118497025/meetingannouncement/129750636/agendaitem
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Die <strong>Bruttok</strong><strong>osten für </strong><strong>das </strong><strong>Wettbewerbsv</strong><strong>erfahren</strong> belaufen sich auf rund 220.000 €. Davon entfallen rund 80.000 € auf die Vorbereitung und Betreuung des Verfahrens, 40.000 € auf die Preisrichterhonorare und gutachterliche Leistungen sowie rund 100.000 € auf die Preissumme, welche sich wie folgt staffelt:</p> | Die <strong>Bruttok</strong><strong>osten für </strong><strong>das </strong><strong>Wettbewerbsv</strong><strong>erfahren</strong> belaufen sich auf rund 220.000 €. Davon entfallen rund 80.000 € auf die Vorbereitung und Betreuung des Verfahrens, 40.000 € auf die Preisrichterhonorare und gutachterliche Leistungen sowie rund 100.000 € auf die Preissumme, welche sich wie folgt staffelt:</p> | ||
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− | 1. Preis – 40.000 €</ | + | 1. Preis – 40.000 €<br /> |
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Anerkennungen – 20.000 € (Honorar gedeckelt, Anzahl obligt Preisgericht)</p> | Anerkennungen – 20.000 € (Honorar gedeckelt, Anzahl obligt Preisgericht)</p> | ||
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− | Da es sich um einen <strong>Id</strong><strong>een- </strong><strong>und Realisieriungs</strong><strong>wettbewerb </strong>handelt ist ein verbindliches Auftragsversprechen im Verfahren enthalten und umfasst:</ | + | Da es sich um einen <strong>Id</strong><strong>een- </strong><strong>und Realisieriungs</strong><strong>wettbewerb </strong>handelt ist ein verbindliches Auftragsversprechen im Verfahren enthalten und umfasst:<br /> |
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− | 1. Überarbeitung des Wettbewerbsergebnisses zum städtebaulichen Entwurf/Rahmplan sofern erforderlich</ | + | 1. Überarbeitung des Wettbewerbsergebnisses zum städtebaulichen Entwurf/Rahmplan sofern erforderlich<br /> |
− | + | 2. Weitere Bearbeitung mit den Leistungen Teil 3 Objektplanung §34 HOAI (Gebäude), §39 HOAI (Freianlagen) und §47 (Verkehrsanlagen) mindestens bis zur abgeschlossenen Ausführungsplanung.<br /> | |
− | 2. Weitere Bearbeitung mit den Leistungen Teil 3 Objektplanung §34 HOAI (Gebäude), §39 HOAI (Freianlagen) und §47 (Verkehrsanlagen) mindestens bis zur abgeschlossenen Ausführungsplanung.</ | + | |
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3. Weitere Bearbeitung mit den Leistungen nach § 49 HOAI (Tragwerksplanung) mindestens bis zur abgeschlossenen Ausführungsplanung, sofern die fachliche Eignung vorliegt.</p> | 3. Weitere Bearbeitung mit den Leistungen nach § 49 HOAI (Tragwerksplanung) mindestens bis zur abgeschlossenen Ausführungsplanung, sofern die fachliche Eignung vorliegt.</p> | ||
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Zusammen mit der Kostenbeteiligung am BMP II – Modul 1 „Barrierefreie Haltestelle“, welche derzeit von der Deutschen Bahn geplant wird, von rd. 2,55 Mio €, ergeben sich als Eigenanteil zur Umgestaltung des Bahnhofs Hessental hin zu einem zukunftsfähigen, barrierefreien und intermodalen Verkehrsknoten Gesamtkosten in Höhe von rund 4,6 Mio €. Nicht enthalten sind die Kosten für die Schweizer Rampe und den erweiterten Witterungsschutz, sodass derzeit von min. 5 Mio € Gesamteigenanteil auszugehen ist.</p> | Zusammen mit der Kostenbeteiligung am BMP II – Modul 1 „Barrierefreie Haltestelle“, welche derzeit von der Deutschen Bahn geplant wird, von rd. 2,55 Mio €, ergeben sich als Eigenanteil zur Umgestaltung des Bahnhofs Hessental hin zu einem zukunftsfähigen, barrierefreien und intermodalen Verkehrsknoten Gesamtkosten in Höhe von rund 4,6 Mio €. Nicht enthalten sind die Kosten für die Schweizer Rampe und den erweiterten Witterungsschutz, sodass derzeit von min. 5 Mio € Gesamteigenanteil auszugehen ist.</p> | ||
