118496957/meetingannouncement/125313895/agendaitem

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Vorlage folgt</p>
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Am 15.03.2023 ([https://ratsinfo.schwaebischhall.de/index.php/118496673/meetingannouncement/121833200/agendaitem SV-Nr. 23/23, &ouml;ffentlich]) hat der Gemeinderat dem Antrag von Herrn Thomas Scheurer, Schw&auml;bisch Hall auf Durchf&uuml;hrung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanverfahrens stattgegeben.</p>
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Anlass f&uuml;r die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 2011-05&bdquo;Freifl&auml;chenphotovoltaikanlage Sandbauernfeld-S&uuml;dost&ldquo;, T&uuml;ngental sowie die Aufstellung der &ouml;rtlichen Bauvorschriften ist ein beabsichtigtes Bauvorhaben zur Errichtung einer Freifl&auml;chenphotovoltaikanlage (FFPV) auf den Flurst&uuml;cken 349, 370 und 371 in T&uuml;ngental. Der Bebauungsplan schafft die notwendige Rechtsgrundlage f&uuml;r die Bebauung.</p>
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Das Plangebiet liegt s&uuml;dwestlich von T&uuml;ngental im Gewann &bdquo;Sandbauernfeld&ldquo;. Es umfasst die Flurst&uuml;cke 349, 370 und 371 mit einer Planfl&auml;che von ca. 6,5 ha. Diese werden intensiv landwirtschaftlich, bzw. als Gr&uuml;nweg genutzt.</p>
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Das Vorhaben befindet sich <u>nicht</u> in einem regionalen Gr&uuml;nzug, daher ist eine Fl&auml;che gr&ouml;&szlig;er als 5 ha m&ouml;glich. Das Plangebiet ist nach Flurbilanz als Vorrangflur I und nach Fl&auml;chenbilanzkartierung als Vorrangfl&auml;che Stufe II eingestuft und ist somit nach den Regelungen des st&auml;dtischen Kriterienkatalogs auf dieser Fl&auml;che m&ouml;glich.</p>
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Der Bebauungsplan regelt sowohl die maximalen Modultischh&ouml;hen von 3,50 m als auch Bauh&ouml;hen der notwendigen Betriebsgeb&auml;ude/Technikstationen und sonstigen baulichen Anlagen bezogen auf das nat&uuml;rliche Gel&auml;nde am Bauk&ouml;rper sowie die &uuml;berbaubaren Grundst&uuml;cksfl&auml;chen.</p>
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Die Anlage wird aus reihig angeordneten, aufgest&auml;nderten, nicht beweglichen Solarmodulen, sowie den erforderlichen weiteren Anlagen (Wechselrichter, Verkabelung etc.) bestehen. Ein Zaun wird den Anlagenbereich sichern. Die Modulgestelle werden in den unbefestigten vorhandenen Untergrund gerammt. Hierdurch wird der Versiegelungsgrad im Plangebiet auf ein Minimum begrenzt. Die Photovoltaikanlage kann nach Ende der Nutzungsdauer r&uuml;ckstandslos entfernt werden.</p>
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Dem Interessenkonflikt zwischen der Ausweisung eines Sondergebietes f&uuml;r die Erzeugung und Speicherung Erneuerbarer Energien und dem Eingriff in Natur und Landschaft soll durch folgende Ma&szlig;nahmen abgeholfen werden:</p>
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&nbsp;&nbsp;&nbsp; &bull; Anlage des gesamten Plangebietes als extensiv genutztes Gr&uuml;nland, auch unter den Modulen<br />
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&nbsp;&nbsp;&nbsp; &bull; Pflanzgebot f&uuml;r eine unterbrochene Hecke am s&uuml;dlichen Rand des Plangebiets<br />
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&nbsp;&nbsp;&nbsp; &bull; Pflanzgebot f&uuml;r eine Hochstaudenflur am &ouml;stlichen Rand des Plangebiets<br />
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&nbsp;&nbsp;&nbsp; &bull; Pflanzgebot f&uuml;r eine wechselfeuchte Wiese im Norden des Plangebiets<br />
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&nbsp;&nbsp;&nbsp; &bull; Ansaat eines extensiven Saums f&uuml;r Schmetterlinge und Wildbienen<br />
