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Anlage 6: [[Media:101-22-A6-Naturschutzfachliche-Angaben.pdf{{!}}Naturschutzfachliche Angaben zur artenschutzrechtlichen Prüfung (saP), Gekoplan, Oberrot, Stand 22.10.2021]]<br /> | Anlage 6: [[Media:101-22-A6-Naturschutzfachliche-Angaben.pdf{{!}}Naturschutzfachliche Angaben zur artenschutzrechtlichen Prüfung (saP), Gekoplan, Oberrot, Stand 22.10.2021]]<br /> | ||
− | Anlage 7: [[Media:101-22-A7-Gutachten-Elektromagnetische-Felder.pdf{{!}}Gutachten über elektromagnetische Felder, TÜV Süd, München, Stand 14.07.2020]]</p> | + | Anlage 7: [[Media:101-22-A7-Gutachten-Elektromagnetische-Felder.pdf{{!}}Gutachten über elektromagnetische Felder, TÜV Süd, München, Stand 14.07.2020]]<br /> |
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Aktuelle Version vom 26. April 2023, 10:13 Uhr
Sitzungsvorlagen-Nummer: 101/22
Sachvortrag:
Aufgrund der anhaltend hohen Nachfrage nach Wohnraum in Schwäbisch Hall soll die im rechtsgültigen Flächennutzungsplan (FNP) der vereinbarten Verwaltungsgemeinschaft Schwäbisch Hall als geplante Wohnbaufläche dargestellte Fläche im Nordwesten von Tüngental, angrenzend an die „Ramsbacher Straße“ und das Baugebiet Brunnenwiesen, einer Wohnbauentwicklung zugeführt werden.
Städtebaulicher Entwurf
Gegenüber dem städtebaulichen Vorentwurf wurden insbesondere Anpassungen aufgrund der parallel erfolgten Erschließungsplanung vorgenommen. Hierdurch ergaben sich Anpassungen der Straßenführung und der Anordnung der Straßenbäume. Die erforderlichen Retentionsbecken wurden ausgeformt sowie eine Entwässerungsmulde am Nordrand des Gebiets, zum Schutz vor Hangwasser, ergänzt.
Das südliche Becken wurde aufgrund des erhöhten Flächenbedarfs sowie der besseren topographischen Einbindung an den Ortseingang nach Westen verlagert. Hierdurch entfallen zwei Bauplätze für Einzelhäuser. Anstatt von drei Wohnhöfen entstehen entlang der Westseite dann 2 größere Höfe. Gleichzeitig kann auf die ursprünglich erforderliche Lärmschutzwand am Ortseingang verzichtet werden.
Weiterhin wurden im Plangebiet 7 Einzelhäuser durch Doppelhäuser ersetzt sowie ein Querriegel an dem südöstlichen Mehrfamilienhaus ergänzt, um dem Grundsatz des flächensparenden Bauens gerecht zu werden, indem die Bauflächen besser ausgenutzt werden können.
Die bestehenden Streuobstbäume können aufgrund ihrer Lage in bzw. unmittelbar angrenzend an geplante Straßen, über Tiefgaragen oder innerhalb von Baugrenzen leider nicht erhalten werden. Nur starke Umplanungen des Entwurfs könnten einige wenige Bäume erhalten, jedoch würde dies in der Konsequenz zu einem erhöhten Anteil an Erschließungsfläche führen, daher wird von einer Umplanung abgesehen.
Nach aktuellem Stand sind 47 Bauplätze für individuellen Wohnungsbau vorgesehen. Insgesamt sind ca. 45 Wohneinheiten (WE) in Mehrfamilienhäusern und rund 63 WE in Einzelhäusern realisierbar. Bei einer durchschnittlichen Belegungsdichte von 2,2 Bewohnern kann Wohnraum für voraussichtlich rund 237 Einwohner geschaffen werden.
Umweltbelange
Zur Vermeidung von Verbotstatbeständen gem. § 42 BNatSchG wurde durch das Büro Gekoplan aus Oberrot eine Relevanzprüfung zum Artenschutz, sowie, in deren Konsequenz, eine spezielle artenschutzrechtliche Prüfung erstellt, die zu dem Ergebnis kommt, dass vorgezogene Maßnahmen (CEF-Maßnahmen) für Feldlerchen erforderlich sind.
