136285449/meetingannouncement/144126390/agendaitem
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Version vom 12. Januar 2024, 12:58 Uhr
Sitzungsvorlagen-Nummer: 10/24
Sachvortrag:
Der Gemeinderat hat am 13.10.2014 folgenden Grundsatzbeschluss gefasst:
„Der Gemeinderat ermächtigt die Verwaltung, geplante investive Haushaltsmittel verwaltungsintern in den Ergebnishaushalt umzuschichten, wenn folgende Voraussetzungen gegeben sind:
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Die Mittel stehen im Finanz- bzw. Investitionshaushalt für einen bestimmten Zweck zur Verfügung.
-
Im Haushaltsvollzug wird festgestellt, dass die Maßnahme nicht investiv sondern als Aufwand abzuwickeln ist.
-
Der Verbrauch der Mittel erfolgt für denselben Zweck/für dieselbe Maßnahme wie ursprünglich investiv geplant.
-
Die Maßnahme darf nicht kreditfinanziert sein.
Auf Wunsch des Gemeinderates wurde folgender Zusatz aufgenommen:
Für alle Maßnahmen über 10.000 €, die als aktivierungspflichtige Investitionen in Unterhaltungsaufwand umgewandelt werden, erfolgt ein Bericht im Verwaltungs- und Finanzausschuss. Dies gilt für die nächsten zwei Jahre.“
Die Verwaltung wird den Verwaltungs- und Finanzausschuss weiterhin über die einzelnen Maßnahmen in Kenntnis setzen.
Im Zuge der Aufstellung des Haushaltsplanes 2023/2024 wurden vom Fachbereich Organisation und IT Auszahlungen für die Beschaffung verschiedenen EDV-Komponenten investive Mittel angemeldet. Bei der Beschaffung von 120 Laptops, die für die Kommunalwahlen 2024 benötigt werden, hat sich herausgestellt, dass der Einzelpreis der Laptops jeweils unter 1.000 € netto liegt. Die Laptops müssen deshalb aufwandswirksam im Ergebnishaushalt abgebildet werden.
Aus diesem Grund wurden am 28.11.2023 Mittel in Höhe von 100.524,06 € von der investiven Maßnahme 12130 „EDV-Anlage: Anschaffung von beweglichen Vermögensgegenständen“ auf das konsumtive Produktsachkonto 11200000-42710010 „Aufwendungen für EDV“ umgebucht.
Beschlussantrag:
Der Gemeinderat nimmt von den Ausführungen zu der aufgeführten Mittelumbuchung Kenntnis.