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Der Regionalverband Heilbronn-Franken hat am 11.09.2024 zu einer Informationsveranstaltung zur derzeit laufenden Teilfortschreibung Windenergie des Regionalplans Heilbronn-Franken 2020 im Neubausaal der Stadt Schw&auml;bisch Hall eingeladen. Auf dieser Info-Veranstaltung wurde erkl&auml;rt, wie die zur Beteiligung stehenden Gebiete f&uuml;r den Ausbau von Windenergie festgelegt wurden. Au&szlig;erdem wurde die M&ouml;glichkeit f&uuml;r Fragen und einen Austausch mit den Planern des Regionalverbandes gegeben.</p>
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Ziel der sogenannten Planungsoffensive des Landes ist, dass laut Bundes- und Landesgesetzgebung zum Jahr 2025 mindestens 1,8 % der Fl&auml;che Heilbronn-Frankens f&uuml;r den Ausbau von Windenergie zur Verf&uuml;gung stehen m&uuml;ssen. Konkret sind das mindestens 8.577 Hektar. Durch sogenannte Vorranggebiete f&uuml;r regionalbedeutsame Windkraftanlagen kann der Regionalverband Heilbronn-Franken diese Bundes- und Landesvorgaben r&auml;umlich steuern. Die Ausweisung der Vorranggebiete hat gem&auml;&szlig; Landesgesetzgebung bis zum 30.09.2025 zu erfolgen.</p>
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Wird der vorgenannte Fl&auml;chenbeitragswert nicht erreicht oder das Verfahren nicht oder nicht rechtzeitig zur Rechtskraft gebracht, w&uuml;rde eine &bdquo;Generalprivilegierung&ldquo; gem&auml;&szlig; &sect; 249 (7) BauGB greifen und Windkraftanlagen w&auml;ren bis zum planerischen Erreichen des Fl&auml;chenzieles ungesteuert fast &uuml;berall m&ouml;glich. Um die Auswirkung dieses Szenarios zu verdeutlichen, wurde der Karte der Vorranggebietsentw&uuml;rfe f&uuml;r die gesamte Region eine Karte gegen&uuml;bergestellt, die die Fl&auml;chen zeigt, die in der Region der Windkraft grunds&auml;tzlich zug&auml;nglich sind (siehe Anlage 1).</p>
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Zur Ermittlung der Fl&auml;chen wurden die bereits in der Region vorhandenen, rechtsverbindlichen Fl&auml;chen auf gemeindlicher Ebene, die f&uuml;r die Nutzung f&uuml;r Windenergie festgesetzt sind, in die Teilfortschreibung aufgenommen. Ferner wurden die bereits rechtsverbindlichen Vorranggebiete f&uuml;r regionalbedeutsame Windkraftanlagen aufgenommen, die aus der Teilfortschreibung Wind aus dem Jahr 2015 und der 13. &Auml;nderung des Regionalplans stammen. Diese Vorranggebiete bleiben unver&auml;ndert bestehen und werden auf das Fl&auml;chenziel angerechnet.</p>
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In einem weiteren Schritt wurde ein kriteriengest&uuml;tzter Suchprozess durchgef&uuml;hrt. Zun&auml;chst ist nach Abzug von Ausschlussfl&auml;chen ein Suchraum bestimmt worden. Der Begriff &bdquo;Suchraum&ldquo; ist hierbei w&ouml;rtlich zu verstehen &ndash; in diesen R&auml;umen wurde nach den nun vorliegenden Vorranggebieten gesucht. Durch eine Eignungs- und Konfliktpr&uuml;fung wurde der Suchraum zu einer Potenzialkulisse verkleinert. Aus der Potenzialkulisse sind dann durch eine weitere Verringerung die Vorranggebiete abgeleitet worden, die zusammen mit den bestehenden Fl&auml;chen aus dem Jahr 2015 das Fl&auml;chenziel erf&uuml;llen m&uuml;ssen. &Uuml;ber die Homepage des Regionalverbands Heilbronn-Franken wird das Verfahren und auch der Inhalt des Verfahrens anhand von Videos nochmals erkl&auml;rt: https://www.rvhnf.de/tfs-windenergie.</p>
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In den Anlagen 2 und 3 sind die&nbsp; Vorranggebiete f&uuml;r regionalbedeutsamen Windkraftanlagen samt der kriteriengest&uuml;tzten Pr&uuml;fung der Einzelfl&auml;chen beigef&uuml;gt, zu der die Verwaltungsgemeinschaft Schw&auml;bisch Hall im Zuge der Beteiligung nach &sect; 12 (2) und (3) LplG in Verbindung mit &sect; 9 (2) ROG um eine Stellungnahme gebeten wird.</p>
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Die VVG Schw&auml;bisch Hall wird dem Regionalverband Heilbronn-Franken mitteilen, dass die Unterlagen zur Kenntnis genommen werden.</p>
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<u>Nachtrag zur Sitzungsvorlage</u><br />
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Der Ortschaftsrat Bibersfeld behandelt die Angelegenheit in seiner Sitzung am 12.11.2024.<br />
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Der Ortschaftsrat Sulzdorf behandelt die Angelegenheit in seiner Sitzung am 12.11.2024.<br />
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Der Ortschaftsrat Gailenkirchen behandelt die Angelegenheit in seiner Sitzung am 14.11.2024.</p>
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<u>Anlagen:</u><br />
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Anlage 1: [[Media:232-24_A1-Uebersichtskarte_Generalpriviligierung_Teilfortschreibung-Windenergie-Regionalplans-RVHF.pdf{{!}}&Uuml;bersichtskarte Generalpriviligierung]]<br />
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Anlage 2: [[Media:232-24_A2-Uebersichtskarten-Vorranggebiete_Teilfortschreibung-Windenergie-Regionalplans-RVHF.pdf{{!}}&Uuml;bersichtskarte Vorranggebiete f&uuml;r regionalbedeutsame Windkraftanlagen in und um die VVG Schw&auml;bsich Hall]]<br />
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Anlage 3: [[Media:232-24_A3_Standortdatenblaetter_Teilfortschreibung-Windenergie-Regionalplans-RVHF.pdf{{!}}Standortsteckbriefe zu k&uuml;nftigen Vorranggebieten f&uuml;r regionalbedeutsame Windkraftanlagen in und um die VVG Schw&auml;bisch Hall]]</p>
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Der Gemeinderat nimmt den Sachvortrag und die in den Anlagen beigef&uuml;gten Standortsteckbriefe zur Kenntnis.</p>
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(ohne Abstimmung)</p>
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Aktuelle Version vom 13. November 2024, 19:27 Uhr

