28009621/meetingminutes/37866579/paragraph
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− | Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 10.10.2018 in einem ersten Schritt die Verteilung der Sitze auf die Parteien und Wählervereinigungen auf Basis der als Anlage beiliegenden Berechnungsmatrix nach Sainte-Lague/Schepers entsprechend der prozentualen Verteilung im Gemeinderat festgelegt.</p> | + | - Stadtrat Nestl nimmt wieder seinen Platz am Ratstisch ein -</p> |
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+ | Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am [https://ratsinfo.schwaebischhall.de/index.php/28009557/0/meetingminutes/42317335/paragraph 10.10.2018] in einem ersten Schritt die Verteilung der Sitze auf die Parteien und Wählervereinigungen auf Basis der als Anlage beiliegenden Berechnungsmatrix nach Sainte-Lague/Schepers entsprechend der prozentualen Verteilung im Gemeinderat festgelegt.</p> | ||
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Nach § 4 Abs. 2 der städtischen Hauptsatzung besteht der Verwaltungs- und Finanzausschuss aus 16 Stadträtinnen und Stadträten sowie dem Oberbürgermeister als Vorsitzenden.</p> | Nach § 4 Abs. 2 der städtischen Hauptsatzung besteht der Verwaltungs- und Finanzausschuss aus 16 Stadträtinnen und Stadträten sowie dem Oberbürgermeister als Vorsitzenden.</p> | ||
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Kommt auf dieser Basis kein einstimmiger Beschluss zustande, kann jeder Gemeinderat für den Verwaltungs- und Finanzausschuss einen Wahlvorschlag einreichen. Liegen mehrere Wahlvorschläge vor, findet eine Verhältniswahl nach dem System der streng gebundenen Liste statt. Für diesen Fall bitten wir die Fraktionen, eine Reihenfolge der zu wählenden Mitglieder festzulegen. Wird nur ein gültiger oder gar kein Wahlvorschlag eingereicht, so ist eine Mehrheitswahl durchzuführen.</p> | Kommt auf dieser Basis kein einstimmiger Beschluss zustande, kann jeder Gemeinderat für den Verwaltungs- und Finanzausschuss einen Wahlvorschlag einreichen. Liegen mehrere Wahlvorschläge vor, findet eine Verhältniswahl nach dem System der streng gebundenen Liste statt. Für diesen Fall bitten wir die Fraktionen, eine Reihenfolge der zu wählenden Mitglieder festzulegen. Wird nur ein gültiger oder gar kein Wahlvorschlag eingereicht, so ist eine Mehrheitswahl durchzuführen.</p> | ||
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Anlage: [[Media:288-18_Anlage_Berechnungsmatrix_VFA_231018.pdf{{!}}Berechnungsmatrix nach Sainte-Lague/Schepers]]</p> | Anlage: [[Media:288-18_Anlage_Berechnungsmatrix_VFA_231018.pdf{{!}}Berechnungsmatrix nach Sainte-Lague/Schepers]]</p> | ||
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+ | <u>Stadtrat Neidhardt</u> wirft ein, dass es ihm nicht einleuchte, dass die Gemeindeordnung Baden-Württemberg vorsehe, dass ein fraktionsloses Mitglied des Gemeinderats mehr Gewicht haben soll, als 33 Gemeinderatsmitglieder. Man habe in der Vergangenheit nach Ansicht von Stadtrat Neidhardt erlebt, dass Stadträtin Koch kaum den Unterschied bemerkt habe, ob sie sich auf dem Karneval in Rio oder im Gemeinderat der Stadt Schwäbisch Hall befinde.</p> | ||
