3886860/meetingminutes/5086095/paragraph
(automatisch generiert) |
(Änderung am 28.01.2014 07:49, durch Sigrid Kitterer.) |
||
Zeile 1: | Zeile 1: | ||
{{paragraph_template | {{paragraph_template | ||
− | |paragraph-attribute-id=5086095|paragraph-attribute-mm_id=3886860|paragraph-attribute-number= | + | |paragraph-attribute-id=5086095|paragraph-attribute-mm_id=3886860|paragraph-attribute-number=278|paragraph-attribute-subnumber=|paragraph-attribute-full_number=278|paragraph-attribute-meeting_collecting_main=396/13|paragraph-attribute-title=Vorläufiger Jahresabschluss der Stadt Schwäbisch Hall zum 31.12.2012|paragraph-attribute-statement=<p> |
− | Mit dem Gesetz zur Änderung der Baden-Württembergischen Gemeindehaushaltsverordnung (GemHVO) und der Gemeindekassenverordnung (GemKVO) vom 11. Dezember 2009 bzw. der Gemeindeordnung (GemO) vom 9. November 2010 wurde das kommunale Haushaltsrecht grundlegend reformiert. Somit können die Kommunen nun die doppelte Buchführung (Doppik) anwenden.</ | + | Mit dem Gesetz zur Änderung der Baden-Württembergischen Gemeindehaushaltsverordnung (GemHVO) und der Gemeindekassenverordnung (GemKVO) vom 11. Dezember 2009 bzw. der Gemeindeordnung (GemO) vom 9. November 2010 wurde das kommunale Haushaltsrecht grundlegend reformiert. Somit können die Kommunen nun die doppelte Buchführung (Doppik) anwenden.<br /> |
− | + | Diesen Änderungen folgend wurde am 11.03.2011 die Verwaltungsvorschrift des Innenministeriums Baden-Württemberg über den Produktrahmen für die Gliederung der Haushalte, den Kontenrahmen sowie weitere Muster für die Haushaltswirtschaft der Gemeinden (VwV Produkt- und Kontenrahmen) veröffentlicht.</p> | |
− | Diesen Änderungen folgend wurde am 11.03.2011 die Verwaltungsvorschrift des | + | |
<p> | <p> | ||
Der vorliegende erste doppische Jahresabschluss der Stadt Schwäbisch Hall wurde gemäß § 95 GemO sowie unter Berücksichtigung der oben genannten rechtlichen Grundlagen erstellt und weist nun folgende neue Struktur auf:</p> | Der vorliegende erste doppische Jahresabschluss der Stadt Schwäbisch Hall wurde gemäß § 95 GemO sowie unter Berücksichtigung der oben genannten rechtlichen Grundlagen erstellt und weist nun folgende neue Struktur auf:</p> | ||
− | < | + | <p> |
− | + | 1. Die Vermögensrechnung mit Bilanz und Übersichten über das Vermögen, die Forderungen und Schulden<br /> | |
− | + | 2. Die Ergebnisrechnung<br /> | |
− | + | 3. Die investiven Maßnahmen, gegliedert nach Produkten<br /> | |
− | + | 4. Die Finanzrechnung<br /> | |
− | + | 5. Die Produktrechnungen, gegliedert nach den Teilhaushalten<br /> | |
− | + | 6. Der Anhang mit Erläuterungen zu Posten der Vermögensrechnung, der Ergebnis- und Finanzrechnung sowie den zu bildenden Ermächtigungsübertragungen<br /> | |
− | + | 7. Der Rechenschaftsbericht mit der Darstellung der Vermögens-, Schulden-, Ertrags- und Finanzlage sowie Zielen und Strategien.</p> | |
− | + | ||
− | + | ||
− | + | ||
− | + | ||
− | + | ||
− | + | ||
− | + | ||
− | + | ||
<p> | <p> | ||
Gemäß § 110 GemO wird der Jahresabschluss 2012 der Stadt Schwäbisch Hall durch den Fachbereich Revision im 1. Halbjahr 2014 geprüft und anschließend zur Beschlussfassung vorgelegt.</p> | Gemäß § 110 GemO wird der Jahresabschluss 2012 der Stadt Schwäbisch Hall durch den Fachbereich Revision im 1. Halbjahr 2014 geprüft und anschließend zur Beschlussfassung vorgelegt.</p> | ||
<p> | <p> | ||
− | |||
− | |||
