3886860/meetingminutes/5086092/paragraph
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Dem Gemeinderat liegt der Entwurf der Haushaltssatzung und des Haushaltsplans 2014/2015 der Stadt Schwäbisch Hall sowie die Mittelfristige Finanzplanung vor (s. Anlage 1). Die Mittelfristige Finanzplanung umfasst die Jahre 2014 bis 2018 und ist integrativer Bestandteil des Haushaltsplans. Der Gesamtergebnishaushalt und Gesamtfinanzhaushalt für die Jahre 2014 bis 2018 liegen dieser Sitzungsvorlage als Anlage 3 bzw. Anlage 4 bei.</p> | Dem Gemeinderat liegt der Entwurf der Haushaltssatzung und des Haushaltsplans 2014/2015 der Stadt Schwäbisch Hall sowie die Mittelfristige Finanzplanung vor (s. Anlage 1). Die Mittelfristige Finanzplanung umfasst die Jahre 2014 bis 2018 und ist integrativer Bestandteil des Haushaltsplans. Der Gesamtergebnishaushalt und Gesamtfinanzhaushalt für die Jahre 2014 bis 2018 liegen dieser Sitzungsvorlage als Anlage 3 bzw. Anlage 4 bei.</p> | ||
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− | Der Haushaltsplan und die Mittelfristige Finanzplanung der Stadt wurden am 21. Oktober 2013 | + | Der Haushaltsplan und die Mittelfristige Finanzplanung der Stadt wurden am 21. Oktober 2013 in den Gemeinderat eingebracht.<br /> |
− | Die Wirtschaftspläne der Eigenbetriebe Abwasserbeseitigung, Werkhof, Friedhöfe und Touristik und Marketing wurden am | + | Die Wirtschaftspläne der Eigenbetriebe Abwasserbeseitigung, Werkhof, Friedhöfe und Touristik und Marketing wurden am 4. November 2013 im Verwaltungs- und Finanzausschuss nichtöffentlich eingebracht und beraten und anschließend vom Gemeinderat am 4. Dezember 2013 beschlossen.</p> |
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− | Beratungen des Haushaltsplanes 2014/2015 haben am 23. Oktober 2013 ( | + | Beratungen des Haushaltsplanes 2014/2015 haben am 23. Oktober 2013 (GR nö), 18. November 2013 (GR ö) sowie am 4. Dezember 2013 (GR ö) stattgefunden.</p> |
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− | Die Beantwortung der Anträge, Anfragen und Anregungen der Fraktionen hat der Gemeinderat mit den Sitzungsunterlagen für die öffentliche Gemeinderatssitzung am 4. Dezember 2013 erhalten. In dieser Sitzung hat der Gemeinderat verschiedene Änderungen zum Haushaltsplanentwurf beschlossen. Diese | + | Die Beantwortung der Anträge, Anfragen und Anregungen der Fraktionen hat der Gemeinderat mit den Sitzungsunterlagen für die öffentliche Gemeinderatssitzung am 4. Dezember 2013 erhalten. In dieser Sitzung hat der Gemeinderat verschiedene Änderungen zum Haushaltsplanentwurf beschlossen. Diese liegen als Anlage 2A (s. GR 04.12.13, § 254) vor.</p> |
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− | Darü | + | Darüber hinaus wurden zusätzliche notwendige Anpassungen vorgenommen, die sich zum einen unmittelbar aus den vom Gemeinderat beschlossenen Änderungen ergeben haben (zusätzlicher Aufwand für Abschreibungen, zusätzlicher Finanzierungsbedarf und Zinsaufwendungen durch Erhöhung der Kreditaufnahme in 2017). Zum anderen gab es kurzfristige neue Erkenntnisse im Zuge der Fertigstellung bzw. Vermietung des Gebäudes Im Haal 14 an die Freilichtspiele SHA e. V. und die Haller Akademie der Künste. Die Neuvermietungen verursachen Änderungen bei den Zuschussbeträgen für beide Institutionen. Die Auswirkungen sind dargestellt in der Anlage 2 – Teil B. </p> |
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Anlage 1: [[Media:363-13_1-Anlage1.pdf{{!}}Haushaltssatzung 2014/2015]]</p> | Anlage 1: [[Media:363-13_1-Anlage1.pdf{{!}}Haushaltssatzung 2014/2015]]</p> | ||
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Anlage 4: [[Media:363-13_1-Anlage4.pdf{{!}}Gesamtfinanzhaushalt]]</p> | Anlage 4: [[Media:363-13_1-Anlage4.pdf{{!}}Gesamtfinanzhaushalt]]</p> | ||
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Die Änderungen lt. Anlage 2 werden ebenfalls beschlossen, der geänderten Zuschussgewährung an die Akademie der Künste und der Freilichtspiele SHA e. V. wird zugestimmt.</li> | Die Änderungen lt. Anlage 2 werden ebenfalls beschlossen, der geänderten Zuschussgewährung an die Akademie der Künste und der Freilichtspiele SHA e. V. wird zugestimmt.</li> | ||