Aufgrund der Nähe zu den nordwestlich verlaufenden Freileitungen (110 und 380 kV) wurde ein Gutachten für elektromagnetische Felder beim TÜV Süd in Auftrag gegeben. Dieses kommt zu dem Ergebnis, dass die Grenzwerte der 26. BImSchV sicher eingehalten werden.
Es erfolgte eine Prüfung der Lärmbelastung durch die gegenüberliegenden Sportanlagen sowie die „Ramsbacher Straße“ durch das Büro Kurz & Fischer aus Winnenden. Das Gutachten kommt zu dem Ergebnis, dass das Ortsschild an den Rand des neu geplanten Baugebiets versetzt werden muss. Durch die zwischenzeitliche Anpassung der Bebauung am zukünftigen Ortseingang gegenüber dem städtebaulichen Vorentwurf, wird das Lärmgutachten diesbezüglich zur förmlichen Auslegung angepasst. Die bislang im Gutachten enthaltene Lärmschutzwand am zukünftigen Ortseingang ist dann aufgrund des Abrückens der Bebauung nicht mehr erforderlich. Die Südfassaden der Mehrfamilienhausbebauung werden aufgrund des Sportlärms einen passiven Schallschutz in Form nicht-öffenbarer Fenster benötigen.
Auf die Gutachten, die der Vorlage als Anlagen beigefügt sind, wird verwiesen.
Weitere Vorgehensweise
Auf Grundlage der formulierten Anträge erfolgt die frühzeitige Beteiligung auf Basis des städtebaulichen Entwurfs einschließlich der vorliegenden Gutachten sowie dem Entwurf der Erschließungsplanung.
Der Ortschaftsrat Tüngental wird diese Sitzungsvorlage am 26.04.2022 vorberaten. Über das Ergebnis wird in der Sitzung des Gemeinderats am 27.04.2022 mündlich berichtet.
Anlagen:
Anlage 1: Abgrenzungsplan, Stand 10.05.2021
Anlage 2: Städtebaulicher Entwurf, Schreiberplan, Stuttgart, Stand 16.03.2022
Anlage 3: Entwurf Erschließungsplanung, KP engineering, Schwäbisch Hall, Stand 10.03.2022
Anlage 4: Schallimmissionsprognose, Kurz & Fischer, Winnenden, Stand 31.08.2021
Anlage 5: Relevanzprüfung zum Umfang der artenschutzrechtlichen Untersuchungen zum Bebauungsplan „Langwiesen“ in Tüngental, Gekoplan, Oberrot, Stand 15.03.2021
Anlage 6: Naturschutzfachliche Angaben zur artenschutzrechtlichen Prüfung (saP), Gekoplan, Oberrot, Stand 22.10.2021
Anlage 7: Gutachten über elektromagnetische Felder, TÜV Süd, München, Stand 14.07.2020
Anlage 8: Präsentation
Beschlussfassung:
Der Bau- und Planungsausschuss fasst vorbehaltlich der Zustimmung durch den Ortschaftsrat folgende Beschlüsse:
-
Städtebaulicher Entwurf „Langwiesen“
Der Gemeinderat beschließt den städtebaulichen Entwurf „Langwiesen“, Stand 16.03.2022 (vgl. Anlage 2) des Büros Schreiberplan aus Stuttgart.
-
Bebauungsplan mit örtlichen Bauvorschriften Nr. 2013-03 „Langwiesen“
Die Verwaltung wird mit der Durchführung des weiteren Verfahrens (frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit, der Behörden und der sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. §§ 3 Abs. 1 und 4 Abs. 1 BauGB i.V.m. § 3 PlanSiG) beauftragt. Grundlagen hierfür sind die Anlagen 1-7. Der Zeitraum zur Abgabe von Stellungnahmen beträgt mind. 14 Tage.
(11 Ja-Stimmen, 5 Nein-Stimmen, 2 Enthaltungen)