118497139/meetingannouncement/135442088/agendaitem

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Vorlage folgt</p>
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Der bestehende L&ouml;schwasserteich in Ramsbach (T&uuml;ngental) erf&uuml;llt auf Grund der vorhandenen Undichtigkeit und dem niedrigen Wasserstand nicht mehr die Funktion als L&ouml;schwasserspeicher. Die L&ouml;schwasserversorgung ist nicht mehr ausreichend. Auf Grund der derzeitigen Trockenwetterperioden und sinkenden Grundwasser- und Gew&auml;sserst&auml;nden w&auml;re auch bei einem dichten Teich die ausreichende Vorhaltung der vorgeschriebenen L&ouml;schwassermenge fraglich. Eine Abdeckung der L&ouml;schwasserversorgung aus dem Trinkwassernetz der Stadtwerke in Ramsbach ist auf Grund zu geringer Wassermenge nicht m&ouml;glich. Daher soll neben dem bestehenden L&ouml;schwasserbeh&auml;lter ein neuer, geschlossener Beh&auml;lter eingebaut und der Teich mit dem Aushubmaterial verf&uuml;llt werden. Der Ort-schaftsrat hat sich ebenfalls f&uuml;r die Verf&uuml;llung des L&ouml;schwasserteichs ausgesprochen. Der Standort wurde mit der Abteilung Feuerwehr abgestimmt. Der Beh&auml;lter ist mit einem Beh&auml;ltervolumen von 225 m&sup3; geplant.</p>
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Der bestehende L&ouml;schwasserteich ist im Rahmen eines Fischereipachtvertrages derzeit verpachtet. F&uuml;r eine zeitnahe Umsetzung des neuen L&ouml;schwasserbeh&auml;lters ist eine K&uuml;ndigung des bestehenden Vertrages notwendig, da dieser noch bis 2025 l&auml;uft. Da es sich bei dem L&ouml;schwasserteich um eine sicherheitsrelevante Einrichtung handelt, wird der Bau als vorrangig gesehen. Die K&uuml;ndigung mit dem derzeitigen P&auml;chter des Teiches mit Entnahme des Fischbestandes und Ablassen ist hierf&uuml;r notwendig.</p>
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Der Bau des L&ouml;schwasserbeh&auml;lters k&ouml;nnte im April 2024 nach Erhalt der Baugenehmigung und der Ausschreibung der Bauleistungen erfolgen.</p>
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<u>Kosten und Finanzierung:</u></p>
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Die gesch&auml;tzten Gesamtkosten betragen 200.000 &euro;.</p>
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Im Finanzhaushalt 2023 der Stadt stehen unter der Ma&szlig;nahme 23031, Produkt-Sachkonto 12600000-78720000 Mittel in H&ouml;he von 150.000 &euro; sowie eine Verpflichtungserm&auml;chtigung in H&ouml;he von 50.000 &euro; zu Lasten des Haushaltsjahres 2024 zur Verf&uuml;gung.</p>
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Hinweis: Diese Mittel waren urspr&uuml;nglich f&uuml;r den Neubau eines L&ouml;schwasserbeh&auml;lters in Ramsbach und in Sittenhardt vorgesehen. Die jetzt in mehreren Alternativen und Kostenermittlungen durchgef&uuml;hrte Planung f&uuml;r Ramsbach hat ergeben, dass die Mittel auf Grund der gestiegenen Baukosten nur f&uuml;r diese Ma&szlig;nahme ausreichend sind. F&uuml;r die andere Ma&szlig;nahme m&uuml;ssen zu einem sp&auml;teren Zeitpunkt zus&auml;tzliche Mittel bereitgestellt werden.</p>
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<u>Anlagen:</u><br />
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Anlage 1:<br />
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Anlage 2:<br />
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Anlage 3:</p>
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1. Der geplanten Ma&szlig;nahme Neubau eines L&ouml;schwasserbeh&auml;lters in Ramsbach wird&nbsp; zugestimmt.<br />
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&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;<br />
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2. Die Verwaltung wird beauftragt, die notwendigen Vergabeverfahren durchzuf&uuml;hren.<br />
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&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;<br />
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3. Die Verwaltung wird erm&auml;chtigt, die Beauftragung an den wirtschaftlichsten Bieter f&uuml;r die Tiefbauarbeiten durchzuf&uuml;hren, sofern das gepr&uuml;fte Submissionsergebnis die&nbsp;&nbsp;&nbsp; gesch&auml;tzten Baukosten um weniger als 10% &uuml;bersteigt. Die in diesem<br />
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&nbsp; &nbsp; Falle weiter zus&auml;tzlich ben&ouml;tigten finanziellen Mittel werden freigegeben.</p>
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Version vom 17. November 2023, 09:47 Uhr

