98186267/meetingannouncement/110105886/agendaitem

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Am 07.10.2020 (&sect; 164/20) wurde der Gemeinderat im Zusammenhang mit dem Beschluss der Entwurfsplanung f&uuml;r die Freifl&auml;chengestaltung Unterw&ouml;hrd dar&uuml;ber informiert, dass eine Entscheidung &uuml;ber die Durchf&uuml;hrung der Ma&szlig;nahme auch wichtig sei im Hinblick auf die noch zur Verf&uuml;gung stehenden Mittel aus der St&auml;dtebauf&ouml;rderung f&uuml;r das Sanierungsgebiet &bdquo;Kernstadt&ldquo;, zur Zeit circa 2,9 Mio. &euro;.</p>
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Am 07.10.2020 ([https://ratsinfo.schwaebischhall.de/index.php/55313823/meetingminutes/70328463/paragraph &sect; 164/20, &ouml;ffentlich]) wurde der Gemeinderat im Zusammenhang mit dem Beschluss der Entwurfsplanung f&uuml;r die Freifl&auml;chengestaltung Unterw&ouml;hrd dar&uuml;ber informiert, dass eine Entscheidung &uuml;ber die Durchf&uuml;hrung der Ma&szlig;nahme auch wichtig sei im Hinblick auf die noch zur Verf&uuml;gung stehenden Mittel aus der St&auml;dtebauf&ouml;rderung f&uuml;r das Sanierungsgebiet &bdquo;Kernstadt&ldquo;, zur Zeit circa 2,9 Mio. &euro;.</p>
 
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Urspr&uuml;nglich w&auml;ren diese Mittel bereits Mitte 2021 verfallen, wenn nicht konkrete Ma&szlig;&shy;nahmen umgesetzt werden. Am 18.09.2020 fand hierzu ein Abstimmungstermin im Wirtschaftsministerium statt, bei dem der ausbleibende Mittelabfluss f&uuml;r lang angemeldete Ma&szlig;nahmen thematisiert wurde. Im Ergebnis wurde damals eine Verl&auml;ngerung des F&ouml;rder&shy;zeitraums bis M&auml;rz 2023 (Verwendungsnachweis) in Aussicht gestellt, verbunden mit der klaren Aufforderung, schnellstm&ouml;glich in die Umsetzung der avisierten Ma&szlig;nahmen zu gehen und einen Mittelabfluss der bereitgestellten F&ouml;rdergelder sicherzustellen.</p>
 
Urspr&uuml;nglich w&auml;ren diese Mittel bereits Mitte 2021 verfallen, wenn nicht konkrete Ma&szlig;&shy;nahmen umgesetzt werden. Am 18.09.2020 fand hierzu ein Abstimmungstermin im Wirtschaftsministerium statt, bei dem der ausbleibende Mittelabfluss f&uuml;r lang angemeldete Ma&szlig;nahmen thematisiert wurde. Im Ergebnis wurde damals eine Verl&auml;ngerung des F&ouml;rder&shy;zeitraums bis M&auml;rz 2023 (Verwendungsnachweis) in Aussicht gestellt, verbunden mit der klaren Aufforderung, schnellstm&ouml;glich in die Umsetzung der avisierten Ma&szlig;nahmen zu gehen und einen Mittelabfluss der bereitgestellten F&ouml;rdergelder sicherzustellen.</p>
 