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+ | <u>Oberbürgermeister Pelgrim</u> stellt fest, dass man eine gleiche Gewichtung aller Mitglieder im Gemeinderat habe. Es werde nicht zwischen fraktionszugehörig oder fraktionslos unterschieden. In der Verteilung der Sitze gebe es ein Auszählverfahren im Rahmen eines Einigungsverfahrens. Nach diesem Auszählverfahren sei es so gewesen, dass im Einzelfall genau gleiche Quotienten entstanden seien. Hierdurch sei das Thema „Losverfahren“ ins Spiel gekommen. Es handle sich nicht um eine Bevorzugung. Selbstverständlich könne es jedoch auch ein Wahlverfahren nach streng gebundener Liste geben. Oberbürgermeister Pelgrim wirbt um Zustimmung zum Beschlussantrag im Wege der Einigung. Im Falle einer Wahl hänge es von der Anzahl der Anwesenden am Tag der Abstimmung ab. Dies hätte viel größere Auswirkungen auf die Besetzung. Aus diesem Grunde sehe die Gemeindeordnung als ersten Schritt eine Einigung vor. Sollte keine Einigung zustande kommen, sei ein Wahlverfahren durchzuführen.</p> | ||
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+ | <u>Stadträtin Koch</u> erklärt, dass ihr der Unterschied zwischen dem Karneval in Rio und dem Gemeinderat der Stadt Schwäbisch Hall bewusst sei. Es wird gebeten, die Wortmeldung von Stadtrat Neidhardt in das Protokoll aufzunehmen. Diese sieht Stadträtin Koch als diskriminierend an. Nach der Gemeindeordnung von Baden-Württemberg seien alle Gemeinderatsmitglieder als gleichberechtigt anzusehen. Es können Fraktionen gebildet werden. Es handle sich jedoch um eine Persönlichkeitswahl. Man unterliege in seiner Entscheidung nur seinem Gewissen.</p> | ||
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+ | <u>Stadträtin Jörg-Unfried</u> bringt ihr Entsetzen zum Ausdruck und entschuldigt sich bei Stadträtin Koch.</p> | ||
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Aktuelle Version vom 12. März 2019, 15:20 Uhr
Sachvortrag:
- Stadtrat Nestl nimmt wieder seinen Platz am Ratstisch ein -
Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 10.10.2018 in einem ersten Schritt die Verteilung der Sitze auf die Parteien und Wählervereinigungen auf Basis der als Anlage beiliegenden Berechnungsmatrix nach Sainte-Lague/Schepers entsprechend der prozentualen Verteilung im Gemeinderat festgelegt.
Nach § 4 Abs. 2 der städtischen Hauptsatzung besteht der Verwaltungs- und Finanzausschuss aus 16 Stadträtinnen und Stadträten sowie dem Oberbürgermeister als Vorsitzenden.
Aufgrund gleicher Höchstzahlen wurde der 16. Platz zwischen der CDU-Fraktion, der SPD-Fraktion, der FDP-Fraktion und der fraktionslosen Stadträtin Koch in der Gemeinderatssitzung am 10.10.2018 über das Losverfahren vergeben. Zum Zuge kam hierbei Frau Stadträtin Koch.
Hiernach ergibt sich folgende Verteilung der Sitze:
Bezeichnung der Fraktion |
Anzahl der Sitze |
CDU |
4 |
Bündnis 90/DIE GRÜNEN |
4 |
SPD |
3 |
FWV |
3 |
FDP |
1 |
Koch (fraktionslos) |
1 |
Gesamt: |
16 |
In einem zweiten Schritt soll nun im Wege der Einigung über die von den Fraktionen vorgenommenen Benennung der Mitglieder und Stellvertreter/innen eine Beschlussfassung herbeigeführt werden:
Bezeichnung der Fraktion |
Mitglied |
Stellvertreter/in |
CDU |
Frank |
Weber |
|
Härterich |
Reber |
|
Rabe |
Dr. Graf v. Westerholt |
|
Stutz |
Reichert |
Bündnis 90/DIE GRÜNEN |
Härtig |
Herrmann |
|
Leibold |
Niemann |
|
Bergmann |
Feucht |
|
Jörg-Unfried |
Walter |
SPD |
Kaiser |
Sakellariou |
|
Schorpp |
Wanner |
|
Nestl |
Rempp |
FWV |
Felger |
Baumann |
|
Waller |
Bay |
|
Schmalzriedt |
Gehrke |
FDP |
Preisendanz |
Neidhardt |
fraktionslos |
Koch |
---------- |
Kommt auf dieser Basis kein einstimmiger Beschluss zustande, kann jeder Gemeinderat für den Verwaltungs- und Finanzausschuss einen Wahlvorschlag einreichen. Liegen mehrere Wahlvorschläge vor, findet eine Verhältniswahl nach dem System der streng gebundenen Liste statt. Für diesen Fall bitten wir die Fraktionen, eine Reihenfolge der zu wählenden Mitglieder festzulegen. Wird nur ein gültiger oder gar kein Wahlvorschlag eingereicht, so ist eine Mehrheitswahl durchzuführen.
