§ 14 - Ortsdurchfahrt Wackershofen: Aufbau einer Trennkanalisation, Straßenbau und -beleuchtung; hier: Auftragsvergabe Planungsleistungen (öffentlich)

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Sachvortrag:

Die Stadtwerke Schwäbisch Hall GmbH beabsichtigen, den Ortsteil Wackershofen mit Fernwärme zu versorgen. Gleichzeitig plant der Eigenbetrieb Abwasserbeseitigung die Neuordnung der Abwasserbeseitigung mit einem Trennsystem.

Stadtwerke und Eigenbetrieb realisieren im Jahr 2020 einen ersten Bauabschnitt. Wegen der Nutzung und im Hinblick auf den Winterdienst sowie die Zugänglichkeit der Anlieger wird die Straßenoberfläche im Bereich der vorgezogenen Bauarbeiten (Kanalbau EBA und Leitungsbau STW) provisorisch mit einer Bitumentragschicht befestigt. Die Fertigstellung des Straßenbaus erfolgt ab 2021. Zum Jahresende 2020 kann die Ausschreibung für die weiteren Bauabschnitte (Stadt, Eigenbetrieb Abwasser und Stadtwerke) erfolgen, diese können dann 2021 und in den folgenden Jahren gebaut werden.

Vergabe Planungsleistungen

Aufgrund der gemeinsamen Auftragssumme für die Planungsleistungen musste für die Planung Straßenbau und Kanalbauarbeiten ein sogenanntes VgV-Verfahren durchgeführt werden. Es handelt sich um ein mehrstufiges Verfahren mit Teilnahmewettbewerb, das von der Anwaltskanzlei ams Schneider betreut wird. Die Planungsleistungen wurden europaweit ausgeschrieben. In der letzten Wertungsstufe sind drei Fachbüros mit ihren Honorarvorschlägen präsent. Die Wertung erfolgt nach den im Verfahren festgelegten Wertungskriterien Preis, Qualität und Präsenz vor Ort. Das Ergebnis stellt sich wie folgt dar:

- Rang 1: ISTW Schwäbisch Hall mit 78,5 %
- Rang 2: Bieter 2 mit 74,0 %
- Rang 3: Bieter 3 mit 70,7 %

Das Büro ISTW Schwäbisch Hall reichte ein Honorarangebot für die Gesamtplanung in Höhe von 572.540,25 € ein. Der Anteil Stadt (Straßenbau) beträgt brutto 204.649,86 €, der Anteil des Eigenbetrieb Abwasser (Kanalbau) beträgt brutto 367.890,39 €.

Finanzierung

Der Wirtschaftsplan des Eigenbetriebs Abwasser wurde im Gemeinderat bereits verabschiedet, der Haushalt 2020/2021 ist noch nicht in Kraft (Interimswirtschaft).

Für die Straßenbauarbeiten und deren Planung sind im Entwurf des Doppelhaushalts 2020/2021 530.000 € für 2021 und 860.000 € für 2022 (mittelfristige Finanzplanung) vorgesehen. Für die Vergabe der Planungsleistungen müssen allerdings bereits in 2020 Mittel bereitgestellt werden, dies ist im Haushaltsentwurf zu berücksichtigen.

Es wird beantragt, für die Planungsleistungen der Stadt die Mittel entsprechend dem Änderungsentwurf zum Doppelhaushalt 2020/2021 bereits in 2020 bereitzustellen.

Ansatz 2020:

    210.000 € (Planungsauftrag ISTW)

Ansatz 2021:

   530.000 € Bauleistungen Straßenbau

Plan 2022:

   650.000 € Bauleistungen Straßenbau

Summe:

1.390.000 €

Der Ortschaftsrat Gailenkirchen erhält über das Vorhaben in seiner nächsten Sitzung Kenntnis.

Anlage 1: Lageplan Abteilung Tiefbau
Anlage 2: Lageplan Stadtwerke

Der Ortschaftsrat Gailenkirchen wurde in seiner Sitzung am 30.01.2020 in Kenntnis gesetzt.

 

Oberbürgermeister Pelgrim stellt fest, dass seitens des Gremiums kein Wunsch zur Aussprache besteht.

Beschluss:

  1. Der Sachvortrag wird zur Kenntnis genommen. Für den Straßenbau werden im Änderungsentwurf zum Haushalt 2020/2021 210.000 € als Planungsmittel in 2020 bereitgestellt.
  2. Der Gemeinderat ermächtigt die Verwaltung im Rahmen der vorläufigen Haushaltsführung gemäß § 83 GemO, die Planungsleistungen für die o.g. Maßnahmen zu beauftragen.
  3. Das Planungsbüro ISTW wird mit den Planungsleistungen für die Stadt (Straßenbau 204.649,86 €) und den Eigenbetrieb Abwasser (Kanalbau 367.890,39 €) beauftragt. 

        (einstimmig - 27)

     

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