4890045/meetingminutes/6134448/paragraph

Aus Ratsinformationssytem Schwäbisch Hall
(Unterschied zwischen Versionen)
Wechseln zu: Navigation, Suche
(automatisch generiert)
 
(Änderung am 07.11.2014 12:10, durch Sigrid Kitterer.)
 
Zeile 1: Zeile 1:
 
{{paragraph_template
 
{{paragraph_template
|paragraph-attribute-id=6134448|paragraph-attribute-mm_id=4890045|paragraph-attribute-number=18|paragraph-attribute-subnumber=3|paragraph-attribute-full_number=18/3|paragraph-attribute-meeting_collecting_main=46/14|paragraph-attribute-title=Verschiedenes und Bekanntgaben: Ergebnis der öffentlichen Anhörung zur Frage einer möglichen Entwidmung der früheren K2665/Tüngentaler Straße|paragraph-attribute-statement=<p>
+
|paragraph-attribute-id=6134448|paragraph-attribute-mm_id=4890045|paragraph-attribute-number=184|paragraph-attribute-subnumber=3|paragraph-attribute-full_number=184/3|paragraph-attribute-meeting_collecting_main=46/14|paragraph-attribute-title=Verschiedenes und Bekanntgaben: Ergebnis der öffentlichen Anhörung zur Frage einer möglichen Entwidmung der früheren K2665/Tüngentaler Straße im Bereich des Flugplatzes|paragraph-attribute-statement=<p>
 
Die gem&auml;&szlig; Gemeinderatsbeschluss vom [http://ratsinfo.schwaebischhall.de/index.php/4889986/meetingminutes/5535952/paragraph 02.04.2014] erfolgte &ouml;ffentliche Anh&ouml;rung zur Frage einer m&ouml;glichen Entwidmung der fr&uuml;heren K 2665/T&uuml;ngentaler Stra&szlig;e im Bereich des Flugplatzes f&uuml;hrte im Ergebnis zu der Feststellung, dass die Voraussetzungen f&uuml;r die Entwidmung nach &sect; 7 Stra&szlig;engesetz von Baden-W&uuml;rttemberg nicht erf&uuml;llt sind. Die wesentlichen Einwendungen sind in der beigef&uuml;gten &Uuml;bersicht zusammengestellt.</p>
 
Die gem&auml;&szlig; Gemeinderatsbeschluss vom [http://ratsinfo.schwaebischhall.de/index.php/4889986/meetingminutes/5535952/paragraph 02.04.2014] erfolgte &ouml;ffentliche Anh&ouml;rung zur Frage einer m&ouml;glichen Entwidmung der fr&uuml;heren K 2665/T&uuml;ngentaler Stra&szlig;e im Bereich des Flugplatzes f&uuml;hrte im Ergebnis zu der Feststellung, dass die Voraussetzungen f&uuml;r die Entwidmung nach &sect; 7 Stra&szlig;engesetz von Baden-W&uuml;rttemberg nicht erf&uuml;llt sind. Die wesentlichen Einwendungen sind in der beigef&uuml;gten &Uuml;bersicht zusammengestellt.</p>
 
<p>
 
<p>
 
Eine Stra&szlig;e ist nur dann f&uuml;r den Verkehr entbehrlich, wenn Sie jede &ouml;ffentliche Verkehrsbedeutung verloren hat. Angesichts der nach wie vor vorhandenen Bedeutung f&uuml;r den Anliegerverkehr und landwirtschaftlichen Verkehr sowie f&uuml;r Radfahrer kam die Verwaltung zum Ergebnis, das Entwidmungsverfahren nicht weiter zu betreiben.</p>
 
Eine Stra&szlig;e ist nur dann f&uuml;r den Verkehr entbehrlich, wenn Sie jede &ouml;ffentliche Verkehrsbedeutung verloren hat. Angesichts der nach wie vor vorhandenen Bedeutung f&uuml;r den Anliegerverkehr und landwirtschaftlichen Verkehr sowie f&uuml;r Radfahrer kam die Verwaltung zum Ergebnis, das Entwidmungsverfahren nicht weiter zu betreiben.</p>
 
