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Die erf&uuml;llende Gemeinde der VVG, die Stadt Schw&auml;bisch Hall, wird autorisiert den Fl&auml;chennutzungsplan beim Regierungspr&auml;sidium Stuttgart zur Genehmigung vorzulegen.&nbsp;</p>
 
Die erf&uuml;llende Gemeinde der VVG, die Stadt Schw&auml;bisch Hall, wird autorisiert den Fl&auml;chennutzungsplan beim Regierungspr&auml;sidium Stuttgart zur Genehmigung vorzulegen.&nbsp;</p>
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Aktuelle Version vom 10. Juni 2024, 12:16 Uhr

Sitzungsvorlagen-Nummer: 141/24

Sachvortrag:

Die Unterlagen zur 1. Teiländerung der 8. Fortschreibung des Flächennutzungsplans (Teilfortschreibung Windkraft) - Isolierte Positivplanung für Windkraftanlagen auf Gemarkung Bibersfeld (Stadt Schwäbisch Hall) und Rieden (Gemeinde Rosengarten) lagen vom 16.10.2023 bis 16.11.2023 gemäß dem Beschluss des Gemeinsamen Ausschusses vom 21.09.2023 (SV-Nr. 216/23) und der Bekanntmachungen vom 04.10./06.10/06.10/07.10.2023 öffentlich aus. Zugleich wurden die Träger öffentlicher Belange mit Schreiben (E-Mail) vom 13.10.2023 über die Planung informiert und zur Stellungnahme aufgefordert.

Von Seiten der Träger öffentlicher Belange wurde um Fristverlängerung gebeten, welcher bis zum 20.12.2023 seitens der Verwaltung Schwäbisch Hall zugestimmt wurde. Insgesamt gingen 21 Stellungnahmen ein, durch die redaktionelle Anpassungen an den Planunterlagen nötig werden. Die wesentlichen Anpassungen sind im Folgenden aufgeführt:

  • Ausführungen zur Lage des Plangebietes im Wald: Das Regierungspräsidium Freiburg – Forstdirektion hat angemerkt die Waldfläche (Flächensignatur ‚Forstwirtschaft) auch im Planteil darzustellen und nicht nur textlich zu erläutern. Dies wurde entsprechend angepasst und die Legende dahingehend ergänzt – siehe Anlage 1. Ferner wurden Ergänzungen im Umweltbericht zu Ziffer 4.2.1 „Maßnahmen zur Vermeidung und Verminderung von Eingriffsfolgen“ und zu Ziffer 4.2.2 „Maßnahmen zum Ausgleich und Ersatz“ zur Bewertung der forstlichen Schutzgüter angereget und ebenfalls übernommen.

  • Anpassung der Abgrenzung Plangebiet: Das Landratsamt hat um Reduzierung des Plangebietes wegen möglicher artenschutzrechtlicher Konflikte und zum Schutz der Biodiversität gebeten. Hintergrund sind mögliche Nahrungshabitate und Flugwege-Korridore des Schwarzstorchs die insbesondere im Bereich der untereinander sehr nahe gelegenen Gewässerläufe und Klingen im Südosten des Plangebietes vorzufinden sind (Söllbach, Brenntbach, Hummelbach, Weinleswaldbach, Dendelbach). Das Plangebiet wird daher um rd. 52 ha reduziert und gemäß den Angaben der Unteren Naturschutzbehörde auch in der Begründung und dem Umweltbericht angepasst.

Von Seiten der Öffentlichkeit gingen insgesamt 40 Stellungnahmen ein. Darin enthalten sind im wesentlichen Bedenken und Anregungen die bereits in der frühzeitigen Beteiligung hervorgebracht und entsprechend abgewogen wurden. Ferner sind die Stellungnahmen zum Großteil ähnlich lautend, sodass sich die Abwägungsvorschläge ebenfalls wiederholen. Die Stellungnahmen wurden wie bei der frühzeitigen Beteiligung in der sogenannten Abwägungstabelle (Anlage 5) erfasst und themenbezogen, durch Zeilenumbrüche, gegliedert und dann mit einem Abwägungsvorschlag der Verwaltung auf der rechten Spalte versehen. Insgesamt führen die Stellungnahmen zu keinen Änderungen oder Anpassungen der Planunterlagen, da sich die Bedenken im wesentlichen auf das nachgelagerte immissionsschutzrechtliche Verfahren zur eigentlichen Realisierung von Windkraftanlagen beziehen und die damit verbundene Prüfung der Auswirkungen, beispielsweise auf die umliegenden Siedlungsbereiche (Schattenwurf, Lärm, etc.) sowie den Eingriff durch den Bau und Betrieb der Anlagen (temporäre Waldumwandlung, Gründung, Artenschutzrechtliche Prüfung, …). Es wird deutlich, dass die Öffentlichkeit die Planungsebenen nicht unterscheidet und darüber hinaus das Verfahren nutzt um Kritik an der derzeitigen Politik und geltendem Recht zu üben oder gar ihre Überzeugungen darzulegen. Die Abwägungsvorschläge gehen nur auf die inhaltlichen, dem Verfahren zuzuordnenden Themen ein und lässt eigene Meinungen oder politische Äußerungen unkommentiert.