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− | <u>Ausblick</u></ | + | <u>Ausblick</u><br /> |
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In einer der kommenden Bau- und Planungsausschusssitzungen wird die Aufgabenstellung zum Planungswettbewerb im Entwurf zur Beratung vorgelegt sowie der Zeitplan für das Verfahren. Die Fraktionen werden jetzt schon gebeten einen Vertreter bei der Geschäftsstelle des Gemeinderates für das Wettbewerbsverfahren zu benennen, da eine Vorberatung der Aufgabenstellung im Preisgericht bereits vor der nächsten BPA-Sitzung erfolgen könnte.</p> | In einer der kommenden Bau- und Planungsausschusssitzungen wird die Aufgabenstellung zum Planungswettbewerb im Entwurf zur Beratung vorgelegt sowie der Zeitplan für das Verfahren. Die Fraktionen werden jetzt schon gebeten einen Vertreter bei der Geschäftsstelle des Gemeinderates für das Wettbewerbsverfahren zu benennen, da eine Vorberatung der Aufgabenstellung im Preisgericht bereits vor der nächsten BPA-Sitzung erfolgen könnte.</p> | ||
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− | <u> | + | <u>Anlagen:</u><br /> |
+ | Anlage 1: [[Media:221-23-Anlage-Vorentwurf-Abgrenzung-Bahnhofsmodernisierung-Hessental.pdf{{!}}Vorentwurf Abgrenzung Wettbewerbsgebiet, Wick+Partner, 20.07.2023]]<br /> | ||
+ | Anlage 2: [[Media:221-23-Praesentation1-Bahnhofsmodernisierung-Hessental-Entwurf-Vorzugsvariante.pdf{{!}}Präsentation 1]]<br /> | ||
+ | Anlage 3: [[Media:221-23-Praesentation2-Bahnhofsmodernisierung-Hessental-Entwurf-Vorzugsvariante-Wendeschleife.pdf{{!}}Präsentation 2]]</p> | ||
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− | 1. Der | + | 1. Der Gemeinderat stimmt dem Wettbewerbsverfahren zu und beauftragt die Verwaltung den Ideen- und Realisieriungswettbewerb sowie das anschließende VgG-Verfahren durchzuführen.</p> |
+ | <p align="justify"> | ||
+ | 2. Der Gemeinderat nimmt den vorläufigen Eigenanteil in Höhe von 5 Mio € für das Bahnhofsmodernisierungsprogramm zur Kenntnis.</p> | ||
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− | + | (einstimmig - 15)</p> | |
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Aktuelle Version vom 28. September 2023, 14:56 Uhr
Sitzungsvorlagen-Nummer: 221/23
Sachvortrag:
Am 05.07.2021 hat der Gemeinderat (§ 173, öffentlich) beschlossen, dass für die Umgestaltung des Bahnhofs Hessental sowie für das Umfeld ein Planungswettbewerb durchgeführt wird. Am 18.07.2022 (SV-Nr. 188/22, öffentlich) wurden dem Gemeinderat die Ergebnisse der Partizipation mit Bürger:innen sowie den von der Planung betroffenen Verbänden und Unternehmen vorgestellt als Grundlage für die Erarbeitung der Aufgabenstellung für einen Planungswettbewerb. In der Sitzung am 24.05.2023 (SV-Nr. 109/23, öffentlich) wurde darüber hinaus beschlossen, dass die Umfeldgestaltung und die Modernisierung des Bahnhofsgebäudes vor dem barrierefreien Umbau der Bahnanlagen erfolgen soll. Zwischenzeitlich wurde auch eine Machbarkeitsstudie zur zukünftigen Abwicklung des ÖPNVs am Bahnhof fertiggestellt, die im mündlichen Vortrag vorgestellt wird und die Grundlage für die weitere Planung bildet. Insgesamt sind nun alle Grundlagen für das Wettbewerbsverfahren vorhanden.