Der Gemeinderat nimmt den vorläufigen Jahresabschluss 2012 der Stadt Schwäbisch Hall zur Kenntnis. Nach erfolgter Prüfung durch den Fachbereich Revision im 1. Halbjahr 2014 wird er zur Feststellungsbeschlussfassung erneut vorgelegt.</p> | Der Gemeinderat nimmt den vorläufigen Jahresabschluss 2012 der Stadt Schwäbisch Hall zur Kenntnis. Nach erfolgter Prüfung durch den Fachbereich Revision im 1. Halbjahr 2014 wird er zur Feststellungsbeschlussfassung erneut vorgelegt.</p> | ||
− | |paragraph-attribute-comments=|paragraph-attribute-keywords=|paragraph-attribute-access=öffentlich|paragraph-template-title=Vorläufiger Jahresabschluss der Stadt | + | <p> |
+ | Anlage: Jahresabschluss 2012 <em>(online nicht vorhanden)</em></p> | ||
+ | |paragraph-attribute-resolution=|paragraph-attribute-resolution_contents=|paragraph-attribute-comments=1 A. FB 20 | ||
+ | 1 A. FB 14|paragraph-attribute-keywords=Jahresabschluss, Haushalt|paragraph-attribute-access=öffentlich|paragraph-template-title=Vorläufiger Jahresabschluss der Stadt Schwäbisch Hall zum 31.12.2012|paragraph-template-committee=Gemeinderat|paragraph-template-start_date=18.12.2013|paragraph-template-backlink=3886860/0/meetingminutes|}} | ||
[[Category:TYP:P|5086095]] | [[Category:TYP:P|5086095]] | ||
− | [[Category:MMID:3886860|######### | + | [[Category:MMID:3886860|#######278##########]] |
[[Category:SEC:PUB]] | [[Category:SEC:PUB]] | ||
+ | [[Category:Index:Jahresabschluss|Vorläufiger Jahresabschluss der Stadt Schwäbisch Hall zum 31.12.2012 (18.12.2013, Gemeinderat)]] | ||
+ | [[Category:Index:Haushalt|Vorläufiger Jahresabschluss der Stadt Schwäbisch Hall zum 31.12.2012 (18.12.2013, Gemeinderat)]] | ||
[[Category:Startdate|2013-12-18]] | [[Category:Startdate|2013-12-18]] |
Aktuelle Version vom 28. Januar 2014, 07:49 Uhr
Sachvortrag:
Mit dem Gesetz zur Änderung der Baden-Württembergischen Gemeindehaushaltsverordnung (GemHVO) und der Gemeindekassenverordnung (GemKVO) vom 11. Dezember 2009 bzw. der Gemeindeordnung (GemO) vom 9. November 2010 wurde das kommunale Haushaltsrecht grundlegend reformiert. Somit können die Kommunen nun die doppelte Buchführung (Doppik) anwenden.
Diesen Änderungen folgend wurde am 11.03.2011 die Verwaltungsvorschrift des Innenministeriums Baden-Württemberg über den Produktrahmen für die Gliederung der Haushalte, den Kontenrahmen sowie weitere Muster für die Haushaltswirtschaft der Gemeinden (VwV Produkt- und Kontenrahmen) veröffentlicht.
Der vorliegende erste doppische Jahresabschluss der Stadt Schwäbisch Hall wurde gemäß § 95 GemO sowie unter Berücksichtigung der oben genannten rechtlichen Grundlagen erstellt und weist nun folgende neue Struktur auf:
1. Die Vermögensrechnung mit Bilanz und Übersichten über das Vermögen, die Forderungen und Schulden
2. Die Ergebnisrechnung
3. Die investiven Maßnahmen, gegliedert nach Produkten
4. Die Finanzrechnung
5. Die Produktrechnungen, gegliedert nach den Teilhaushalten
6. Der Anhang mit Erläuterungen zu Posten der Vermögensrechnung, der Ergebnis- und Finanzrechnung sowie den zu bildenden Ermächtigungsübertragungen
7. Der Rechenschaftsbericht mit der Darstellung der Vermögens-, Schulden-, Ertrags- und Finanzlage sowie Zielen und Strategien.
Gemäß § 110 GemO wird der Jahresabschluss 2012 der Stadt Schwäbisch Hall durch den Fachbereich Revision im 1. Halbjahr 2014 geprüft und anschließend zur Beschlussfassung vorgelegt.
Der Gemeinderat nimmt den vorläufigen Jahresabschluss 2012 der Stadt Schwäbisch Hall zur Kenntnis. Nach erfolgter Prüfung durch den Fachbereich Revision im 1. Halbjahr 2014 wird er zur Feststellungsbeschlussfassung erneut vorgelegt.
Anlage: Jahresabschluss 2012 (online nicht vorhanden)