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&nbsp;&nbsp;&nbsp; &bull; Baufeld- und Bauzeitbeschr&auml;nkung<br />
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&nbsp;&nbsp;&nbsp; &bull; Minimierung der Bodenversiegelungen durch Begrenzung der &uuml;berbaubaren Grundst&uuml;cksfl&auml;che<br />
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&nbsp;&nbsp;&nbsp; &bull; Begrenzung der H&ouml;henentwicklung der geplanten Betriebsgeb&auml;ude/Stationen/Solarmodule<br />
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&nbsp;&nbsp;&nbsp; &bull; Minimierung der Bodeninanspruchnahme durch das Verbot von Betonfundamenten f&uuml;r die Solar-Modultische, diese sind im &bdquo;Ramm- oder Schraubverfahren&ldquo; zu verankern<br />
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&nbsp;&nbsp;&nbsp; &bull; Bodenfreiheit der Einfriedung zur Durchl&auml;ssigkeit des Plangebietes f&uuml;r Kleintiere</p>
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Um die Anlage in Natur- und Landschaft einzubinden, umgeben die Anlage deshalb verschiedene Pflanzgebote. Zum Weg im S&uuml;den ist eine unterbrochene Hecke mit standorttypischen Str&auml;uchern anzupflanzen. Zur westlich und n&ouml;rdlich angrenzenden landwirtschaftlichen Fl&auml;che ist ein extensiver Saum einzus&auml;en und im &ouml;stlichen Bereich im &Uuml;bergang zum R&ouml;ssbach eine Hochstaudenflur anzulegen.<br />
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Im S&uuml;den bleiben die vorhandenen B&auml;ume auf st&auml;dtischer Fl&auml;che erhalten und wurden im Bebauungsplan durch Festsetzung gesichert. Der Vorhabentr&auml;ger wurde darauf hingewiesen, dass die dadurch etwaige entstehende Verschattung von Modulfl&auml;chen zu dulden ist.</p>
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Der geplante Solarpark ist durch das bestehende Wegenetz und die vorhandenen Wegebeziehungen gut erreichbar. Es m&uuml;ssen keine weiteren Stra&szlig;en angelegt oder ert&uuml;chtigt werden. Die Anlage kann am bestehenden Trafo der Stadtwerke s&uuml;dwestlich von Mathesh&ouml;rlebach angeschlossen werden.</p>
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F&uuml;r den Bebauungsplan wurde eine spezielle artenschutzrechtliche Pr&uuml;fung (saP, Anlage 7) angefertigt, die Aussagen zu Ma&szlig;nahmen trifft, um Gef&auml;hrdungen von Tier- und Pflanzenarten zu vermeiden oder zu vermindern. Hierunter f&auml;llt in erster Linie eine CEF-Ma&szlig;nahme bez&uuml;glich der Feldlerche, deren Lebensraum durch den Bau der FFPV verloren geht. Als Ausgleich wird eine mehrj&auml;hrige Buntbrache im Umkreis von 3 km angelegt. Der genaue Standort wird im weiteren Verfahren bestimmt.</p>
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Im weiteren Verfahren erfolgt dar&uuml;ber hinaus die Erarbeitung des Vorhaben- und Erschlie&szlig;ungsplanes, so dass dieser zur Offenlage vorliegt.</p>
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Das Plangebiet ist im rechtsg&uuml;ltigen Fl&auml;chennutzungsplan der vereinbarten Verwaltungsgemeinschaft Schw&auml;bisch Hall als Au&szlig;enbereichsfl&auml;che dargestellt (Anlage 2) und soll k&uuml;nftig als Sonderbaufl&auml;che festgesetzt werden. Der Bebauungsplan ist deshalb nicht aus dem Fl&auml;chennutzungsplan entwickelt, weshalb dieser im Parallelverfahren anzupassen ist.</p>
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Das Vorhaben entspricht den Vorgaben des Kriterienkatalogs, welcher durch den Gemeinderat am 22.06.2022 ([https://ratsinfo.schwaebischhall.de/index.php/98186094/meetingannouncement/108180622/agendaitem &sect; 180, &ouml;ffentlich]) beschlossen wurde.</p>
