeweils eine Fachkraft mit 50% Anstellungsumfang zusätzlich eingesetzt. Aufgaben sind neben der individuellen Förderung der Kinder die Zusammenarbeit mit den Eltern und die fachliche Beratung und Anleitung der einzelnen Teammitglieder. Dieses Projekt ist befristet auf den Zeitraum 01.06.2011 bis 31.12.2015. Bis dahin werden die beiden 50 %-Stellen vom Bund vollfinanziert.

Der Entwurf des Bedarfsplans 2015/2016 wurde den einzelnen Trägern vorgelegt, die Zustimmungen und Anmerkungen der Träger liegen dem Fachbereich vor.

Anlage 1: Entwurf Kindergarten-Bedarfsplan 2015/2016

 

Erste Bürgermeisterin Wilhelm nimmt Bezug auf o. g. Vorberatungen. Aufgrund der aktuellen Diskussion möchte sie zur Abschaffung der beiden Hortgruppen Stellung beziehen. Sie legt zunächst Wert darauf, dass diese Umstellung erst in zwei Jahren erfolgt. Es wurde immer kommuniziert, dass die Hortgruppen nicht für immer eingerichtet wurden. Die Abschaffung der Hortgruppen erfolgt zugunsten einer Versorgung in der Ganztagsgrundschule. Ohne die Kinder in der Hortgruppen kann die Mindestkinderzahl für die Einrichtung einer Ganztagesgrundschule nicht erreicht werden.

Stadträtin Härterich bittet, die Beziehungen Kinderhort Bausparkasse/ städtischer Kinderhort und Ganztagsgrundschule näher zu untersuchen und auf eine einvernehmliche Lösung hinzuwirken. Insbesondere ist darauf zu achten, dass bisherige und künftige Betreuungszeiten synchronisiert werden. Sie bittet, über den Beschlussantrag Nr. 6 separat abzustimmen.

Stadtrat Schorpp möchte eine Garantie des Fortbestands der Hortgruppe im Kinderhaus Kreuzäcker,falls wider erwarten die Ganztagesgrundschule in offener Form im Stadtteil Kreuzäcker nicht zustande kommt. Die Betreuungszeit an der Ganztagesgrundschule Kreuzäcker sollte auf 17 Uhr ausgedehnt werden und auch für die Ferien sollte die Verwaltung eine Betreuung organisieren.

Stadtrat Härtig bittet die Verwaltung, die Schulkindgruppe (Hortgruppe) im Kinder- und Familienhaus Kreuzäcker zu belassen. Die Hortgruppe erfährt eine hohe Akzeptanz. Das Prinzip der Subsidiarität wird durch dieses Angebot gestützt; die Hortgruppe ist eine gute, notwendige Einrichtung, bei der finanzielle Erwägungen nur eine untergeordnete Rolle spielen dürfen.

Stadträtin Schmalzriedt bittet den Übergangsprozess bis zum Schuljahr 2017/2018 zu verlängern; dann hat die Schule mehr Zeit, ein Konzept zu entwerfen. I. E. sind die Eltern von der pädagogischen Betreuung in der Ganztagesgrundschule noch nicht überzeugt.

Stadtrat Preisendanz weist auf die begrenzten Mittel hin. Er möchte dem Vorschlag von Stadtrat Schorpp folgen; zuerst soll ein Konzept der Schule aufgestellt werden - erst wenn deren Einrichtung gesichert ist, soll über das Wegfallen der Hortgruppe nachgedacht werden. Aufgrund der begrenzten Mittel müssen dann vom Kinder- und Familienhaus Kreuzäcker andere Aufgaben übernommen werden.

Oberbürgermeister Pelgrim fasst zusammen: Das Hortangebot in der Kreuzäckersiedlung ist ein Relikt aus vergangener Zeit - heute gelten andere Rahmenbedingungen. Die grün-rote Landesregierung hat einen flächendeckenden Ausbau von Ganztagsgrundschulen beschlossen, gleichzeitig sollen Hortangebote nicht aufrecht erhalten werden. Auch beschlossen wurde ein verpflichtende Kleinkindbetreuung - dies ist im Gegensatz zur Schule eine ureigene, kommunale Aufgabe, der man nachzukommen hat. Oberbürgermeister Pelgrim sichert zu, dass dieser Beschluss nur vollzogen wird, wenn ein adäquates Angebot seitens der Schule vorhanden ist. Man muss jedoch der Grundschule Kreuzäcker auch die Chance geben, sich in diese Richtung zu entwickeln.

