§ 158 - Entwurf Kindergartenbedarfsplan 2015/2016 (öffentlich)

Aus Ratsinformationssytem Schwäbisch Hall
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Sachvortrag:

Der Kindergartenbedarfsplan ist ein wichtiges kommunales Steuerungsinstrument hinsichtlich des Ausbaus der Bildungs- und Betreuungsangebote für Kinder im Alter von eins bis sechs Jahren und der damit verbundenen Kosten und Finanzierung.

Auf Grundlage gesetzlicher Vorgaben haben die Gemeinden unbeschadet der Verpflichtung des örtlichen Trägers der öffentlichen Jugendhilfe darauf hinzuwirken, dass für alle Kinder vom vollendeten ersten Lebensjahr bis zum Schuleintritt ein Betreuungsplatz in der Kindertagespflege oder ein Kindergartenplatz in einer Tageseinrichtung für Kinder oder in einer Krippengruppe zur Verfügung steht. Die Gemeinden sind verpflichtet, die nach § 75 SGB VIII anerkannten Träger der freien Jugendhilfe an ihrer Bedarfsplanung zu beteiligen. Die Bedarfsplanung selbst bildet nach § 8 des Kindertagesbetreuungsgesetzes die Grundlage für die Förderung von Einrichtungen der Träger.
Das Leistungsangebot der Tageseinrichtungen für Kinder soll sich pädagogisch und organisatorisch an den Bedürfnissen der Kinder und ihren Familien orientieren (§ 22 SGB VIII). Tageseinrichtungen fördern die individuelle und soziale Entwicklung der Kinder und tragen dazu bei, Benachteiligungen zu vermeiden oder abzubauen.

Der Bedarfsplan ist in 3 Abschnitte unterteilt:
Teil 1 – Allgemeine Informationen - Aufnahme der Betreuungsplätze in den Bedarfsplan – (Seite 2 - 17)
Teil 2 – Betreuung und Bildung für Kinder unter 3 Jahren (Seite 18 - 27)
Teil 3 – Betreuung und Bildung der Kinder ab 3 Jahren bis zur Einschulung (Seite 28 - 34)

1) Ausbau der Betreuungsplätze für Kinder unter drei Jahren U3
Zum 1. August 2013 ist der Rechtsanspruch auf einen Betreuungsplatz ab Vollendung des ersten Lebensjahres U3 in Kraft getreten.
Die im Bedarfsplan 2013/2014 geplante Betreuungsquote von 46,5 % mit 460 Plätzen wurde nicht umgesetzt, da zur Zeit ein solcher Bedarf an Betreuungsplätzen für Kinder unter drei Jahren nicht benötigt wird.

Durch die „Info- und Vormerkstelle für die Betreuung von Kindern unter drei Jahren“ beim Fachbereich Jugend, Schule & Soziales sind Doppel- und Dreifachanmeldungen bei mehreren Trägern und Einrichtungen nicht mehr möglich. Ein genauer Bedarf an Betreuungsplätzen kann ermittelt werden. Seit 1. August 2013 wurden 395 Anmeldungen und Anfragen bearbeitet (Stand 1. März 2015). Alle bisher vorgemerkten Kleinkinder haben einen Betreuungsplatz, je nach Betreuungsbedarf, erhalten.
Durch den Ausbau der Kleinkindbetreuung der Bausparkasse „Fuchsbau“ hat sich die Anzahl der Krippenplätze um weitere zehn Plätze erhöht und zwar von 225 auf 235 Krippenplätze, weiter stehen 129 mögliche Kindergartenplätze in altersgemischten Gruppen und 31 mögliche Plätze in der Kindertagespflege zur Verfügung.

Aktuell stehen insgesamt 390 Betreuungsplätze für Kinder im Alter von eins bis drei Jahren zur Verfügung. Die Betreuungsquote liegt bei 39 %, ausgehend von ca. 1.000 Kindern unter 3 Jahren.

Auf Seite 20 des Kindergartenbedarfsplans sind Realisierungsmöglichkeiten aufgeführt, wie der Ausbau von weiteren Betreuungsplätzen umgesetzt werden kann. Bis zu einem Neubau in Hessental können übergangsweise in der Einrichtung „Eich“ im Solpark zum Kindergartenjahr 2015/2016 bei Bedarf zehn Krippenplätze ausgebaut werden.

