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Version vom 30. November 2023, 07:07 Uhr
Sitzungsvorlagen-Nummer: 327/23
Sachvortrag:
Die zukünftige Gestaltung des Unterwöhrds wurde 2018 im Rahmen eines freiraumplanerischen Wettbewerbs entschieden. Teil der Planungaufgabe war u. a., einen Standort für einen neuen Ausschankpavillon des Biergartens zu planen, da die Hütten aus der Landesgartenschau von 1984 nicht mehr den Anforderungen an den heutigen Betrieb gerecht werden. Bei der Verortung wurden Blickbeziehung zwischen Theater und Haalplatz sowie der Altstadt beachtet. Das Globe-Theater und der Neubau für den Biergarten-Ausschank sollten gestalterisch miteinander interagieren bzw. in Kontext zueinander gesetzt werden. Um den Ausschank gestalterisch dem Globe-Theater in gewissem Maße "unterzuordnen" wurde ebenfalls geprüft, ob der Bau unter Ausnutzung des Höhenversprungs in der Inselspitze positioniert werden kann. Aufgrund der Hochwassersituation wurde diese Variante jedoch nicht weiterverfolgt, ferner verlaufen im Bereich des Höhenversprungs mehrere Leitungen und ein großer Abwasserkanal.
In einer Studie von 2019 wurde der Standort detailiert betrachtet und eine erste Planung für den Ausschank durchgeführt. (Link Ratsinfo: <a href="https://ratsinfo.schwaebischhall.de/index.php?title=38155750/meetingminutes/53814116/paragraph&oldid=75841">https://ratsinfo.schwaebischhall.de/index.php?title=38155750/meetingminutes/53814116/paragraph&oldid=75841</a>). Im Gemeinderat am 04.12.2019 wurde schließlich der Standort 3 (Anlage 1) beschlossen sowie die Kubatur mit einer Grundfläche von 50 m² für ein unterkellerten Ausschank festgelegt.
Die weitere Planung hat allerdings ergeben, dass eine Variante mit Keller auf dem Unterwöhrd technisch und wirtschaftlich nur schwer umsetzbar wäre. Aufgrund der Lage im Hochwasser- (HQextrem) und Auenbereich des Kochers ist die Umsetzung eines Kellergeschosses überaus aufwendig, da durch stark schwankende Grundwasserstände das Bauwerk vor Auftrieb gesicherten werden müsste. Dies kann nicht wie beim Globe durch eine dicke Bodenplatte und das Eigengewicht erfolgen, sondern müsste über entsprechende Rückverankerungen der Außenwände erfolgen.
Aufgrund der o. g. Hemmnisse wurde zwischenzeitlich eine Alternative entwickelt, die ohne einen Keller den Betrieb des Biergartens sicherstellen kann. Weiterhin ist es das Ziel, einen kompakten Baukörper auf der Inselspitze zu platzieren, der vom öffentlichen Raum umgeben ist. Gemeinsam mit dem Pächter des Biergartens ist ein Modulbau konzipiert worden, der durch eine geschickte Organisation alle nötigen Ausstattungen auf einer Fläche von 6 x 7,5 Meter unterbringt (Anlage 2).
Insgesamt sind drei 20‘ Seecontainer á 6 x 2,5 Meter nötig. Das erste Modul beinhaltet die Kassen mit Ausgaben sowie die Getränketheke. Dieses Modul wird über Durchreichen mit dem nächsten Modul verbunden, welches die Produktion (Braten, Fritieren, etc.), die Essensvorbereitung und den Spülbereich für das Mehrweggeschirr und die Gläser beinhaltet. Das dritte Modul beinhaltet die Kühlzellen sowie einen Technikraum, welcher getrennt von Außen erschlossen werden muss. Für mehr Lagerkapazität in den Sommermonaten ist weiterhin ein 10‘ Container nötig, der jedoch in der übrigen Zeit wieder abgefahren wird. Da sich die Seecontanier an einer prominenten Lage am Kocher befindet, soll eine Sitzgelegenheit entlang der Fassade integriert werden. Dadurch werden die Container auch außerhalb zu der Öffnungszeiten öffentlich nutzbar und bieten einen Mehrwert hinsichtlich der Erlebbarkeit des Blicks auf die Altstadt.
Damit die Möglichkeit besteht, den Biergartenbetrieb in 2024 wieder auf dem Unterwöhrd aufnehmen zu können, muss die Ausschreibung der Gastrocontainer noch in diesem Jahr erfolgen. Ziel ist, dass die Container im Zuge der Neugestaltung Juni/Juli nächsten Jahres aufgestellt werden. Der Vergabebeschluss muss daher im ersten Gemeinderat im neuen Jahr oder über eine Eilentscheidung des Oberbürgermeisters gefasst werden, damit ausreichend Produktionszeit verbleibt.
Finanzierung:
2022 wurde im Haushalt eine Planungsrate angesetzt, diese wurde in das Jahr 2023 übertragen. Für die Jahre 2023 und 2024 gibt es keine weiteren Haushaltsansätze. Deshalb wird für die Ausschreibung der Gastrocontainer eine überplanmäßige Mittelbereitstellung in 2024 notwendig. Die überplanmäßige Mittelbereitstellung ist nach §84 GemO nur möglich, wenn ein dringendes Bedürfnis besteht und die Finanzierung gewährleistet ist. Aufgrund der genannten Gründe im Sachvortrag besteht ein dringender Bedarf. Die Gegenfinanzierung erfolgt über das Produkt-Sachkonto 54100100-78720000 (Sanierung Stützmauer Hofpfad).
Anlagen:
Anlage 1: Position Biergarten-Pavillion, Jan Derveaux, 2019
Anlage 2: Lageplan Gastrocontainer, Stadt Schwäbisch Hall, 09.11.2023
Anlage 3: Grundriss Gastrocontainer, KOMIKO, 09.11.2023
Anlage 4: Visualisierung Gastrocontainer, KOMIKO
Anlage 5: Kostenschätzung, 15.11.2023 (nichtöffentlich)
Beschlussantrag:
1. Der Gemeinderat stimmt der Ausschreibung über die Beschaffung der Gastrocontainer auf Grundlage des Grundrisses (Anlage 3) vom 09.11.2023 und der Visualisierung (Anlage 4) zu.
2. Für die Ausschreibung der Module werden die in der Kostenschätzung aufgeführten Bruttokosten wie oben dargestellt in 2024 auf der Maßnahme 20021, Produkt-Sachkonto 57500000-78710000 überplanmäßig bereitgestellt.
3. Die Vergabe des Auftrages kann per Eilentscheidung vom Oberbürgermeister erfolgen sofern sich der Auftragswert nicht deutlich (>10%) von der Kostenschätzung unterscheidet.