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Der Gemeinderat nimmt den vorl&auml;ufigen Jahresabschluss 2020 des Eigenbetriebs Friedh&ouml;fe zur Kenntnis.<br />
 
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Aktuelle Version vom 28. Juli 2023, 09:42 Uhr

Sachvortrag:

Die Betriebsleitung hat den Jahresabschluss und den Lagebericht für das Wirtschaftsjahr 2020 aufgestellt. Nach der Prüfung durch den Fachbereich Revision kann die Feststellung des Jahresergebnisses und die Beschlussfassung durch den Gemeinderat erfolgen.

Der Eigenbetrieb Friedhöfe hatte in 2020:

betriebliche Erlöse und Erträge in Höhe von         626.213,12 €
und Aufwendungen in Höhe von                        1.126.608,65
Daraus ergibt sich ein Fehlbetrag von                   500.395,53 €

Der Kostendeckungsgrad liegt 2020 bei 55,58 % und ist um 7,31 % niedriger als 2019 (62,89 %).

Begründung:

  1. Im abgelaufenen Geschäftsjahr blieb die Anzahl der Bestattungen weitgehend gleich wie im Vorjahr. Insgesamt wurden 596 Bestattungen (440 Urnenbeisetzungen, 156 Erdbestattungen) durchgeführt.

  2. Die Erlöse/Erträge sind im Vergleich zum Vorjahr um 102.535,20 € niedriger. Dies resultiert weitgehend aus weniger Einnahmen bei der Auflösung der Grabnutzungsgebühren in Höhe von rd. 72 T€, die einmalig in 2019 sehr hoch waren und den geminderten Einnahmen bei der Benutzung der Trauerhallen von rd. 14 T€ aufgrund von Infektionsschutzmaßnahmen.

  3. Bei den Erlösen/Erträgen gegenüber dem Planansatz ergibt sich jedoch eine Steigerung um 36.713,12 €, da eine höhere Auflösung der Grabnutzungsgebühren die fehlenden Einnahmen aus der Benutzung der Trauerhallen kompensiert. Die betrieblichen Aufwendungen übersteigen den Planansatz um 73.308,65 €. Dies resultiert weitgehend aus höheren Verrechnungsleistungen mit dem Werkhof in Höhe von rd. 62 T€.

siehe Grafik

Auf den voraussichtlichen Jahresfehlbetrag 2020 hat die Stadt Schwäbisch Hall dem Eigenbetrieb Friedhöfe im letzten Jahr eine vorläufige Verlustabdeckung von 400.000 € gewährt.

Die Betriebsleitung beantragt auch, den Differenzbetrag von 100.395,53 € an den Eigenbetrieb Friedhöfe zu erstatten.

Nach Vorlage des Prüfergebnisses durch den Fachbereich Revision soll der Gemeinderat über den Ausgleich des Jahresfehlbetrags und die Entlastung der Betriebsleitung beraten und beschließen.

Die Betriebsleitung des Eigenbetriebs Friedhöfe gibt hiermit das vorläufige Jahresergebnis bekannt.

Anlage: Jahresabschluss und Lagebericht 2020

Beschluss:

Der Gemeinderat nimmt den vorläufigen Jahresabschluss 2020 des Eigenbetriebs Friedhöfe zur Kenntnis.
(ohne Abstimmung)

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