239985012/meetingannouncement/244880072/agendaitem

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Vorlage folgt</p>
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Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 26.07.2023 ([https://ratsinfo.schwaebischhall.de/index.php/118496957/meetingannouncement/125313855/agendaitem &sect;177/23]) die Verwaltung beauf&shy;tragt, einen Rahmenplan f&uuml;r die Einbindung des Vorbehaltsgebiets f&uuml;r Freifl&auml;chen-Photovoltaikanlagen (VBG) der Regionalplanung in Natur und Landschaft auszuarbeiten.</p>
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Auf Grundlage des seinerzeit vorgestellten m&ouml;glichen Strukturkonzeptes wurde ein Landschaftspflegerisches Entwicklungskonzept erstellt, das die Vorbehaltsfl&auml;che mittels Gr&uuml;n- und Wegschneisen strukturiert.</p>
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Ziel des Landschaftspflegerischen Entwicklungskonzeptes ist es, dass sich das VBG m&ouml;glichst harmonisch in Natur und Landschaft unter Ber&uuml;cksichtigung von Wegesystemen, &ouml;kologisch bedeutsamen Strukturen und Schutzgebieten, Landschaftsbild, Freizeit- und Erholungsnutzung und anderer Nutzungsanspr&uuml;che wie der Modellflugverein einf&uuml;gt. Eine sinnvolle Gliederung entsteht durch die Anlage von Gr&uuml;nkorridoren. Dabei wird das Verh&auml;ltnis zwischen Gr&uuml;nfl&auml;che und Freifl&auml;chen-Photovoltaikanlagen anteilsm&auml;&szlig;ig f&uuml;r jede Eigentumsfl&auml;che m&ouml;glichst gleichm&auml;&szlig;ig verteilt. Zu Informationszwecken f&uuml;r die &Ouml;ffentlichkeit sowie Freizeit- und Erholungssuchende wird eine Landmark innerhalb des Gebiets integriert, um verschiedene Perspektiven auf den vorhandenen Naturraum zu er&ouml;ffnen und &uuml;ber die Anlagen zu informieren.</p>
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Die Fl&auml;chen des VBG werden landwirtschaftlich als Acker und Gr&uuml;nland genutzt. Es befinden sich mehrere gesch&uuml;tzte Offenlandbiotope sowie Kernfl&auml;chen des Biotopverbunds im Gebiet. Als Zielarten f&uuml;r die Planung wurden bodenbr&uuml;tende Offenlandbr&uuml;ter wie Feldlerche und Wachtel f&uuml;r die Bereiche der Feldflur sowie f&uuml;r die Geh&ouml;lz- und Gew&auml;sserbereiche Freibr&uuml;ter wie Goldammer und Teichrohrs&auml;nger bestimmt. F&uuml;r die Gr&uuml;nlandnutzungen im Plangebiet wurde der Dunkle Wiesenknopf-Ameisenbl&auml;uling als Zielart definiert. Im Landschaftspflegerischen Entwicklungskonzept wurden darauf aufbauend verschiedene Ma&szlig;nahmen ausgearbeitet, von denen die Zielarten und somit auch weitere Arten mit &auml;hnlichen Lebensraumanspr&uuml;chen profitieren k&ouml;nnen. Hierunter fallen beispielsweise die Anlage von Ackerrandstreifen oder Brachstreifen im Gr&uuml;nland, abh&auml;ngig von der geplanten Nutzung der Fl&auml;che als Agri-PV-Anlage oder mit starren Modulen. Ebenso werden Ma&szlig;nahmen zur Anlage von Bl&uuml;hfl&auml;chen und naturnah bewirtschafteten Wassergr&auml;ben mit begleitenden Hochstaudenfluren beschrieben. Auch die naturnahe Entwicklung der gew&auml;sserbegleitenden Auwald- und Gew&auml;sserrandstreifen, sowie die Pflege der Feldhecken und mageren Saumstreifen wird ber&uuml;cksichtigt.</p>
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Schlie&szlig;lich werden auch Ma&szlig;nahmen zur naturnahen Pflege von Feld- und Graswegen sowie Wegr&auml;ndern und zur Anlage von Kleinstrukturen und Rohbodenbiotopen aufgezeigt.</p>
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Wichtiges Kriterium bei der Erstellung des Konzeptes war, dass die Gr&uuml;nkorridore gleichm&auml;&szlig;ig auf jede Eigent&uuml;merin bzw. Eigent&uuml;mer mit 15% der Grundst&uuml;cksfl&auml;che verteilt wurde.</p>
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Die Gliederung der unterschiedlichen Ma&szlig;nahmen und die zur Verf&uuml;gung stehenden Fl&auml;chen f&uuml;r Freifl&auml;chen-Photovoltaikanlagen sind dem beigef&uuml;gten Landschaftspflegerischen Entwicklungskonzept zu entnehmen, das die betroffenen Fl&auml;chen auf den Gemarkungen von Schw&auml;bisch Hall und Rosengarten zeigt.</p>
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Am 12.11.2024 fand in Rosengarten eine Informationsveranstaltung statt, zu der s&auml;mtliche Eigent&uuml;merinnen bzw. Eigent&uuml;mer der betroffenen Fl&auml;chen (Rosengarten und Schw&auml;bisch Hall) eingeladen wurden. Hierbei wurden die Inhalte und Ziele des Landschaftspflegeri&shy;schen Entwicklungskonzepts zum Vorbehaltsgebiet der Regionalplanung vorgestellt und gleichzeitig erl&auml;utert, dass dieses bindende Grundlage im Falle einer Nutzung der Flurst&uuml;cke mit Freifl&auml;chen- bzw. Agri-Photovoltaikanlagen ist, bzw. f&uuml;r die erforderliche Bauleitplanung, um die im Konzept genannten Ziele zu erreichen.</p>
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Wird die bisherige landwirtschaftliche Nutzung weitergef&uuml;hrt, &auml;ndert sich f&uuml;r die Eigent&uuml;&shy;merinnen und Eigent&uuml;mer nichts.&nbsp;</p>
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<u>Nachtrag zur Sitzungsvorlage:</u><br />
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Der Ortschaftsrat Bibersfeld hat in seiner Sitzung am 21.01.2025 mehrheitlich zugestimmt (9 Ja-Stimmen, 1 Enthaltung).</p>
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<u>Anlagen:</u><br />
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Anlage 1:&nbsp;[[Media:9-25_A1-Erlaeuterungsbericht_Vorbehaltsgebiet-FFPV-Landschaftspflegerisches-Entwicklungskonzept.pdf{{!}}Landschaftspflegerisches Entwicklungskonzept f&uuml;r das Vorbehaltsgebiet f&uuml;r Freifl&auml;chen-Photovoltaikanlagen Bibersfeld-Sanzenbach, Erl&auml;uterungsbericht; roosplan, Stand 25.11.2024]]<br />
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Anlage 2:&nbsp;[[Media:9-25_A2-Massnahmenplan_Vorbehaltsgebiet-FFPV-Landschaftspflegerisches-Entwicklungskonzept.pdf{{!}}Landschaftspflegerisches Entwicklungskonzept f&uuml;r das Vorbehaltsgebiet f&uuml;r Freifl&auml;chen-Photovoltaikanlagen Bibersfeld-Sanzenbach, Ma&szlig;nahmenplan; roosplan, Stand 25.11.2024]]<br />
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Anlage 3: [[Media:Zu-9-25_Praesentation-roosplan_FFPV-Bibersfeld-Sanzenbach_Lpfl_Entwicklungskonzept.pdf{{!}}Pr&auml;sentation]]</p>
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<u>Fassung gem&auml;&szlig; Aussprache Bau- und Planungsausschuss 24.02.2025:</u></p>
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1. Dem Landschaftspflegerischen Entwicklungskonzept zum Vorbehaltsgebiet f&uuml;r Freifl&auml;chen-Photovoltaikanlagen Bibersfeld-Sanzenbach wird zugestimmt.<br />
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&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;<br />
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2. Das Landschaftspflegerische Entwicklungskonzept zum Vorbehaltsgebiet f&uuml;r Freifl&auml;chen-Photovoltaikanlagen Bibersfeld-Sanzenbach ist Grundlage f&uuml;r eine Nutzung der Flurst&uuml;cke durch Solaranlagen auf dem Vorbehaltsgebiet der Regionalplanung.</p>
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Version vom 11. März 2025, 09:32 Uhr