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Die anstehende Offenlage soll anhand &sect; 3 des Planungssicherstellungsgesetz vom 20. Mai 2020 (BGBl. I S. 1041), das durch Artikel 1 des Gesetzes vom 18. M&auml;rz 2021 (BGBl. I S. 353) ge&auml;ndert worden ist, &uuml;ber das Internet erfolgen. Die &Ouml;ffentlichkeit ohne Internetanschluss kann nach Terminvereinbarung die Unterlagen bei der Stadt Schw&auml;bisch Hall einsehen und ihre Anregungen und Bedenken vorbringen.</p>
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Der Ortschaftsrat T&uuml;ngental hat in seiner Sitzung am 06.07.2023 einstimmig mit 7 Ja-Stimmen und 2 Enthaltungen zugestimmt.</p>
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<u>Anlagen:</u><br />
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Anlage 1:&nbsp;[[Media:181-23-A1-Orientierungsplan-FFPV-Sandbauernfeld-Suedost.pdf{{!}}Orientierungsplan, ohne Ma&szlig;stab, Stadt Schw&auml;bisch Hall, Stand 05.06.2023]]<br />
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Anlage 2:&nbsp;[[Media:181-23-A2-Ausschnitt-FNP-FFPV-Sandbauernfeld-Suedost.pdf{{!}}Ausschnitt rechtskr&auml;ftiger Fl&auml;chennutzungsplan, Stadt Schw&auml;bisch Hall, Stand 05.06.2023]]<br />
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Anlage 3:&nbsp;[[Media:181-23-A3-BPlan-Entwurf-FFPV-Sandbauernfeld-Suedost.pdf{{!}}Bebauungsplanentwurf Planteil, Ma&szlig;stab 1:1500, Stand 05.06.2023, (B&uuml;ro Kl&auml;rle GmbH)]]<br />
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Anlage 4:&nbsp;[[Media:181-23-A4-Textteil-BPlan-FFPV-Sandbauernfeld-Suedost.pdf{{!}}Textteil zum Bebauungsplan, Stand 05.06.2023 (B&uuml;ro Kl&auml;rle GmbH)]]<br />
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Anlage 5:&nbsp;[[Media:181-23-A5-Oertliche-Bauvorschriften-FFPV-Sandbauernfeld-Suedost.pdf{{!}}Oertliche Bauvorschriften zum Bebauungsplan, Stand 05.06.2023, (B&uuml;ro Kl&auml;rle GmbH]]<br />
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Anlage 6:&nbsp;[[Media:181-23-A6-Begruendung-Umweltbericht-FFPV-Sandbauernfeld-Suedost.pdf{{!}}Begr&uuml;ndung mit Umweltbericht zum Bebauungsplan, Stand 05.06.2023, (B&uuml;ro Kl&auml;rle GmbH)]]<br />
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Anlage 7:&nbsp;[[Media:181-23-A7-artenschutzrechtliche-Pruefung-FFPV-Sandbauernfeld-Suedost.pdf{{!}}Spezielle artenschutzrechtliche Pr&uuml;fung, Stand 05.06.2023, (B&uuml;ro Kl&auml;rle GmbH)]]<br />
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Anlage 8:&nbsp;[[Media:181-23-A8-5-Teilaenderung-FNP-FFPV-Sandbauernfeld-Suedost.pdf{{!}}5. Teil&auml;nderung des FNP 7D, Teilbereich 2, Stadt Schw&auml;bisch Hall, 05.06.2023]]</p>
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|agendaitem-attribute-resolution_text=<p>
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&nbsp; &nbsp; &nbsp; &nbsp;<u>1. Empfehlungsbeschluss an den GA</u><br />
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&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;<br />
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&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp; Die Mitglieder der Stadt Schw&auml;bisch Hall im Gemeinsamen Ausschuss werden autorisiert, dem Aufstellungsbeschluss f&uuml;r die &Auml;nderung des rechtsg&uuml;ltigen Fl&auml;chennutzungsplans der<br />
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&nbsp; &nbsp; &nbsp; &nbsp;Verwaltungsgemeinschaft Schw&auml;bisch Hall im Parallelverfahren gem. &sect; 2 Abs. 1 BauGB i.V.m. &sect; 8 Abs. 3 BauGB zuzustimmen. Ma&szlig;gebend ist der Abgrenzungsplan vom 05.06.2023 (vgl.<br />
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&nbsp; &nbsp; &nbsp; &nbsp;Anlage 8).<br />
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&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;<br />
