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− | Der Gemeinderat hat am 12.02.2025 die Haushaltssatzung und den Haushaltsplan 2025 verabschiedet. Diese wurden dem Regierungspräsidium am 06.03.2025 vorgelegt. Es folgten mehrere Telefonate und am 30.04.2025 auf Wunsch des Regierungspräsidiums eine Videokonferenz statt.</p> | + | Der Gemeinderat hat am [https://ratsinfo.schwaebischhall.de/index.php/239984956/meetingannouncement/241912417/agendaitem 12.02.2025] die Haushaltssatzung und den Haushaltsplan 2025 verabschiedet. Diese wurden dem Regierungspräsidium am 06.03.2025 vorgelegt. Es folgten mehrere Telefonate und am 30.04.2025 auf Wunsch des Regierungspräsidiums eine Videokonferenz statt.</p> |
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Unter Heranziehen der Prämissen zur Beurteilung der dauerhaften Leistungsfähigkeit sieht das Regierungspräsidium diese hinsichtlich des geplanten Investitionsumfangs und dem damit zukünftig verbundenen Kreditbedarfs als gefährdet. Es hat darauf hingewiesen, dass der in der in der mittelfristigen Finanzplanung entstehende Kreditbedarf nicht vollumfänglich genehmigt werden kann.</p> | Unter Heranziehen der Prämissen zur Beurteilung der dauerhaften Leistungsfähigkeit sieht das Regierungspräsidium diese hinsichtlich des geplanten Investitionsumfangs und dem damit zukünftig verbundenen Kreditbedarfs als gefährdet. Es hat darauf hingewiesen, dass der in der in der mittelfristigen Finanzplanung entstehende Kreditbedarf nicht vollumfänglich genehmigt werden kann.</p> |
Version vom 8. Juli 2025, 14:11 Uhr
Sitzungsvorlagen-Nummer: 149/25
Sachvortrag:
Der Gemeinderat hat am 12.02.2025 die Haushaltssatzung und den Haushaltsplan 2025 verabschiedet. Diese wurden dem Regierungspräsidium am 06.03.2025 vorgelegt. Es folgten mehrere Telefonate und am 30.04.2025 auf Wunsch des Regierungspräsidiums eine Videokonferenz statt.
Unter Heranziehen der Prämissen zur Beurteilung der dauerhaften Leistungsfähigkeit sieht das Regierungspräsidium diese hinsichtlich des geplanten Investitionsumfangs und dem damit zukünftig verbundenen Kreditbedarfs als gefährdet. Es hat darauf hingewiesen, dass der in der in der mittelfristigen Finanzplanung entstehende Kreditbedarf nicht vollumfänglich genehmigt werden kann.
Die Stadt wird dringend aufgefordert, sich in künftigen Planungen hinsichtlich des geplanten Investitionsumfangs an realistischen Maßstäben, was die finanziellen und personellen Möglichkeiten angeht, zu orientieren. Es ist zwingend eine Priorisierung des Investitionsprogramms festzulegen sowie die zeitliche Streckung von Bauprojekten vorzunehmen.
Das Regierungspräsidium hat die im Haushalt vorgesehenen Verpflichtungsermächtigungen in Höhe von 48.088.280 € genehmigt. Ergänzt wurde diese Genehmigung mit dem Hinweis, dass im Hinblick auf die dauernde Leistungsfähigkeit der Stadt und eine geordnete Haushaltswirtschaft die Inanspruchnahme dieser Vorbelastungen der künftigen Haushaltsjahre beim Haushaltsvollzug 2025 auf das Notwendigste zu begrenzen ist. Der Differenzbetrag von 22.500.000 € wurde nicht genehmigt.
Anlagen:
Anlage 1: Haushaltserlass Regierungspräsidium vom 27.05.2025
Anlage 2: Haushaltssatzung 2025 der Stadt Schwäbisch Hall – neue Fassung
Beschlussantrag:
Die Änderung der am 12.02.2025 beschlossenen Haushaltssatzung der Stadt Schwäbisch Hall für das Haushaltsjahr 2025 wird nach § 79 Gemeindeordnung Baden-Württemberg gemäß Anlage 2 beschlossen. Es wird damit dem Haushaltserlass des Regierungspräsidium vom 27.05.2025 beigetreten.