118497079/meetingannouncement/132881854/agendaitem

Aus Ratsinformationssytem Schwäbisch Hall
(Unterschied zwischen Versionen)
Wechseln zu: Navigation, Suche
(Änderung am 26.10.2023 07:50, durch .)
(Änderung am 26.10.2023 07:52, durch .)
Zeile 7: Zeile 7:
 
Die Stromerzeugung durch Photovoltaik ist ein wesentlicher Baustein, um die Energiewende umzusetzen und die im Klimaschutzgesetz Baden-W&uuml;rttemberg, aber auch im Stadtleitbild Schw&auml;bisch Hall, verankerten Ziele zu erreichen.</p>
 
Die Stromerzeugung durch Photovoltaik ist ein wesentlicher Baustein, um die Energiewende umzusetzen und die im Klimaschutzgesetz Baden-W&uuml;rttemberg, aber auch im Stadtleitbild Schw&auml;bisch Hall, verankerten Ziele zu erreichen.</p>
 
<p align="justify">
 
<p align="justify">
Das Vorhaben entspricht den Vorgaben des Kriterienkatalogs, welcher durch den Gemein- derat am 22.06.2022 ([https://ratsinfo.schwaebischhall.de/index.php/98186094/meetingannouncement/108180622/agendaitem Antrag des Vorhabentr&auml;gers Stadtwerke Schw&auml;bischHall GmbH auf Durchf&uuml;hrung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanverfahrens inkl. Abgrenzungsplan vom 09.05.2023]) beschlossen wurde.</p>
+
Das Vorhaben entspricht den Vorgaben des Kriterienkatalogs, welcher durch den Gemeinderat am 22.06.2022 ([https://ratsinfo.schwaebischhall.de/index.php/98186094/meetingannouncement/108180622/agendaitem &sect; 180, &ouml;ffentlich]) beschlossen wurde.</p>
 
<p align="justify">
 
<p align="justify">
 
Um den baurechtlichen Rahmen f&uuml;r das geplante Bauvorhaben zu schaffen, ist die &Auml;nderung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 1211-02 &bdquo;Sondergebiet Biogasanlage Gailenkirchen&ldquo; erforderlich. Dieser soll in Abstimmung mit der Stadt Schw&auml;bisch Hall und dem Vorhabentr&auml;ger Stadtwerke Schw&auml;bisch Hall GmbH als Vorhaben- und Erschlie&szlig;ungsplan durchgef&uuml;hrt werden.</p>
 
Um den baurechtlichen Rahmen f&uuml;r das geplante Bauvorhaben zu schaffen, ist die &Auml;nderung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 1211-02 &bdquo;Sondergebiet Biogasanlage Gailenkirchen&ldquo; erforderlich. Dieser soll in Abstimmung mit der Stadt Schw&auml;bisch Hall und dem Vorhabentr&auml;ger Stadtwerke Schw&auml;bisch Hall GmbH als Vorhaben- und Erschlie&szlig;ungsplan durchgef&uuml;hrt werden.</p>
 
<p align="justify">
 
<p align="justify">
Als Inhalt des Bebauungsplans ist die Ausweisung eines Sondergebietes (SO) Photovoltaik-anlage f&uuml;r die Aufstellung von Solarmodulen, der Bau der f&uuml;r den Betrieb zus&auml;tzlichen Einrichtungen und die Errichtung einer Umz&auml;unung geplant. F&uuml;r die Einbindung in Natur und Landschaft sind entsprechende Ma&szlig;nahmen erforderlich. Die genaue Detaillierung ist Gegenstand des noch zu erarbeitenden Bebauungsplanes.</p>
+
Als Inhalt des Bebauungsplans ist die Ausweisung eines Sondergebietes (SO) Photovoltaikanlage f&uuml;r die Aufstellung von Solarmodulen, der Bau der f&uuml;r den Betrieb zus&auml;tzlichen Einrichtungen und die Errichtung einer Umz&auml;unung geplant. F&uuml;r die Einbindung in Natur und Landschaft sind entsprechende Ma&szlig;nahmen erforderlich. Die genaue Detaillierung ist Gegenstand des noch zu erarbeitenden Bebauungsplanes.</p>
 
<p align="justify">
 
<p align="justify">
 
Die rechtsverbindliche 7D Fortschreibung des Fl&auml;chennutzungsplanes zeigt die Fl&auml;che noch als Au&szlig;enbereich (Anlage 4). In der sich im Verfahren befindlichen 9.&nbsp;Fortschreibung des Fl&auml;chennutzungsplans ist eine Teilfl&auml;che als Sondergebiet Biogasanlage ausgewiesen (Anlage 5). Im Zuge des Bebauungsplanverfahrens soll die Plangebietsfl&auml;che als Sondergebiet Freifl&auml;chenphotovoltaikanlage ausgewiesen werden. Der Fl&auml;chennutzungsplan ist im Parallelverfahren anzupassen.</p>
 
