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In einem ersten Bauabschnitt werden zur Zeit Leitungsbauarbeiten vom Eigenbetrieb Abwasserbeseitigung und den Stadtwerken ausgeführt. Die Leitungsträger sorgen für eine Fernwärme-Erschließung, eine neue Wasserleitung und eine Neuordnung der Abwasserbeseitigung im Trennsystem. Diese Arbeiten gehen bis ca. Mai 2021. Die Arbeiten der Leitungsträger waren der Anlass, auch die Straße zu erneuern.</p> | In einem ersten Bauabschnitt werden zur Zeit Leitungsbauarbeiten vom Eigenbetrieb Abwasserbeseitigung und den Stadtwerken ausgeführt. Die Leitungsträger sorgen für eine Fernwärme-Erschließung, eine neue Wasserleitung und eine Neuordnung der Abwasserbeseitigung im Trennsystem. Diese Arbeiten gehen bis ca. Mai 2021. Die Arbeiten der Leitungsträger waren der Anlass, auch die Straße zu erneuern.</p> | ||
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Aktuelle Version vom 12. Oktober 2021, 10:06 Uhr
Sachvortrag:
- Stadtrat Finger und Stadtrat Härtig verlassen kurzzeitig den Sitzungssaal -
Die Maßnahme ist eine koordinierte Baumaßnahme der Projektpartner Stadt (Straßenbau), Eigenbetrieb Abwasserbeseitigung und Stadtwerke.
Die Planungsaufträge wurden vom Gemeinderat am 06.02.2020 (§ 14, öffentlich) für den Eigenbetrieb Abwasserbeseitigung und den Straßenbau vergeben. Durch den Beschluss am 13.05.2020 (§ 59, öffentlich) wurde zur Grenzfeststellung von Grundstücken und der Korrektur der Katasterdaten ein „Vereinfachtes Umlegungsverfahren“ eingeleitet.
In einem ersten Bauabschnitt werden zur Zeit Leitungsbauarbeiten vom Eigenbetrieb Abwasserbeseitigung und den Stadtwerken ausgeführt. Die Leitungsträger sorgen für eine Fernwärme-Erschließung, eine neue Wasserleitung und eine Neuordnung der Abwasserbeseitigung im Trennsystem. Diese Arbeiten gehen bis ca. Mai 2021. Die Arbeiten der Leitungsträger waren der Anlass, auch die Straße zu erneuern.
In enger Abstimmung mit der Abteilung Stadtplanung und der Abteilung Tiefbau wurde vom Planungsbüro ISTW die Entwurfsplanung abgeschlossen. Bei der Planung wurde der Dorfcharakter und die Anbindung des Hohenloher Freilandmuseums berücksichtigt. Die Straßenbaumaßnahmen umfassen folgende Teilabschnitte:
- ca. 540 m Dorfstraße
- ca. 100 m östliche Herdgasse
- ca. 25 m Linsengasse
- ca. 70 m Am Weidnerhof
- (ca. 180 m „Zur Alten Brücke“)
Die Regelquerschnitte bestehen in der gesamten Ortslage aus Mischverkehrsflächen in einer Breite von 3,00 m bis 5,50 m. Die schmale Fahrbahn wird optisch und technisch durch Pflasterstreifen gefasst. Die Fahrbahn wird asphaltiert und die Pflasterstreifen bestehen aus gebrauchtem Großpflaster. Die Straßenquerschnitte orientieren sich am Bestand und berücksichtigen die geringen Verkehrsbelastungen. Die Flächen sind ausreichend breit für die Befahrbarkeit von Rettungsfahrzeugen und die Begegnung von KFZ-Verkehr bemessen. Die Bemessung erfolgt fahrgeometrisch. Beim Nachweis der Sichtweiten an den Einmündungen und Querungen wird von einer zul. Geschwindigkeit von 30 km/h ausgegangen. Der Fahrbahnaufbau wird nach RStO für die Dorfstraße mit der Belastungsklasse von Bk 1,0 als dörfliche Hauptstraße festgelegt. Die Seitenstraßen haben eine Einordnung mit Bk 0,3. Die mangelhafte Straßenentwässerung wird erneuert und an das künftige Trennsystem angeschlossen.
Die Maßnahme soll im Frühjahr 2021 nach Klärung des Grunderwerbs gemeinsam mit den Stadtwerken und dem Eigenbetrieb Abwasserbeseitigung EU-weit ausgeschrieben werden.
