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Auf dem privaten Flurst&uuml;ck 2579 auf der Gemarkung Sulzdorf planen die Stadtwerke Schw&auml;bisch Hall mit dem Einvernehmen des Eigent&uuml;mers auf einer Fl&auml;che von ca. 6,9 ha eine Freifl&auml;chenphotovoltaikanlage (Anlage 1).</p>
 
Auf dem privaten Flurst&uuml;ck 2579 auf der Gemarkung Sulzdorf planen die Stadtwerke Schw&auml;bisch Hall mit dem Einvernehmen des Eigent&uuml;mers auf einer Fl&auml;che von ca. 6,9 ha eine Freifl&auml;chenphotovoltaikanlage (Anlage 1).</p>
 
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Da die Fl&auml;che gr&ouml;&szlig;er als 5 ha ist, liegt sie au&szlig;erhalb einer m&ouml;glichen Ausnahmegenehmigung durch den Regionalverband. Der Regionalverband hat jedoch in Aussicht gestellt, das Vorhaben positiv zu begleiten, da im Rahmen der derzeit laufenden 20. &Auml;nderung des Regionalplans die Ausnahmeregelung auf 10 ha erh&ouml;ht wird, so dass das angestrebte Bebauungsplanverfahren parallel zur Regionalplan&auml;nderung durchgef&uuml;hrt werden kann.</p>
 
Da die Fl&auml;che gr&ouml;&szlig;er als 5 ha ist, liegt sie au&szlig;erhalb einer m&ouml;glichen Ausnahmegenehmigung durch den Regionalverband. Der Regionalverband hat jedoch in Aussicht gestellt, das Vorhaben positiv zu begleiten, da im Rahmen der derzeit laufenden 20. &Auml;nderung des Regionalplans die Ausnahmeregelung auf 10 ha erh&ouml;ht wird, so dass das angestrebte Bebauungsplanverfahren parallel zur Regionalplan&auml;nderung durchgef&uuml;hrt werden kann.</p>
 
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Das Vorhaben entspricht somit grunds&auml;tzlich den Vorgaben des Kriterienkatalogs, welcher durch den Gemeinderat am 22.06.2022 (&sect; 180, &ouml;ffentlich) beschlossen wurde.</p>
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Das Vorhaben entspricht somit grunds&auml;tzlich den Vorgaben des Kriterienkatalogs, welcher durch den Gemeinderat am 22.06.2022 ([https://ratsinfo.schwaebischhall.de/index.php/98186094/meetingannouncement/108180622/agendaitem &sect; 180, &ouml;ffentlich]) beschlossen wurde.</p>
 
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Um den baurechtlichen Rahmen f&uuml;r das geplante Bauvorhaben zu schaffen, ist ein Bebauungsplan erforderlich. Dieser soll in Abstimmung mit der Stadt Schw&auml;bisch Hall und dem Vorhabentr&auml;ger Stadtwerke Schw&auml;bisch Hall GmbH als Vorhaben- und Erschlie&szlig;ungsplan durchgef&uuml;hrt werden.</p>
 
Um den baurechtlichen Rahmen f&uuml;r das geplante Bauvorhaben zu schaffen, ist ein Bebauungsplan erforderlich. Dieser soll in Abstimmung mit der Stadt Schw&auml;bisch Hall und dem Vorhabentr&auml;ger Stadtwerke Schw&auml;bisch Hall GmbH als Vorhaben- und Erschlie&szlig;ungsplan durchgef&uuml;hrt werden.</p>
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Es wird empfohlen, dem als Anlage 1 beigef&uuml;gten Antrag mit Abgrenzungsplan des Vorhabentr&auml;gers Stadtwerke Schw&auml;bisch Hall GmbH auf Durchf&uuml;hrung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanverfahrens vom 12.04.2023 stattzugeben.</p>
 
Es wird empfohlen, dem als Anlage 1 beigef&uuml;gten Antrag mit Abgrenzungsplan des Vorhabentr&auml;gers Stadtwerke Schw&auml;bisch Hall GmbH auf Durchf&uuml;hrung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanverfahrens vom 12.04.2023 stattzugeben.</p>
 
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Der Ortschaftsrat Sulzdorf tagt am 11.07.2023. &Uuml;ber das Ergebnis kann deshalb erst im Gemeinderat am 26.07.2023 berichtet werden.</p>
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Der Ortschaftsrat Sulzdorf hat in seiner Sitzung am 11.07.2023 den Beschlussantrag einstimmig abgelehnt.</p>
 
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<u>Anlagen:</u><br />
 
<u>Anlagen:</u><br />
Anlage 1:&nbsp;[[Media:180-23-A1-Antrag-Stadtwerke-FFPV-Kurzaecker-West-Sulzdorf.pdf{{!}}Antrag des Vorhabentr&auml;gers Stadtwerke Schw&auml;bisch Hall GmbH auf Durch-f&uuml;hrung eines vorhandenbezogenen Bebauungsplanverfahren inkl. Abgrenzungsplan vom 12.04.2023]]<br />
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Anlage 1:&nbsp;[[Media:180-23-A1-Antrag-Stadtwerke-FFPV-Kurzaecker-West-Sulzdorf.pdf{{!}}Antrag des Vorhabentr&auml;gers Stadtwerke Schw&auml;bisch Hall GmbH auf Durchf&uuml;hrung eines vorhandenbezogenen Bebauungsplanverfahren inkl. Abgrenzungsplan vom 12.04.2023]]<br />
 
Anlage 2:&nbsp;[[Media:180-23-A2-Orientierungsplan-FFPV-Kurzaecker-West-Sulzdorf.pdf{{!}}Orientierungsplan, Lage des Plangebietes]]<br />
 
