6138423/meetingminutes/7000823/paragraph

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Im Juli 2014 hatte die Haller Grundst&uuml;cks- und Erschlie&szlig;ungsgesellschaft (HGE) einen st&auml;dte&shy;baulichen Ideen- und Realisierungswettbewerb f&uuml;r das k&uuml;nftige Wohngebiet &bdquo;Sonnenrain&ldquo; in Hessental ausgelobt. Wettbewerbsaufgabe war es, ein tragf&auml;higes st&auml;dtebauliches Konzept als planerische Grundlage f&uuml;r die Realisierung des zuk&uuml;nftigen Wohngebietes zu entwickeln. Erwartet wurden L&ouml;sungsvorschl&auml;ge f&uuml;r eine nachhaltige und zukunftsweisende Entwicklung des Gebiets.</p>
 
Im Juli 2014 hatte die Haller Grundst&uuml;cks- und Erschlie&szlig;ungsgesellschaft (HGE) einen st&auml;dte&shy;baulichen Ideen- und Realisierungswettbewerb f&uuml;r das k&uuml;nftige Wohngebiet &bdquo;Sonnenrain&ldquo; in Hessental ausgelobt. Wettbewerbsaufgabe war es, ein tragf&auml;higes st&auml;dtebauliches Konzept als planerische Grundlage f&uuml;r die Realisierung des zuk&uuml;nftigen Wohngebietes zu entwickeln. Erwartet wurden L&ouml;sungsvorschl&auml;ge f&uuml;r eine nachhaltige und zukunftsweisende Entwicklung des Gebiets.</p>
 
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Da eine durchmischte Bev&ouml;lkerungsstruktur mit besonderem Blick auch auf Familien mit Kindern und eigenst&auml;ndige Seniorinnen und Senioren angestrebt wird, sollte die vorgeschlagene Bebauungsstruktur des st&auml;dtebaulichen Entwurfes eine geeignete Grundst&uuml;cksaufteilung erm&ouml;glichen. Entsprechend der &ouml;rtlichen Nachfrage war eine angemessene Mischung aus verschiedenen Geb&auml;udetypen gefordert, wobei der Anteil an Geschosswohnungsbau max. 30% der Gesamtwohnungsanzahl betragen sollte. Neben der g&auml;ngigen Bautr&auml;gerschaft sollte das Baugebiet auch die Voraussetzungen f&uuml;r alternative Umsetzungsm&ouml;glichkeiten, z.B. durch Genossenschaften oder Baugemeinschaften ber&uuml;cksichtigen.</p>
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Da eine durchmischte Bev&ouml;lkerungsstruktur mit besonderem Blick auch auf Familien mit Kindern und eigenst&auml;ndige Seniorinnen und Senioren angestrebt wird, sollte die vorgeschlagene Bebauungsstruktur des st&auml;dtebaulichen Entwurfes eine geeignete Grundst&uuml;cksaufteilung erm&ouml;glichen. Entsprechend der &ouml;rtlichen Nachfrage war eine angemessene Mischung aus verschiedenen Geb&auml;udetypen gefordert, wobei der Anteil an Geschosswohnungsbau max. 30 % der Gesamtwohnungsanzahl betragen sollte. Neben der g&auml;ngigen Bautr&auml;gerschaft sollte das Baugebiet auch die Voraussetzungen f&uuml;r alternative Umsetzungsm&ouml;glichkeiten, z. B. durch Genossenschaften oder Baugemeinschaften ber&uuml;cksichtigen.</p>
 
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Als Dichtewert waren ca. 35 Wohneinheiten je Hektar Nettobaufl&auml;che (= ca. 75 Einwohner je ha) zu erreichen. Eine Vorgabe zur Geb&auml;udeh&ouml;he wurde nicht gemacht, die Geb&auml;ude sollten sich jedoch in den Landschaftsraum und in die umliegende Bebauungsstruktur einf&uuml;gen. Eine Realisier- und Erschlie&szlig;barkeit in mindestens zwei Abschnitten sollte gew&auml;hrleistet sein. Jeder einzelne Abschnitt soll &uuml;ber eine ausgewogene Mischung verschiedener Geb&auml;udetypen ver&shy;f&uuml;gen und funktional selbst&auml;ndig bestehen k&ouml;nnen, so dass auf einzelne Bauabschnitte &uuml;ber einen gewissen Zeitraum auch verzichtet werden kann.</p>
 