Der Neubau der Tageseinrichtung für Kinder Breiteich in Gottwollshausen wird zum Kindergartenjahr 2016/2017 weitere zehn Krippenplätze anbieten. Die Finanzierung ist im Doppelhaushalt 2014/2015 dargestellt.

In der Tageseinrichtung für Kinder Bibersfeld kann zum Kindergartenjahr 2016/2017 eine Kindergartengruppe in eine altersgemischte Gruppe 1 – 6 Jahre umgewandelt werden. Durch die Maßnahmen können weitere 5 Plätze für Kinder ab einem Jahr geschaffen werden. Alternativ besteht bei Bedarf auch die Möglichkeit eine Krippengruppe mit zehn Plätzen für Kinder im Alter von 1 – 3 Jahren einzurichten.

 

2) Rechtsanspruch auf einen Betreuungsplatz für Kinder im Alter von 3 – 6 Jahren Ü3
Im gesamten Stadtgebiet von Schwäbisch Hall stehen 1.461 Kindergartenplätze zur Verfügung, die den Rechtsanspruch auf einen Kindergartenplatz abdecken.
Die Erhöhung der Kindergartenplätze um 28 Plätze im Vergleich zum Bedarfsplan 2013/2014 - 1.433 Kindergartenplätze - ergibt sich durch die Beantragung anderer Betriebsformen in den unten aufgeführten Einrichtungen. Hinzu kommt der Neubau der Tageseinrichtung für Kinder Breiteich mit drei Kindergartengruppen. Dies sind zusätzliche 28 Plätze, die in den oben aufgeführten Kindergartenplätzen noch nicht eingerechnet sind.

Einrichtung

Bedarfsplan 2013/2014

Bedarfsplan 2015/2016

Änderungen

DIAK-Kinderland

12 Kindergartenplätze

20 Kindergartenplätze

+ 8 Plätze

Integr. Rollhof

32 Kindergartenplätze

30 Kindergartenplätze

- 2 Plätze

Ev. Kiga Reifenhof

53 Kindergartenplätze

50 Kindergartenplätze

- 3 Plätze

„Fuchsbau“,

Bausparkasse

21 Kindergartenplätze

34 Kindergartenplätze

+ 13 Plätze

Tüngental

50 Kindergartenplätze

62 Kindergartenplätze

+ 12 Plätze

Summe

 

 

+ 28 Plätze

Neubau Breiteich in Gottwollshausen

47 Kindergartenplätze
(bisherige Einrichtung „Lummerland“)

75 Kindergartenplätze ab Kindergartenjahr 2016/2017

+ 28 Plätze

129 mögliche Kindergartenplätze in altersgemischten Gruppen werden in die Betreuungsquote der unter dreijährigen Kinder eingerechnet.
Belegte Plätze mit Kindern unter zwei Jahren und neun Monaten müssen doppelt gerechnet werden (1:2).

Laut Abrechnung 2014 werden 86 auswärtige Kinder im Alter von eins bis sechs Jahren aus anderen Gemeinden in Schwäbisch Hall betreut. Daraus errechnet sich ein Kostenausgleich von 146.508 € an die Stadt.
Dem gegenüber stehen 22 Kinder aus Schwäbisch Hall, die in anderen Gemeinden betreut werden, hierfür muss die Stadt 27.319,72 € im Rahmen des interkommunalen Kostenausgleichs an andere Gemeinden bezahlen. Diese Zahlen sind im Vergleich zum Vorjahr weitgehend stabil geblieben.

Der Neubau der Tageseinrichtung für Kinder Breiteich wird ab dem Kindergartenjahr 2016/2017 ein breites Betreuungsangebot für Kinder im Alter von eins bis sechs Jahren im Baugebiet An der Breiteich und dem Teilort Gottwollshausen anbieten, dadurch werden ausreichend Platzkapazitäten geschaffen. Die bestehende Einrichtung in Gottwollshausen soll zunächst erhalten bleiben (Bedarfsplan Seite 52).

Die Platzkapazitäten in der Tageseinrichtung für Kinder Gailenkirchen, zur Zeit 47 Plätze, reichen aktuell nicht aus. Eine vorübergehende Aufstockung um eine weitere Kleingruppe mit zwölf Plätzen ist erforderlich und räumlich möglich (s. Bedarfsplan Seite 51). Die erforderliche Personalstelle kann über den Stellenplan abgedeckt werden.

