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Vorlage folgt</p>
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Die neuen Leuchten reduzieren den Stromverbrauch auf weniger als die H&auml;lfte. Die Stromkosteneinsparung betr&auml;gt ca.&nbsp;700&nbsp;&euro; pro Jahr. Diese Kostenreduzierung vermindert direkt die st&auml;dtischen Energiekosten, da gem&auml;&szlig; Mietvertrag vom Kunstverein eine pauschale Vereinsmiete von 2 &euro;/qm inklusive Betriebskosten bezahlt wird. Aus diesem Grund soll der Kunstverein einen Baukostenzuschuss in H&ouml;he von 10 fiktiven Jahreseinsparungen erhalten.</p>
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Die Deckung der Finanzmittel erfolgt aus dem Budget f&uuml;r Energiekosten 42410023.</li>
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Version vom 16. März 2023, 11:45 Uhr

Sitzungsvorlagen-Nummer: 63/23

Sachvortrag:

Der Kunstverein Schwäbisch Hall hat die Räumlichkeiten im UG des Gebäudes Am Markt 7/8 für Ausstellungszwecke angemietet. Die Beleuchtungsanlage ist abgängig und muss durch moderne LED-Leuchten erneuert werden. Die neuen Leuchten sind identisch mit den Leuchten im HFM.

Die Kosten für die neuen Leuchten belaufen sich auf ca. 23.000 €, die der Verein gemäß Mietvertrag selbst aufbringen muss. Aus Bundesfördermitteln ist ein Zuschuss in Höhe von 15% zu erwarten. Außerdem wurde dem Kunstverein aus Mitteln des Vereins zur Unterstützung gemeinnütziger Aktivitäten der Stadt Schwäbisch Hall e.V. ein Zuschuss in Höhe von 8.100 € gewährt.

Die neuen Leuchten reduzieren den Stromverbrauch auf weniger als die Hälfte. Die Stromkosteneinsparung beträgt ca. 700 € pro Jahr. Diese Kostenreduzierung vermindert direkt die städtischen Energiekosten, da gemäß Mietvertrag vom Kunstverein eine pauschale Vereinsmiete von 2 €/qm inklusive Betriebskosten bezahlt wird. Aus diesem Grund soll der Kunstverein einen Baukostenzuschuss in Höhe von 10 fiktiven Jahreseinsparungen erhalten.

Beschlussantrag:

  1. Der Kunstverein erhält einen einmaligen Zuschuss für die Sanierung der Beleuchtungsanlage in Höhe von 7.000 €. Die Finanzmittel werden außerplanmäßig auf der Haushaltsstelle 43180000, Produkt 11100020 bereitgestellt. Die Auszahlung erfolgt nach Vorlage der Schlussrechnung.
     
  2. Die Deckung der Finanzmittel erfolgt aus dem Budget für Energiekosten 42410023.