Als Dichtewert waren ca. 35 Wohneinheiten je Hektar Nettobaufl&auml;che (= ca. 75 Einwohner je ha) zu erreichen. Eine Vorgabe zur Geb&auml;udeh&ouml;he wurde nicht gemacht, die Geb&auml;ude sollten sich jedoch in den Landschaftsraum und in die umliegende Bebauungsstruktur einf&uuml;gen. Eine Realisier- und Erschlie&szlig;barkeit in mindestens zwei Abschnitten sollte gew&auml;hrleistet sein. Jeder einzelne Abschnitt soll &uuml;ber eine ausgewogene Mischung verschiedener Geb&auml;udetypen ver&shy;f&uuml;gen und funktional selbst&auml;ndig bestehen k&ouml;nnen, so dass auf einzelne Bauabschnitte &uuml;ber einen gewissen Zeitraum auch verzichtet werden kann.</p>
 
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Ebenfalls verlangt wurde eine intelligente verkehrliche L&ouml;sung, die unter wirtschaftlicher Betrachtung eine abschnittsweise Erschlie&szlig;ung erm&ouml;glicht. Der Konflikt Individualverkehr<br />
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Ebenfalls verlangt wurde eine intelligente verkehrliche L&ouml;sung, die unter wirtschaftlicher Betrachtung eine abschnittsweise Erschlie&szlig;ung erm&ouml;glicht. Der Konflikt Individualverkehr und qualit&auml;tsvolles stadtnahes Wohnen war zu l&ouml;sen und dem Thema L&auml;rmschutz ein hoher Stellenwert beizumessen. Sowohl das neue Radwegenetz, als auch das neue Fu&szlig;wegsystem sollte &uuml;berzeugend und attraktiv mit den vorhandenen Wegesystemen sowie den bestehen&shy;den Verbindungen in die Naherholungsgebiete und den Ortskern Hessental verkn&uuml;pft wer&shy;den. Eine weitere Aufgabe war die verkehrliche Verkn&uuml;pfung der B&uuml;hlertalstra&szlig;e mit der Ostumgehung im Norden, wobei Linienf&uuml;hrung und Anbindepunkte von den Teilnehmern entsprechend ihrer Gesamtkonzeption sinnvoll zu w&auml;hlen war.</p>
und qualit&auml;tsvolles stadtnahes Wohnen war zu l&ouml;sen und dem Thema L&auml;rmschutz ein hoher Stellenwert beizumessen. Sowohl das neue Radwegenetz, als auch das neue Fu&szlig;wegsystem sollte &uuml;berzeugend und attraktiv mit den vorhandenen Wegesystemen sowie den bestehen&shy;den Verbindungen in die Naherholungsgebiete und den Ortskern Hessental verkn&uuml;pft wer&shy;den. Eine weitere Aufgabe war die verkehrliche Verkn&uuml;pfung der B&uuml;hlertalstra&szlig;e mit der Ostumgehung im Norden, wobei Linienf&uuml;hrung und Anbindepunkte von den Teilnehmern entsprechend ihrer Gesamtkonzeption sinnvoll zu w&auml;hlen war.&nbsp;&nbsp;</p>
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An den Realisierungswettbewerb angeschlossen war ein Ideenteil f&uuml;r einen Landschaftspark, in dem Vorschl&auml;ge zur Entwicklung der Fl&auml;chen zwischen Hessental und Kreuz&auml;cker zu einem parkartigen Naherholungsgebiet f&uuml;r die umliegenden Siedlungsteile erwartet wurden, ohne dabei die heutige landwirtschaftliche Nutzung in Frage zu stellen.</p>
 