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&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp; <u>2. Aufstellungsbeschl&uuml;sse und Beschl&uuml;sse &uuml;ber die fr&uuml;hzeitige Beteiligung</u><br />
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&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;<br />
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&nbsp; &nbsp; &nbsp; &nbsp;A) Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 2011-05 &bdquo;Freifl&auml;chen-PV Sandbauernfeld- S&uuml;dost&ldquo;<br />
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&nbsp; &nbsp; &nbsp; &nbsp; &nbsp; &nbsp; Der vorhabenbezogene Bebauungsplan Nr. 2011-05 &bdquo;Freifl&auml;chen-PV Sandbauernfeld-S&uuml;dost&ldquo; wird gem&auml;&szlig; &sect; 1 Abs. 3 in Verbindung mit &sect; 2 Abs. 1 BauGB und &sect; 12 Abs. 2 BauGB&nbsp; &nbsp; &nbsp;<br />
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&nbsp; &nbsp; &nbsp; &nbsp; &nbsp; &nbsp; aufgestellt. Ma&szlig;gebend ist der Abgrenzungsplan im Ma&szlig;stab 1:1500 vom 05.06.2023 (vgl. Anlage 3).<br />
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&nbsp; &nbsp; &nbsp; &nbsp; &nbsp; &nbsp; Die Verwaltung wird mit der Durchf&uuml;hrung des weiteren Verfahrens (fr&uuml;hzeitige Beteiligung der &Ouml;ffentlichkeit, der Beh&ouml;rden und der sonstigen Tr&auml;ger &ouml;ffentlicher Belange gem. &sect;&sect; 3<br />
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&nbsp; &nbsp; &nbsp; &nbsp; &nbsp; &nbsp; Abs.&nbsp; 1 und 4 Abs. 1 BauGB sowie der Nachbargemeinden gem. &sect; 2 Abs. 2 BauGB i.V.m. &sect; 3 PlanSiG) beauftragt. Grundlagen hierf&uuml;r sind die Anlagen 3-7. Der Zeitraum zur Abgabe<br />
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&nbsp; &nbsp; &nbsp; &nbsp; &nbsp; &nbsp; von&nbsp;Stellungnahmen betr&auml;gt mind. 14 Tage.</p>
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&nbsp; &nbsp; &nbsp; &nbsp;B) &Ouml;rtliche Bauvorschriften f&uuml;r das Baugebiet Nr. 2011-05 &bdquo;Freifl&auml;chen-PV Sandbauernfeld-S&uuml;dost&ldquo;<br />
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&nbsp; &nbsp; &nbsp; &nbsp; &nbsp; &nbsp; Die &ouml;rtlichen Bauvorschriften f&uuml;r das Baugebiet Nr. 2011-05 &bdquo;Freifl&auml;chen-PV Sand-bauernfeld-S&uuml;dost&ldquo; werden gem&auml;&szlig; &sect; 1 Abs. 3 und &sect; 2 Abs. 1 i.V.m &sect; 74 Abs. 1 LBO parallel zum<br />
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&nbsp; &nbsp; &nbsp; &nbsp; &nbsp; &nbsp; vorhabenbezogenen Bebauungsplan aufgestellt. Der ma&szlig;gebliche Geltungsbereich ist identisch mit dem des Bebauungsplans Nr. 2011-05 &bdquo;Freifl&auml;chen-PV Sandbauernfeld-S&uuml;dost&ldquo;<br />
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&nbsp; &nbsp; &nbsp; &nbsp; &nbsp; &nbsp; (vgl. Anlage 3).<br />
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&nbsp; &nbsp; &nbsp; &nbsp; &nbsp; &nbsp; Die Verwaltung wird mit der Durchf&uuml;hrung des weiteren Verfahrens (fr&uuml;hzeitige Be-teiligung der &Ouml;ffentlichkeit, der Beh&ouml;rden und der sonstigen Tr&auml;ger &ouml;ffentlicher Belange gem. &sect;&sect; 3<br />
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&nbsp; &nbsp; &nbsp; &nbsp; &nbsp; &nbsp; Abs. 1 und 4 Abs. 1 BauGB sowie der Nachbargemeinden gem. &sect; 2 Abs. 2 BauGB i.V.m. &sect; 3 PlanSiG) beauftragt. Grundlagen hierf&uuml;r sind die Anlagen&nbsp;&nbsp;&nbsp; 3-7. Der Zeitraum zur Abgabe<br />
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&nbsp; &nbsp; &nbsp; &nbsp; &nbsp; &nbsp; von Stellungnahmen betr&auml;gt mind. 14 Tage.</p>
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Version vom 18. Juli 2023, 08:25 Uhr

