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Die Stromerzeugung durch Photovoltaik ist ein wesentlicher Baustein, um die Energiewende umzusetzen und die im Klimaschutzgesetz Baden-W&uuml;rttemberg, aber auch im Stadtleitbild Schw&auml;bisch Hall, verankerten Ziele zu erreichen. Das Vorhaben befindet sich in einem regionalen Gr&uuml;nzug, daher bedarf es bei einer Anlage mit Gr&ouml;&szlig;en zwischen 2 &ndash; 5 ha einer Ausnahmeregelung des Regionalverbandes Heilbronn-Franken. Der Vorhabentr&auml;ger hat diesbez&uuml;glich bereits Kontakt mit dem Regionalverband aufgenommen und die Aussicht auf eine entsprechende Ausnahmeregelung erhalten.</p>
 
Die Stromerzeugung durch Photovoltaik ist ein wesentlicher Baustein, um die Energiewende umzusetzen und die im Klimaschutzgesetz Baden-W&uuml;rttemberg, aber auch im Stadtleitbild Schw&auml;bisch Hall, verankerten Ziele zu erreichen. Das Vorhaben befindet sich in einem regionalen Gr&uuml;nzug, daher bedarf es bei einer Anlage mit Gr&ouml;&szlig;en zwischen 2 &ndash; 5 ha einer Ausnahmeregelung des Regionalverbandes Heilbronn-Franken. Der Vorhabentr&auml;ger hat diesbez&uuml;glich bereits Kontakt mit dem Regionalverband aufgenommen und die Aussicht auf eine entsprechende Ausnahmeregelung erhalten.</p>
 
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Das Vorhaben entspricht den Vorgaben des Kriterienkatalogs, welcher durch den Gemeinderat am 22.06.2022 (&sect; 180, &ouml;ffentlich) beschlossen wurde.</p>
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Das Vorhaben entspricht den Vorgaben des Kriterienkatalogs, welcher durch den Gemeinderat am 22.06.2022 ([https://ratsinfo.schwaebischhall.de/index.php/98186094/meetingannouncement/108180622/agendaitem &sect; 180, &ouml;ffentlich]) beschlossen wurde.</p>
 
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Um den baurechtlichen Rahmen f&uuml;r das geplante Bauvorhaben zu schaffen, ist ein Bebauungsplan erforderlich. Dieser soll in Abstimmung mit der Stadt Schw&auml;bisch Hall und dem Vorhabentr&auml;ger Stadtwerke Schw&auml;bisch Hall GmbH als Vorhaben- und Erschlie&szlig;ungsplan durchgef&uuml;hrt werden.</p>
 
Um den baurechtlichen Rahmen f&uuml;r das geplante Bauvorhaben zu schaffen, ist ein Bebauungsplan erforderlich. Dieser soll in Abstimmung mit der Stadt Schw&auml;bisch Hall und dem Vorhabentr&auml;ger Stadtwerke Schw&auml;bisch Hall GmbH als Vorhaben- und Erschlie&szlig;ungsplan durchgef&uuml;hrt werden.</p>
 
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Als Inhalt des Bebauungsplans ist die Ausweisung eines Sondergebietes (SO) Photovoltaik-anlage f&uuml;r die Aufstellung von Solarmodulen, der Bau der f&uuml;r den Betrieb zus&auml;tzlichen Einrichtungen und die Errichtung einer Umz&auml;unung geplant. F&uuml;r die Einbindung in Natur und Landschaft sind entsprechende Ma&szlig;nahmen erforderlich. Die genaue Detaillierung ist Gegenstand des noch zu erarbeitenden Bebauungsplanes.</p>
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Als Inhalt des Bebauungsplans ist die Ausweisung eines Sondergebietes (SO) Photovoltaikanlage f&uuml;r die Aufstellung von Solarmodulen, der Bau der f&uuml;r den Betrieb zus&auml;tzlichen Einrichtungen und die Errichtung einer Umz&auml;unung geplant. F&uuml;r die Einbindung in Natur und Landschaft sind entsprechende Ma&szlig;nahmen erforderlich. Die genaue Detaillierung ist Gegenstand des noch zu erarbeitenden Bebauungsplanes.</p>
 
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In der rechtsverbindlichen 7D Fortschreibung des Fl&auml;chennutzungsplanes ist die Fl&auml;che als Au&szlig;enbereich dargestellt (s. Anlage 3). Im Zuge des Bebauungsplanverfahrens soll die Plangebietsfl&auml;che als Sondergebiet Photovoltaikanlage ausgewiesen werden. Der Fl&auml;chennutzungsplan ist im Parallelverfahren anzupassen.</p>
 
In der rechtsverbindlichen 7D Fortschreibung des Fl&auml;chennutzungsplanes ist die Fl&auml;che als Au&szlig;enbereich dargestellt (s. Anlage 3). Im Zuge des Bebauungsplanverfahrens soll die Plangebietsfl&auml;che als Sondergebiet Photovoltaikanlage ausgewiesen werden. Der Fl&auml;chennutzungsplan ist im Parallelverfahren anzupassen.</p>
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Es wird empfohlen, dem als Anlage 1 beigef&uuml;gten Antrag mit Abgrenzungsplan des Vorhabentr&auml;gers Stadtwerke Schw&auml;bisch Hall GmbH auf Durchf&uuml;hrung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanverfahrens vom 09.05.2023 stattzugeben.</p>
 