An den Realisierungswettbewerb angeschlossen war ein Ideenteil f&uuml;r einen Landschaftspark, in dem Vorschl&auml;ge zur Entwicklung der Fl&auml;chen zwischen Hessental und Kreuz&auml;cker zu einem parkartigen Naherholungsgebiet f&uuml;r die umliegenden Siedlungsteile erwartet wurden, ohne dabei die heutige landwirtschaftliche Nutzung in Frage zu stellen.</p>
 
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Am 29.10.2014 tagte das mit sechs Fach- und f&uuml;nf Sachpreisrichtern besetzte Preisgericht unter Vorsitz von Herrn Dipl.-Ing. Karl Haag, um unter 21 eingereichten Arbeiten 4 Preise und eine Anerkennung zu vergeben. Zwei Arbeiten, deren Anonymit&auml;t wegen Vers&auml;umnissen der Verfasser nicht gewahrt wurde, konnten leider nicht zugelassen werden. Die Auswahl und die Beurteilung der Arbeiten erfolgte in mehreren Rundg&auml;ngen im Ausschlussverfahren, bis am Ende f&uuml;nf Arbeiten in der engeren Wahl verblieben. Die Beurteilungen dieser Arbeiten sind im Protokoll des Preisgerichts wiedergegeben, welches dieser Vorlage als Anlage beigef&uuml;gt ist.</p>
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Am 29.10.2014 tagte das mit sechs Fach- und f&uuml;nf Sachpreisrichtern besetzte Preisgericht unter Vorsitz von Herrn Dipl.-Ing. Karl Haag, um unter 21 eingereichten Arbeiten vier Preise und eine Anerkennung zu vergeben. Zwei Arbeiten, deren Anonymit&auml;t wegen Vers&auml;umnissen der Verfasser nicht gewahrt wurde, konnten leider nicht zugelassen werden. Die Auswahl und die Beurteilung der Arbeiten erfolgte in mehreren Rundg&auml;ngen im Ausschlussverfahren, bis am Ende f&uuml;nf Arbeiten in der engeren Wahl verblieben. Die Beurteilungen dieser Arbeiten sind im Protokoll des Preisgerichts wiedergegeben, welches als Anlage beigef&uuml;gt ist.</p>
 
