694175/meetingminutes/1734581/paragraph
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Aktuelle Version vom 7. Mai 2010, 23:56 Uhr
Sachvortrag:
Der Gemeinderat hat die Jahresrechnung 2007 der Stiftung „Hospital zum Heiligen Geist“ am 27.02.2008 gemäß § 95 GemO unter dem Vorbehalt der damals noch nicht durchgeführten örtlichen Prüfung durch den städtischen Fachbereich Revision festgestellt.
Zwischenzeitlich wurde sie geprüft. Der Schlussbericht vom 26.11.2008 liegt vor. Darin wird dem Gemeinderat empfohlen, die Jahresrechnung 2007 der Hospitalstiftung festzustellen.
Eine überörtliche Prüfung durch die Gemeindeprüfungsanstalt Baden-Württemberg hat bisher nicht stattgefunden.
Da sich an dem vom Gemeinderat vorläufig festgestellten Rechnungsabschluss nichts geändert hat, ist die Erstellung weiterer Unterlagen überflüssig.
Beschluss:
Die Jahresrechnung 2007 der Stiftung „Hospital zum Heiligen Geist“ wird gemäß § 95 GemO mit den folgenden Schlusssummen jeweils in Einnahmen und Ausgaben endgültig festgestellt:
1. | Im Verwaltungshaushalt im Vermögenshaushalt zusammen |
5.448.135,29 € 1.170.493,85 € 6.618.629,14 € |
2. | Als Rechnungsergebnis 2007 wird ein Überschuss von festgestellt. Dieser wurde der Allgemeinen Rücklage zugeführt. Im Haushaltsplan 2007 war eine Zuführung an die Allgemeine Rücklage mit 114.000 € veranschlagt, so dass sich der tatsächliche Überschuss letztlich 64.826,35 € beträgt. |
178.826,35 €
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3. |
Der Stand der Rücklage beträgt: I. Allgemeine Rücklage |
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II. Sonderrücklagen
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4. | Der Schuldenstand des Hospitals liegt bei | (IST)5.111.865,03 € bzw. (SOLL)5.111.865,03€ |
(einstimmig - 35 -)