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Die Satzung über die Entschädigung für ehrenamtliche Tätigkeit wurde im November 2023 überarbeitet. § 2 betrifft die ehrenamtliche Entschädigung der Wahlhelferinnen und Wahlhelfer. In Abs. 1 ist eine pauschale Entschädigung in Höhe von 100 € (Wahlhelfer) bzw. 120 € (Wahlvorstand und Stellvertreter*in) für den Wahlsonntag vorgesehen. Abs. 2 sieht für weitere Tage, an denen die Wahlhelferinnen und Wahlhelfer ihr Amt ausüben, eine individuelle Abrechnung je Wahlhelfer nach geleisteter Stundenzahl (12 € pro Stunde) vor. Da ca. 350 Wahlhelferinnen und Wahlhelfer bei der Kommunalwahl am 09./10.06.2024 im Einsatz sind, soll auch der Montag pauschal mit 100 €/120 € abgegolten werden. Eine Erhöhung des Gesamtbetrags der Wahlhelferentschädigung ist nicht zu erwarten, da die Auszählung am Montag auf jeden Fall mindestens acht Stunden dauert.</p> | Die Satzung über die Entschädigung für ehrenamtliche Tätigkeit wurde im November 2023 überarbeitet. § 2 betrifft die ehrenamtliche Entschädigung der Wahlhelferinnen und Wahlhelfer. In Abs. 1 ist eine pauschale Entschädigung in Höhe von 100 € (Wahlhelfer) bzw. 120 € (Wahlvorstand und Stellvertreter*in) für den Wahlsonntag vorgesehen. Abs. 2 sieht für weitere Tage, an denen die Wahlhelferinnen und Wahlhelfer ihr Amt ausüben, eine individuelle Abrechnung je Wahlhelfer nach geleisteter Stundenzahl (12 € pro Stunde) vor. Da ca. 350 Wahlhelferinnen und Wahlhelfer bei der Kommunalwahl am 09./10.06.2024 im Einsatz sind, soll auch der Montag pauschal mit 100 €/120 € abgegolten werden. Eine Erhöhung des Gesamtbetrags der Wahlhelferentschädigung ist nicht zu erwarten, da die Auszählung am Montag auf jeden Fall mindestens acht Stunden dauert.</p> | ||
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− | <u>Anlage:</u> Satzung</p> | + | <u>Anlage:</u> [[Media:92-24_A1_Satzung-zur-Aenderung-der-Satzung-ueber-die-Entschaedigung-fuer-ehrenamtliche-Taetigkeit.pdf{{!}}Satzung]]</p> |
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Der Gemeinderat stimmt der 1. Satzung zur Änderung der Satzung über die Entschädigung für ehrenamtliche Tätigkeit zu.</p> | Der Gemeinderat stimmt der 1. Satzung zur Änderung der Satzung über die Entschädigung für ehrenamtliche Tätigkeit zu.</p> |
Version vom 16. April 2024, 09:40 Uhr
Sitzungsvorlagen-Nummer: 92/24
Sachvortrag:
Die Satzung über die Entschädigung für ehrenamtliche Tätigkeit wurde im November 2023 überarbeitet. § 2 betrifft die ehrenamtliche Entschädigung der Wahlhelferinnen und Wahlhelfer. In Abs. 1 ist eine pauschale Entschädigung in Höhe von 100 € (Wahlhelfer) bzw. 120 € (Wahlvorstand und Stellvertreter*in) für den Wahlsonntag vorgesehen. Abs. 2 sieht für weitere Tage, an denen die Wahlhelferinnen und Wahlhelfer ihr Amt ausüben, eine individuelle Abrechnung je Wahlhelfer nach geleisteter Stundenzahl (12 € pro Stunde) vor. Da ca. 350 Wahlhelferinnen und Wahlhelfer bei der Kommunalwahl am 09./10.06.2024 im Einsatz sind, soll auch der Montag pauschal mit 100 €/120 € abgegolten werden. Eine Erhöhung des Gesamtbetrags der Wahlhelferentschädigung ist nicht zu erwarten, da die Auszählung am Montag auf jeden Fall mindestens acht Stunden dauert.
Anlage: Satzung
Beschlussantrag:
Der Gemeinderat stimmt der 1. Satzung zur Änderung der Satzung über die Entschädigung für ehrenamtliche Tätigkeit zu.