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Nach Abschluss des Wettbewerbsverfahrens empfiehlt das Preisgericht der Ausloberin<br />
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Nach Abschluss des Wettbewerbsverfahrens empfiehlt das Preisgericht der Ausloberin einstimmig, die mit dem 1. Preis ausgezeichnete Arbeit 1001 zur Grundlage der weiteren Bearbeitung zu w&auml;hlen. Deren Verfasser sind Thomas Schl&uuml;ter Architekten und Stadtplaner aus D&uuml;sseldorf mit faktorgr&uuml;n Landschaftsplaner aus Freiburg.</p>
einstimmig, die mit dem 1. Preis ausgezeichnete Arbeit 1001 zur Grundlage der weiteren Bearbeitung zu w&auml;hlen. Deren Verfasser sind Thomas Schl&uuml;ter Architekten und Stadtplaner aus D&uuml;sseldorf mit faktorgr&uuml;n Landschaftsplaner aus Freiburg.<br />
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Nach Auffassung des Preisgerichts stellt die axiale Ausrichtung der st&auml;dtebaulichen Grundidee auf die Bezugspunkte &bdquo;Kreisverkehr&ldquo; und &bdquo;Ankn&uuml;pfung Solpark&ldquo; einen hervorragenden L&ouml;sungsansatz dar. Die Vernetzung zum Umfeld wird als sehr gelungen bewertet. Dies betrifft sowohl die Verbindung zum Ortskern Hessental als auch die Hinf&uuml;hrung zum Sport- und Schulzentrum sowie zu den benachbarten Wohngebieten Im Hardt und Mittelh&ouml;he. Die innere Erschlie&szlig;ung ist angemessen und komfortabel. Die Quartiere sind richtig durchmischt, die Bauabschnitte gut umsetzbar. Die inneren Nachbarschaftspl&auml;tze belasten zwar die Fl&auml;chenbilanz, erh&ouml;hen aber die Identit&auml;tsbildung und die Chancen zum nachbarschaftlichen Zusammenfinden. Die Arbeit erscheint nach Auffassung des Preisgerichts in der Umsetzung problemarm. Es empfiehlt, innerhalb der st&auml;dtebaulichen Struktur die vielf&auml;ltigen Potentiale f&uuml;r unterschiedliche Wohntypologien zu nutzen, um ein gestalterisch wie sozial lebendiges Wohngebiet zu entwickeln.&nbsp;</p>
Nach Auffassung des Preisgerichts stellt die axiale Ausrichtung der st&auml;dtebaulichen Grundidee auf die Bezugspunkte &bdquo;Kreisverkehr&ldquo; und &bdquo;Ankn&uuml;pfung Solpark&ldquo; einen hervorragenden L&ouml;sungsansatz dar. Die Vernetzung zum Umfeld wird als sehr gelungen bewertet. Dies betrifft sowohl die Verbindung zum Ortskern Hessental als auch die Hinf&uuml;hrung zum Sport- und Schulzentrum sowie zu den benachbarten Wohngebieten Im Hardt und Mittelh&ouml;he. Die innere Erschlie&szlig;ung ist angemessen und komfortabel. Die Quartiere sind richtig durchmischt, die Bauabschnitte gut umsetzbar. Die inneren Nachbarschaftspl&auml;tze belasten zwar die Fl&auml;chenbilanz, erh&ouml;hen aber die Identit&auml;tsbildung und die Chancen zum nachbarschaftlichen Zusammenfinden. Die Arbeit erscheint nach Auffassung des Preisgerichts in der Umsetzung&nbsp; problemarm. Es empfiehlt, innerhalb der st&auml;dtebaulichen Struktur die vielf&auml;ltigen Potentiale f&uuml;r unterschiedliche Wohntypologien zu nutzen, um ein gestalterisch wie sozial lebendiges Wohngebiet zu entwickeln.&nbsp;</p>
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Anzumerken ist, dass die Preistr&auml;ger einen Bereich au&szlig;erhalb des Realisierungsteils am Kreisverkehr perspektivisch mit einbeziehen, der in der Fortschreibung des Fl&auml;chennutzungsplans nicht als Baufl&auml;che dargestellt ist. Nach Auffassung des Preisgericht zeigt die Arbeit an dieser Stelle das Potenzial auf, den bislang nicht integrierten Kreisverkehr in einen Stadtauftakt f&uuml;r Hessental zu &uuml;berf&uuml;hren. Das Preisgericht empfiehlt daher, die M&ouml;glichkeiten am Kreisverkehr f&uuml;r Nutzungsimpulse und die Au&szlig;enpr&auml;sentation des Sonnenrains einzubeziehen. Das &uuml;brige Gebiet wie auch die bereits entwickelten Baugebiete im Umfeld erhielten somit eine attraktive Bezugsfl&auml;che. Eine erforderliche &Auml;nderung des Fl&auml;chennutzungsplans m&uuml;sste parallel zum anstehenden Bebauungsplanverfahren erfolgen.</p>
 
Anzumerken ist, dass die Preistr&auml;ger einen Bereich au&szlig;erhalb des Realisierungsteils am Kreisverkehr perspektivisch mit einbeziehen, der in der Fortschreibung des Fl&auml;chennutzungsplans nicht als Baufl&auml;che dargestellt ist. Nach Auffassung des Preisgericht zeigt die Arbeit an dieser Stelle das Potenzial auf, den bislang nicht integrierten Kreisverkehr in einen Stadtauftakt f&uuml;r Hessental zu &uuml;berf&uuml;hren. Das Preisgericht empfiehlt daher, die M&ouml;glichkeiten am Kreisverkehr f&uuml;r Nutzungsimpulse und die Au&szlig;enpr&auml;sentation des Sonnenrains einzubeziehen. Das &uuml;brige Gebiet wie auch die bereits entwickelten Baugebiete im Umfeld erhielten somit eine attraktive Bezugsfl&auml;che. Eine erforderliche &Auml;nderung des Fl&auml;chennutzungsplans m&uuml;sste parallel zum anstehenden Bebauungsplanverfahren erfolgen.</p>
 