Sitzungsvorlagen-Nummer: 181/23

Sachvortrag:

Am 15.03.2023 (SV-Nr. 23/23, öffentlich) hat der Gemeinderat dem Antrag von Herrn Thomas Scheurer, Schwäbisch Hall auf Durchführung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanverfahrens stattgegeben.

Anlass für die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 2011-05„Freiflächenphotovoltaikanlage Sandbauernfeld-Südost“, Tüngental sowie die Aufstellung der örtlichen Bauvorschriften ist ein beabsichtigtes Bauvorhaben zur Errichtung einer Freiflächenphotovoltaikanlage (FFPV) auf den Flurstücken 349, 370 und 371 in Tüngental. Der Bebauungsplan schafft die notwendige Rechtsgrundlage für die Bebauung.

Das Plangebiet liegt südwestlich von Tüngental im Gewann „Sandbauernfeld“. Es umfasst die Flurstücke 349, 370 und 371 mit einer Planfläche von ca. 6,5 ha. Diese werden intensiv landwirtschaftlich, bzw. als Grünweg genutzt.

Das Vorhaben befindet sich nicht in einem regionalen Grünzug, daher ist eine Fläche größer als 5 ha möglich. Das Plangebiet ist nach Flurbilanz als Vorrangflur I und nach Flächenbilanzkartierung als Vorrangfläche Stufe II eingestuft und ist somit nach den Regelungen des städtischen Kriterienkatalogs auf dieser Fläche möglich.

Der Bebauungsplan regelt sowohl die maximalen Modultischhöhen von 3,50 m als auch Bauhöhen der notwendigen Betriebsgebäude/Technikstationen und sonstigen baulichen Anlagen bezogen auf das natürliche Gelände am Baukörper sowie die überbaubaren Grundstücksflächen.

Die Anlage wird aus reihig angeordneten, aufgeständerten, nicht beweglichen Solarmodulen, sowie den erforderlichen weiteren Anlagen (Wechselrichter, Verkabelung etc.) bestehen. Ein Zaun wird den Anlagenbereich sichern. Die Modulgestelle werden in den unbefestigten vorhandenen Untergrund gerammt. Hierdurch wird der Versiegelungsgrad im Plangebiet auf ein Minimum begrenzt. Die Photovoltaikanlage kann nach Ende der Nutzungsdauer rückstandslos entfernt werden.