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Die Planungen f&uuml;r den Unterw&ouml;hrd wurden beschlossen und auch im Weiteren der Beschluss zur Ausschreibung der Freifl&auml;chengestaltung gefasst. Nach Auswertung der Angebote wurde die Ausschreibung nach Beschluss im Gemeinderat am 27.04.2022 (SV-Nr. 106/22, &ouml;ffentlich) aufgrund der deutlichen Abweichung vom Kostenanschlag und vor dem Hintergrund der zus&auml;tzlich notwendigen Sanierung der Kocherufermauern aus wirtschaftlichen Gr&uuml;nden aufgehoben.</p>
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Die Planungen f&uuml;r den Unterw&ouml;hrd wurden beschlossen und auch im Weiteren der Beschluss zur Ausschreibung der Freifl&auml;chengestaltung gefasst. Nach Auswertung der Angebote wurde die Ausschreibung nach Beschluss im Gemeinderat am 27.04.2022 ([https://ratsinfo.schwaebischhall.de/index.php/98185449/meetingannouncement/105779210/agendaitem SV-Nr. 106/22, &ouml;ffentlich]) aufgrund der deutlichen Abweichung vom Kostenanschlag und vor dem Hintergrund der zus&auml;tzlich notwendigen Sanierung der Kocherufermauern aus wirtschaftlichen Gr&uuml;nden aufgehoben.</p>
 
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Am 06.07.2022 gab es ein weiteres Gespr&auml;ch mit dem Ministerium f&uuml;r Landesentwicklung und Wohnen und dem Regierungspr&auml;sidium Stuttgart, um erneut &uuml;ber den Abschluss der St&auml;dtebauf&ouml;rderung im Sanierungsgebiet &quot;Kernstadt&quot; zu beraten. Im Ergebnis wurden die Sanierung der Ufermauern, die Freifl&auml;chengestaltung Unterw&ouml;hrd und der Neubau der Lindachbr&uuml;cke weiterhin als Ma&szlig;nahmen zur Erreichung der Sanierungsziele anerkannt; der Haalplatz wurde zur&uuml;ckgestellt. Zudem wurde vereinbart, dass eine F&ouml;rderung aller drei Ma&szlig;nahmen weiterhin m&ouml;glich ist, wenn diese bis April 2025 abgeschlossen und abgerechnet sind. Sollten die Ma&szlig;nahmen nicht mehr umgesetzt werden, sind das Sanierungsgebiet &quot;Kernstadt&quot; bis Fr&uuml;hjahr 2023 abzuschlie&szlig;en und die bis dahin bewilligten und nicht verwendeten F&ouml;rdermittel zur&uuml;ckzuzahlen.</p>
 
Am 06.07.2022 gab es ein weiteres Gespr&auml;ch mit dem Ministerium f&uuml;r Landesentwicklung und Wohnen und dem Regierungspr&auml;sidium Stuttgart, um erneut &uuml;ber den Abschluss der St&auml;dtebauf&ouml;rderung im Sanierungsgebiet &quot;Kernstadt&quot; zu beraten. Im Ergebnis wurden die Sanierung der Ufermauern, die Freifl&auml;chengestaltung Unterw&ouml;hrd und der Neubau der Lindachbr&uuml;cke weiterhin als Ma&szlig;nahmen zur Erreichung der Sanierungsziele anerkannt; der Haalplatz wurde zur&uuml;ckgestellt. Zudem wurde vereinbart, dass eine F&ouml;rderung aller drei Ma&szlig;nahmen weiterhin m&ouml;glich ist, wenn diese bis April 2025 abgeschlossen und abgerechnet sind. Sollten die Ma&szlig;nahmen nicht mehr umgesetzt werden, sind das Sanierungsgebiet &quot;Kernstadt&quot; bis Fr&uuml;hjahr 2023 abzuschlie&szlig;en und die bis dahin bewilligten und nicht verwendeten F&ouml;rdermittel zur&uuml;ckzuzahlen.</p>
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Der Gesamtbedarf f&uuml;r diese Ma&szlig;nahme betr&auml;gt 1.620.180 &euro; (Anlage). Bereits bewirtschaftet wurden 471.180 &euro;, im Haushalt 2022 sind 582.168 &euro; verf&uuml;gbar. Somit sind vor einer Ausschreibung 566.831 &euro; (gerundet 570.000 &euro;) &uuml;berplanm&auml;&szlig;ig bereitzustellen. Zur Deckung werden folgende Mittel vorgeschlagen:</p>
 
