12027/meetingminutes/12038/paragraph

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Aktuelle Version vom 7. Mai 2010, 12:36 Uhr

Sachvortrag:

Der Gemeinderat hat mit Beschluss des Haushaltsplanes 2002 am 04.03.2002 die Elternbeiträge für den Besuch der Tageseinrichtungen für Kinder in Schwäbisch Hall ab dem 01.04.2002 wie folgt festgesetzt:

Betreuung bis zu 6 Std./Tag

  1. 61 € für das erste Kind
  2. 38 € für das zweite Kind
  3. das dritte Kind im Kindergarten und Familien mit vier und mehr Kindern unter 18 Jahren sind vom Beitrag befreit
  4. 100 € für Kinder unter 3 Jahre

Betreuung bis zu 8 Std./Tag

  1. 100 € für das erste Kind
  2. 75 € für das zweite Kind
  3. 50 € für das dritte Kind
  4. 167 € für Kinder unter 3 Jahre

Kinderhaus „Badtorweg“

  1. 375 € für Kinder im Alter von 1 – 3 Jahre
  2. 350 € für Kinder ab 3 Jahre
  3. 215 € für die Betreuung von Schulkindern

Kinderhaus „Alte Saline“

  1. 215 € für die Betreuung von Schulkindern

Mit Schreiben vom 02.04.2003 hat der Städtetag Baden-Württemberg mitgeteilt, dass die Kirchen und Kommunalen Landesverbände neue Empfehlungen zur Höhe der Elternbeiträge in den Kindergärten für 2003/2004 ausgesprochen haben.


Der Fachbereich Jugend, Schule & Soziales schlägt vor, die örtlichen Elternbeiträge der Anpassung auf Landesebene wie in der Anlage dargelegt anzugleichen.

Weiter wird zur Diskussion gestellt, Familien mit vier und mehr Kindern unter 18 Jahren, die zur Zeit gänzlich vom Beitrag befreit sind, an den Gesamtkosten der Kindergärten zu beteiligen.

Bei einer Beteiligung dieser Familien mit einem Beitragsnachlass von 50 % würde dies allein für die städtischen Einrichtungen Mehreinnahmen von ca. 26.000 € im Jahr bedeuten.

Beschluss:

Der Anpassung der Elternbeiträge in der vorgelegten Form zum 01.10.2003 und zum 01.09.2004 wird zugestimmt.

(28 Ja-Stimmen, 2 Nein-Stimmen)

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