Dem Interessenkonflikt zwischen der Ausweisung eines Sondergebietes für die Erzeugung und Speicherung Erneuerbarer Energien und dem Eingriff in Natur und Landschaft soll durch folgende Maßnahmen abgeholfen werden:

    • Anlage des gesamten Plangebietes als extensiv genutztes Grünland, auch unter den Modulen
    • Pflanzgebot für eine unterbrochene Hecke am südlichen Rand des Plangebiets
    • Pflanzgebot für eine Hochstaudenflur am östlichen Rand des Plangebiets
    • Pflanzgebot für eine wechselfeuchte Wiese im Norden des Plangebiets
    • Ansaat eines extensiven Saums für Schmetterlinge und Wildbienen
    • Baufeld- und Bauzeitbeschränkung
    • Minimierung der Bodenversiegelungen durch Begrenzung der überbaubaren Grundstücksfläche
    • Begrenzung der Höhenentwicklung der geplanten Betriebsgebäude/Stationen/Solarmodule
    • Minimierung der Bodeninanspruchnahme durch das Verbot von Betonfundamenten für die Solar-Modultische, diese sind im „Ramm- oder Schraubverfahren“ zu verankern
    • Bodenfreiheit der Einfriedung zur Durchlässigkeit des Plangebietes für Kleintiere

Um die Anlage in Natur- und Landschaft einzubinden, umgeben die Anlage deshalb verschiedene Pflanzgebote. Zum Weg im Süden ist eine unterbrochene Hecke mit standorttypischen Sträuchern anzupflanzen. Zur westlich und nördlich angrenzenden landwirtschaftlichen Fläche ist ein extensiver Saum einzusäen und im östlichen Bereich im Übergang zum Rössbach eine Hochstaudenflur anzulegen.
Im Süden bleiben die vorhandenen Bäume auf städtischer Fläche erhalten und wurden im Bebauungsplan durch Festsetzung gesichert. Der Vorhabenträger wurde darauf hingewiesen, dass die dadurch etwaige entstehende Verschattung von Modulflächen zu dulden ist.

Der geplante Solarpark ist durch das bestehende Wegenetz und die vorhandenen Wegebeziehungen gut erreichbar. Es müssen keine weiteren Straßen angelegt oder ertüchtigt werden. Die Anlage kann am bestehenden Trafo der Stadtwerke südwestlich von Matheshörlebach angeschlossen werden.

Für den Bebauungsplan wurde eine spezielle artenschutzrechtliche Prüfung (saP, Anlage 7) angefertigt, die Aussagen zu Maßnahmen trifft, um Gefährdungen von Tier- und Pflanzenarten zu vermeiden oder zu vermindern. Hierunter fällt in erster Linie eine CEF-Maßnahme bezüglich der Feldlerche, deren Lebensraum durch den Bau der FFPV verloren geht. Als Ausgleich wird eine mehrjährige Buntbrache im Umkreis von 3 km angelegt. Der genaue Standort wird im weiteren Verfahren bestimmt.

Im weiteren Verfahren erfolgt darüber hinaus die Erarbeitung des Vorhaben- und Erschließungsplanes, so dass dieser zur Offenlage vorliegt.

Das Plangebiet ist im rechtsgültigen Flächennutzungsplan der vereinbarten Verwaltungsgemeinschaft Schwäbisch Hall als Außenbereichsfläche dargestellt (Anlage 2) und soll künftig als Sonderbaufläche festgesetzt werden. Der Bebauungsplan ist deshalb nicht aus dem Flächennutzungsplan entwickelt, weshalb dieser im Parallelverfahren anzupassen ist.

Das Vorhaben entspricht den Vorgaben des Kriterienkatalogs, welcher durch den Gemeinderat am 22.06.2022 (§ 180, öffentlich) beschlossen wurde.

Die anstehende Offenlage soll anhand § 3 des Planungssicherstellungsgesetz vom 20. Mai 2020 (BGBl. I S. 1041), das durch Artikel 1 des Gesetzes vom 18. März 2021 (BGBl. I S. 353) geändert worden ist, über das Internet erfolgen. Die Öffentlichkeit ohne Internetanschluss kann nach Terminvereinbarung die Unterlagen bei der Stadt Schwäbisch Hall einsehen und ihre Anregungen und Bedenken vorbringen.

Der Ortschaftsrat Tüngental hat in seiner Sitzung am 06.07.2023 einstimmig mit 7 Ja-Stimmen und 2 Enthaltungen zugestimmt.