Anlage 2:&nbsp;[[Media:180-23-A2-Orientierungsplan-FFPV-Kurzaecker-West-Sulzdorf.pdf{{!}}Orientierungsplan, Lage des Plangebietes]]<br />
 
Anlage 3:&nbsp;[[Media:180-23-A3-Auszug-FNP-FFPV-Kurzaecker-West-Sulzdorf.pdf{{!}}Auszug aus dem Fl&auml;chennutzungsplan]]</p>
 
Anlage 3:&nbsp;[[Media:180-23-A3-Auszug-FNP-FFPV-Kurzaecker-West-Sulzdorf.pdf{{!}}Auszug aus dem Fl&auml;chennutzungsplan]]</p>
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Dem Antrag des Vorhabentr&auml;gers Stadtwerke Schw&auml;bisch Hall GmbH auf Durchf&uuml;hrung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanverfahren vom 12.04.2023 wird stattgegeben.</p>
 
Dem Antrag des Vorhabentr&auml;gers Stadtwerke Schw&auml;bisch Hall GmbH auf Durchf&uuml;hrung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanverfahren vom 12.04.2023 wird stattgegeben.</p>
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Aktuelle Version vom 17. Juli 2023, 19:48 Uhr

Sitzungsvorlagen-Nummer: 180/23

Sachvortrag:

Auf dem privaten Flurstück 2579 auf der Gemarkung Sulzdorf planen die Stadtwerke Schwäbisch Hall mit dem Einvernehmen des Eigentümers auf einer Fläche von ca. 6,9 ha eine Freiflächenphotovoltaikanlage (Anlage 1).

Die Fläche befindet sich nordöstlich zwischen Sulzdorf und Jagstrot auf der Flur Kurzäcker (s. Anlage 2) und grenzt unmittelbar im Südosten an die Gemeindeverbindungsstraße zwischen Sulzdorf und Hohenstadt an. Die Fläche wird bisher als Ackerfläche landwirtschaftlich genutzt.

Die Stromerzeugung durch Photovoltaik ist ein wesentlicher Baustein, um die Energiewende umzusetzen und die im Klimaschutzgesetz Baden-Württemberg, aber auch im Stadtleitbild Schwäbisch Hall, verankerten Ziele zu erreichen. Das Vorhaben befindet sich in einem regionalen Grünzug, daher bedarf es bei einer Anlage mit Größen zwischen 2 – 5 ha einer Ausnahmeregelung des Regionalverbandes Heilbronn-Franken.
Da die Fläche größer als 5 ha ist, liegt sie außerhalb einer möglichen Ausnahmegenehmigung durch den Regionalverband. Der Regionalverband hat jedoch in Aussicht gestellt, das Vorhaben positiv zu begleiten, da im Rahmen der derzeit laufenden 20. Änderung des Regionalplans die Ausnahmeregelung auf 10 ha erhöht wird, so dass das angestrebte Bebauungsplanverfahren parallel zur Regionalplanänderung durchgeführt werden kann.

Das Vorhaben entspricht somit grundsätzlich den Vorgaben des Kriterienkatalogs, welcher durch den Gemeinderat am 22.06.2022 (§ 180, öffentlich) beschlossen wurde.

Um den baurechtlichen Rahmen für das geplante Bauvorhaben zu schaffen, ist ein Bebauungsplan erforderlich. Dieser soll in Abstimmung mit der Stadt Schwäbisch Hall und dem Vorhabenträger Stadtwerke Schwäbisch Hall GmbH als Vorhaben- und Erschließungsplan durchgeführt werden.

Als Inhalt des Bebauungsplans ist die Ausweisung eines Sondergebietes (SO) Photovoltaik-anlage für die Aufstellung von Solarmodulen, der Bau der für den Betrieb zusätzlichen Einrichtungen und die Errichtung einer Umzäunung geplant. Für die Einbindung in Natur und Landschaft sind entsprechende Maßnahmen erforderlich. Die genaue Detaillierung ist Gegenstand des noch zu erarbeitenden Bebauungsplanes.

In der rechtsverbindlichen 7D Fortschreibung des Flächennutzungsplanes ist die Fläche als Außenbereich dargestellt (s. Anlage 3). Im Zuge des Bebauungsplanverfahrens soll die Plangebietsfläche als Sondergebiet Photovoltaikanlage ausgewiesen werden. Der Flächennutzungsplan ist im Parallelverfahren anzupassen.

Es wird empfohlen, dem als Anlage 1 beigefügten Antrag mit Abgrenzungsplan des Vorhabenträgers Stadtwerke Schwäbisch Hall GmbH auf Durchführung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanverfahrens vom 12.04.2023 stattzugeben.

Der Ortschaftsrat Sulzdorf hat in seiner Sitzung am 11.07.2023 den Beschlussantrag einstimmig abgelehnt.

Anlagen:
Anlage 1: Antrag des Vorhabenträgers Stadtwerke Schwäbisch Hall GmbH auf Durchführung eines vorhandenbezogenen Bebauungsplanverfahren inkl. Abgrenzungsplan vom 12.04.2023
Anlage 2: Orientierungsplan, Lage des Plangebietes
Anlage 3: Auszug aus dem Flächennutzungsplan

Beschlussfassung:

Antrag auf Durchführung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes nach § 12 BauGB:

Dem Antrag des Vorhabenträgers Stadtwerke Schwäbisch Hall GmbH auf Durchführung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanverfahren vom 12.04.2023 wird stattgegeben.

Der Tagesordnungspunkt wurde von der Tagesordnung abgesetzt.

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