Sitzungsvorlagen-Nummer: 232/24

Sachvortrag:

Der Regionalverband Heilbronn-Franken hat am 11.09.2024 zu einer Informationsveranstaltung zur derzeit laufenden Teilfortschreibung Windenergie des Regionalplans Heilbronn-Franken 2020 im Neubausaal der Stadt Schwäbisch Hall eingeladen. Auf dieser Info-Veranstaltung wurde erklärt, wie die zur Beteiligung stehenden Gebiete für den Ausbau von Windenergie festgelegt wurden. Außerdem wurde die Möglichkeit für Fragen und einen Austausch mit den Planern des Regionalverbandes gegeben.

Ziel der sogenannten Planungsoffensive des Landes ist, dass laut Bundes- und Landesgesetzgebung zum Jahr 2025 mindestens 1,8 % der Fläche Heilbronn-Frankens für den Ausbau von Windenergie zur Verfügung stehen müssen. Konkret sind das mindestens 8.577 Hektar. Durch sogenannte Vorranggebiete für regionalbedeutsame Windkraftanlagen kann der Regionalverband Heilbronn-Franken diese Bundes- und Landesvorgaben räumlich steuern. Die Ausweisung der Vorranggebiete hat gemäß Landesgesetzgebung bis zum 30.09.2025 zu erfolgen.