Sitzungsvorlagen-Nummer: 9/25

Sachvortrag:

Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 26.07.2023 (§177/23) die Verwaltung beauf­tragt, einen Rahmenplan für die Einbindung des Vorbehaltsgebiets für Freiflächen-Photovoltaikanlagen (VBG) der Regionalplanung in Natur und Landschaft auszuarbeiten.

Auf Grundlage des seinerzeit vorgestellten möglichen Strukturkonzeptes wurde ein Landschaftspflegerisches Entwicklungskonzept erstellt, das die Vorbehaltsfläche mittels Grün- und Wegschneisen strukturiert.

Ziel des Landschaftspflegerischen Entwicklungskonzeptes ist es, dass sich das VBG möglichst harmonisch in Natur und Landschaft unter Berücksichtigung von Wegesystemen, ökologisch bedeutsamen Strukturen und Schutzgebieten, Landschaftsbild, Freizeit- und Erholungsnutzung und anderer Nutzungsansprüche wie der Modellflugverein einfügt. Eine sinnvolle Gliederung entsteht durch die Anlage von Grünkorridoren. Dabei wird das Verhältnis zwischen Grünfläche und Freiflächen-Photovoltaikanlagen anteilsmäßig für jede Eigentumsfläche möglichst gleichmäßig verteilt. Zu Informationszwecken für die Öffentlichkeit sowie Freizeit- und Erholungssuchende wird eine Landmark innerhalb des Gebiets integriert, um verschiedene Perspektiven auf den vorhandenen Naturraum zu eröffnen und über die Anlagen zu informieren.