Anlage: Berechnungsmatrix nach Sainte-Lague/Schepers
Stadtrat Neidhardt wirft ein, dass es ihm nicht einleuchte, dass die Gemeindeordnung Baden-Württemberg vorsehe, dass ein fraktionsloses Mitglied des Gemeinderats mehr Gewicht haben soll, als 33 Gemeinderatsmitglieder. Man habe in der Vergangenheit nach Ansicht von Stadtrat Neidhardt erlebt, dass Stadträtin Koch kaum den Unterschied bemerkt habe, ob sie sich auf dem Karneval in Rio oder im Gemeinderat der Stadt Schwäbisch Hall befinde.
Oberbürgermeister Pelgrim stellt fest, dass man eine gleiche Gewichtung aller Mitglieder im Gemeinderat habe. Es werde nicht zwischen fraktionszugehörig oder fraktionslos unterschieden. In der Verteilung der Sitze gebe es ein Auszählverfahren im Rahmen eines Einigungsverfahrens. Nach diesem Auszählverfahren sei es so gewesen, dass im Einzelfall genau gleiche Quotienten entstanden seien. Hierdurch sei das Thema „Losverfahren“ ins Spiel gekommen. Es handle sich nicht um eine Bevorzugung. Selbstverständlich könne es jedoch auch ein Wahlverfahren nach streng gebundener Liste geben. Oberbürgermeister Pelgrim wirbt um Zustimmung zum Beschlussantrag im Wege der Einigung. Im Falle einer Wahl hänge es von der Anzahl der Anwesenden am Tag der Abstimmung ab. Dies hätte viel größere Auswirkungen auf die Besetzung. Aus diesem Grunde sehe die Gemeindeordnung als ersten Schritt eine Einigung vor. Sollte keine Einigung zustande kommen, sei ein Wahlverfahren durchzuführen.
Stadträtin Koch erklärt, dass ihr der Unterschied zwischen dem Karneval in Rio und dem Gemeinderat der Stadt Schwäbisch Hall bewusst sei. Es wird gebeten, die Wortmeldung von Stadtrat Neidhardt in das Protokoll aufzunehmen. Diese sieht Stadträtin Koch als diskriminierend an. Nach der Gemeindeordnung von Baden-Württemberg seien alle Gemeinderatsmitglieder als gleichberechtigt anzusehen. Es können Fraktionen gebildet werden. Es handle sich jedoch um eine Persönlichkeitswahl. Man unterliege in seiner Entscheidung nur seinem Gewissen.
Stadträtin Jörg-Unfried bringt ihr Entsetzen zum Ausdruck und entschuldigt sich bei Stadträtin Koch.
Oberbürgermeister Pelgrim stellt nach einer Abfrage fest, dass seitens des Gremiums zum Verfahren keine Nachfragen mehr bestehen und stellt den Beschlussantrag zur Abstimmung.
Beschluss:
Der Neubesetzung des Verwaltungs- und Finanzausschusses wird entsprechend der Nominierung der jeweiligen Fraktion im Wege der Einigung zugestimmt.
(einstimmig -33)