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Anlage 1: [[Media:338-14_ProtokollPreisgericht.pdf{{!}}Protokoll Preisgericht]]</p>
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Anlage 2: [[Media:338-14_LageplanPlatz1.pdf{{!}}Lageplan Platz 1]]<br />
Anlage 2: [[Media:338-14_LageplanPlatz1.pdf{{!}}Lageplan Platz 1]]</p>
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Anlage 3: [[Media:338-14_BeschreibungPlatz1.pdf{{!}}Beschreibung Platz 1]]<br />
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Anlage 4: [[Media:338-14_Lageplaene2-4.pdf{{!}}Lagepl&auml;ne Platz 2 - 4]]<br />
Anlage 3: [[Media:338-14_BeschreibungPlatz1.pdf{{!}}Beschreibung Platz 1]]</p>
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Anlage 5: [[Media:338-14_Wettbewerbsflaeche.pdf{{!}}Wettbewerbsfl&auml;che]]</p>
 
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Anlage 4: [[Media:338-14_Lageplaene2-4.pdf{{!}}Lagepl&auml;ne Platz 2 - 4]]</p>
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<u>Stadtr&auml;tin Koch</u> hinterfragt die H&ouml;he und die Ausbreitung des Tafelbergs. Weiter fragt sie, ob es eine Bebauung entlang der T&uuml;ngentaler Stra&szlig;e geben wird.</p>
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<u>Oberb&uuml;rgermeister Pelgrim</u> entgegnet, dass die Bebauung entlang der T&uuml;ngentaler Stra&szlig;e Teil des Ideenwettbewerbs ist. Sollte die Verwaltung dort eine Bebauung umsetzen wollen, erfolgt eine Vorlage im Gemeinderat. Der Tafelberg ist im Realisierungsteil enthalten. Die Kubaturen wurden bereits festgelegt; die maximale H&ouml;he ist jetzt erreicht, es erfolgt lediglich eine Verbreiterung des Tafelberges. Sollten dort zus&auml;tzliche Investitionen notwendig werden, erfolgt auch in diesem Fall eine Vorlage im Gemeinderat.</p>
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<p align="JUSTIFY">
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<u>Stadtrat Dr. Graf von Westerholt</u> schlie&szlig;t sich Stadtr&auml;tin Koch an: Er h&auml;lt eine Aufkl&auml;rung der B&uuml;rgerschaft im Bezug auf den Tafelberg f&uuml;r notwendig.</p>
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<u>Oberb&uuml;rgermeister Pelgrim</u> sagt eine Behandlung in der n&auml;chsten Sitzung des BPA zu.</p>
 
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Der Gemeinderat folgt der Empfehlung des Preisgerichts vom 29.10.2014 und beauftragt HGE und Bauverwaltung, die Entwicklung des Wohngebietes Sonnenrain auf Grundlage der mit dem 1. Preis ausgezeichneten Arbeit fortzuf&uuml;hren und die erforderlichen fach- und bauleitplanerischen Schritte einzuleiten.</p>
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Der Gemeinderat folgt der Empfehlung des Preisgerichts vom 29.10.2014 und beauftragt HGE und Bauverwaltung, die Entwicklung des Wohngebietes Sonnenrain auf Grundlage der mit dem 1. Preis ausgezeichneten Arbeit fortzuf&uuml;hren und die erforderlichen fach- und bauleitplanerischen Schritte einzuleiten.<br />
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(einstimmig - 34 - )</p>
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Aktuelle Version vom 20. Januar 2015, 11:18 Uhr

Sachvortrag:

Im Juli 2014 hatte die Haller Grundstücks- und Erschließungsgesellschaft (HGE) einen städte­baulichen Ideen- und Realisierungswettbewerb für das künftige Wohngebiet „Sonnenrain“ in Hessental ausgelobt. Wettbewerbsaufgabe war es, ein tragfähiges städtebauliches Konzept als planerische Grundlage für die Realisierung des zukünftigen Wohngebietes zu entwickeln. Erwartet wurden Lösungsvorschläge für eine nachhaltige und zukunftsweisende Entwicklung des Gebiets.