Der Gesamtbedarf f&uuml;r diese Ma&szlig;nahme betr&auml;gt 1.620.180 &euro; (Anlage). Bereits bewirtschaftet wurden 471.180 &euro;, im Haushalt 2022 sind 582.168 &euro; verf&uuml;gbar. Somit sind vor einer Ausschreibung 566.831 &euro; (gerundet 570.000 &euro;) &uuml;berplanm&auml;&szlig;ig bereitzustellen. Zur Deckung werden folgende Mittel vorgeschlagen:</p>
 
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Version vom 22. Juli 2022, 09:02 Uhr

Sitzungsvorlagen-Nummer: 205/22

Sachvortrag:

Am 07.10.2020 (§ 164/20, öffentlich) wurde der Gemeinderat im Zusammenhang mit dem Beschluss der Entwurfsplanung für die Freiflächengestaltung Unterwöhrd darüber informiert, dass eine Entscheidung über die Durchführung der Maßnahme auch wichtig sei im Hinblick auf die noch zur Verfügung stehenden Mittel aus der Städtebauförderung für das Sanierungsgebiet „Kernstadt“, zur Zeit circa 2,9 Mio. €.

Ursprünglich wären diese Mittel bereits Mitte 2021 verfallen, wenn nicht konkrete Maß­nahmen umgesetzt werden. Am 18.09.2020 fand hierzu ein Abstimmungstermin im Wirtschaftsministerium statt, bei dem der ausbleibende Mittelabfluss für lang angemeldete Maßnahmen thematisiert wurde. Im Ergebnis wurde damals eine Verlängerung des Förder­zeitraums bis März 2023 (Verwendungsnachweis) in Aussicht gestellt, verbunden mit der klaren Aufforderung, schnellstmöglich in die Umsetzung der avisierten Maßnahmen zu gehen und einen Mittelabfluss der bereitgestellten Fördergelder sicherzustellen.

Die Planungen für den Unterwöhrd wurden beschlossen und auch im Weiteren der Beschluss zur Ausschreibung der Freiflächengestaltung gefasst. Nach Auswertung der Angebote wurde die Ausschreibung nach Beschluss im Gemeinderat am 27.04.2022 (SV-Nr. 106/22, öffentlich) aufgrund der deutlichen Abweichung vom Kostenanschlag und vor dem Hintergrund der zusätzlich notwendigen Sanierung der Kocherufermauern aus wirtschaftlichen Gründen aufgehoben.

Am 06.07.2022 gab es ein weiteres Gespräch mit dem Ministerium für Landesentwicklung und Wohnen und dem Regierungspräsidium Stuttgart, um erneut über den Abschluss der Städtebauförderung im Sanierungsgebiet "Kernstadt" zu beraten. Im Ergebnis wurden die Sanierung der Ufermauern, die Freiflächengestaltung Unterwöhrd und der Neubau der Lindachbrücke weiterhin als Maßnahmen zur Erreichung der Sanierungsziele anerkannt; der Haalplatz wurde zurückgestellt. Zudem wurde vereinbart, dass eine Förderung aller drei Maßnahmen weiterhin möglich ist, wenn diese bis April 2025 abgeschlossen und abgerechnet sind. Sollten die Maßnahmen nicht mehr umgesetzt werden, sind das Sanierungsgebiet "Kernstadt" bis Frühjahr 2023 abzuschließen und die bis dahin bewilligten und nicht verwendeten Fördermittel zurückzuzahlen.

Vor diesem Hintergrund schlägt die Verwaltung vor, die drei oben genannten Maßnahmen unter Verwendung der noch zur Verfügung stehenden Finanzhilfen aus der Städtebauförderung wie ursprünglich geplant umzusetzen:

1. Sanierung Ufermauer Unterwöhrd:
Diese Maßnahme wurde bereits ausgeschrieben. Die Vergabe erfolgte in der Sitzung des Gemeinderats am 22.06.2022 (SV-Nr. 163/22, öffentlich). Mittelbedarf und Finanzierung siehe Anlage.

