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Vorlage folgt</p>
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Am 10. Juni 2021 wurde der Ortsteil Steinbach in Folge eines Starkregenniederschlagereignisses im Bereich Steinbach und Hessental &uuml;berschwemmt. Auf Grund von Verlegungen im Gew&auml;ssserbett und den Wassermengen hatte der Waschbach sein Bett verlassen und flo&szlig; &uuml;ber die Hessentaler Stra&szlig;e ab und sammelte sich im Ortskern an einem Tiefpunkt bevor er Richtung Kocher weiter abflie&szlig;en konnte.</p>
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In Folge dieses Ereignisses wurde das Ingenieurb&uuml;ro ipe unmittelbar beauftragt, eine Begehung und Begutachtung der Gew&auml;sserl&auml;ufe Waschbach und Grauwiesenbach durchzuf&uuml;hren, um m&ouml;gliche Gefahrenstellen f&uuml;r eine m&ouml;gliche Verlegung der Gew&auml;sserbette insbesondere an Verdolungen festzustellen.</p>
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Im Ergebnis ist ein Handlungskonzept entstanden, auf dessen Grundlage Sofortma&szlig;nahmen umgesetzt wurden, die die Abflusssicherheit kurzfristig gew&auml;hrleisten sollen. Gleichzeitig wurden weiterf&uuml;hrende Ma&szlig;nahmen an potentielen Gefahrenstellen untersucht, die den Hochwasserschutz langfristig gew&auml;hrleisten sollen.</p>
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Folgende Um- und Ausbauma&szlig;nahmen wurden in einem Wasserrechtsverfahren mit dem Landratsamt Schw&auml;bisch Hall hinsichtlich Notwendigkeit und &ouml;kologischen Eingriffen abgestimmt. Die wasserrechtliche Genehmigung wurde in Abstimmung mit dem Regierungspr&auml;sidium erteilt.</p>
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Waschbach ca. St. 0+354, Einbau 3-dimensionaler Rechenanlage vor Verdolung Steinbach</p>
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Waschbach ca. St. 0+568, Fundament/ Widerlager Br&uuml;cke Klosterweg, Sicherung Auslauf Steinbruchb&auml;chle</p>
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Waschbach ca. St. 0+896, Sicherung B&ouml;schungsfuss unter Fahrbahn &Ouml;denb&uuml;hlsteige</p>
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Achse Waschbach ca. St. 0+983, Erstellung Grobrechen als Vorrechen im Bereich Parkplatz Hessentaler Stra&szlig;e</p>
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Achse Waschbach ca. St. 1+027, B&ouml;schungssicherung Blocksatzmauer, Ufersicherung entlang Fahrbahn</p>
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Waschbach ca. St. 1+274, Einbau 3-dimensionaler Rechenanlage vor Verdolung</p>
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Grauwiesenbach ca. St. 0+050, Umbau best. Stauanlage zu Fensterger&ouml;llfang und Grobrechen</p>
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Grauwiesenbach ca. St. 0+125, Sicherung bestehender Ufersicherung, Sichern von B&ouml;schungen</p>
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Die Arbeiten sollen &ouml;ffentlich ausgeschrieben werden. Die Umsetzung ist ab September 2024 geplant.</p>
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<u>Kosten und Finanzierung:</u></p>
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Die ermittelten Gesamtkosten f&uuml;r die Ma&szlig;nahme auf Grundlage einer Kostenberechnung, bestehend aus den Baukosten, Bauplanungskosten und &ouml;kologischen Planungen und Untersuchungen, betragen ca. 1.000.000 &euro;.</p>
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Mit Abschluss der Entwurfs- und Genehmigungsplanung ist festzustellen, dass die im Sachvortrag genannten notwendigen Um- und Ausbauma&szlig;nahmen nicht mehr im Ergebnishaushalt abgebildet werden k&ouml;nnen und eine Investition darstellen und somit im Finanzhaushalt bewirtschaftet werden m&uuml;ssen.</p>
