TOP 4 - Vorbehaltsgebiet FFPV Bibersfeld-Sanzenbach; hier: Landschaftspflegerisches Entwicklungskonzept (öffentlich)
Sitzungsvorlagen-Nummer: 9/25
Sachvortrag:
Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 26.07.2023 (§177/23) die Verwaltung beauftragt, einen Rahmenplan für die Einbindung des Vorbehaltsgebiets für Freiflächen-Photovoltaikanlagen (VBG) der Regionalplanung in Natur und Landschaft auszuarbeiten.
Auf Grundlage des seinerzeit vorgestellten möglichen Strukturkonzeptes wurde ein Landschaftspflegerisches Entwicklungskonzept erstellt, das die Vorbehaltsfläche mittels Grün- und Wegschneisen strukturiert.
Ziel des Landschaftspflegerischen Entwicklungskonzeptes ist es, dass sich das VBG möglichst harmonisch in Natur und Landschaft unter Berücksichtigung von Wegesystemen, ökologisch bedeutsamen Strukturen und Schutzgebieten, Landschaftsbild, Freizeit- und Erholungsnutzung und anderer Nutzungsansprüche wie der Modellflugverein einfügt. Eine sinnvolle Gliederung entsteht durch die Anlage von Grünkorridoren. Dabei wird das Verhältnis zwischen Grünfläche und Freiflächen-Photovoltaikanlagen anteilsmäßig für jede Eigentumsfläche möglichst gleichmäßig verteilt. Zu Informationszwecken für die Öffentlichkeit sowie Freizeit- und Erholungssuchende wird eine Landmark innerhalb des Gebiets integriert, um verschiedene Perspektiven auf den vorhandenen Naturraum zu eröffnen und über die Anlagen zu informieren.
Die Flächen des VBG werden landwirtschaftlich als Acker und Grünland genutzt. Es befinden sich mehrere geschützte Offenlandbiotope sowie Kernflächen des Biotopverbunds im Gebiet. Als Zielarten für die Planung wurden bodenbrütende Offenlandbrüter wie Feldlerche und Wachtel für die Bereiche der Feldflur sowie für die Gehölz- und Gewässerbereiche Freibrüter wie Goldammer und Teichrohrsänger bestimmt. Für die Grünlandnutzungen im Plangebiet wurde der Dunkle Wiesenknopf-Ameisenbläuling als Zielart definiert. Im Landschaftspflegerischen Entwicklungskonzept wurden darauf aufbauend verschiedene Maßnahmen ausgearbeitet, von denen die Zielarten und somit auch weitere Arten mit ähnlichen Lebensraumansprüchen profitieren können. Hierunter fallen beispielsweise die Anlage von Ackerrandstreifen oder Brachstreifen im Grünland, abhängig von der geplanten Nutzung der Fläche als Agri-PV-Anlage oder mit starren Modulen. Ebenso werden Maßnahmen zur Anlage von Blühflächen und naturnah bewirtschafteten Wassergräben mit begleitenden Hochstaudenfluren beschrieben. Auch die naturnahe Entwicklung der gewässerbegleitenden Auwald- und Gewässerrandstreifen, sowie die Pflege der Feldhecken und mageren Saumstreifen wird berücksichtigt.
Schließlich werden auch Maßnahmen zur naturnahen Pflege von Feld- und Graswegen sowie Wegrändern und zur Anlage von Kleinstrukturen und Rohbodenbiotopen aufgezeigt.
Wichtiges Kriterium bei der Erstellung des Konzeptes war, dass die Grünkorridore gleichmäßig auf jede Eigentümerin bzw. Eigentümer mit 15% der Grundstücksfläche verteilt wurde.
Die Gliederung der unterschiedlichen Maßnahmen und die zur Verfügung stehenden Flächen für Freiflächen-Photovoltaikanlagen sind dem beigefügten Landschaftspflegerischen Entwicklungskonzept zu entnehmen, das die betroffenen Flächen auf den Gemarkungen von Schwäbisch Hall und Rosengarten zeigt.
Am 12.11.2024 fand in Rosengarten eine Informationsveranstaltung statt, zu der sämtliche Eigentümerinnen bzw. Eigentümer der betroffenen Flächen (Rosengarten und Schwäbisch Hall) eingeladen wurden. Hierbei wurden die Inhalte und Ziele des Landschaftspflegerischen Entwicklungskonzepts zum Vorbehaltsgebiet der Regionalplanung vorgestellt und gleichzeitig erläutert, dass dieses bindende Grundlage im Falle einer Nutzung der Flurstücke mit Freiflächen- bzw. Agri-Photovoltaikanlagen ist, bzw. für die erforderliche Bauleitplanung, um die im Konzept genannten Ziele zu erreichen.
Wird die bisherige landwirtschaftliche Nutzung weitergeführt, ändert sich für die Eigentümerinnen und Eigentümer nichts.
Nachtrag zur Sitzungsvorlage:
Der Ortschaftsrat Bibersfeld hat in seiner Sitzung am 21.01.2025 mehrheitlich zugestimmt (9 Ja-Stimmen, 1 Enthaltung).
Anlagen:
Anlage 1.1: Landschaftspflegerisches Entwicklungskonzept für das Vorbehaltsgebiet für Freiflächen-Photovoltaikanlagen Bibersfeld-Sanzenbach, Erläuterungsbericht; roosplan, Stand 25.11.2024 (ursprüngliche Fassung)
neue Anlage 1.2: Landschaftspflegerisches Entwicklungskonzept für das Vorbehaltsgebiet für Freiflächen-Photovoltaikanlagen Bibersfeld-Sanzenbach, Erläuterungsbericht; roosplan, Stand 10.03.2025 (überarbeitete Fassung)
Anlage 2: Landschaftspflegerisches Entwicklungskonzept für das Vorbehaltsgebiet für Freiflächen-Photovoltaikanlagen Bibersfeld-Sanzenbach, Maßnahmenplan; roosplan, Stand 25.11.2024
Anlage 3: Präsentation
Beschlussfassung:
Fassung gemäß Aussprache Bau- und Planungsausschuss 24.02.2025; Ergänzung gemäß Aussprache (unter Anwendung der im Nachgang zur Beschlussfassung eingestellten neuen Anlage 1.2):
1. Dem Landschaftspflegerischen Entwicklungskonzept zum Vorbehaltsgebiet für Freiflächen-Photovoltaikanlagen Bibersfeld-Sanzenbach wird zugestimmt.
2. Das Landschaftspflegerische Entwicklungskonzept zum Vorbehaltsgebiet für Freiflächen-Photovoltaikanlagen Bibersfeld-Sanzenbach ist Grundlage für eine Nutzung der Flurstücke durch Solaranlagen auf dem Vorbehaltsgebiet der Regionalplanung.
(26 Ja-Stimmen, 1 Enthaltung)