<p>
 
<p>
Um eine sichere Querung der Sonderfahrzeuge und Flugzeuge &uuml;ber die Stra&szlig;e zu erm&ouml;glichen, erh&auml;lt der Flugplatz die erforderliche stra&szlig;enverkehrsrechtliche Sondererlaubnis, in Verbindung mit der Verpflichtung, aus beiden Fahrtrichtungen Schrankenanlagen anzubringen und so zu betreiben, dass Fahrzeuge und Fu&szlig;g&auml;nger sicher angehalten werden bevor und so lange das Sonderfahrzeug bzw. Flugzeug die Stra&szlig;e &uuml;berquert. Die Kosten f&uuml;r die Installation und den Betrieb dieser Schrankenanlage tr&auml;gt der Flugplatz. Auf diese Weise wird den verschiedenen verkehrlichen Belangen Rechnung getragen.</p>
+
Um eine sichere Querung der Sonderfahrzeuge und Flugzeuge &uuml;ber die Stra&szlig;e zu erm&ouml;glichen, erh&auml;lt der Flugplatz die erforderliche stra&szlig;enverkehrsrechtliche Sonder&shy;erlaubnis in Verbindung mit der Verpflichtung, aus beiden Fahrtrichtungen Schrankenanlagen anzubringen und so zu betreiben, dass Fahrzeuge und Fu&szlig;g&auml;ngerinnen/ Fu&szlig;g&auml;nger sicher angehalten werden, bevor und so lange das Sonderfahrzeug bzw. Flugzeug die Stra&szlig;e &uuml;berquert. Die Kosten f&uuml;r die Installation und den Betrieb dieser Schrankenanlage tr&auml;gt der Flugplatz. Auf diese Weise wird den verschiedenen verkehrlichen Belangen Rechnung getragen.</p>
 
<p>
 
<p>
 
Im Rahmen einer Gesamtkonzeption soll dann sp&auml;ter die Nutzung der Stra&szlig;e bauplanungsrechtlich mit geregelt werden.</p>
 
Im Rahmen einer Gesamtkonzeption soll dann sp&auml;ter die Nutzung der Stra&szlig;e bauplanungsrechtlich mit geregelt werden.</p>
 
<p>
 
<p>
 
Anlage: [[Media:46-14-EinwendungenAlternativvorschlaege.pdf{{!}}Zusammenstellung der eingegangenen Einwendungen und Alternativvorschl&auml;ge]]</p>
 
Anlage: [[Media:46-14-EinwendungenAlternativvorschlaege.pdf{{!}}Zusammenstellung der eingegangenen Einwendungen und Alternativvorschl&auml;ge]]</p>
|paragraph-attribute-resolution=|paragraph-attribute-resolution_contents=<p>
+
<p>
Kenntnisnahme</p>
+
&nbsp;</p>
|paragraph-attribute-comments=|paragraph-attribute-keywords=|paragraph-attribute-access=öffentlich|paragraph-template-title=Verschiedenes und Bekanntgaben: Ergebnis der öffentlichen Anhörung zur Frage einer möglichen Entwidmung der früheren K2665/Tüngentaler Straße|paragraph-template-committee=Gemeinderat|paragraph-template-start_date=30.07.2014|paragraph-template-backlink=4890045/0/meetingminutes|}}
+
<p align="JUSTIFY">
 +
<u>Oberb&uuml;rgermeister Pelgrim</u> teilt mit, dass von der Entwidmung vorerst abgesehen wird. Die Verkehrssituation soll mit Hilfe einer Schranke bereinigt werden. Zu einem sp&auml;teren Zeitpunkt erfolgt eine Gesamtkonzeption.</p>
 +
|paragraph-attribute-resolution=|paragraph-attribute-resolution_contents=|paragraph-attribute-comments=1 A. FB 32
 +
1 A. FB 60|paragraph-attribute-keywords=Entwidmung, Straße, Flugplatz|paragraph-attribute-access=öffentlich|paragraph-template-title=Verschiedenes und Bekanntgaben: Ergebnis der öffentlichen Anhörung zur Frage einer möglichen Entwidmung der früheren K2665/Tüngentaler Straße im Bereich des Flugplatzes|paragraph-template-committee=Gemeinderat|paragraph-template-start_date=30.07.2014|paragraph-template-backlink=4890045/0/meetingminutes|}}
  