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Auf Grundlage von &sect; 20 Abs. 4 GemHVO werden die notwendigen finanziellen Mittel vom Ergebnishaushalt 2024 der Stadt, aus nachfolgenden Produkten mit den Sachkonten / Budget</p>
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Produkt</p>
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Sachkonto</p>
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Mittel</p>
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55200000 Unterhaltung Gew&auml;sser</p>
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110.000 &euro;</p>
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</td>
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54100100 Unterhaltung Infrastruktur</p>
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</td>
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42120000</p>
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</td>
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<td>
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390.000 &euro;</p>
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</td>
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</tr>
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<td>
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54100100 Unterhaltung Ingenieurbauwerke</p>
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</td>
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42120010</p>
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</td>
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500.000 &euro;</p>
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</td>
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Summe</p>
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<td>
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&nbsp;</p>
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1.000.000 &euro;</p>
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in den Finanzhaushalt 2024 der Stadt auf die vorab gebildete Ma&szlig;nahme &uuml;bertragen.<br />
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Im Ergebnishaushalt 2024 der Stadt stehen diese Mittel zur Verf&uuml;gung.</p>
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<u>Anlagen:</u><br />
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Anlage 1: [[Media:52-24_A1_Gewaesserausbau_Teilbereiche-Waschbach-und-Grauwiesenbach_vorbeugender-Hochwasserschutz_Uebersichtslageplan.pdf{{!}}&Uuml;bersichtslageplan]]<br />
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Anlage 2: [[Media:52-24_A2_Gewaesserausbau_Teilbereiche-Waschbach-und-Grauwiesenbach_vorbeugender-Hochwasserschutz_Kostenberechnung_nichtoeffentlich.pdf{{!}}Kostenberechnung]] (nicht&ouml;ffentlich)<br />
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Anlage 3 (22.02.2024): [[Media:52-24_A3_Gewaesserausbau_Teilbereiche-Waschbach-und-Grauwiesenbach_Praesentation.pdf{{!}}Pr&auml;sentation]]</p>
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1. Das Gremium nimmt den Sachvortrag zur Kenntnis und stimmt dem geplanten Vorgehen der Verwaltung zu.</p>
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2. Die notwendigen finanziellen Mittel werden vom Ergebnishaushalt 2024 der Stadt in den Finanzhaushalt 2024 der Stadt &uuml;bertragen.</p>
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3. Die Verwaltung wird beauftragt das Vergabeverfahren einzuleiten und die Arbeiten &ouml;ffentlich auszuschreiben.</p>
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4. &Uuml;bersteigt das wirtschaftlichste Angebot f&uuml;r die Bauma&szlig;nahmen die Kostenberechnung um nicht mehr als 10%, wird die Verwaltung erm&auml;chtigt die Vergabe durchzuf&uuml;hren.</p>
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(16 Ja-Stimmen, 1 Enthaltung)</p>
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Aktuelle Version vom 26. Februar 2024, 22:10 Uhr

