136285449/meetingannouncement/144126390/agendaitem

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&bdquo;Der Gemeinderat erm&auml;chtigt die Verwaltung, geplante investive Haushaltsmittel verwaltungsintern in den Ergebnishaushalt umzuschichten, wenn folgende Voraussetzungen gegeben sind:</p>
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Die Mittel stehen im Finanz- bzw. Investitionshaushalt f&uuml;r einen bestimmten Zweck zur Verf&uuml;gung.</p>
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Im Haushaltsvollzug wird festgestellt, dass die Ma&szlig;nahme nicht investiv sondern als Aufwand abzuwickeln ist.</p>
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Die Ma&szlig;nahme darf nicht kreditfinanziert sein.</p>
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Auf Wunsch des Gemeinderates wurde folgender Zusatz aufgenommen:</p>
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F&uuml;r alle Ma&szlig;nahmen &uuml;ber 10.000 &euro;, die als aktivierungspflichtige Investitionen in Unterhaltungsaufwand umgewandelt werden, erfolgt ein Bericht im Verwaltungs- und Finanzausschuss. Dies gilt f&uuml;r die n&auml;chsten zwei Jahre.&ldquo;</p>
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Die Verwaltung wird den Verwaltungs- und Finanzausschuss weiterhin &uuml;ber die einzelnen Ma&szlig;nahmen in Kenntnis setzen.</p>
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Im Zuge der Aufstellung des Haushaltsplanes 2023/2024 wurden vom Fachbereich Organisation und IT Auszahlungen f&uuml;r die Beschaffung verschiedenen EDV-Komponenten investive Mittel angemeldet. Bei der Beschaffung von 120 Laptops, die f&uuml;r die Kommunalwahlen 2024 ben&ouml;tigt werden, hat sich herausgestellt, dass der Einzelpreis der Laptops jeweils unter 1.000 &euro; netto liegt. Die Laptops m&uuml;ssen deshalb aufwandswirksam im Ergebnishaushalt abgebildet werden.</p>
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Aus diesem Grund wurden am 28.11.2023 Mittel in H&ouml;he von 100.524,06 &euro; von der investiven Ma&szlig;nahme 12130 &bdquo;EDV-Anlage: Anschaffung von beweglichen Verm&ouml;gensgegenst&auml;nden&ldquo; auf das konsumtive Produktsachkonto 11200000-42710010 &bdquo;Aufwendungen f&uuml;r EDV&ldquo; umgebucht.</p>
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Der Gemeinderat nimmt von den Ausf&uuml;hrungen zu der aufgef&uuml;hrten Mittelumbuchung Kenntnis.</p>
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Version vom 12. Januar 2024, 12:58 Uhr

Sitzungsvorlagen-Nummer: 10/24

Sachvortrag:

Der Gemeinderat hat am 13.10.2014 folgenden Grundsatzbeschluss gefasst:

„Der Gemeinderat ermächtigt die Verwaltung, geplante investive Haushaltsmittel verwaltungsintern in den Ergebnishaushalt umzuschichten, wenn folgende Voraussetzungen gegeben sind:

  1. Die Mittel stehen im Finanz- bzw. Investitionshaushalt für einen bestimmten Zweck zur Verfügung.

  2. Im Haushaltsvollzug wird festgestellt, dass die Maßnahme nicht investiv sondern als Aufwand abzuwickeln ist.

  3. Der Verbrauch der Mittel erfolgt für denselben Zweck/für dieselbe Maßnahme wie ursprünglich investiv geplant.

  4. Die Maßnahme darf nicht kreditfinanziert sein.

Auf Wunsch des Gemeinderates wurde folgender Zusatz aufgenommen:

Für alle Maßnahmen über 10.000 €, die als aktivierungspflichtige Investitionen in Unterhaltungsaufwand umgewandelt werden, erfolgt ein Bericht im Verwaltungs- und Finanzausschuss. Dies gilt für die nächsten zwei Jahre.“

Die Verwaltung wird den Verwaltungs- und Finanzausschuss weiterhin über die einzelnen Maßnahmen in Kenntnis setzen.

Im Zuge der Aufstellung des Haushaltsplanes 2023/2024 wurden vom Fachbereich Organisation und IT Auszahlungen für die Beschaffung verschiedenen EDV-Komponenten investive Mittel angemeldet. Bei der Beschaffung von 120 Laptops, die für die Kommunalwahlen 2024 benötigt werden, hat sich herausgestellt, dass der Einzelpreis der Laptops jeweils unter 1.000 € netto liegt. Die Laptops müssen deshalb aufwandswirksam im Ergebnishaushalt abgebildet werden.

Aus diesem Grund wurden am 28.11.2023 Mittel in Höhe von 100.524,06 € von der investiven Maßnahme 12130 „EDV-Anlage: Anschaffung von beweglichen Vermögensgegenständen“ auf das konsumtive Produktsachkonto 11200000-42710010 „Aufwendungen für EDV“ umgebucht.

Beschlussantrag:

Der Gemeinderat nimmt von den Ausführungen zu der aufgeführten Mittelumbuchung Kenntnis.