Die Flächen des VBG werden landwirtschaftlich als Acker und Grünland genutzt. Es befinden sich mehrere geschützte Offenlandbiotope sowie Kernflächen des Biotopverbunds im Gebiet. Als Zielarten für die Planung wurden bodenbrütende Offenlandbrüter wie Feldlerche und Wachtel für die Bereiche der Feldflur sowie für die Gehölz- und Gewässerbereiche Freibrüter wie Goldammer und Teichrohrsänger bestimmt. Für die Grünlandnutzungen im Plangebiet wurde der Dunkle Wiesenknopf-Ameisenbläuling als Zielart definiert. Im Landschaftspflegerischen Entwicklungskonzept wurden darauf aufbauend verschiedene Maßnahmen ausgearbeitet, von denen die Zielarten und somit auch weitere Arten mit ähnlichen Lebensraumansprüchen profitieren können. Hierunter fallen beispielsweise die Anlage von Ackerrandstreifen oder Brachstreifen im Grünland, abhängig von der geplanten Nutzung der Fläche als Agri-PV-Anlage oder mit starren Modulen. Ebenso werden Maßnahmen zur Anlage von Blühflächen und naturnah bewirtschafteten Wassergräben mit begleitenden Hochstaudenfluren beschrieben. Auch die naturnahe Entwicklung der gewässerbegleitenden Auwald- und Gewässerrandstreifen, sowie die Pflege der Feldhecken und mageren Saumstreifen wird berücksichtigt.

Schließlich werden auch Maßnahmen zur naturnahen Pflege von Feld- und Graswegen sowie Wegrändern und zur Anlage von Kleinstrukturen und Rohbodenbiotopen aufgezeigt.

Wichtiges Kriterium bei der Erstellung des Konzeptes war, dass die Grünkorridore gleichmäßig auf jede Eigentümerin bzw. Eigentümer mit 15% der Grundstücksfläche verteilt wurde.

Die Gliederung der unterschiedlichen Maßnahmen und die zur Verfügung stehenden Flächen für Freiflächen-Photovoltaikanlagen sind dem beigefügten Landschaftspflegerischen Entwicklungskonzept zu entnehmen, das die betroffenen Flächen auf den Gemarkungen von Schwäbisch Hall und Rosengarten zeigt.

Am 12.11.2024 fand in Rosengarten eine Informationsveranstaltung statt, zu der sämtliche Eigentümerinnen bzw. Eigentümer der betroffenen Flächen (Rosengarten und Schwäbisch Hall) eingeladen wurden. Hierbei wurden die Inhalte und Ziele des Landschaftspflegeri­schen Entwicklungskonzepts zum Vorbehaltsgebiet der Regionalplanung vorgestellt und gleichzeitig erläutert, dass dieses bindende Grundlage im Falle einer Nutzung der Flurstücke mit Freiflächen- bzw. Agri-Photovoltaikanlagen ist, bzw. für die erforderliche Bauleitplanung, um die im Konzept genannten Ziele zu erreichen.

Wird die bisherige landwirtschaftliche Nutzung weitergeführt, ändert sich für die Eigentü­merinnen und Eigentümer nichts. 

Nachtrag zur Sitzungsvorlage:
Der Ortschaftsrat Bibersfeld hat in seiner Sitzung am 21.01.2025 mehrheitlich zugestimmt (9 Ja-Stimmen, 1 Enthaltung).

Anlagen:
Anlage 1: Landschaftspflegerisches Entwicklungskonzept für das Vorbehaltsgebiet für Freiflächen-Photovoltaikanlagen Bibersfeld-Sanzenbach, Erläuterungsbericht; roosplan, Stand 25.11.2024
Anlage 2: Landschaftspflegerisches Entwicklungskonzept für das Vorbehaltsgebiet für Freiflächen-Photovoltaikanlagen Bibersfeld-Sanzenbach, Maßnahmenplan; roosplan, Stand 25.11.2024
Anlage 3: Präsentation

Beschlussantrag:

Fassung gemäß Aussprache Bau- und Planungsausschuss 24.02.2025:

1. Dem Landschaftspflegerischen Entwicklungskonzept zum Vorbehaltsgebiet für Freiflächen-Photovoltaikanlagen Bibersfeld-Sanzenbach wird zugestimmt.
      
2. Das Landschaftspflegerische Entwicklungskonzept zum Vorbehaltsgebiet für Freiflächen-Photovoltaikanlagen Bibersfeld-Sanzenbach ist Grundlage für eine Nutzung der Flurstücke durch Solaranlagen auf dem Vorbehaltsgebiet der Regionalplanung.

 

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