Keine der Stellungnahmen macht eine Anpassung oder Änderung der Planunterlagen nötig.

Die Beratungsfolge für die Behandlung der Anregungen und Bedenken sowie für den Feststellungsbeschluss finden in den jeweiligen Gremien wie folgt statt:

Ortschaftsratssitzung Bibersfeld am 23.04.2024

Bau- und Planungsausschuss Schwäbisch Hall am 06.05.2024

Gemeinderatssitzung Michelfeld und Rosengarten am 13.05.2024

Gemeinderatssitzung Schwäbisch Hall am 15.05.2024

Gemeinderatssitzung Rosengarten am 15.05.2024

Gemeinderatssitzung Michelbach an der Bilz am 04.06.2024

Gemeinsamer Auschuss VVG SHA am 06.06.2024

 

Die in den Anlagen beigefügten Unterlagen zum Feststellungsbeschluss entsprechen im Grundsatz der Entwurfsfassung vom 12.06.2023. Die wesentlichen Anpassungen sind im Sachvortrag beschrieben. Die 1. Teiländerung der 8. Fortschreibung des Flächennutzungsplans (Teilfortschreibung Windkraft) - Isolierte Positivplanung für Windkraftanlagen auf Gemarkung Bibersfeld (Stadt Schwäbisch Hall) und Rieden (Gemeinde Rosengarten) kann dem Regierungspräsidium Stuttgart zur Genehmigung vorgelegt werden, nach der Beratungsfolge in den aufgeführten Gremien und einer mehrheitlichen Beschlussfassung im Gemeinsamen Ausschuss der VVG Schwäbsich Hall.

Anlagen:
Anlage 1: Entwurf Planzeichnung, Stand 15.04.2024
Anlage 2: Entwurf Begründung, Stand 15.04.2024
Anlage 3: Anlage 1 zur Begründung Entwurf Umweltbericht, Stand 09.04.2024
Anlage 4: Anlage 2 zur Begründung - Artenschutzrechtliche Stellungnahme, Ingenieurbüro Blaser, Esslingen, Stand 13.06.2023
Anlage 5, Teil 1: Abwägungstabelle, Stand 04.05.2024
Anlage 5, Teil 2: Abwägungstabelle, Stand 04.05.2024
Anlage 5.1, Teil 1: Anlage 1 zur Abwägungstabelle zu Stellungnahme ‚Öffentlichkeit Nr. 40‘: ‚Horstkartierung‘
Anlage 5.1., Teil 2: Anlage 1 zur Abwägungstabelle zu Stellungnahme ‚Öffentlichkeit Nr. 40‘: ‚Horstkartierung‘
Anlage 5.2: Anlage 2 zur Abwägungstabelle zu Stellungnahme ‚Öffentlichkeit Nr. 40‘:‚Rechtsgutachten‘

Beschlussfassung:

1. Beschluss eingegangene Stellungnahmen

Die im Rahmen der Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange eingegangenen Stellungnahmen gem. §§ 3 (2) und 4 (2) BauGB werden nach sachgerechten Abwägung aller Belange im Sinne des § 1 Abs. 7 BauGB gemäß Anlage 5 beschlossen.

2. Feststellungbeschluss

Die 1. Änderung der 8. Fortschreibung des Flächennutzungsplans (Teilfortschreibung Windkraft) der VVG Schwäbisch Hall mit Stand 15.04.2024 und 09.04.2024 (vgl. Anlagen 1-4) wird festgestellt.

3. Genehmigung

Die erfüllende Gemeinde der VVG, die Stadt Schwäbisch Hall, wird autorisiert den Flächennutzungsplan beim Regierungspräsidium Stuttgart zur Genehmigung vorzulegen. 

(10 Ja-Stimmen, 4 Nein-Stimmen)

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