Wird der vorgenannte Flächenbeitragswert nicht erreicht oder das Verfahren nicht oder nicht rechtzeitig zur Rechtskraft gebracht, würde eine „Generalprivilegierung“ gemäß § 249 (7) BauGB greifen und Windkraftanlagen wären bis zum planerischen Erreichen des Flächenzieles ungesteuert fast überall möglich. Um die Auswirkung dieses Szenarios zu verdeutlichen, wurde der Karte der Vorranggebietsentwürfe für die gesamte Region eine Karte gegenübergestellt, die die Flächen zeigt, die in der Region der Windkraft grundsätzlich zugänglich sind (siehe Anlage 1).

Zur Ermittlung der Flächen wurden die bereits in der Region vorhandenen, rechtsverbindlichen Flächen auf gemeindlicher Ebene, die für die Nutzung für Windenergie festgesetzt sind, in die Teilfortschreibung aufgenommen. Ferner wurden die bereits rechtsverbindlichen Vorranggebiete für regionalbedeutsame Windkraftanlagen aufgenommen, die aus der Teilfortschreibung Wind aus dem Jahr 2015 und der 13. Änderung des Regionalplans stammen. Diese Vorranggebiete bleiben unverändert bestehen und werden auf das Flächenziel angerechnet.

In einem weiteren Schritt wurde ein kriteriengestützter Suchprozess durchgeführt. Zunächst ist nach Abzug von Ausschlussflächen ein Suchraum bestimmt worden. Der Begriff „Suchraum“ ist hierbei wörtlich zu verstehen – in diesen Räumen wurde nach den nun vorliegenden Vorranggebieten gesucht. Durch eine Eignungs- und Konfliktprüfung wurde der Suchraum zu einer Potenzialkulisse verkleinert. Aus der Potenzialkulisse sind dann durch eine weitere Verringerung die Vorranggebiete abgeleitet worden, die zusammen mit den bestehenden Flächen aus dem Jahr 2015 das Flächenziel erfüllen müssen. Über die Homepage des Regionalverbands Heilbronn-Franken wird das Verfahren und auch der Inhalt des Verfahrens anhand von Videos nochmals erklärt: https://www.rvhnf.de/tfs-windenergie.

In den Anlagen 2 und 3 sind die  Vorranggebiete für regionalbedeutsamen Windkraftanlagen samt der kriteriengestützten Prüfung der Einzelflächen beigefügt, zu der die Verwaltungsgemeinschaft Schwäbisch Hall im Zuge der Beteiligung nach § 12 (2) und (3) LplG in Verbindung mit § 9 (2) ROG um eine Stellungnahme gebeten wird.

Die VVG Schwäbisch Hall wird dem Regionalverband Heilbronn-Franken mitteilen, dass die Unterlagen zur Kenntnis genommen werden.

Nachtrag zur Sitzungsvorlage
Der Ortschaftsrat Bibersfeld behandelt die Angelegenheit in seiner Sitzung am 12.11.2024.
Der Ortschaftsrat Sulzdorf behandelt die Angelegenheit in seiner Sitzung am 12.11.2024.
Der Ortschaftsrat Gailenkirchen behandelt die Angelegenheit in seiner Sitzung am 14.11.2024.

Anlagen:
Anlage 1: Übersichtskarte Generalpriviligierung
Anlage 2: Übersichtskarte Vorranggebiete für regionalbedeutsame Windkraftanlagen in und um die VVG Schwäbsich Hall
Anlage 3: Standortsteckbriefe zu künftigen Vorranggebieten für regionalbedeutsame Windkraftanlagen in und um die VVG Schwäbisch Hall

Beschlussfassung:

Der Gemeinderat nimmt den Sachvortrag und die in den Anlagen beigefügten Standortsteckbriefe zur Kenntnis.

(ohne Abstimmung)

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