Bedingt durch die neuen Wohngebiete in Hessental/Mittelhöhe und das geplante Wohngebiet „Sonnenrain“ ist eine Neuausrichtung der gesamten Betreuungsplätze für Kinder im Alter von eins bis sechs Jahren erforderlich. Die Planung einer neuen Tageseinrichtung für Kinder im Gebiet „Sonnenrain“ wird in den Haushaltsplan 2016/2017 eingestellt.

Eine neue, attraktive und zeitgemäße Tageseinrichtung für Kinder mit einem zentralen Standort an den neuen Wohngebieten, würde ein neues Betreuungskonzept für alle städtischen Einrichtungen in Hessental ermöglichen. Kinder aus dem Kindergarten Eich könnten in die neue Einrichtung integriert werden. Durch den Ausbau von weiteren Kindergartenplätzen in Hessental wäre es möglich, das Betreuungsangebot in der Tageseinrichtung für Kinder Pfiffikus für Kinder im Alter von eins bis sechs Jahren zu erweitern (Umwandlung einer Kindergartengruppe in eine Krippengruppe).

Die Betreuungsplätze im Kinderhaus Regenbogen könnten auf zwei altersgemischte Kindergartengruppen reduziert werden, um bessere Platzverhältnisse zu schaffen. Die Krippengruppe würde in die neue Einrichtung verlegt werden.

 

Träger

Tageseinrichtungen für Kinder

Aktueller Stand 2015

Planung für Kindergartenjahr 2018/2019

KINDERGARTEN

KRIPPE

KINDERGARTEN

KRIPPE

 

Plätze

Gruppen

Plätze

Gruppen

Plätze

Gruppen

Plätze

Gruppen

Veränderungen

Stadt

Schwäbisch Hall

Pfiffikus

115

5

0

0

90

4

10

1

Umwandlung
Ü3 in U3

Stadt

Schwäbisch Hall

Regenbogen

47

2

10

1

40

2

0

0

Verlegung Krippe in Neubau

Stadt

Schwäbisch Hall

Außenstelle Eich

44

2

0

0

Übergang in neue Einrichtung

Evang.
Gesamtkirchenpflege

Arche Noah,
Nixenweg

50

2

0

0

50

2

0

0

 

Zottele

Zottele

0

0

15

1,5

0

0

15

1,5

 

Evang.-Freikirchl. Gemeinde Baptisten

Kindernest

0

0

10

1

0

0

10

1

 

Stadt

Schwäbisch Hall

Neue Einrichtung Sonnenrain

 

 

 

 

95

4

10

1

4 Kigagruppen
1 Krippengruppe

Gesamt

256

11

35

3,5

275

12

45

4,5

 

Für die neue Einrichtung in Hessental sind zu den bereits vorhandenen Personalstellen aus den Einrichtungen Eich und Regenbogen weitere drei Stellen, davon eine Leitungsstelle, erforderlich.

In den anderen Stadtteilen bzw. Teilorten besteht aktuell kein Handlungsbedarf.

 

Bundesprogramm „Frühe Chancen: Schwerpunkt-Kitas - Sprache & Integration“ im Kinderhaus Regenbogen und in der Tageseinrichtung für Kinder Heimbachsiedlung
Ziel des o. g. Bundesprogramms ist es, Kinder mit besonderem Sprachförderbedarf frühzeitig durch eine alltagsintegrierte Förderung zu unterstützen. Dazu werden zusätzliche personelle Ressourcen mit spezifischem Förderauftrag zur Verfügung gestellt. In den beiden Tageseinrichtungen für Kinder „Heimbachsiedlung“ und „Regenbogen“ mit Außenstelle „Eich“ wurde jeweils eine Fachkraft mit 50% Anstellungsumfang zusätzlich eingesetzt. Aufgaben sind neben der individuellen Förderung der Kinder die Zusammenarbeit mit den Eltern und die fachliche Beratung und Anleitung der einzelnen Teammitglieder. Dieses Projekt ist befristet auf den Zeitraum 01.06.2011 bis 31.12.2015. Bis dahin werden die beiden 50 %-Stellen vom Bund vollfinanziert.