Der Wettbewerb soll als nichtoffener Ideen- und Realisierungswettbewerb mit einer Bearbeitungsphase nach RPW 2013 ausgelobt werden, d. h. dem Wettbewerb wird ein Bewerbungsverfahren vorgeschaltet und 15 Teilnehmer für das weitere Verfahren ausgewählt. Zugelassen am Wettbewerb sind Arbeitsgemeinschaften aus Landschaftsarchitekt/-innen, Architekt/-innen, Stadtplaner/-innen und gegebenenfalls eines Tragwerkplaners. Abweichend vom ursprünglich geplanten Vorgehen einen reinen Ideenwettbewerb auszuloben, hat sich in der weiteren Bearbeitung gezeigt, dass der Bereich der Verkehrs- und Freianlagen als Realsisierungsteil ausgeschrieben werden kann, da der Auslobung die verkehrsplanerische Studie zum Busbahnhof beigelegt wird und sich damit die Anforderungen an das Umfeld des Bahnhofes genau eingrenzen lassen.
Mit der Aufnahme eines Realisierungsteils in den Planungswettbewerb ist aufgrund der Honorarsumme für die weitere Beauftragung ein VgV-Verfahren anzuschließen.
Das Wettbewerbsgebiet (Anlage 1) umfasst ca. 4,3 ha und gliedert sich in unterschiedliche Planungsaufgaben:
1.) Für die Module 2 und 3 des Bahnhofmodernisierungsprogramms werden innovative gestalterische und umsetzbare Vorschläge für die Neuordnung der Verkehre, ergänzende Nutzungsangebote zur Erhöhung der Attraktivität des SPNV / ÖPNV für die Kunden sowie Ideen für die Umnutzung des historischen Bahnhofsgebäudes gesucht. Es werden Konzeptionen erwartet, die sowohl den besonderen Anforderungen eines attraktiven, intermodalen Verkehrsknotens, als auch der zukunftsorientierten städtebaulichen Entwicklung des Quartiers und der Eingliederung in das städtebauliche Umfeld gerecht werden (Teil A1).
2.) Da durch die Bestellung des Bahnsteiges 4 durch die Nahverkehrsgesellschaft Baden-Württemberg nun auch eine Verlängerung der Unterführung möglich wird, kann der bestehende P+R Parkplatz weiter genutzt und im Rahmen des BMPs weiter ausgebaut und barrierefrei an die Bahnstation angebunden werden (Teil A2).
3.) Auf den brachliegenden oder untergenutzten Flächen in der Umgebung des Bahnhofs soll eine Vision für die städtebauliche Entwicklung des Gesamtquartiers aufgezeigt werden (Teil B).
Das Preisgericht soll sich wie in bereits durchgeführten Verfahren in der Stadt aus 5 Sachpreisrichtern (OB zzgl. 4 Vertreter aus dem Stadtrat) und 6 Fachpreisrichtern sowie 2 nicht-stimmberechtigte Preisrichter als Stellvertretung, zusammensetzen. Darüber hinaus wird das Preisgericht durch mindestens 2 Sachverständige erweitert damit insbesondere die Funktionsfähigkeit des Busbahnhofes und die Straßengestaltung bewertet werden kann.
