29679419/meetingminutes/29679676/paragraph
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Die Versorgungsleistungen sollen von der Stadtwerke Schwäbisch Hall GmbH als Energieversorger übernommen werden, wodurch zudem die Möglichkeit besteht, die Versorgung mit Strom, Gas und Wasser vom selben Unternehmen zu beziehen.</p> | Die Versorgungsleistungen sollen von der Stadtwerke Schwäbisch Hall GmbH als Energieversorger übernommen werden, wodurch zudem die Möglichkeit besteht, die Versorgung mit Strom, Gas und Wasser vom selben Unternehmen zu beziehen.</p> | ||
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Für die öffentliche Wärmeversorgung für das Baugebiet „Wolfsbühl“ und dem angrenzenden Bereich der Kreuzäckersiedlung ist eine Satzung durch den Gemeinderat zu erlassen, die in Anlage 1 dieser Sitzungsvorlage beigefügt ist. In Anlage 2 ist der Lageplan mit der Abgrenzung des von der Satzung umfassenden Gebietes, der auch eine verbindliche Anlage zur Satzung darstellt, beigefügt.</p> | Für die öffentliche Wärmeversorgung für das Baugebiet „Wolfsbühl“ und dem angrenzenden Bereich der Kreuzäckersiedlung ist eine Satzung durch den Gemeinderat zu erlassen, die in Anlage 1 dieser Sitzungsvorlage beigefügt ist. In Anlage 2 ist der Lageplan mit der Abgrenzung des von der Satzung umfassenden Gebietes, der auch eine verbindliche Anlage zur Satzung darstellt, beigefügt.</p> | ||
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Der Inhalt der Satzung wurde bereits mit der Stadtwerke Schwäbisch Hall GmbH abgestimmt.</p> | Der Inhalt der Satzung wurde bereits mit der Stadtwerke Schwäbisch Hall GmbH abgestimmt.</p> | ||
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Aktuelle Version vom 26. März 2018, 13:59 Uhr
Sachvortrag:
Oberbürgermeister Pelgrim stellt fest, dass seitens des Gremiums kein Wunsch zur Aussprache besteht.
Mit der Erweiterung des Wohngebiets Kreuzäcker um das neue Baugebiet „Wolfsbühl“ beabsichtigt die Stadt Schwäbisch Hall auch dieses Gebiet sowie einen Teilbereich des angrenzenden Gebiets der Kreuzäckersiedlung mit Fernwärme zu versorgen.
Die Versorgungsleistungen sollen von der Stadtwerke Schwäbisch Hall GmbH als Energieversorger übernommen werden, wodurch zudem die Möglichkeit besteht, die Versorgung mit Strom, Gas und Wasser vom selben Unternehmen zu beziehen.
Für die öffentliche Wärmeversorgung für das Baugebiet „Wolfsbühl“ und dem angrenzenden Bereich der Kreuzäckersiedlung ist eine Satzung durch den Gemeinderat zu erlassen, die in Anlage 1 dieser Sitzungsvorlage beigefügt ist. In Anlage 2 ist der Lageplan mit der Abgrenzung des von der Satzung umfassenden Gebietes, der auch eine verbindliche Anlage zur Satzung darstellt, beigefügt.
Der Inhalt der Satzung wurde bereits mit der Stadtwerke Schwäbisch Hall GmbH abgestimmt.
Die Satzung wird nach Beschlussfassung gemäß den rechtlichen Vorschriften öffentlich bekannt gegeben.
Anlage 1: Satzung
Anlage 2(neu): Geltungsbereich
Beschluss:
Der Gemeinderat beschließt die Satzung über die öffentliche Wärmeversorgung für das Baugebiet „Wolfsbühl“ und einem Teilbereich der angrenzenden Kreuzäckersiedlung.
(31 Ja-Stimmen, 1 Enthaltung)