136287475/meetingannouncement/162870533/agendaitem

Aus Ratsinformationssytem Schwäbisch Hall
< 136287475/meetingannouncement(Unterschied zwischen Versionen)
Wechseln zu: Navigation, Suche
(Änderung am 16.04.2024 09:04, durch .)
 
(Änderung am 30.04.2024 16:25, durch .)
 
(2 dazwischenliegende Versionen von einem Benutzer werden nicht angezeigt)
Zeile 1: Zeile 1:
 
{{agendaitem_template
 
{{agendaitem_template
 
|agendaitem-attribute-id=162870533|agendaitem-attribute-ma_id=136287475|agendaitem-attribute-number=12|agendaitem-attribute-subnumber=|agendaitem-attribute-meeting_collecting_main=92/24|agendaitem-attribute-title=Satzung zur Änderung der Satzung über die Entschädigung für ehrenamtliche Tätigkeit|agendaitem-attribute-statement=<p>
 
|agendaitem-attribute-id=162870533|agendaitem-attribute-ma_id=136287475|agendaitem-attribute-number=12|agendaitem-attribute-subnumber=|agendaitem-attribute-meeting_collecting_main=92/24|agendaitem-attribute-title=Satzung zur Änderung der Satzung über die Entschädigung für ehrenamtliche Tätigkeit|agendaitem-attribute-statement=<p>
Vorlage folgt</p>
+
Die Satzung &uuml;ber die Entsch&auml;digung f&uuml;r ehrenamtliche T&auml;tigkeit wurde im November 2023 &uuml;berarbeitet. &sect; 2 betrifft die ehrenamtliche Entsch&auml;digung der Wahlhelferinnen und Wahlhelfer. In Abs. 1 ist eine pauschale Entsch&auml;digung in H&ouml;he von 100 &euro; (Wahlhelfer) bzw. 120&nbsp;&euro; (Wahlvorstand und Stellvertreter*in) f&uuml;r den Wahlsonntag vorgesehen. Abs. 2 sieht f&uuml;r weitere Tage, an denen die Wahlhelferinnen und Wahlhelfer ihr Amt aus&uuml;ben, eine individuelle Abrechnung je Wahlhelfer nach geleisteter Stundenzahl (12 &euro; pro Stunde) vor. Da ca. 350 Wahlhelferinnen und Wahlhelfer bei der Kommunalwahl am 09./10.06.2024 im Einsatz sind, soll auch der Montag pauschal mit 100 &euro;/120 &euro; abgegolten werden. Eine Erh&ouml;hung des Gesamtbetrags der Wahlhelferentsch&auml;digung ist nicht zu erwarten, da die Ausz&auml;hlung am Montag auf jeden Fall mindestens acht Stunden dauert.</p>
|agendaitem-attribute-resolution_text=|agendaitem-attribute-access=öffentlich|agendaitem-attribute-full_number=12|agendaitem-template-title=Satzung zur Änderung der Satzung über die Entschädigung für ehrenamtliche Tätigkeit|agendaitem-template-committee=Gemeinderat|agendaitem-template-start_date=24.04.2024|agendaitem-attribute-resolution-heading=- nicht anzeigen -|}}
+
<p align="justify">
 +
<u>Anlage:</u> [[Media:92-24_A1_Satzung-zur-Aenderung-der-Satzung-ueber-die-Entschaedigung-fuer-ehrenamtliche-Taetigkeit.pdf{{!}}Satzung]]</p>
 +
|agendaitem-attribute-resolution_text=<p>
 +
Der Gemeinderat stimmt der 1. Satzung zur &Auml;nderung der Satzung &uuml;ber die Entsch&auml;digung f&uuml;r ehrenamtliche T&auml;tigkeit zu.</p>
 +
<p>
 +
(einstimmig - 33)</p>
 +
|agendaitem-attribute-access=öffentlich|agendaitem-attribute-full_number=12|agendaitem-template-title=Satzung zur Änderung der Satzung über die Entschädigung für ehrenamtliche Tätigkeit|agendaitem-template-committee=Gemeinderat|agendaitem-template-start_date=24.04.2024|agendaitem-attribute-resolution-heading=Beschlussfassung|}}
  
 
[[Category:TYP:AI|162870533]]
 
[[Category:TYP:AI|162870533]]

Aktuelle Version vom 30. April 2024, 16:25 Uhr

Sitzungsvorlagen-Nummer: 92/24

Sachvortrag:

Die Satzung über die Entschädigung für ehrenamtliche Tätigkeit wurde im November 2023 überarbeitet. § 2 betrifft die ehrenamtliche Entschädigung der Wahlhelferinnen und Wahlhelfer. In Abs. 1 ist eine pauschale Entschädigung in Höhe von 100 € (Wahlhelfer) bzw. 120 € (Wahlvorstand und Stellvertreter*in) für den Wahlsonntag vorgesehen. Abs. 2 sieht für weitere Tage, an denen die Wahlhelferinnen und Wahlhelfer ihr Amt ausüben, eine individuelle Abrechnung je Wahlhelfer nach geleisteter Stundenzahl (12 € pro Stunde) vor. Da ca. 350 Wahlhelferinnen und Wahlhelfer bei der Kommunalwahl am 09./10.06.2024 im Einsatz sind, soll auch der Montag pauschal mit 100 €/120 € abgegolten werden. Eine Erhöhung des Gesamtbetrags der Wahlhelferentschädigung ist nicht zu erwarten, da die Auszählung am Montag auf jeden Fall mindestens acht Stunden dauert.

Anlage: Satzung

Beschlussfassung:

Der Gemeinderat stimmt der 1. Satzung zur Änderung der Satzung über die Entschädigung für ehrenamtliche Tätigkeit zu.

(einstimmig - 33)

Meine Werkzeuge