TOP 4 - Brandschutzertüchtigung Grundschule Gailenkirchen; hier: Mittelbereitstellung und Bewirtschaftungsbeschluss (öffentlich)

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Sitzungsvorlagen-Nummer: 24/24

Sachvortrag:

An der Grundschule Gailenkirchen soll aufgrund von festgestellten brandschutztechnischen Mängeln eine Brandschutzertüchtigung durchgeführt werden. Die erforderlichen Maßnahmen wurden durch einen geprüften Sachverständigen für vorbeugenden Brandschutz in einem Gutachten erläutert. Die auszuschreibenden Leistungen umfassen den Neubau eines Fluchtwegtreppenhauses im Außenbereich, die Herstellung der dafür notwendigen Ausgänge und den Einbau von Fluchttür-/Brandschutzelementen in den Fluren. Die geschätzten Kosten belaufen sich auf ca. 185.000,00 € brutto.

Mit der Planung, Ausschreibungserstellung, Wertung und Bauleitung soll das Architektur- und Planungsbüro Steffen Eitz in Schwäbisch Hall beauftragt werden.

Die Umsetzung der Maßnahme soll zeitnah erfolgen.

Um die vergaberechtlichen Regelungen für die Bindefristen einzuhalten, indem diese von den Sitzungszyklen der Gremien entkoppelt werden, schlägt die Verwaltung vor, die Arbeitsvergabe bereits im Vorgriff mit zu beschließen. Für den Fall, dass die geprüfte Angebotssumme die Kostenberechnung um weniger als 10% übersteigt, wird die Verwaltung ermächtigt, die Beauftragung an den wirtschaftlichsten Bieter durchzuführen. Ein solches Vorgehen wurde Anfang 2023 auch zwischen Gemeindeprüfanstalt und Bauverwaltung besprochen.

Finanzierung:

Da im Doppelhaushalt 2023/2024 kein Ansatz eingestellt ist, müssen 185.000 € außerplanmäßig bereitgestellt werden.

Eine außerplanmäßige Mittelbereitstellung ist gemäß § 84 Abs. 1 S. 2 GemO nur zulässig,  wenn ein dringendes Bedürfnis besteht und die Finanzierung gewährleistet ist oder wenn sie unabweisbar ist. Ein dringendes Bedürfnis besteht auf Grund der Mängel im Brandschutz des Schulgebäudes.

Als Gegenfinanzierung sollen 185.000 € von der Maßnahme 14003 Produkt-Sachkonto 21100120-78710000 (Schulerweiterung Hessental) auf die zu generierende Maßnahme übertragen werden.

Beschlussfassung:

1. Der außerplanmäßigen Mittelbereitstellung wird zugestimmt.

2. Die Verwaltung wird ermächtigt, die Beauftragung an den wirtschaftlichsten Bieter durchzuführen, sofern die geprüfte Angebotssumme die Kostenberechnung um weniger als 10 % übersteigt.

(einstimmig - 15)

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