Sitzungsvorlagen-Nummer: 329/23

Sachvortrag:

Der bestehende Löschwasserteich in Ramsbach (Tüngental) erfüllt auf Grund der vorhandenen Undichtigkeit und dem niedrigen Wasserstand nicht mehr die Funktion als Löschwasserspeicher. Die Löschwasserversorgung ist nicht mehr ausreichend. Auf Grund der derzeitigen Trockenwetterperioden und sinkenden Grundwasser- und Gewässerständen wäre auch bei einem dichten Teich die ausreichende Vorhaltung der vorgeschriebenen Löschwassermenge fraglich. Eine Abdeckung der Löschwasserversorgung aus dem Trinkwassernetz der Stadtwerke in Ramsbach ist auf Grund zu geringer Wassermenge nicht möglich. Daher soll neben dem bestehenden Löschwasserbehälter ein neuer, geschlossener Behälter eingebaut und der Teich mit dem Aushubmaterial verfüllt werden. Der Ort-schaftsrat hat sich ebenfalls für die Verfüllung des Löschwasserteichs ausgesprochen. Der Standort wurde mit der Abteilung Feuerwehr abgestimmt. Der Behälter ist mit einem Behältervolumen von 225 m³ geplant.

Der bestehende Löschwasserteich ist im Rahmen eines Fischereipachtvertrages derzeit verpachtet. Für eine zeitnahe Umsetzung des neuen Löschwasserbehälters ist eine Kündigung des bestehenden Vertrages notwendig, da dieser noch bis 2025 läuft. Da es sich bei dem Löschwasserteich um eine sicherheitsrelevante Einrichtung handelt, wird der Bau als vorrangig gesehen. Die Kündigung mit dem derzeitigen Pächter des Teiches mit Entnahme des Fischbestandes und Ablassen ist hierfür notwendig.

Der Bau des Löschwasserbehälters könnte im April 2024 nach Erhalt der Baugenehmigung und der Ausschreibung der Bauleistungen erfolgen.

Kosten und Finanzierung:

Die geschätzten Gesamtkosten betragen 200.000 €.

Im Finanzhaushalt 2023 der Stadt stehen unter der Maßnahme 23031, Produkt-Sachkonto 12600000-78720000 Mittel in Höhe von 150.000 € sowie eine Verpflichtungsermächtigung in Höhe von 50.000 € zu Lasten des Haushaltsjahres 2024 zur Verfügung.

Hinweis: Diese Mittel waren ursprünglich für den Neubau eines Löschwasserbehälters in Ramsbach und in Sittenhardt vorgesehen. Die jetzt in mehreren Alternativen und Kostenermittlungen durchgeführte Planung für Ramsbach hat ergeben, dass die Mittel auf Grund der gestiegenen Baukosten nur für diese Maßnahme ausreichend sind. Für die andere Maßnahme müssen zu einem späteren Zeitpunkt zusätzliche Mittel bereitgestellt werden.

Anlagen:
Anlage 1:
Anlage 2:
Anlage 3:

Beschlussantrag:

1. Der geplanten Maßnahme Neubau eines Löschwasserbehälters in Ramsbach wird  zugestimmt.
      
2. Die Verwaltung wird beauftragt, die notwendigen Vergabeverfahren durchzuführen.
      
3. Die Verwaltung wird ermächtigt, die Beauftragung an den wirtschaftlichsten Bieter für die Tiefbauarbeiten durchzuführen, sofern das geprüfte Submissionsergebnis die    geschätzten Baukosten um weniger als 10% übersteigt. Die in diesem
    Falle weiter zusätzlich benötigten finanziellen Mittel werden freigegeben.

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