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Nachdem die Gemeinde Michelbach an der Bilz weitere Grundst&uuml;cke an die Abwasseranlagen der Stadt Schw&auml;bisch Hall anschlie&szlig;en m&ouml;chte bzw. teilweise angeschlossen hat, soll das Einzugsgebiet entsprechend dem Nachtrag 2 zur &ouml;ffentlich-rechtlichen Vereinbarung (Anlage 1 und 2) erweitert werden. Mit dem Nachtrag 2 wird der &sect; 5 neu gefasst und eine Erg&auml;nzung zum Stra&szlig;enentw&auml;sserungsanteil vorgenommen, veraltete Begriffe werden angepasst.<br />
 
Nachdem die Gemeinde Michelbach an der Bilz weitere Grundst&uuml;cke an die Abwasseranlagen der Stadt Schw&auml;bisch Hall anschlie&szlig;en m&ouml;chte bzw. teilweise angeschlossen hat, soll das Einzugsgebiet entsprechend dem Nachtrag 2 zur &ouml;ffentlich-rechtlichen Vereinbarung (Anlage 1 und 2) erweitert werden. Mit dem Nachtrag 2 wird der &sect; 5 neu gefasst und eine Erg&auml;nzung zum Stra&szlig;enentw&auml;sserungsanteil vorgenommen, veraltete Begriffe werden angepasst.<br />
 
Der Gemeinderat von Michelbach an der Bilz hat in seiner Sitzung vom 12.03.2024 dem Nachtrag 2 zugestimmt und beschlossen, soweit Leistungen f&uuml;r einleitende Grundst&uuml;cke noch nicht erbracht wurden, dies nachzuholen.</p>
 
Der Gemeinderat von Michelbach an der Bilz hat in seiner Sitzung vom 12.03.2024 dem Nachtrag 2 zugestimmt und beschlossen, soweit Leistungen f&uuml;r einleitende Grundst&uuml;cke noch nicht erbracht wurden, dies nachzuholen.</p>
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Anlage 1: [[Media:94-24_A1_Nachtrag-2-zur-oeffentlich-rechtlichen-Vereinbarung-mit-Gemeinde-Michelbach-Bilz_Anschluss-Industriegebiet-Taubenhalde_an-Abwasseranlage-der-Stadt-SHA.pdf{{!}}Nachtrag 2 zur &ouml;ffentlich-rechtlichen Vereinbarung]]<br />
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Anlage 2: Anlage 1 (Lageplan) zum Nachtrag 2 zur &ouml;ffentlich-rechtlichen Vereinbarung</p>
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Dem Nachtrag 2 zur &ouml;ffentlich-rechtlichen Vereinbarung vom 04.09./07.09.1962 zwischen der Stadt Schw&auml;bisch Hall und der Gemeinde Michelbach an der Bilz wird zugestimmt.</p>
 
Dem Nachtrag 2 zur &ouml;ffentlich-rechtlichen Vereinbarung vom 04.09./07.09.1962 zwischen der Stadt Schw&auml;bisch Hall und der Gemeinde Michelbach an der Bilz wird zugestimmt.</p>

Version vom 16. April 2024, 09:34 Uhr

Sitzungsvorlagen-Nummer: 94/24

Sachvortrag:

Seit 1962 besteht zwischen der Gemeinde Michelbach an der Bilz und der Stadt Schwäbisch Hall eine öffentlich-rechtliche Vereinbarung über den Anschluss des Industriegebietes Taubenhalde – Stauchwasen in Gschlachtenbretzingen an die Abwasseranlagen der Stadt Schwäbisch Hall im Bereich des städtischen Kanalnetzes von Steinbach.
Gemäß den Regelungen in § 5 der öffentlich-rechtlichen Vereinbarung leistet die Gemeinde Michelbach an der Bilz für die angeschlossenen Grundstücke Abwasserbeiträge und Abwassergebühren an die Stadt Schwäbisch Hall. 1981 wurde das Einzugsgebiet durch Nachtrag 1 zur öffentlich-rechtlichen Vereinbarung um weitere Grundstücke ergänzt.

Nachdem die Gemeinde Michelbach an der Bilz weitere Grundstücke an die Abwasseranlagen der Stadt Schwäbisch Hall anschließen möchte bzw. teilweise angeschlossen hat, soll das Einzugsgebiet entsprechend dem Nachtrag 2 zur öffentlich-rechtlichen Vereinbarung (Anlage 1 und 2) erweitert werden. Mit dem Nachtrag 2 wird der § 5 neu gefasst und eine Ergänzung zum Straßenentwässerungsanteil vorgenommen, veraltete Begriffe werden angepasst.
Der Gemeinderat von Michelbach an der Bilz hat in seiner Sitzung vom 12.03.2024 dem Nachtrag 2 zugestimmt und beschlossen, soweit Leistungen für einleitende Grundstücke noch nicht erbracht wurden, dies nachzuholen.

Anlagen:
Anlage 1: Nachtrag 2 zur öffentlich-rechtlichen Vereinbarung
Anlage 2: Anlage 1 (Lageplan) zum Nachtrag 2 zur öffentlich-rechtlichen Vereinbarung

 

Beschlussantrag:

Dem Nachtrag 2 zur öffentlich-rechtlichen Vereinbarung vom 04.09./07.09.1962 zwischen der Stadt Schwäbisch Hall und der Gemeinde Michelbach an der Bilz wird zugestimmt.

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