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Der Auszahlung der Zuschüsse, die in der Anlage 9 zum Haushalt explizit aufgeführt sind, wird zugestimmt.</li> | Der Auszahlung der Zuschüsse, die in der Anlage 9 zum Haushalt explizit aufgeführt sind, wird zugestimmt.</li> | ||
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− | Einzelinvestitionen bis 5.000,- | + | Einzelinvestitionen bis 5.000,- € werden aufgrund ihrer Geringfügigkeit nicht als Einzelmaßnahmen ausgewiesen.</li> |
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[[Category:Startdate|2013-12-18]] | [[Category:Startdate|2013-12-18]] |
Aktuelle Version vom 28. Januar 2014, 08:47 Uhr
Sachvortrag:
zu a)
Stadtrat Dr. Graf von Westerholt für die CDU-Fraktion: siehe Anlage
- Stadtrat Waller ab 17.20 Uhr, Stadträtin Ziehl ab 17.30 Uhr und Stadtrat Stümpfig ab 17.45 Uhr anwesend -
Stadtrat Kaiser für die SPD-Fraktion: siehe Anlage
Stadtrat Baumann für die FWV-Fraktion: siehe Anlage
Stadträtin Herrmann für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen: siehe Anlage
- Stadtrat Feucht ab 18.30 Uhr anwesend -
Stadtrat Preisendanz für die FDP-Fraktion: siehe Anlage
Sachvortrag zu b):
siehe Seiten 512 - 581 des DHH 2014/2015
Sachvortrag zu c):
Dem Gemeinderat liegt der Entwurf der Haushaltssatzung und des Haushaltsplans 2014/2015 der Stadt Schwäbisch Hall sowie die Mittelfristige Finanzplanung vor (s. Anlage 1). Die Mittelfristige Finanzplanung umfasst die Jahre 2014 bis 2018 und ist integrativer Bestandteil des Haushaltsplans. Der Gesamtergebnishaushalt und Gesamtfinanzhaushalt für die Jahre 2014 bis 2018 liegen dieser Sitzungsvorlage als Anlage 3 bzw. Anlage 4 bei.
Der Haushaltsplan und die Mittelfristige Finanzplanung der Stadt wurden am 21. Oktober 2013 in den Gemeinderat eingebracht.
Die Wirtschaftspläne der Eigenbetriebe Abwasserbeseitigung, Werkhof, Friedhöfe und Touristik und Marketing wurden am 4. November 2013 im Verwaltungs- und Finanzausschuss nichtöffentlich eingebracht und beraten und anschließend vom Gemeinderat am 4. Dezember 2013 beschlossen.
Beratungen des Haushaltsplanes 2014/2015 haben am 23. Oktober 2013 (GR nö), 18. November 2013 (GR ö) sowie am 4. Dezember 2013 (GR ö) stattgefunden.
Die Beantwortung der Anträge, Anfragen und Anregungen der Fraktionen hat der Gemeinderat mit den Sitzungsunterlagen für die öffentliche Gemeinderatssitzung am 4. Dezember 2013 erhalten. In dieser Sitzung hat der Gemeinderat verschiedene Änderungen zum Haushaltsplanentwurf beschlossen. Diese liegen als Anlage 2A (s. GR 04.12.13, § 254) vor.
Darüber hinaus wurden zusätzliche notwendige Anpassungen vorgenommen, die sich zum einen unmittelbar aus den vom Gemeinderat beschlossenen Änderungen ergeben haben (zusätzlicher Aufwand für Abschreibungen, zusätzlicher Finanzierungsbedarf und Zinsaufwendungen durch Erhöhung der Kreditaufnahme in 2017). Zum anderen gab es kurzfristige neue Erkenntnisse im Zuge der Fertigstellung bzw. Vermietung des Gebäudes Im Haal 14 an die Freilichtspiele SHA e. V. und die Haller Akademie der Künste. Die Neuvermietungen verursachen Änderungen bei den Zuschussbeträgen für beide Institutionen. Die Auswirkungen sind dargestellt in der Anlage 2 – Teil B.
Anlage 1: Haushaltssatzung 2014/2015
Anlage 2: Änderungen (A) und Auswirkungen (B) der HH-Anträge 2014/2015
Anlage 3: Gesamtergebnishaushalt
Anlage 4: Gesamtfinanzhaushalt
Beschluss:
- Die Haushaltssatzung 2014/2015 einschließlich Haushaltsplan wird wie vorgelegt beschlossen.
- Die Änderungen lt. Anlage 2 werden ebenfalls beschlossen, der geänderten Zuschussgewährung an die Akademie der Künste und der Freilichtspiele SHA e. V. wird zugestimmt.
- Der Auszahlung der Zuschüsse, die in der Anlage 9 zum Haushalt explizit aufgeführt sind, wird zugestimmt.
- Einzelinvestitionen bis 5.000,- € werden aufgrund ihrer Geringfügigkeit nicht als Einzelmaßnahmen ausgewiesen.
- Der Budgetierungsrichtlinie, die eine höhere Flexibilität bei der Inanspruchnahme der einzelnen Haushaltsplanansätze innerhalb eines Budgets regelt, wird zugestimmt.
(einstimmig - 37 -)
6. Die Mittelfristige Finanzplanung 2014 - 2018 wird wie vorgelegt beschlossen
(30 Ja-Stimmen, 6 Nein-Stimmen, 1 Enthaltung)