TOP 2 - Ermächtigung für eine überplanmäßige Mittelumbuchung vom Finanz- in den Ergebnishaushalt; hier: Bericht über Maßnahme im Jahr 2023 (öffentlich)

Aus Ratsinformationssytem Schwäbisch Hall
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Sitzungsvorlagen-Nummer: 10/24

Sachvortrag:

Der Gemeinderat hat am 13.10.2014 folgenden Grundsatzbeschluss gefasst:

„Der Gemeinderat ermächtigt die Verwaltung, geplante investive Haushaltsmittel verwaltungsintern in den Ergebnishaushalt umzuschichten, wenn folgende Voraussetzungen gegeben sind:

  1. Die Mittel stehen im Finanz- bzw. Investitionshaushalt für einen bestimmten Zweck zur Verfügung.

  2. Im Haushaltsvollzug wird festgestellt, dass die Maßnahme nicht investiv sondern als Aufwand abzuwickeln ist.

  3. Der Verbrauch der Mittel erfolgt für denselben Zweck/für dieselbe Maßnahme wie ursprünglich investiv geplant.

  4. Die Maßnahme darf nicht kreditfinanziert sein.

Auf Wunsch des Gemeinderates wurde folgender Zusatz aufgenommen:

Für alle Maßnahmen über 10.000 €, die als aktivierungspflichtige Investitionen in Unterhaltungsaufwand umgewandelt werden, erfolgt ein Bericht im Verwaltungs- und Finanzausschuss. Dies gilt für die nächsten zwei Jahre.“

Die Verwaltung wird den Verwaltungs- und Finanzausschuss weiterhin über die einzelnen Maßnahmen in Kenntnis setzen.

Im Zuge der Aufstellung des Haushaltsplanes 2023/2024 wurden vom Fachbereich Organisation und IT Auszahlungen für die Beschaffung verschiedenen EDV-Komponenten investive Mittel angemeldet. Bei der Beschaffung von 120 Laptops, die für die Kommunalwahlen 2024 benötigt werden, hat sich herausgestellt, dass der Einzelpreis der Laptops jeweils unter 1.000 € netto liegt. Die Laptops müssen deshalb aufwandswirksam im Ergebnishaushalt abgebildet werden.

Aus diesem Grund wurden am 28.11.2023 Mittel in Höhe von 100.524,06 € von der investiven Maßnahme 12130 „EDV-Anlage: Anschaffung von beweglichen Vermögensgegenständen“ auf das konsumtive Produktsachkonto 11200000-42710010 „Aufwendungen für EDV“ umgebucht.

Beschlussfassung:

Der Gemeinderat nimmt von den Ausführungen zu der aufgeführten Mittelumbuchung Kenntnis.
(ohne Abstimmung)

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