Die Bruttokosten für das Wettbewerbsverfahren belaufen sich auf rund 220.000 €. Davon entfallen rund 80.000 € auf die Vorbereitung und Betreuung des Verfahrens, 40.000 € auf die Preisrichterhonorare und gutachterliche Leistungen sowie rund 100.000 € auf die Preissumme, welche sich wie folgt staffelt:
1. Preis – 40.000 €
2. Preis – 25.000 €
3. Preis - 15.000 €
Anerkennungen – 20.000 € (Honorar gedeckelt, Anzahl obligt Preisgericht)
Da es sich um einen Ideen- und Realisieriungswettbewerb handelt ist ein verbindliches Auftragsversprechen im Verfahren enthalten und umfasst:
1. Überarbeitung des Wettbewerbsergebnisses zum städtebaulichen Entwurf/Rahmplan sofern erforderlich
2. Weitere Bearbeitung mit den Leistungen Teil 3 Objektplanung §34 HOAI (Gebäude), §39 HOAI (Freianlagen) und §47 (Verkehrsanlagen) mindestens bis zur abgeschlossenen Ausführungsplanung.
3. Weitere Bearbeitung mit den Leistungen nach § 49 HOAI (Tragwerksplanung) mindestens bis zur abgeschlossenen Ausführungsplanung, sofern die fachliche Eignung vorliegt.
Das Preisgeld wird bei der weiteren Beauftragung vom Gesamthonorar abgezogen.
Insgesamt ist im BMP II – Modul 2 mit weiteren Planungshonoraren von insgesamt rd. 600.000 € bis zur Fertigstellung der Bahnhofumfeldes (Teil A) zu rechnen bei Baukosten in Höhe von rund 4,7 Mio €. Mit der Föderung inklusive Planungskostenpauschale in Höhe von 85% der Baukosten ergibt sich ein Eigenanteil in Höhe von rd. 1,45 Mio € für die Stadt Schwäbisch Hall.
Für das BMP II – Modul 3 „Kommunales Stationsgebäude“ werden im Rahmen des Wettbewerbes ebenfalls Ideen entwickelt und ein gesondertes VgV-Verfahren durchgeführt, um die Beauftragung eines geeigneten Architekturbüro durchführen zu können. Zur Modernisierung des Bahnhofgebäudes werden derzeit Baukosten in Höhe von rund 1,5 Mio € angenommen. Zusammen mit Planungskosten und gutachterlichen Leistungen sind mit Gesamtkosten von rund 1,7 Mio € zu rechnen. Mit der vorgenannten Förderquote beläuft sich der Eigenanteil in diesem Modul auf rd. 0,6 Mio €.
Zusammen mit der Kostenbeteiligung am BMP II – Modul 1 „Barrierefreie Haltestelle“, welche derzeit von der Deutschen Bahn geplant wird, von rd. 2,55 Mio €, ergeben sich als Eigenanteil zur Umgestaltung des Bahnhofs Hessental hin zu einem zukunftsfähigen, barrierefreien und intermodalen Verkehrsknoten Gesamtkosten in Höhe von rund 4,6 Mio €. Nicht enthalten sind die Kosten für die Schweizer Rampe und den erweiterten Witterungsschutz, sodass derzeit von min. 5 Mio € Gesamteigenanteil auszugehen ist.
Ausblick
In einer der kommenden Bau- und Planungsausschusssitzungen wird die Aufgabenstellung zum Planungswettbewerb im Entwurf zur Beratung vorgelegt sowie der Zeitplan für das Verfahren. Die Fraktionen werden jetzt schon gebeten einen Vertreter bei der Geschäftsstelle des Gemeinderates für das Wettbewerbsverfahren zu benennen, da eine Vorberatung der Aufgabenstellung im Preisgericht bereits vor der nächsten BPA-Sitzung erfolgen könnte.
Anlagen:
Anlage 1: Vorentwurf Abgrenzung Wettbewerbsgebiet, Wick+Partner, 20.07.2023
Anlage 2: Präsentation 1
Anlage 3: Präsentation 2
Beschlussfassung:
1. Der Gemeinderat stimmt dem Wettbewerbsverfahren zu und beauftragt die Verwaltung den Ideen- und Realisieriungswettbewerb sowie das anschließende VgG-Verfahren durchzuführen.
2. Der Gemeinderat nimmt den vorläufigen Eigenanteil in Höhe von 5 Mio € für das Bahnhofsmodernisierungsprogramm zur Kenntnis.
(einstimmig - 15)