Der Entwurf des Bedarfsplans 2015/2016 wurde den einzelnen Trägern vorgelegt, die Zustimmungen und Anmerkungen der Träger liegen dem Fachbereich vor.

Anlage 1: Entwurf Kindergarten-Bedarfsplan 2015/2016

 

Erste Bürgermeisterin Wilhelm nimmt Bezug auf o. g. Vorberatungen. Aufgrund der aktuellen Diskussion möchte sie zur Abschaffung der beiden Hortgruppen Stellung beziehen. Sie legt zunächst Wert darauf, dass diese Umstellung erst in zwei Jahren erfolgt. Es wurde immer kommuniziert, dass die Hortgruppen nicht für immer eingerichtet wurden. Die Abschaffung der Hortgruppen erfolgt zugunsten einer Versorgung in der Ganztagsgrundschule. Ohne die Kinder in der Hortgruppen kann die Mindestkinderzahl für die Einrichtung einer Ganztagesgrundschule nicht erreicht werden.

Stadträtin Härterich bittet, die Beziehungen Kinderhort Bausparkasse/ städtischer Kinderhort und Ganztagsgrundschule näher zu untersuchen und auf eine einvernehmliche Lösung hinzuwirken. Insbesondere ist darauf zu achten, dass bisherige und künftige Betreuungszeiten synchronisiert werden. Sie bittet, über den Beschlussantrag Nr. 6 separat abzustimmen.

Stadtrat Schorpp möchte eine Garantie des Fortbestands der Hortgruppe im Kinderhaus Kreuzäcker,falls wider erwarten die Ganztagesgrundschule in offener Form im Stadtteil Kreuzäcker nicht zustande kommt. Die Betreuungszeit an der Ganztagesgrundschule Kreuzäcker sollte auf 17 Uhr ausgedehnt werden und auch für die Ferien sollte die Verwaltung eine Betreuung organisieren.

Stadtrat Härtig bittet die Verwaltung, die Schulkindgruppe (Hortgruppe) im Kinder- und Familienhaus Kreuzäcker zu belassen. Die Hortgruppe erfährt eine hohe Akzeptanz. Das Prinzip der Subsidiarität wird durch dieses Angebot gestützt; die Hortgruppe ist eine gute, notwendige Einrichtung, bei der finanzielle Erwägungen nur eine untergeordnete Rolle spielen dürfen.

Stadträtin Schmalzriedt bittet den Übergangsprozess bis zum Schuljahr 2017/2018 zu verlängern; dann hat die Schule mehr Zeit, ein Konzept zu entwerfen. I. E. sind die Eltern von der pädagogischen Betreuung in der Ganztagesgrundschule noch nicht überzeugt.

Stadtrat Preisendanz weist auf die begrenzten Mittel hin. Er möchte dem Vorschlag von Stadtrat Schorpp folgen; zuerst soll ein Konzept der Schule aufgestellt werden - erst wenn deren Einrichtung gesichert ist, soll über das Wegfallen der Hortgruppe nachgedacht werden. Aufgrund der begrenzten Mittel müssen dann vom Kinder- und Familienhaus Kreuzäcker andere Aufgaben übernommen werden.

Oberbürgermeister Pelgrim fasst zusammen: Das Hortangebot in der Kreuzäckersiedlung ist ein Relikt aus vergangener Zeit - heute gelten andere Rahmenbedingungen. Die grün-rote Landesregierung hat einen flächendeckenden Ausbau von Ganztagsgrundschulen beschlossen, gleichzeitig sollen Hortangebote nicht aufrecht erhalten werden. Auch beschlossen wurde ein verpflichtende Kleinkindbetreuung - dies ist im Gegensatz zur Schule eine ureigene, kommunale Aufgabe, der man nachzukommen hat. Oberbürgermeister Pelgrim sichert zu, dass dieser Beschluss nur vollzogen wird, wenn ein adäquates Angebot seitens der Schule vorhanden ist. Man muss jedoch der Grundschule Kreuzäcker auch die Chance geben, sich in diese Richtung zu entwickeln.