Die rechtsverbindliche 7D Fortschreibung des Fl&auml;chennutzungsplanes zeigt die Fl&auml;che noch als Au&szlig;enbereich (Anlage 4). In der sich im Verfahren befindlichen 9.&nbsp;Fortschreibung des Fl&auml;chennutzungsplans ist eine Teilfl&auml;che als Sondergebiet Biogasanlage ausgewiesen (Anlage 5). Im Zuge des Bebauungsplanverfahrens soll die Plangebietsfl&auml;che als Sondergebiet Freifl&auml;chenphotovoltaikanlage ausgewiesen werden. Der Fl&auml;chennutzungsplan ist im Parallelverfahren anzupassen.</p>

Version vom 26. Oktober 2023, 07:52 Uhr

Sitzungsvorlagen-Nummer: 279/23

Sachvortrag:

Auf dem privaten Flurstück 2117 auf der Gemarkung Gailenkirchen planen die Stadtwerke Schwäbisch Hall mit dem Einvernehmen des Eigentümers auf einer Fläche von ca. 1,0 ha eine Freiflächenphotovoltaikanlage (Anlage 1).

Die Fläche befindet sich auf dem Gelände der bestehenden Biogasanlage, grenzt im Osten an die Wittighäuser Straße und im Norden an die Bahnlinie Schwäbisch Hall – Heilbronn (Anlage 2). Für das Gebiet besteht der rechtsgültige vorhabenbezogene Bebauungsplan Nr. 1211-02 „Sondergebiet Biogasanlage Gailenkirchen“ (Anlage 3).

Die Stromerzeugung durch Photovoltaik ist ein wesentlicher Baustein, um die Energiewende umzusetzen und die im Klimaschutzgesetz Baden-Württemberg, aber auch im Stadtleitbild Schwäbisch Hall, verankerten Ziele zu erreichen.

Das Vorhaben entspricht den Vorgaben des Kriterienkatalogs, welcher durch den Gemeinderat am 22.06.2022 (§ 180, öffentlich) beschlossen wurde.

Um den baurechtlichen Rahmen für das geplante Bauvorhaben zu schaffen, ist die Änderung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 1211-02 „Sondergebiet Biogasanlage Gailenkirchen“ erforderlich. Dieser soll in Abstimmung mit der Stadt Schwäbisch Hall und dem Vorhabenträger Stadtwerke Schwäbisch Hall GmbH als Vorhaben- und Erschließungsplan durchgeführt werden.

Als Inhalt des Bebauungsplans ist die Ausweisung eines Sondergebietes (SO) Photovoltaikanlage für die Aufstellung von Solarmodulen, der Bau der für den Betrieb zusätzlichen Einrichtungen und die Errichtung einer Umzäunung geplant. Für die Einbindung in Natur und Landschaft sind entsprechende Maßnahmen erforderlich. Die genaue Detaillierung ist Gegenstand des noch zu erarbeitenden Bebauungsplanes.

Die rechtsverbindliche 7D Fortschreibung des Flächennutzungsplanes zeigt die Fläche noch als Außenbereich (Anlage 4). In der sich im Verfahren befindlichen 9. Fortschreibung des Flächennutzungsplans ist eine Teilfläche als Sondergebiet Biogasanlage ausgewiesen (Anlage 5). Im Zuge des Bebauungsplanverfahrens soll die Plangebietsfläche als Sondergebiet Freiflächenphotovoltaikanlage ausgewiesen werden. Der Flächennutzungsplan ist im Parallelverfahren anzupassen.

Es wird empfohlen, dem als Anlage 1 beigefügten Antrag mit Abgrenzungsplan des Vorhabenträgers Stadtwerke Schwäbisch Hall GmbH auf Durchführung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanverfahrens vom 09.05.2023 stattzugeben.

Der Ortschaftsrat Gailenkirchen tagt am 19.10.2023. Über das Ergebnis wird im Bau- und Planungsausschuss am 06.11.2023 bzw. der Gemeinderatssitzung am 08.11.2023 berichtet.

Anlagen: 
Anlage 1:
Anlage 2:
Anlage 3:
Anlage 4:
Anlage 5:

Beschlussantrag:

Antrag auf Durchführung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes nach § 12 BauGB:

Dem Antrag des Vorhabenträgers Stadtwerke Schwäbisch Hall GmbH auf Durchführung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanverfahren vom 09.05.2023 wird stattgegeben.

Meine Werkzeuge