 
[[Category:TYP:P|6134448]]
 
[[Category:TYP:P|6134448]]
[[Category:MMID:4890045|########18#########3]]
+
[[Category:MMID:4890045|#######184#########3]]
 
[[Category:SEC:PUB]]
 
[[Category:SEC:PUB]]
 +
[[Category:Index:Entwidmung|Verschiedenes und Bekanntgaben: Ergebnis der öffentlichen Anhörung zur Frage einer möglichen Entwidmung der früheren K2665/Tüngentaler Straße im Bereich des Flugplatzes (30.07.2014, Gemeinderat)]]
 +
[[Category:Index:Straße|Verschiedenes und Bekanntgaben: Ergebnis der öffentlichen Anhörung zur Frage einer möglichen Entwidmung der früheren K2665/Tüngentaler Straße im Bereich des Flugplatzes (30.07.2014, Gemeinderat)]]
 +
[[Category:Index:Flugplatz|Verschiedenes und Bekanntgaben: Ergebnis der öffentlichen Anhörung zur Frage einer möglichen Entwidmung der früheren K2665/Tüngentaler Straße im Bereich des Flugplatzes (30.07.2014, Gemeinderat)]]
 
[[Category:Startdate|2014-07-30]]
 
[[Category:Startdate|2014-07-30]]

Aktuelle Version vom 7. November 2014, 13:10 Uhr

Sachvortrag:

Die gemäß Gemeinderatsbeschluss vom 02.04.2014 erfolgte öffentliche Anhörung zur Frage einer möglichen Entwidmung der früheren K 2665/Tüngentaler Straße im Bereich des Flugplatzes führte im Ergebnis zu der Feststellung, dass die Voraussetzungen für die Entwidmung nach § 7 Straßengesetz von Baden-Württemberg nicht erfüllt sind. Die wesentlichen Einwendungen sind in der beigefügten Übersicht zusammengestellt.

Eine Straße ist nur dann für den Verkehr entbehrlich, wenn Sie jede öffentliche Verkehrsbedeutung verloren hat. Angesichts der nach wie vor vorhandenen Bedeutung für den Anliegerverkehr und landwirtschaftlichen Verkehr sowie für Radfahrer kam die Verwaltung zum Ergebnis, das Entwidmungsverfahren nicht weiter zu betreiben.

Um eine sichere Querung der Sonderfahrzeuge und Flugzeuge über die Straße zu ermöglichen, erhält der Flugplatz die erforderliche straßenverkehrsrechtliche Sonder­erlaubnis in Verbindung mit der Verpflichtung, aus beiden Fahrtrichtungen Schrankenanlagen anzubringen und so zu betreiben, dass Fahrzeuge und Fußgängerinnen/ Fußgänger sicher angehalten werden, bevor und so lange das Sonderfahrzeug bzw. Flugzeug die Straße überquert. Die Kosten für die Installation und den Betrieb dieser Schrankenanlage trägt der Flugplatz. Auf diese Weise wird den verschiedenen verkehrlichen Belangen Rechnung getragen.

Im Rahmen einer Gesamtkonzeption soll dann später die Nutzung der Straße bauplanungsrechtlich mit geregelt werden.

Anlage: Zusammenstellung der eingegangenen Einwendungen und Alternativvorschläge

 

Oberbürgermeister Pelgrim teilt mit, dass von der Entwidmung vorerst abgesehen wird. Die Verkehrssituation soll mit Hilfe einer Schranke bereinigt werden. Zu einem späteren Zeitpunkt erfolgt eine Gesamtkonzeption.

Meine Werkzeuge