Es wird empfohlen, dem als Anlage 1 beigef&uuml;gten Antrag mit Abgrenzungsplan des Vorhabentr&auml;gers Stadtwerke Schw&auml;bisch Hall GmbH auf Durchf&uuml;hrung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanverfahrens vom 09.05.2023 stattzugeben.</p>
 
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Der Ortschaftsrat T&uuml;ngental tagte am 06.07.2023. &Uuml;ber das Ergebnis wird im Bau- und Planungsausschuss am 17.07.2023 bzw. der Gemeinderatsitzung am 26.07.2023 berichtet.</p>
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Der Ortschaftsrat T&uuml;ngental hat in seiner Sitzung am 06.07.2023 einstimmig mit 4 Ja-Stimmen und 5 Enthaltungen zugestimmt.</p>
 
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<u>Anlagen:</u><br />
 
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<u>Antrag </u><u>auf Durchf&uuml;hrung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes </u><u>nach </u><u>&sect; 12 BauGB:</u></p>
 
<u>Antrag </u><u>auf Durchf&uuml;hrung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes </u><u>nach </u><u>&sect; 12 BauGB:</u></p>
 
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Dem Antrag des Vorhabentr&auml;gers Stadtwerke Schw&auml;bisch Hall GmbH auf Durchf&uuml;hrung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanverfahren vom 09.05.2023 wird stattgegeben.</p>
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Dem Antrag des Vorhabentr&auml;gers Stadtwerke Schw&auml;bisch Hall GmbH auf Durchf&uuml;hrung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanverfahren vom 09.05.2023 wird stattgegeben.<br />
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(16 Ja-Stimmen, 2 Enthaltungen)</p>
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Aktuelle Version vom 18. Juli 2023, 08:32 Uhr

Sitzungsvorlagen-Nummer: 182/23

Sachvortrag:

Auf dem privaten Flurstück 160 auf der Gemarkung Tüngental planen die Stadtwerke Schwäbisch Hall mit dem Einvernehmen des Eigentümers auf einer Fläche von ca. 3,0 ha eine Freiflächenphotovoltaikanlage (Anlage 1).

Die Fläche befindet sich südlich der Ortslage Wolpertsdorf unmittelbar entlang der Kreisstraße K2570 auf der Flur Rotbach (s. Anlage 2). Südlich grenzt in einem Abstand von ca.  5 m der Rotbach an. Die Fläche wird bisher als Ackerfläche landwirtschaftlich genutzt.

Die Stromerzeugung durch Photovoltaik ist ein wesentlicher Baustein, um die Energiewende umzusetzen und die im Klimaschutzgesetz Baden-Württemberg, aber auch im Stadtleitbild Schwäbisch Hall, verankerten Ziele zu erreichen. Das Vorhaben befindet sich in einem regionalen Grünzug, daher bedarf es bei einer Anlage mit Größen zwischen 2 – 5 ha einer Ausnahmeregelung des Regionalverbandes Heilbronn-Franken. Der Vorhabenträger hat diesbezüglich bereits Kontakt mit dem Regionalverband aufgenommen und die Aussicht auf eine entsprechende Ausnahmeregelung erhalten.

Das Vorhaben entspricht den Vorgaben des Kriterienkatalogs, welcher durch den Gemeinderat am 22.06.2022 (§ 180, öffentlich) beschlossen wurde.

Um den baurechtlichen Rahmen für das geplante Bauvorhaben zu schaffen, ist ein Bebauungsplan erforderlich. Dieser soll in Abstimmung mit der Stadt Schwäbisch Hall und dem Vorhabenträger Stadtwerke Schwäbisch Hall GmbH als Vorhaben- und Erschließungsplan durchgeführt werden.

Als Inhalt des Bebauungsplans ist die Ausweisung eines Sondergebietes (SO) Photovoltaikanlage für die Aufstellung von Solarmodulen, der Bau der für den Betrieb zusätzlichen Einrichtungen und die Errichtung einer Umzäunung geplant. Für die Einbindung in Natur und Landschaft sind entsprechende Maßnahmen erforderlich. Die genaue Detaillierung ist Gegenstand des noch zu erarbeitenden Bebauungsplanes.

In der rechtsverbindlichen 7D Fortschreibung des Flächennutzungsplanes ist die Fläche als Außenbereich dargestellt (s. Anlage 3). Im Zuge des Bebauungsplanverfahrens soll die Plangebietsfläche als Sondergebiet Photovoltaikanlage ausgewiesen werden. Der Flächennutzungsplan ist im Parallelverfahren anzupassen.

Es wird empfohlen, dem als Anlage 1 beigefügten Antrag mit Abgrenzungsplan des Vorhabenträgers Stadtwerke Schwäbisch Hall GmbH auf Durchführung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanverfahrens vom 09.05.2023 stattzugeben.

Der Ortschaftsrat Tüngental hat in seiner Sitzung am 06.07.2023 einstimmig mit 4 Ja-Stimmen und 5 Enthaltungen zugestimmt.

Anlagen:
Anlage 1: Antrag des Vorhabenträgers Stadtwerke SchwäbischHall GmbH auf Durchführung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanverfahren inkl. Abgrenzungsplan vom 09.05.2023
Anlage 2: Orientierungsplan, Lage des Plangebietes
Anlage 3: Auszug aus dem Flächennutzungsplan

Beschlussfassung:

Antrag auf Durchführung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes nach § 12 BauGB:

Dem Antrag des Vorhabenträgers Stadtwerke Schwäbisch Hall GmbH auf Durchführung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanverfahren vom 09.05.2023 wird stattgegeben.
(16 Ja-Stimmen, 2 Enthaltungen)