Erste Bürgermeisterin Wilhelm ergänzt, dass in der Grundschule Kreuzäcker hervorragende pädagogische Arbeit geleistet wird. Man ist früh auf den Gemeinderat zugegangen, um der Schule die Chance zu gewähren, ein Konzept zu entwickeln. Darüber hinaus sieht sie sich in der Pflicht, den Rechtsanspruch der Kinder auch im Stadtteil Kreuzäcker abzudecken. Konkret in Zahlen bedeutet dies, dass der Bedarf von 18 Kindern unter drei Jahren nicht abgedeckt ist.
Wie zuvor Oberbürgermeister Pelgrim verspricht auch sie, dass es ein adäquates Angebot in der Grundschule geben muss und dass die Betreuungs- und Ferienzeiten abgedeckt werden.

Stadträtin Koch weist darauf hin, dass bei einer Ganztagsgrundschule in offener Form die Möglichkeit besteht, in den Genuss einer kostenlosen Ganztagsbetreuung zu kommen.

Beschluss:

1. Der Entwurf des Kindergartenbedarfsplanes 2015/2016 wird zustimmend zur Kenntnis genommen.

2. Der Bedarfsplanung 2015/2016 für Kinder im Alter von einem Jahr bis zum Schuleintritt wird zugestimmt.

3. Der Planung des neuen Betreuungskonzeptes in Hessental wird zugestimmt.

4. Dem Ausbau der Betreuungsquote auf 42 % für die Betreuung der Kleinkinder im Alter von 1 bis 3 Jahre wird zugestimmt, je zehn Plätze in Hessental/Solpark, Gottwollshausen/Breiteich und Bibersfeld. Die dafür erforderlichen Personalstellen können über den Stellenplan abgedeckt werden.

7. Das Projekt „Frühe Chancen – Schwerpunkt-Kitas Sprache und Integration“ im Kinderhaus Regenbogen und in der Tageseinrichtung für Kinder Heimbachsiedlung soll nach Ablauf der Fördermittel, ab 01.01.2016 mit zwei 50 % Stellen (Eingruppierung S8) fortgeführt werden. Diesem Antrag wird zugestimmt.
(einstimmig - 35 - )
 

5. Das Betreuungsangebot in der Ganztagsschule „Am Langen Graben“ soll sukzessive so ausgebaut werden, dass die derzeitigen Betreuungszeiten der Hortgruppe im Kinderhaus Badtorweg bis 18 Uhr, abgedeckt sind.
Dies soll bis zum Ende des Schuljahres 2016/2017 erfolgen. Diese Maßnahme wird erst dann umgesetzt, wenn ein Konzept und adäquates Angebot seitens der Grundschule Langer Graben vorhanden ist. Die Genehmigung des Landes liegt bereits vor. Die frei werdenden Kapazitäten könnten für eine weitere Kindergartengruppe genutzt werden. Diesem Antrag wird zugestimmt.
(31 Ja-Stimmen, 4 Enthaltungen)
 

6. a) Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen:
Die Hortgruppe im Evang. Kinder- und Familienhaus Kreuzäcker ist mit 24 Kindern belegt (Stand März 2015). Das Ganztagsangebot der Grundschule Kreuzäcker soll sukzessiv so ausgebaut werden, dass die derzeitigen Betreuungszeiten der Hortgruppe bis 17.00 Uhr abgedeckt werden.
Dies soll bis zum Ende des Schuljahres 2016/2017 erfolgen. Die freien Kapazitäten könnten dann für eine weitere Krippen- oder Kindergartengruppe genutzt werden. Diesem Antrag wird zugestimmt.
(6 Ja-Stimmen, 28 Nein-Stimmen, 1 Enthaltung)

b) Die Hortgruppe im Evang. Kinder- und Familienhaus Kreuzäcker ist mit 24 Kindern belegt (Stand März 2015). Das Ganztagsangebot der Grundschule Kreuzäcker soll sukzessiv so ausgebaut werden, dass die derzeitigen Betreuungszeiten der Hortgruppe bis 17.00 Uhr abgedeckt werden.
Dies soll bis zum Ende des Schuljahres 2016/2017 erfolgen. Diese Maßnahme wird erst dann umgesetzt, wenn ein Konzept und adäquates Angebot seitens der Grundschule Kreuzäcker vorhanden ist und die Genehmigung des Landes vorliegt. Die freien Kapazitäten könnten dann für eine weitere Krippen- oder Kindergartengruppe genutzt werden. Diesem Antrag wird zugestimmt.
(25 Ja-Stimmen, 10 Enthaltungen)

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