Anlagen:
Anlage 1: Orientierungsplan, ohne Maßstab, Stadt Schwäbisch Hall, Stand 05.06.2023
Anlage 2: Ausschnitt rechtskräftiger Flächennutzungsplan, Stadt Schwäbisch Hall, Stand 05.06.2023
Anlage 3: Bebauungsplanentwurf Planteil, Maßstab 1:1500, Stand 05.06.2023, (Büro Klärle GmbH)
Anlage 4: Textteil zum Bebauungsplan, Stand 05.06.2023 (Büro Klärle GmbH)
Anlage 5: Oertliche Bauvorschriften zum Bebauungsplan, Stand 05.06.2023, (Büro Klärle GmbH
Anlage 6: Begründung mit Umweltbericht zum Bebauungsplan, Stand 05.06.2023, (Büro Klärle GmbH)
Anlage 7: Spezielle artenschutzrechtliche Prüfung, Stand 05.06.2023, (Büro Klärle GmbH)
Anlage 8: 5. Teiländerung des FNP 7D, Teilbereich 2, Stadt Schwäbisch Hall, 05.06.2023

Beschlussantrag:

       1. Empfehlungsbeschluss an den GA
      
       Die Mitglieder der Stadt Schwäbisch Hall im Gemeinsamen Ausschuss werden autorisiert, dem Aufstellungsbeschluss für die Änderung des rechtsgültigen Flächennutzungsplans der
       Verwaltungsgemeinschaft Schwäbisch Hall im Parallelverfahren gem. § 2 Abs. 1 BauGB i.V.m. § 8 Abs. 3 BauGB zuzustimmen. Maßgebend ist der Abgrenzungsplan vom 05.06.2023 (vgl.
       Anlage 8).
      
       2. Aufstellungsbeschlüsse und Beschlüsse über die frühzeitige Beteiligung
      
       A) Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 2011-05 „Freiflächen-PV Sandbauernfeld- Südost“
            Der vorhabenbezogene Bebauungsplan Nr. 2011-05 „Freiflächen-PV Sandbauernfeld-Südost“ wird gemäß § 1 Abs. 3 in Verbindung mit § 2 Abs. 1 BauGB und § 12 Abs. 2 BauGB     
            aufgestellt. Maßgebend ist der Abgrenzungsplan im Maßstab 1:1500 vom 05.06.2023 (vgl. Anlage 3).
            Die Verwaltung wird mit der Durchführung des weiteren Verfahrens (frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit, der Behörden und der sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. §§ 3
            Abs.  1 und 4 Abs. 1 BauGB sowie der Nachbargemeinden gem. § 2 Abs. 2 BauGB i.V.m. § 3 PlanSiG) beauftragt. Grundlagen hierfür sind die Anlagen 3-7. Der Zeitraum zur Abgabe
            von Stellungnahmen beträgt mind. 14 Tage.

       B) Örtliche Bauvorschriften für das Baugebiet Nr. 2011-05 „Freiflächen-PV Sandbauernfeld-Südost“
            Die örtlichen Bauvorschriften für das Baugebiet Nr. 2011-05 „Freiflächen-PV Sand-bauernfeld-Südost“ werden gemäß § 1 Abs. 3 und § 2 Abs. 1 i.V.m § 74 Abs. 1 LBO parallel zum
            vorhabenbezogenen Bebauungsplan aufgestellt. Der maßgebliche Geltungsbereich ist identisch mit dem des Bebauungsplans Nr. 2011-05 „Freiflächen-PV Sandbauernfeld-Südost“
            (vgl. Anlage 3).
            Die Verwaltung wird mit der Durchführung des weiteren Verfahrens (frühzeitige Be-teiligung der Öffentlichkeit, der Behörden und der sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. §§ 3
            Abs. 1 und 4 Abs. 1 BauGB sowie der Nachbargemeinden gem. § 2 Abs. 2 BauGB i.V.m. § 3 PlanSiG) beauftragt. Grundlagen hierfür sind die Anlagen    3-7. Der Zeitraum zur Abgabe
            von Stellungnahmen beträgt mind. 14 Tage.