Erste Bürgermeisterin Wilhelm ergänzt, dass in der Grundschule Kreuzäcker hervorragende pädagogische Arbeit geleistet wird. Man ist früh auf den Gemeinderat zugegangen, um der Schule die Chance zu gewähren, ein Konzept zu entwickeln. Darüber hinaus sieht sie sich in der Pflicht, den Rechtsanspruch der Kinder auch im Stadtteil Kreuzäcker abzudecken. Konkret in Zahlen bedeutet dies, dass der Bedarf von 18 Kindern unter drei Jahren nicht abgedeckt ist.
Wie zuvor Oberbürgermeister Pelgrim verspricht auch sie, dass es ein adäquates Angebot in der Grundschule geben muss und dass die Betreuungs- und Ferienzeiten abgedeckt werden.

Stadträtin Koch weist darauf hin, dass bei einer Ganztagsgrundschule in offener Form die Möglichkeit besteht, in den Genuss einer kostenlosen Ganztagsbetreuung zu kommen.

Beschluss:

1. Der Entwurf des Kindergartenbedarfsplanes 2015/2016 wird zustimmend zur Kenntnis genommen.

2. Der Bedarfsplanung 2015/2016 für Kinder im Alter von einem Jahr bis zum Schuleintritt wird zugestimmt.

3. Der Planung des neuen Betreuungskonzeptes in Hessental wird zugestimmt.

4. Dem Ausbau der Betreuungsquote auf 42 % für die Betreuung der Kleinkinder im Alter von 1 bis 3 Jahre wird zugestimmt, je zehn Plätze in Hessental/Solpark, Gottwollshausen/Breiteich und Bibersfeld. Die dafür erforderlichen Personalstellen können über den Stellenplan abgedeckt werden.

7. Das Projekt „Frühe Chancen – Schwerpunkt-Kitas Sprache und Integration“ im Kinderhaus Regenbogen und in der Tageseinrichtung für Kinder Heimbachsiedlung soll nach Ablauf der Fördermittel, ab 01.01.2016 mit zwei 50 % Stellen (Eingruppierung S8) fortgeführt werden. Diesem Antrag wird zugestimmt.
(einstimmig - 35 - )
 

5. Das Betreuungsangebot in der Ganztagsschule „Am Langen Graben“ soll sukzessive so ausgebaut werden, dass die derzeitigen Betreuungszeiten der Hortgruppe im Kinderhaus Badtorweg bis 18 Uhr, abgedeckt sind.
Dies soll bis zum Ende des Schuljahres 2016/2017 erfolgen. Diese Maßnahme wird erst dann umgesetzt, wenn ein Konzept und adäquates Angebot seitens der Grundschule Langer Graben vorhanden ist. Die Genehmigung des Landes liegt bereits vor. Die frei werdenden Kapazitäten könnten für eine weitere Kindergartengruppe genutzt werden. Diesem Antrag wird zugestimmt.
(31 Ja-Stimmen, 4 Enthaltungen)
 

6. a) Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen:
Die Hortgruppe im Evang. Kinder- und Familienhaus Kreuzäcker ist mit 24 Kindern belegt (Stand März 2015). Das Ganztagsangebot der Grundschule Kreuzäcker soll sukzessiv so ausgebaut werden, dass die derzeitigen Betreuungszeiten der Hortgruppe bis 17.00 Uhr abgedeckt werden.
Dies soll bis zum Ende des Schuljahres 2016/2017 erfolgen. Die freien Kapazitäten könnten dann für eine weitere Krippen- oder Kindergartengruppe genutzt werden. Diesem Antrag wird zugestimmt.
(6 Ja-Stimmen, 28 Nein-Stimmen, 1 Enthaltung)

b) Die Hortgruppe im Evang. Kinder- und Familienhaus Kreuzäcker ist mit 24 Kindern belegt (Stand März 2015). Das Ganztagsangebot der Grundschule Kreuzäcker soll sukzessiv so ausgebaut werden, dass die derzeitigen Betreuungszeiten der Hortgruppe bis 17.00 Uhr abgedeckt werden.
Dies soll bis zum Ende des Schuljahres 2016/2017 erfolgen. Diese Maßnahme wird erst dann umgesetzt, wenn ein Konzept und adäquates Angebot seitens der Grundschule Kreuzäcker vorhanden ist und die Genehmigung des Landes vorliegt. Die freien Kapazitäten könnten dann für eine weitere Krippen- oder Kindergartengruppe genutzt werden. Diesem Antrag wird zugestimmt.
(25 Ja-Stimmen, 10 Enthaltungen)

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