Sitzungsvorlagen-Nummer: 52/24

Sachvortrag:

Am 10. Juni 2021 wurde der Ortsteil Steinbach in Folge eines Starkregenniederschlagereignisses im Bereich Steinbach und Hessental überschwemmt. Auf Grund von Verlegungen im Gewässserbett und den Wassermengen hatte der Waschbach sein Bett verlassen und floß über die Hessentaler Straße ab und sammelte sich im Ortskern an einem Tiefpunkt bevor er Richtung Kocher weiter abfließen konnte.

In Folge dieses Ereignisses wurde das Ingenieurbüro ipe unmittelbar beauftragt, eine Begehung und Begutachtung der Gewässerläufe Waschbach und Grauwiesenbach durchzuführen, um mögliche Gefahrenstellen für eine mögliche Verlegung der Gewässerbette insbesondere an Verdolungen festzustellen.

Im Ergebnis ist ein Handlungskonzept entstanden, auf dessen Grundlage Sofortmaßnahmen umgesetzt wurden, die die Abflusssicherheit kurzfristig gewährleisten sollen. Gleichzeitig wurden weiterführende Maßnahmen an potentielen Gefahrenstellen untersucht, die den Hochwasserschutz langfristig gewährleisten sollen.

Folgende Um- und Ausbaumaßnahmen wurden in einem Wasserrechtsverfahren mit dem Landratsamt Schwäbisch Hall hinsichtlich Notwendigkeit und ökologischen Eingriffen abgestimmt. Die wasserrechtliche Genehmigung wurde in Abstimmung mit dem Regierungspräsidium erteilt.

  1. Waschbach ca. St. 0+354, Einbau 3-dimensionaler Rechenanlage vor Verdolung Steinbach

  2. Waschbach ca. St. 0+568, Fundament/ Widerlager Brücke Klosterweg, Sicherung Auslauf Steinbruchbächle

  3. Waschbach ca. St. 0+896, Sicherung Böschungsfuss unter Fahrbahn Ödenbühlsteige

  4. Achse Waschbach ca. St. 0+983, Erstellung Grobrechen als Vorrechen im Bereich Parkplatz Hessentaler Straße

  5. Achse Waschbach ca. St. 1+027, Böschungssicherung Blocksatzmauer, Ufersicherung entlang Fahrbahn

  6. Waschbach ca. St. 1+274, Einbau 3-dimensionaler Rechenanlage vor Verdolung

  7. Grauwiesenbach ca. St. 0+050, Umbau best. Stauanlage zu Fenstergeröllfang und Grobrechen

  8. Grauwiesenbach ca. St. 0+125, Sicherung bestehender Ufersicherung, Sichern von Böschungen

Die Arbeiten sollen öffentlich ausgeschrieben werden. Die Umsetzung ist ab September 2024 geplant.

Kosten und Finanzierung:

Die ermittelten Gesamtkosten für die Maßnahme auf Grundlage einer Kostenberechnung, bestehend aus den Baukosten, Bauplanungskosten und ökologischen Planungen und Untersuchungen, betragen ca. 1.000.000 €.

Mit Abschluss der Entwurfs- und Genehmigungsplanung ist festzustellen, dass die im Sachvortrag genannten notwendigen Um- und Ausbaumaßnahmen nicht mehr im Ergebnishaushalt abgebildet werden können und eine Investition darstellen und somit im Finanzhaushalt bewirtschaftet werden müssen.

Auf Grundlage von § 20 Abs. 4 GemHVO werden die notwendigen finanziellen Mittel vom Ergebnishaushalt 2024 der Stadt, aus nachfolgenden Produkten mit den Sachkonten / Budget

Produkt

Sachkonto

Mittel

55200000 Unterhaltung Gewässer

42120000

110.000 €

54100100 Unterhaltung Infrastruktur

42120000

390.000 €

54100100 Unterhaltung Ingenieurbauwerke

42120010

500.000 €

Summe

 

1.000.000 €

in den Finanzhaushalt 2024 der Stadt auf die vorab gebildete Maßnahme übertragen.
Im Ergebnishaushalt 2024 der Stadt stehen diese Mittel zur Verfügung.

Anlagen:
Anlage 1: Übersichtslageplan
Anlage 2: Kostenberechnung (nichtöffentlich)
Anlage 3 (22.02.2024): Präsentation

Beschlussfassung:

1. Das Gremium nimmt den Sachvortrag zur Kenntnis und stimmt dem geplanten Vorgehen der Verwaltung zu.

2. Die notwendigen finanziellen Mittel werden vom Ergebnishaushalt 2024 der Stadt in den Finanzhaushalt 2024 der Stadt übertragen.

3. Die Verwaltung wird beauftragt das Vergabeverfahren einzuleiten und die Arbeiten öffentlich auszuschreiben.

4. Übersteigt das wirtschaftlichste Angebot für die Baumaßnahmen die Kostenberechnung um nicht mehr als 10%, wird die Verwaltung ermächtigt die Vergabe durchzuführen.

(16 Ja-Stimmen, 1 Enthaltung)

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