136287475/meetingannouncement/162870533/agendaitem

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Die Satzung &uuml;ber die Entsch&auml;digung f&uuml;r ehrenamtliche T&auml;tigkeit wurde im November 2023 &uuml;berarbeitet. &sect; 2 betrifft die ehrenamtliche Entsch&auml;digung der Wahlhelferinnen und Wahlhelfer. In Abs. 1 ist eine pauschale Entsch&auml;digung in H&ouml;he von 100 &euro; (Wahlhelfer) bzw. 120&nbsp;&euro; (Wahlvorstand und Stellvertreter*in) f&uuml;r den Wahlsonntag vorgesehen. Abs. 2 sieht f&uuml;r weitere Tage, an denen die Wahlhelferinnen und Wahlhelfer ihr Amt aus&uuml;ben, eine individuelle Abrechnung je Wahlhelfer nach geleisteter Stundenzahl (12 &euro; pro Stunde) vor. Da ca. 350 Wahlhelferinnen und Wahlhelfer bei der Kommunalwahl am 09./10.06.2024 im Einsatz sind, soll auch der Montag pauschal mit 100 &euro;/120 &euro; abgegolten werden. Eine Erh&ouml;hung des Gesamtbetrags der Wahlhelferentsch&auml;digung ist nicht zu erwarten, da die Ausz&auml;hlung am Montag auf jeden Fall mindestens acht Stunden dauert.</p>
 
Die Satzung &uuml;ber die Entsch&auml;digung f&uuml;r ehrenamtliche T&auml;tigkeit wurde im November 2023 &uuml;berarbeitet. &sect; 2 betrifft die ehrenamtliche Entsch&auml;digung der Wahlhelferinnen und Wahlhelfer. In Abs. 1 ist eine pauschale Entsch&auml;digung in H&ouml;he von 100 &euro; (Wahlhelfer) bzw. 120&nbsp;&euro; (Wahlvorstand und Stellvertreter*in) f&uuml;r den Wahlsonntag vorgesehen. Abs. 2 sieht f&uuml;r weitere Tage, an denen die Wahlhelferinnen und Wahlhelfer ihr Amt aus&uuml;ben, eine individuelle Abrechnung je Wahlhelfer nach geleisteter Stundenzahl (12 &euro; pro Stunde) vor. Da ca. 350 Wahlhelferinnen und Wahlhelfer bei der Kommunalwahl am 09./10.06.2024 im Einsatz sind, soll auch der Montag pauschal mit 100 &euro;/120 &euro; abgegolten werden. Eine Erh&ouml;hung des Gesamtbetrags der Wahlhelferentsch&auml;digung ist nicht zu erwarten, da die Ausz&auml;hlung am Montag auf jeden Fall mindestens acht Stunden dauert.</p>
 
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<u>Anlage:</u> Satzung</p>
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<u>Anlage:</u> [[Media:92-24_A1_Satzung-zur-Aenderung-der-Satzung-ueber-die-Entschaedigung-fuer-ehrenamtliche-Taetigkeit.pdf{{!}}Satzung]]</p>
 
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Der Gemeinderat stimmt der 1. Satzung zur &Auml;nderung der Satzung &uuml;ber die Entsch&auml;digung f&uuml;r ehrenamtliche T&auml;tigkeit zu.</p>
 
Der Gemeinderat stimmt der 1. Satzung zur &Auml;nderung der Satzung &uuml;ber die Entsch&auml;digung f&uuml;r ehrenamtliche T&auml;tigkeit zu.</p>
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Aktuelle Version vom 30. April 2024, 16:25 Uhr

Sitzungsvorlagen-Nummer: 92/24

Sachvortrag:

Die Satzung über die Entschädigung für ehrenamtliche Tätigkeit wurde im November 2023 überarbeitet. § 2 betrifft die ehrenamtliche Entschädigung der Wahlhelferinnen und Wahlhelfer. In Abs. 1 ist eine pauschale Entschädigung in Höhe von 100 € (Wahlhelfer) bzw. 120 € (Wahlvorstand und Stellvertreter*in) für den Wahlsonntag vorgesehen. Abs. 2 sieht für weitere Tage, an denen die Wahlhelferinnen und Wahlhelfer ihr Amt ausüben, eine individuelle Abrechnung je Wahlhelfer nach geleisteter Stundenzahl (12 € pro Stunde) vor. Da ca. 350 Wahlhelferinnen und Wahlhelfer bei der Kommunalwahl am 09./10.06.2024 im Einsatz sind, soll auch der Montag pauschal mit 100 €/120 € abgegolten werden. Eine Erhöhung des Gesamtbetrags der Wahlhelferentschädigung ist nicht zu erwarten, da die Auszählung am Montag auf jeden Fall mindestens acht Stunden dauert.

Anlage: Satzung

Beschlussfassung:

Der Gemeinderat stimmt der 1. Satzung zur Änderung der Satzung über die Entschädigung für ehrenamtliche Tätigkeit zu.

(einstimmig - 33)

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