Da eine durchmischte Bevölkerungsstruktur mit besonderem Blick auch auf Familien mit Kindern und eigenständige Seniorinnen und Senioren angestrebt wird, sollte die vorgeschlagene Bebauungsstruktur des städtebaulichen Entwurfes eine geeignete Grundstücksaufteilung ermöglichen. Entsprechend der örtlichen Nachfrage war eine angemessene Mischung aus verschiedenen Gebäudetypen gefordert, wobei der Anteil an Geschosswohnungsbau max. 30 % der Gesamtwohnungsanzahl betragen sollte. Neben der gängigen Bauträgerschaft sollte das Baugebiet auch die Voraussetzungen für alternative Umsetzungsmöglichkeiten, z. B. durch Genossenschaften oder Baugemeinschaften berücksichtigen.

Als Dichtewert waren ca. 35 Wohneinheiten je Hektar Nettobaufläche (= ca. 75 Einwohner je ha) zu erreichen. Eine Vorgabe zur Gebäudehöhe wurde nicht gemacht, die Gebäude sollten sich jedoch in den Landschaftsraum und in die umliegende Bebauungsstruktur einfügen. Eine Realisier- und Erschließbarkeit in mindestens zwei Abschnitten sollte gewährleistet sein. Jeder einzelne Abschnitt soll über eine ausgewogene Mischung verschiedener Gebäudetypen ver­fügen und funktional selbständig bestehen können, so dass auf einzelne Bauabschnitte über einen gewissen Zeitraum auch verzichtet werden kann.

Ebenfalls verlangt wurde eine intelligente verkehrliche Lösung, die unter wirtschaftlicher Betrachtung eine abschnittsweise Erschließung ermöglicht. Der Konflikt Individualverkehr und qualitätsvolles stadtnahes Wohnen war zu lösen und dem Thema Lärmschutz ein hoher Stellenwert beizumessen. Sowohl das neue Radwegenetz, als auch das neue Fußwegsystem sollte überzeugend und attraktiv mit den vorhandenen Wegesystemen sowie den bestehen­den Verbindungen in die Naherholungsgebiete und den Ortskern Hessental verknüpft wer­den. Eine weitere Aufgabe war die verkehrliche Verknüpfung der Bühlertalstraße mit der Ostumgehung im Norden, wobei Linienführung und Anbindepunkte von den Teilnehmern entsprechend ihrer Gesamtkonzeption sinnvoll zu wählen war.

An den Realisierungswettbewerb angeschlossen war ein Ideenteil für einen Landschaftspark, in dem Vorschläge zur Entwicklung der Flächen zwischen Hessental und Kreuzäcker zu einem parkartigen Naherholungsgebiet für die umliegenden Siedlungsteile erwartet wurden, ohne dabei die heutige landwirtschaftliche Nutzung in Frage zu stellen.

Am 29.10.2014 tagte das mit sechs Fach- und fünf Sachpreisrichtern besetzte Preisgericht unter Vorsitz von Herrn Dipl.-Ing. Karl Haag, um unter 21 eingereichten Arbeiten vier Preise und eine Anerkennung zu vergeben. Zwei Arbeiten, deren Anonymität wegen Versäumnissen der Verfasser nicht gewahrt wurde, konnten leider nicht zugelassen werden. Die Auswahl und die Beurteilung der Arbeiten erfolgte in mehreren Rundgängen im Ausschlussverfahren, bis am Ende fünf Arbeiten in der engeren Wahl verblieben. Die Beurteilungen dieser Arbeiten sind im Protokoll des Preisgerichts wiedergegeben, welches als Anlage beigefügt ist.

Nach Abschluss des Wettbewerbsverfahrens empfiehlt das Preisgericht der Ausloberin einstimmig, die mit dem 1. Preis ausgezeichnete Arbeit 1001 zur Grundlage der weiteren Bearbeitung zu wählen. Deren Verfasser sind Thomas Schlüter Architekten und Stadtplaner aus Düsseldorf mit faktorgrün Landschaftsplaner aus Freiburg.