Die gebrauchten Pflastersteine müssen schon im Vorfeld beschafft werden. Um ein homogenes Erscheinungsbild zu erhalten ist es wichtig, das gebrauchte Pflaster aus einer einheitlichen Charge zu bestellen. Die Kosten hierfür belaufen sich auf ca. 90.000 €.
Kostenfortschreibung:
Für die Haushaltsmittelanmeldung der Maßnahme (Doppelhaushalt 2020/2021) wurden die Kosten über qm ermittelt und betrugen 1.390.000 €.
Die Kosten für den kompletten Straßenbau einschließlich der Baunebenkosten belaufen sich auf ca. 1.915.000 €. In den Kosten für den Straßenbau sind die Kostenanteile durch den Eigenbetrieb Abwasserbeseitigung und die Stadtwerke berücksichtigt. Die weiteren Aufwendungen gegenüber dem bisherigen Haushaltsansatz erklären sich wie nachfolgend beschrieben:
Katastervermessung |
ca. 100.000 € |
Beseitigen und Verwertung Altlasten |
ca. 175.000 € |
Ergänzung Straßenbeleuchtung |
ca. 80.000 € |
Berücksichtigung Massenfehler |
ca. 125.000 € |
Straßenbau „Zur Alten Brücke“ (optional) |
ca. 170.000 € |
Summe Mehrkosten |
ca. 650.000 € |
Summe Bisherige Kosten (laut HH-Plan) |
ca. 1.390.000 € |
Neue Gesamtkosten somit. |
ca. 2.040.000 € |
Bei der Anmeldung der HH-Mittel war die Problematik mit den Grenzpunkten (Katastervermessung) nicht bekannt. In der Sitzung des Gemeinderats am 13.05.2020 (§ 59, öffentlich) wurde auf das Thema hingewiesen. Durch neue Leitungsverlegungen in der Straße „Alte Brücke“ wurde in die Planung aufgenommen, auch dort die Straße auszubauen; aus Kostengründen kann hier aber auch nur die Oberfläche wiederhergestellt werden. Bei den Gesamtkosten ist auch die Verwertung der belasteten Bodenmaterialien berücksichtigt. Dies konnte erst jetzt durch Baugrunderkundungen ermittelt werden.Die Straßenbeleuchtung muss in einigen Abschnitten ergänzt werden. Auf die geplanten Aufpflasterungen in den Einmündungen wurde verzichtet, die Ausführung der Fahrspur erfolgt komplett in Asphalt.
Finanzierung:
Im Nachtragshaushalt 2021 und der mittelfristigen Finanzplanung stehen für die Baumaßnahme 2.040.000 € zur Verfügung. Davon
in 2020 210.000 €
in 2021 750.000 € VE 1.080.000 €
in 2022 750.000 €
in 2023 330.000 €.
Kostenerstattungen der Stadtwerke und des Eigenbetriebs Abwasserbeseitigung wurden für die Jahre 2022 - 2023 mit 540.000 € eingeplant.
Der Ortschaftsrat Gailenkirchen hat in seiner Sitzung am 09.02.2021 einstimmig zugestimmt.
Anlage: Lageplan
Stadtrat Kaiser berichtet in seiner Funktion als Ortsvorsteher des Ortschaftsrates Gailenkirchen, dass der Ortschaftsrat in seiner Sitzung am 09.02.2021 auf Anregung von Erstem Bürgermeister Klink und nach längerer Diskussion mit deutlicher Mehrheit zusätzlich über die Sanierung des Weges zur früheren Eisenbahnbrücke abgestimmt habe.
- Stadtrat Finger und Stadtrat Härtig nehmen wieder ihren Platz am Ratstisch ein -
Oberbürgermeister Pelgrim schlägt vor, in Ziffer 2 des Beschlussantrages dies als Ergänzung aufzunehmen. Von Seiten des Gemeinderats besteht kein Widerspruch. Der Beschlussantrag wird mit dieser Ergänzung zur Abstimmung gestellt.
Beschluss:
1. Der Sachvortrag wird zur Kenntnis genommen.
2. Die Verwaltung wird beauftragt, die Ausführungsplanung zu erstellen und das Vergabeverfahren für die Gesamtmaßnahme einschließlich dem Straßenabschnitt zur alten Brücke bei der Vergabestelle einzuleiten.
(28 Ja-Stimmen, 4 Enthaltungen)