2. Neugestaltung Unterwöhrd:
Gesamtmittelbedarf und Finanzierung siehe Anlage. Die Bauleistungen wurden öffentlich ausgeschrieben, das wirtschaftlichste Angebot betrug 2,445 Mio. €. Bei erneuter Ausschreibung wären ca. 481.000 € überplanmäßig bereitzustellen (noch verfügbar sind 2,082 Mio €). Deren Finanzierung wäre zum einen durch 300.000 €, die in der mittelfristigen Finanzplanung 2023 in dieser Höhe auf der Maßnahme eingestellt sind, gewährleistet. Zum anderen könnten 181.000 € über die Maßnahme SZW, Maßnahme 14004 bereitgestellt werden.

3. Lindachbrücke mit Anbindung auf der Lindachseite
Mit Beschluss des Gemeinderats am 19.05.2021 (§ 128, öffentlich) wurde die Bauverwaltung beauftragt, die Ausführungsplanung abzuschließen und das Vergabeverfahren durchzuführen. Im Zuge der abgeschlossenen Ausführungsplanung erfolgte eine letzte Kostenberechnung, nach dieser betragen die Baukosten für die Brücke voraussichtlich ca. 947.000 €. Für weitere Planungsleistungen sind ca. 52.000 € zusätzlich erforderlich. Risiken, wie die derzeit stetig steigenden Kosten für Rohstoffe und Energie sowie der Umstand, dass die Baustelle durch Hochwasser beeinträchtigt werden könnte, sind nicht eingepreist.

Der Gesamtbedarf für diese Maßnahme beträgt 1.620.180 € (Anlage). Bereits bewirtschaftet wurden 471.180 €, im Haushalt 2022 sind 582.168 € verfügbar. Somit sind vor einer Ausschreibung 566.831 € (gerundet 570.000 €) überplanmäßig bereitzustellen. Zur Deckung werden folgende Mittel vorgeschlagen:

Maßnahme 14024 Tieferlegung Salinenstraße, Umsetzung nicht im Haushaltsjahr 2022, ggf. Neuansatz im Doppelhaushalt 2023/24

 

200.000 €

Maßnahme 22009 Lückenschluss Geh- und Radweg Dörrenzimmern – Vellberg. Wegen günstiger Auftragsvergabe werden die vorgesehenen finanziellen Mittel nicht im vollen Umfang benötigt

 

 

180.000 €

Maßnahme 14004 Generalsanierung SZW, VGV-Vergaben erfolgen hier erst in 2023

 

190.000 €

Deckungsmittel gesamt:

570.000 €

Die Nettobelastung bei Durchführung aller drei Maßnahmen beträgt ca. 4,208 Mio. €. Zusätzlich würden ca. 2,503 Mio. € Finanzhilfen aus der Städtebauförderung in Anspruch genommen und verwendet werden. Die Förderung der Denkmalpflege für die Sanierung der Ufermauern beträgt ca. 202.400 €.

In der Anlage 1 wird gegenübergestellt, welche Mittel bei der Umsetzung der drei Maßnahmen benötigt werden, und welche Kosten anfallen bei der Mauersanierung und gleichzeitigem Verzicht auf den Neubau des Lindachstegs und der Freiflächengestaltung (für den Rückbau der Fahrspur und Wiederherstellung der Oberflächen – Pflaster und Pflanzflächen – wären ca. 500.000 € noch nötig). Dieser Sachverhalt und die Differenzbeträge wurde mit den Fraktionsvorsitzenden vorberaten.

Beschlussantrag:

  1. Die Maßnahme Neugestaltung Unterwöhrd wird erneut ausgeschrieben. Die Verwaltung wird beauftragt, überplanmäßig 481.000 € auf der Maßnahme 17008 bereitzustellen.

  2. Die Maßnahme Lindachbrücke wird ausgeschrieben. Zur Deckung des überplanmäßigen Mittelbedarfs werden 570.000 € aus den Maßnahmen 14024, 22009 und 22021 bereitgestellt.

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