TOP 9.3 - Bebauungspläne: Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr.1211-02/01 Biogasanlage Gailenkirchen - 1. Änderung Freiflächenphotovoltaikanlage; hier: Planungsermächtigung - Vorberatung - (öffentlich)

Aus Ratsinformationssytem Schwäbisch Hall
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Sitzungsvorlagen-Nummer: 279/23

Sachvortrag:

Auf dem privaten Flurstück 2117 auf der Gemarkung Gailenkirchen planen die Stadtwerke Schwäbisch Hall mit dem Einvernehmen des Eigentümers auf einer Fläche von ca. 1,0 ha eine Freiflächenphotovoltaikanlage (Anlage 1).

Die Fläche befindet sich auf dem Gelände der bestehenden Biogasanlage, grenzt im Osten an die Wittighäuser Straße und im Norden an die Bahnlinie Schwäbisch Hall – Heilbronn (Anlage 2). Für das Gebiet besteht der rechtsgültige vorhabenbezogene Bebauungsplan Nr. 1211-02 „Sondergebiet Biogasanlage Gailenkirchen“ (Anlage 3).

Die Stromerzeugung durch Photovoltaik ist ein wesentlicher Baustein, um die Energiewende umzusetzen und die im Klimaschutzgesetz Baden-Württemberg, aber auch im Stadtleitbild Schwäbisch Hall, verankerten Ziele zu erreichen.

Das Vorhaben entspricht den Vorgaben des Kriterienkatalogs, welcher durch den Gemeinderat am 22.06.2022 (§ 180, öffentlich) beschlossen wurde.

Um den baurechtlichen Rahmen für das geplante Bauvorhaben zu schaffen, ist die Änderung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 1211-02 „Sondergebiet Biogasanlage Gailenkirchen“ erforderlich. Dieser soll in Abstimmung mit der Stadt Schwäbisch Hall und dem Vorhabenträger Stadtwerke Schwäbisch Hall GmbH als Vorhaben- und Erschließungsplan durchgeführt werden.

Als Inhalt des Bebauungsplans ist die Ausweisung eines Sondergebietes (SO) Photovoltaikanlage für die Aufstellung von Solarmodulen, der Bau der für den Betrieb zusätzlichen Einrichtungen und die Errichtung einer Umzäunung geplant. Für die Einbindung in Natur und Landschaft sind entsprechende Maßnahmen erforderlich. Die genaue Detaillierung ist Gegenstand des noch zu erarbeitenden Bebauungsplanes.

Die rechtsverbindliche 7D Fortschreibung des Flächennutzungsplanes zeigt die Fläche noch als Außenbereich (Anlage 4). In der sich im Verfahren befindlichen 9. Fortschreibung des Flächennutzungsplans ist eine Teilfläche als Sondergebiet Biogasanlage ausgewiesen (Anlage 5). Im Zuge des Bebauungsplanverfahrens soll die Plangebietsfläche als Sondergebiet Freiflächenphotovoltaikanlage ausgewiesen werden. Der Flächennutzungsplan ist im Parallelverfahren anzupassen.

Es wird empfohlen, dem als Anlage 1 beigefügten Antrag mit Abgrenzungsplan des Vorhabenträgers Stadtwerke Schwäbisch Hall GmbH auf Durchführung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanverfahrens vom 09.05.2023 stattzugeben.

Der Ortschaftsrat Gailenkirchen tagt am 19.10.2023. Über das Ergebnis wird im Bau- und Planungsausschuss am 06.11.2023 bzw. der Gemeinderatssitzung am 08.11.2023 berichtet.

Nachtrag zur Sitzungsvorlage:
Der Ortschaftsrat Gailenkirchen hat in seiner Sitzung am 19.10.2023 mehrheitlich zugestimmt.

Anlagen: 
Anlage 1: Antrag des Vorhabenträgers Stadtwerke SchwäbischHall GmbH auf Durchführung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanverfahrens inkl. Abgrenzungsplan vom 09.05.2023
Anlage 2: Orientierungsplan, Lage des Plangebietes
Anlage 3: bisher rechtskräftiger Bebauungsplan
Anlage 4: Auszug aus dem Flächennutzungsplan 7D Fortschreibung
Anlage 5: Auszug aus dem Flächennutzungsplan 9. Fortschreibung

Beschlussfassung:

Antrag auf Durchführung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes nach § 12 BauGB:

Dem Antrag des Vorhabenträgers Stadtwerke Schwäbisch Hall GmbH auf Durchführung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanverfahren vom 09.05.2023 wird stattgegeben.

(12 Ja-Stimmen, 2 Enthaltungen)

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