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Aktuelle Version vom 17. Juli 2023, 19:04 Uhr
Sitzungsvorlagen-Nummer: 170/23
Sachvortrag:
Wie in der Gemeinderatssitzung am 07.10.2020 (§ 166, öffentlich) dargestellt, gliedert sich das Kommunale Starkregenrisikomanagement (SRRM) gemäß dem Leitfaden der Landesanstalt für Umwelt, Messungen und Naturschutz Baden-Württemberg (LUBW) in drei Stufen. In der Sitzung des Bau- und Planungsausschusses am 21.03.22 (§ 39, nichtöffentlich) wurde die Auftragsvergabe für das Kommunale Starkregenrisikomanagementkonzept an das Büro CDM Smith Consult GmbH aus Crailsheim vergeben, welche nun die erste Stufe erarbeitet hat.
Die erste Stufe umfasst die Hydraulische Gefährdungsanalyse mit Starkregengefahrenkarten als Ergebnis (siehe Anlage). Der Plansatz wurde mit verschiedenen Stellen der Stadtverwaltung (Ordnungsamt, Tiefbau, Stadtplanung), dem Eigenbetrieb Abwasser und Werkhof, dem Landratsamt sowie der Feuerwehr vorgestellt und abgestimmt. Der nun vorliegende Plansatz der Starkregengefahrenkarten kann nun bereits vor Abschluss des Konzepts als Arbeitsgrundlage für die Bewertung von Bauanträgen und sonstige Planungen verwendet werden.
Hinsichtlich der in Entwicklung befindlichen Siedlungsgebiete (Bahnhofsareal, Sonnenrain, Gewerbepark West) wird der entsprechende Kartenausschnitt nach vollständiger Aufsiedlung neu berechnet und nachträglich in die Starkregengefahrenkarten eingearbeitet. Dies bedeutet, dass eine objektbezogene Einschätzung über ein mögliches Gefahrenpotenzial nur sehr grob abgeleitet werden kann. Jedoch sind die Oberflächenabflüsse in der Erschließungsplanung und dem Bebauungsplanverfahren bereits untersucht worden, sodass in diesen Bereichen kein erhöhtes Risiko durch Starkregen entstehen sollte.
Der nächste Schritt in der Erarbeitung des kommunalen Starkregenrisikomanagements stellt die Risikoanalyse dar. Neben der Auswertung der Starkregengefahrenkarten und weiterer Gefahreninformationen wie Erosionsgefährdung und der Gefahr durch Geröll erfolgt die Analyse des Schadenspotenzials im Bereich der Abflussbereiche. Dabei werden kritische öffentliche Objekte und Infrastruktureinrichtungen identifiziert. Zusammen ergeben die Überflutungsgefährdung und das Schadenspotenzial das Überflutungsrisiko. Aus dieser Risikobetrachtung kann konkret abgeleitet werden, welche Maßnahmen zur Gefahrenabwehr und -minderung getroffen werden können und münden in ein Handlungskonzept. Das Handlungskonzept entspricht der dritten Stufe des Starkregenrisikomanagements.
Mit dem Starkregenrisikomanagement (SRRM) sollen Schäden infolge von Starkregenereignissen vermieden oder vermindert, insbesondere aber die Eigenvorsorge für die Bevölkerung ermöglicht werden. Daher wird die in der Anlage beigefügte Karte auch bereits jetzt auf der Homepage veröffentlicht, mit dem Hinweis, dass auch konkrete Anfragen über das Gefahrenpotenzial zur eigenen Liegenschaft bereits jetzt an die Stadtverwaltung gerichtet werden können.
Folgende Seite wird im Bereich „Starkregen in Schwäbisch Hall“ ergänzt:
https://www.schwaebischhall.de/de/unsere-stadt/stadtentwicklung/starkregen
Anlage: Gefahrenkarte
Beschlussfassung:
Der Sachvortrag wird zur Kenntnis genommen.
(ohne Abstimmung)