Nach Auffassung des Preisgerichts stellt die axiale Ausrichtung der städtebaulichen Grundidee auf die Bezugspunkte „Kreisverkehr“ und „Anknüpfung Solpark“ einen hervorragenden Lösungsansatz dar. Die Vernetzung zum Umfeld wird als sehr gelungen bewertet. Dies betrifft sowohl die Verbindung zum Ortskern Hessental als auch die Hinführung zum Sport- und Schulzentrum sowie zu den benachbarten Wohngebieten Im Hardt und Mittelhöhe. Die innere Erschließung ist angemessen und komfortabel. Die Quartiere sind richtig durchmischt, die Bauabschnitte gut umsetzbar. Die inneren Nachbarschaftsplätze belasten zwar die Flächenbilanz, erhöhen aber die Identitätsbildung und die Chancen zum nachbarschaftlichen Zusammenfinden. Die Arbeit erscheint nach Auffassung des Preisgerichts in der Umsetzung problemarm. Es empfiehlt, innerhalb der städtebaulichen Struktur die vielfältigen Potentiale für unterschiedliche Wohntypologien zu nutzen, um ein gestalterisch wie sozial lebendiges Wohngebiet zu entwickeln. 

Anzumerken ist, dass die Preisträger einen Bereich außerhalb des Realisierungsteils am Kreisverkehr perspektivisch mit einbeziehen, der in der Fortschreibung des Flächennutzungsplans nicht als Baufläche dargestellt ist. Nach Auffassung des Preisgericht zeigt die Arbeit an dieser Stelle das Potenzial auf, den bislang nicht integrierten Kreisverkehr in einen Stadtauftakt für Hessental zu überführen. Das Preisgericht empfiehlt daher, die Möglichkeiten am Kreisverkehr für Nutzungsimpulse und die Außenpräsentation des Sonnenrains einzubeziehen. Das übrige Gebiet wie auch die bereits entwickelten Baugebiete im Umfeld erhielten somit eine attraktive Bezugsfläche. Eine erforderliche Änderung des Flächennutzungsplans müsste parallel zum anstehenden Bebauungsplanverfahren erfolgen.

Anlage 1: Protokoll Preisgericht
Anlage 2: Lageplan Platz 1
Anlage 3: Beschreibung Platz 1
Anlage 4: Lagepläne Platz 2 - 4
Anlage 5: Wettbewerbsfläche

 

Stadträtin Koch hinterfragt die Höhe und die Ausbreitung des Tafelbergs. Weiter fragt sie, ob es eine Bebauung entlang der Tüngentaler Straße geben wird.

Oberbürgermeister Pelgrim entgegnet, dass die Bebauung entlang der Tüngentaler Straße Teil des Ideenwettbewerbs ist. Sollte die Verwaltung dort eine Bebauung umsetzen wollen, erfolgt eine Vorlage im Gemeinderat. Der Tafelberg ist im Realisierungsteil enthalten. Die Kubaturen wurden bereits festgelegt; die maximale Höhe ist jetzt erreicht, es erfolgt lediglich eine Verbreiterung des Tafelberges. Sollten dort zusätzliche Investitionen notwendig werden, erfolgt auch in diesem Fall eine Vorlage im Gemeinderat.

Stadtrat Dr. Graf von Westerholt schließt sich Stadträtin Koch an: Er hält eine Aufklärung der Bürgerschaft im Bezug auf den Tafelberg für notwendig.

Oberbürgermeister Pelgrim sagt eine Behandlung in der nächsten Sitzung des BPA zu.

Beschluss:

Der Gemeinderat folgt der Empfehlung des Preisgerichts vom 29.10.2014 und beauftragt HGE und Bauverwaltung, die Entwicklung des Wohngebietes Sonnenrain auf Grundlage der mit dem 1. Preis ausgezeichneten Arbeit fortzuführen und die erforderlichen fach- und bauleitplanerischen Schritte einzuleiten.
(einstimmig - 34 - )

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