136285608/meetingannouncement/145530106/agendaitem

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Vorlage folgt</p>
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An der Grundschule Gailenkirchen soll aufgrund von festgestellten brandschutztechnischen M&auml;ngeln eine Brandschutzert&uuml;chtigung durchgef&uuml;hrt werden. Die erforderlichen Ma&szlig;nahmen wurden durch einen gepr&uuml;ften Sachverst&auml;ndigen f&uuml;r vorbeugenden Brandschutz in einem Gutachten erl&auml;utert. Die auszuschreibenden Leistungen umfassen den Neubau eines Fluchtwegtreppenhauses im Au&szlig;enbereich, die Herstellung der daf&uuml;r notwendigen Ausg&auml;nge und den Einbau von Fluchtt&uuml;r-/Brandschutzelementen in den Fluren. Die gesch&auml;tzten Kosten belaufen sich auf ca. 185.000,00 &euro; brutto.</p>
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Mit der Planung, Ausschreibungserstellung, Wertung und Bauleitung soll das Architektur- und Planungsb&uuml;ro Steffen Eitz in Schw&auml;bisch Hall beauftragt werden.</p>
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Die Umsetzung der Ma&szlig;nahme soll zeitnah erfolgen.</p>
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Um die vergaberechtlichen Regelungen f&uuml;r die Bindefristen einzuhalten, indem diese von den Sitzungszyklen der Gremien entkoppelt werden, schl&auml;gt die Verwaltung vor, die Arbeitsvergabe bereits im Vorgriff mit zu beschlie&szlig;en. F&uuml;r den Fall, dass die gepr&uuml;fte Angebotssumme die Kostenberechnung um weniger als 10% &uuml;bersteigt, wird die Verwaltung erm&auml;chtigt, die Beauftragung an den wirtschaftlichsten Bieter durchzuf&uuml;hren. Ein solches Vorgehen wurde Anfang 2023 auch zwischen Gemeindepr&uuml;fanstalt und Bauverwaltung besprochen.</p>
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<u>Finanzierung:</u></p>
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Da im Doppelhaushalt 2023/2024 kein Ansatz eingestellt ist, m&uuml;ssen 185.000 &euro; au&szlig;erplanm&auml;&szlig;ig bereitgestellt werden.</p>
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Eine au&szlig;erplanm&auml;&szlig;ige Mittelbereitstellung ist gem&auml;&szlig; &sect; 84 Abs. 1 S. 2 GemO nur zul&auml;ssig, &nbsp;wenn ein dringendes Bed&uuml;rfnis besteht und die Finanzierung gew&auml;hrleistet ist oder wenn sie unabweisbar ist. Ein dringendes Bed&uuml;rfnis besteht auf Grund der M&auml;ngel im Brandschutz des Schulgeb&auml;udes.</p>
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Als Gegenfinanzierung sollen 185.000 &euro; von der Ma&szlig;nahme 14003 Produkt-Sachkonto 21100120-78710000 (Schulerweiterung Hessental) auf die zu generierende Ma&szlig;nahme &uuml;bertragen werden.</p>
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1. Der au&szlig;erplanm&auml;&szlig;igen Mittelbereitstellung wird zugestimmt.</p>
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2. Die Verwaltung wird erm&auml;chtigt, die Beauftragung an den wirtschaftlichsten Bieter durchzuf&uuml;hren, sofern die gepr&uuml;fte Angebotssumme die Kostenberechnung um weniger als 10 % &uuml;bersteigt.</p>
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Version vom 18. Januar 2024, 18:03 Uhr

Sitzungsvorlagen-Nummer: 24/24

Sachvortrag:

An der Grundschule Gailenkirchen soll aufgrund von festgestellten brandschutztechnischen Mängeln eine Brandschutzertüchtigung durchgeführt werden. Die erforderlichen Maßnahmen wurden durch einen geprüften Sachverständigen für vorbeugenden Brandschutz in einem Gutachten erläutert. Die auszuschreibenden Leistungen umfassen den Neubau eines Fluchtwegtreppenhauses im Außenbereich, die Herstellung der dafür notwendigen Ausgänge und den Einbau von Fluchttür-/Brandschutzelementen in den Fluren. Die geschätzten Kosten belaufen sich auf ca. 185.000,00 € brutto.

Mit der Planung, Ausschreibungserstellung, Wertung und Bauleitung soll das Architektur- und Planungsbüro Steffen Eitz in Schwäbisch Hall beauftragt werden.

Die Umsetzung der Maßnahme soll zeitnah erfolgen.

Um die vergaberechtlichen Regelungen für die Bindefristen einzuhalten, indem diese von den Sitzungszyklen der Gremien entkoppelt werden, schlägt die Verwaltung vor, die Arbeitsvergabe bereits im Vorgriff mit zu beschließen. Für den Fall, dass die geprüfte Angebotssumme die Kostenberechnung um weniger als 10% übersteigt, wird die Verwaltung ermächtigt, die Beauftragung an den wirtschaftlichsten Bieter durchzuführen. Ein solches Vorgehen wurde Anfang 2023 auch zwischen Gemeindeprüfanstalt und Bauverwaltung besprochen.

Finanzierung:

Da im Doppelhaushalt 2023/2024 kein Ansatz eingestellt ist, müssen 185.000 € außerplanmäßig bereitgestellt werden.

Eine außerplanmäßige Mittelbereitstellung ist gemäß § 84 Abs. 1 S. 2 GemO nur zulässig,  wenn ein dringendes Bedürfnis besteht und die Finanzierung gewährleistet ist oder wenn sie unabweisbar ist. Ein dringendes Bedürfnis besteht auf Grund der Mängel im Brandschutz des Schulgebäudes.

Als Gegenfinanzierung sollen 185.000 € von der Maßnahme 14003 Produkt-Sachkonto 21100120-78710000 (Schulerweiterung Hessental) auf die zu generierende Maßnahme übertragen werden.

Beschlussantrag:

1. Der außerplanmäßigen Mittelbereitstellung wird zugestimmt.

2. Die Verwaltung wird ermächtigt, die Beauftragung an den wirtschaftlichsten Bieter durchzuführen, sofern die geprüfte Angebotssumme die Kostenberechnung um weniger als 10 % übersteigt.

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